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Dieser Artikel erlautert das deutsche Bundesgesetz allgemeines zu Informations und Transparenzgesetzen in den Bundeslandern siehe Informationsfreiheit und Transparenz Politik Das Informationsfreiheitsgesetz IFG regelt in Deutschland den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenuber Bundesbehorden und sonstigen Bundesorganen BasisdatenTitel Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des BundesKurztitel InformationsfreiheitsgesetzAbkurzung IFGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie VerwaltungsrechtFundstellennachweis 201 10Erlassen am 5 September 2005 BGBl I S 2722 Inkrafttreten am 1 Januar 2006Letzte Anderung durch Art 44 VO vom 19 Juni 2020 BGBl I S 1328 1333 Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Juni 2020 Art 361 VO vom 19 Juni 2020 Weblink Text des IFGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 1 1 Beschrankungen und Ausnahmen 1 2 Verfahren 1 3 Veroffentlichungspflichten 2 Geschichte 3 Bundesbeauftragter fur die Informationsfreiheit 4 Gesetzgebungsverfahren und Vorgeschichte 5 Praktische Anwendung und Gerichtsverfahren 6 Landesbestimmungen 7 Siehe auch 8 Literatur 8 1 Aufsatze 8 2 Bucher 8 3 Kommentare 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemein BearbeitenDas Gesetz gewahrt jeder Person einen voraussetzungslosen Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehorden Eine Begrundung durch Interesse rechtlicher wirtschaftlicher oder sonstiger Art ist nicht erforderlich Amtliche Information ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhangig von der Art ihrer Speicherung also beispielsweise Schriftstucke in herkommlichen Akten elektronisch gespeicherte Informationen Zeichnungen Grafiken Plane Ton und Videoaufzeichnungen Der Anspruch richtet sich gegen Bundesbehorden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes Bedient sich eine Bundesbehorde zur Erfullung ihrer Aufgaben einer juristischen oder naturlichen Person des Privatrechts so ist sie auch dann auskunftspflichtig wenn die begehrten Informationen bei der privatrechtlichen Person vorliegen Der Begriff der Informationsfreiheit ist jedoch mehrdeutig und deshalb potentiell missverstandlich Die Informationsfreiheit beschreibt in Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetz namlich nicht die Verwirklichung des mit der grundgesetzlichen Meinungsfreiheit einhergehenden Grundrechts sich aus allgemein zuganglichen Quellen ungehindert zu unterrichten Art 5 Abs 1 Satz 1 Grundgesetz Praziser waren deshalb die Begriffe Informationszugang Transparenz z B in Hamburg oder Akteneinsicht so in Brandenburg Die Weiterverwendung der Informationen ist gesondert normiert Vom 19 Dezember 2006 bis zum 23 Juli 2021 war dies im Informationsweiterverwendungsgesetz geregelt Seit dem 23 Juli 2021 gilt stattdessen das Datennutzungsgesetz Beschrankungen und Ausnahmen Bearbeiten Durch den in 1 formulierten Grundsatz ist die Gultigkeit fur die Bundeslander ausgeschlossen Schutzbestimmungen fur Interessen eines Bundeslandes sind hingegen ebenfalls nicht formuliert Mittelbar ist damit die Informationsfreiheit zu Landesbelangen eingeschlossen soweit eine Bundesbehorde 1 Abs 1 Satz 1 uber diese uberhaupt qua tatsachlicher Anwendung von Landesrecht Auskunft erteilen kann Entsprechende Landesgesetze sind nicht in allen Bundeslandern beschlossen Informationsregister wie beispielsweise im Land Bremen oder das Recht zur Akteneinsicht wie beispielsweise im Land Brandenburg geben ebenfalls lediglich Aufschluss uber dokumentierte Vorgange Das Gesetz enthalt zahlreiche Ausnahmetatbestande durch die das Recht auf Informationszugang eingeschrankt oder ganz verwehrt werden kann Die Informationsfreiheit bezieht sich ausschliesslich auf abgeschlossene dokumentierte Vorgange offnet also keinen Zugang zu laufenden Planungen 3 Schutz von besonderen offentlichen Belangen 4 Schutz des behordlichen Entscheidungsprozesses Die Informationsfreiheit schliesst weiter personenbezogene Daten 5 und betriebsbezogene Daten 6 aus So darf ein Zugang zu personenbezogenen Daten nur dann gewahrt werden soweit das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwurdige Interesse des Betroffenen uberwiegt oder der Betroffene eingewilligt hat Bezuglich der Inhalte von Personalakten und Personalverwaltungssystemen besteht kein Informationszugangsanspruch Informationen uber Namen und dienstliche Anschriften von Beschaftigten sollen jedoch grundsatzlich zuganglich gemacht werden Dasselbe gilt fur Informationen zu Gutachtern und Sachverstandigen Fur den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt fur Verfassungsschutz gibt es eine Bereichsausnahme Sie sind ebenso wenig zur Auskunft verpflichtet wie der Bundesrechnungshof der 2013 durch eine Anderung der Bundeshaushaltsordnung vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen wurde 1 Der Bundestag weigerte sich jahrelang Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages nach dem IFG herauszugeben 2 3 Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2015 4 5 einer Kampagne der Organisationen FragDenStaat de und Abgeordnetenwatch de anderte sich dies Die Organisationen hatten eine Liste von 3 800 Bundestagsgutachten veroffentlicht und Nutzer hatten mehr als 2 000 Gutachten nach dem IFG angefragt Der Altestenrat des Bundestags entschied am 18 Februar 2016 alle angefragten Gutachten sowie kunftig auch alle neuen Gutachten auf der Webseite des Bundestages zu veroffentlichen 6 Verfahren Bearbeiten Die Behorde gewahrt den Informationszugang grundsatzlich nur auf Antrag und zwar unverzuglich durch Auskunftserteilung Gewahrung von Akteneinsicht oder auf sonstige Weise z B durch Abhorenlassen einer Tonaufzeichnung oder Recherche in einer Datenbank Der Antrag hierfur kann mit einem formlosen Schreiben aber auch mundlich oder telefonisch erfolgen Die Behorde kann Gebuhren und Auslagen in Hohe bis zu 500 erheben 7 Fur die Erfullung des Antrags gelten die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes Die Ablehnung des Antrags ist ein Verwaltungsakt der mit Widerspruch und Verpflichtungsklage angefochten werden kann Die Abkehr vom Amtsgeheimnis fuhrt dazu dass Informationsersuchen dritter Personen die nicht an einem Verwaltungsverfahren beteiligt sind kunftig nicht einfach pauschal zuruckgewiesen werden konnen Stattdessen muss grundsatzlich Zugang zu den begehrten Informationen gewahrt werden es sei denn im Einzelfall stehen schutzenswerte und hoherwertige Interessen Dritter dem Informationszugang entgegen Die Behorde muss dies einzelfallbezogen prufen und darlegen Veroffentlichungspflichten Bearbeiten Unabhangig von konkreten Antragen auf Informationszugang mussen die Bundesbehorden kunftig bestimmte Informationen allgemeiner Art von Amts wegen offentlich bekannt machen Dabei handelt es sich um Verzeichnisse aus denen sich die vorhandenen Informationssammlungen und Informationszwecke erkennen lassen um Organisationsplane und um Aktenplane Diese Informationen sollen im Internet veroffentlicht werden Geschichte BearbeitenTrotz des umfangreichen Katalogs von Ausnahmetatbestanden gilt seit dem 1 Januar 2006 der Grundsatz dass die Gewahrung von Zugang zu behordlichen Informationen die Regel ist und die Verwehrung des Zugangs die Ausnahme Dies ist ein Paradigmenwechsel zuvor galt das Prinzip dass behordliche Informationen grundsatzlich nicht offentlich sind es sei denn es besteht ein spezialgesetzlich normierter Auskunftsanspruch Im Dezember 2008 wurde auf Initiative des damaligen bayerischen Ministerprasidenten Horst Seehofer 8 eine Gesetzesanderung angestrebt die die allgemeine Einsichtnahme in Akten der Bankenaufsicht vom Recht auf Informationszugang ausnehmen sollte 9 10 Im Rahmen der offiziellen Gesetzesevaluation von 2012 traten einige Schwachen des Gesetzes auf darunter unklare Tatbestande und fehlende Abwagungsmoglichkeiten von Ausnahmen mit dem offentlichen Interesse 11 2013 wurde das Gesetz jedoch lediglich im Rahmen der Strukturreform des Gebuhrenrechts geandert In 10 wurde dabei das Wort Amtshandlungen durch die Worter individuell zurechenbare offentliche Leistungen ersetzt 2019 wurde das IFG durch Artikel 9 des Zweiten Datenschutz Anpassungs und Umsetzungsgesetzes EU 2 DSAnpUG EU erneut geringfugig geandert Die dritte und bislang letzte Anderung Stand August 2020 betraf die Aktualisierung des vollstandigen Titels des Bundesinnenministeriums in 10 durch die Elfte Zustandigkeitsanpassungsverordnung 11 ZustAnpV Bundesbeauftragter fur die Informationsfreiheit BearbeitenJeder kann den Bundesbeauftragten fur die Informationsfreiheit anrufen wenn er sein Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht Die Aufgabe des Informationsfreiheitsbeauftragten wird von dem Bundesbeauftragten fur den Datenschutz wahrgenommen Die Befugnisse des Bundesbeauftragten fur die Informationsfreiheit entsprechen teilweise denjenigen des Bundesbeauftragten fur den Datenschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz Im Rahmen der Informationsfreiheit kann der Bundesbeauftragte ein Fehlverhalten einer offentlichen Stelle allerdings lediglich beanstanden jedoch nicht die Herausgabe einer Information anordnen Auch hemmt die Anrufung des Beauftragten keine Rechtsmittelfrist Gesetzgebungsverfahren und Vorgeschichte BearbeitenVor dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes das am 1 Januar 2006 in Kraft getreten ist bestand kein allgemeines Einsichtsrecht fur Burger in Behordenunterlagen auf Bundesebene Es gab eine Vielzahl von Einzelregelungen etwa Einsichtsrechte in Register und Archive sowie Beteiligtenrechte im Verfahrensrecht Im Verfahrensrecht gilt der Grundsatz dass zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlicher Interessen von Verfahrensbeteiligten die Behorde den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten hat mit Ausnahme von Entwurfen zu Entscheidungen im Verwaltungsverfahren sowie von Arbeiten zu deren unmittelbarer Vorbereitung Soweit die ordnungsgemasse Erfullung der Aufgaben der Behorde beeintrachtigt wird das Bekanntwerden des Inhalts der Akten dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten wurde oder die Vorgange nach einem Gesetz oder ihrem Wesen nach geheim gehalten werden mussen besteht fur die Behorde keine Verpflichtung Akteneinsicht zu gewahren 29 VwVfG Lange Zeit gab es ausser einer Reihe von Einzelregelungen bestimmte Register einzusehen zum Beispiel bei berechtigtem Interesse das Grundbuch dem Einsichtsrecht des an einem Verwaltungsverfahren Beteiligten sowie bereichsspezifischer Auskunftsrechte Betroffener nach dem Datenschutzrecht kein allgemeines Einsichtsrecht fur Burger in Behordenunterlagen Ein allgemeines Einsichtsrecht fur jedermann besteht seit 1994 nur fur Umweltinformationen aufgrund einer Richtlinie der Europaischen Gemeinschaft Wahrend bereits 1998 in Brandenburg 12 1999 in Berlin 13 2000 in Schleswig Holstein 14 und 2002 in Nordrhein Westfalen 15 Informationsfreiheitsgesetze in Kraft getreten waren gestaltete sich der Weg zu einem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes als langwierig Zwar wurde schon 1997 unter der schwarz gelben Koalition ein Entwurf fur ein IFG von der Oppositionsfraktion Bundnis 90 Die Grunen vorgelegt 16 1998 in der Koalitionsvereinbarung der rot grunen Koalition zur 14 Legislaturperiode die Schaffung eines IFG festgeschrieben 17 und ein entsprechender Gesetzentwurf auch von der Bundesregierung vorbereitet IFG RefE 18 doch kam es aufgrund verschiedener Vorbehalte von Seiten der Ministerialburokratie 19 letztendlich nicht zur Einbringung einer Gesetzesvorlage Auch im Koalitionsvertrag der rot grunen Koalition zur 15 Legislaturperiode wurde wieder ein IFG vereinbart 20 doch wiederum scheiterte dessen Verwirklichung am Widerstand der Ministerialburokratie 21 Nachdem bereits 2002 ein Professorenentwurf fur ein IFG IFG ProfE vorgelegt worden war 22 wurde am 2 April 2004 in Berlin nun auch von nichtstaatlichen Organisationen ein Gesetzentwurf vorgelegt 23 Obwohl die Bundesregierung nach eigener Aussage weiterhin daran festhielt ein IFG in den Bundestag einzubringen 24 ging die Initiative schliesslich von den Regierungskoalitionsfraktionen aus die am 14 Dezember 2004 einen Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages einbrachten 25 Bereits nach der in der Staatspraxis unublichen Mindestfrist von drei Tagen 26 fand dann am 17 Dezember 2004 die erste Beratung uber den Gesetzentwurf statt nach der der Entwurf u a an den federfuhrenden Innenausschuss uberwiesen wurde 27 Vor diesem fand am 14 Marz 2005 eine erste Sachverstandigenanhorung zum Entwurf statt 28 am 1 Juni 2005 beriet der Innenausschuss abschliessend uber den Entwurf und legte dem Bundestag seinen Bericht und die Beschlussempfehlung vor in der er empfahl den Gesetzentwurf in der Ausschussfassung anzunehmen 29 Die zweite und dritte Beratung fand in der 179 Sitzung des Bundestages am 3 Juni 2005 statt Der Gesetzentwurf wurde in zweiter Beratung mit grosser Mehrheit angenommen und in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der CDU CSU und bei Enthaltung der FDP und der Fraktionslosen Petra Pau PDS gemass Art 42 Abs 2 Satz 1 GG beschlossen 30 Der Gesetzesbeschluss fur das Einspruchsgesetz wurde gemass Art 77 Abs 1 GG an den Bundesrat weitergeleitet 31 welcher am 8 Juli 2005 dem letzten Tag der Drei Wochen Frist zur Anrufung des Vermittlungsausschusses uber eine entsprechende Empfehlung seiner Ausschusse 32 zur Anrufung abstimmte Bei Einberufung des Vermittlungsausschusses ware das IFG mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Auflosung des 15 und Konstituierung des 16 Deutschen Bundestages am 18 Oktober 2005 infolge der am 1 Juli 2005 gescheiterten Vertrauensfrage des Bundeskanzlers anheimgefallen doch kam durch die von der FDP betriebene Stimmenthaltung auch der schwarz gelb regierten Bundeslander 33 Baden Wurttemberg Niedersachsen Nordrhein Westfalen und Sachsen Anhalt die gemass Art 52 Abs 3 Satz 1 GG 31 GOBR zur Anrufung erforderliche Stimmenmehrheit nicht zustande 34 womit das IFG schliesslich am 5 September ausgefertigt und am 13 September 2005 im Bundesgesetzblatt 35 verkundet werden konnte Ein Diskussionsthema war die Frage wie weit das Amtsgeheimnis und vor allem der in Deutschland besonders starke Datenschutz in der EU und seinen Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund der Informationsfreiheit gehen kann und darf Praktische Anwendung und Gerichtsverfahren BearbeitenDie ersten Falle liessen wegen restriktiver Interpretation des Gesetzes Hinhaltetaktik und unverhaltnismassig hoher Gebuhren 7 Kritik laut werden Das Auswartige Amt wollte fur eine einfache Auskunft etwa 108 Euro in Rechnung stellen 36 Der Antrag des Bundestagsabgeordneten Jorg Tauss damals SPD die 17 000 Seiten umfassenden Vertrage zur LKW Maut auf Autobahnen einzusehen wurde abgelehnt Eine um die Geschaftsgeheimnisse des Betreibers Toll Collect bereinigte Version zu erstellen verweigerte das Verkehrsministerium mangels Sachverstands 37 Tauss legte dagegen Klage ein welche jedoch im Juni 2008 mit der Begrundung eines laufenden Schiedsverfahrens und der Verletzung von Geschaftsgeheimnissen abgewiesen wurde 38 39 Diese Entscheidung ist rechtskraftig Die 36 Anlagen eines Gutachtens der Physikalisch Technischen Bundesanstalt zur Bauartzulassung von Wahlmaschinen wurden ebenfalls nicht freigegeben Der Hersteller Nedap habe der Weitergabe dieser urheberrechtlich geschutzten Dokumente unter Berufung auf 6 nicht zugestimmt 40 Der Kostenbescheid des Innenministeriums in Hohe von 240 Euro wurde mit dem besonderen Aufwand begrundet diese Dokumente auszusondern 41 Die erste Klage erhob der Sozialhilfe Verein Tacheles Mitte April 2006 beim Sozialgericht Dusseldorf auf Herausgabe der Durchfuhrungshinweise und Handlungsempfehlungen zum Arbeitslosengeld durch die Bundesagentur fur Arbeit BA Die Unterlagen liegen nach Angaben der BA im Intranet vor dennoch wurde die am 2 Januar 2006 beantragte Herausgabe unter Berufung auf technische Probleme und amtsinterne Abstimmungsschwierigkeiten wiederholt verzogert 42 Am 13 Juli 2006 einigten sich die Erwerbsloseninitiative und die Bundesagentur fur Arbeit in einem Vergleich vor dem Sozialgericht dass die begehrten Informationen nunmehr aktuell von der Bundesagentur fur Arbeit im Internet veroffentlicht werden 43 Aus einer Kleinen Anfrage der Grunen vom Februar 2009 44 ergab sich dass 2008 bei leicht gestiegener Zahl der Antrage im Vergleich zum Vorjahr mehr als doppelt so viele abgelehnt wurden 45 Manfred Redelfs Recherchechef von Greenpeace Deutschland stellte 2010 fest eine Kultur der Transparenz habe sich bislang noch nicht durchgesetzt Die Behorden neigten bei fur sie heiklen Anfragen dazu Auskunftsanfragen zunachst einmal abzulehnen Der Ball liege dann bei den Gerichten die im Zweifelsfall entscheiden mussten ob ein Auskunftsanspruch berechtigt gewesen sei oder nicht Die Behorden schoben also die Verantwortung von sich Das sei menschlich nachvollziehbar aber nicht im Sinne einer offenen Gesellschaft und einer transparenten Verwaltung 46 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 3 November 2011 in letzter Instanz entschieden dass das Informationsfreiheitsgesetz grundsatzlich auch fur die gesamte Tatigkeit der Bundesministerien gilt nach diesem richtungsweisenden Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts darf ein Bundesministerium den Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen zum Beispiel hausinterne Unterlagen zu einem Gesetzgebungsverfahren oder Stellungnahmen gegenuber dem Petitionsausschuss ab sofort nicht mehr mit der Begrundung ablehnen dass die Unterlagen die Regierungstatigkeit betreffen 47 Laut dem 3 Tatigkeitsbericht zur Informationsfreiheit welcher durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar herausgegeben wurde wurden 2011 3 280 und im Jahr 2010 1 557 Antrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt 48 49 Laut einer Statistik des Bundesministerium des Innern wurden im Jahr 2015 9325 Antrage gestellt 50 Grunde fur die starke Zunahme waren Massenanfragen an den Geschaftsbereich des Bundesfinanzministeriums durch Anwaltskanzleien und die vereinfachte Antragstellung fur Burger durch das Online Tool FragDenStaat de 51 Bis 2017 stieg die Zahl der jahrlichen Antrage an Bundesbehorden laut Statistik des Bundesinnenministeriums auf 12 198 52 in den Jahren darauf blieben die Antragszahlen in der Regel auf diesem Niveau Im Oktober 2016 gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Journalisten recht die sich gegen eine Kostenrechnung des Bundesinnenministeriums uber rund 15 000 Euro gewehrt hatten Dabei ging es um Einsicht in Akten deutscher olympischer Sportverbande und die Sportforderung durch den Bund Beide Vorinstanzen hatten ebenfalls gegen das Ministerium entschieden Das Bundesverwaltungsgericht urteilte eine Gebuhr von 500 Euro sei gerechtfertigt zuvor hatte das Bundesinnenministerium mitgeteilt dass die Anfrage in 31 Einzel Anfragen zu je 500 Euro plus Auslagen aufgeteilt werden musste dies sah das Bundesverwaltungsgericht anders BVerwG 7 C 6 15 vom 20 Oktober 2016 So wurden auch die Gebuhren fur Kopien als unbegrundet zuruckgewiesen da keine ausreichende Ermachtigungsgrundlage vorliegt 53 Im Marz 2019 entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main auf eine Klage von BuzzFeed News dass auch die bundeseigene Kreditanstalt fur Wiederaufbau KfW eine Behorde ist und unter das IFG fallt 54 Die KfW hatte zuvor IFG Antrage regelmassig mit der Begrundung abgelehnt sie sei eine privatwirtschaftliche Bank In der Rechtsprechungsdatenbank der Landesbeauftragten fur Akteneinsicht Brandenburg finden sich rund 500 Urteile zu den Informationsfreiheitsgesetzen von Bund und Landern Landesbestimmungen BearbeitenBisher haben 14 Bundeslander fur ihren Zustandigkeitsbereich jeweils eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen In Bayern und Niedersachsen existiert hingegen kein solches Gesetz Hamburg Bremen Rheinland Pfalz Sachsen und Thuringen haben Transparenzgesetze die neben dem Informationszugang auf Antrag auch aktive Veroffentlichung von Informationen durch informationspflichtige Stellen regeln Siehe auch BearbeitenTransparenz Politik und dort auch Gesetzliche Regelungen Informations und Transparenzgesetze in Deutschland Amtsgeheimnis speziell zu Osterreich Literatur BearbeitenAufsatze Bearbeiten Katharina Beckemper Das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In Landes und Kommunalverwaltung 2006 S 300 302 Henning Berger Benjamin Schirmer Informationsfreiheitsrecht im Spagat Das rechte Mass zwischen Informationszugang und Interessenschutz In Publicus 3 2010 S 20 23 online HTML Tobias Brautigam Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz aus rechtsvergleichender Sicht In Deutsches Verwaltungsblatt 2006 S 950 957 Thomas Engelien Schulz Informationszugangsrecht Grundzuge des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes In Bundeswehrverwaltung 2006 S 25 32 Jurgen Fluck Stefanie Merenyi Zugang zu behordlichen Informationen Die Rechtsprechung zu den Umweltinformationsgesetzen und den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Lander 2003 2005 In Verwaltungsarchiv 2006 S 381 409 Jurgen Fluck Verwaltungstransparenz durch Informationsfreiheit Informationsanspruche nach den Umweltinformations Verbraucherinformations und Informationsfreiheitsgesetzen In Deutsches Verwaltungsblatt 2006 S 1406 1415 Torsten Hartleb Der behordlicherseits vereitelte IFG Anspruch In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2009 S 825 827 Michael Kloepfer Kai von Lewinski Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes IFG In Deutsches Verwaltungsblatt 2005 S 1277 1288 Dieter Kugelmann Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In NJW 2005 S 3609 3613 Horst Hopf Das neue Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In Recht im Amt 2006 S 1 11 Stephan Lehnstaedt Bastian Stemmer Akteneinsicht Das Informationsfreiheitsgesetz und die Historiker Zeitschrift fuer Geschichtswissenschaft 60 6 2012 S 493 512 Christian Mensching Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In Verwaltungsrundschau 2006 S 1 8 Henrik Schmitz Kaum genutzte Transparenz Journalisten und Informationsfreiheitsgesetze In epd medien Nr 12 2006 S 3 81 Heribert Schmitz Serge Daniel Jastrow Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2005 S 984 995 Arne Semsrott Informationsfreiheit Mehr Transparenz fur mehr Demokratie Otto Brenner Stiftung Berlin 2016 Bettina Sokol Informationsfreiheit im Bund Ein zogerlicher erster Schritt In Computer und Recht 2005 S 835 840 Philipp Wendt Abschied vom Amtsgeheimnis Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes In Anwaltsblatt 2005 S 702 704 Bucher Bearbeiten Matthias Rossi Informationszugangsfreiheit und Verfassungsrecht Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11593 7 Robert Matthes Das Informationsfreiheitsgesetz Eine praktische Erlauterung Lexxion Verlag Berlin 2006 ISBN 3 939804 00 2 Michael Sitsen Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Informationszugang nach dem IFG Verlag Dr Kovac Hamburg 2009 ISBN 978 3 8300 4304 1 Carola Haas Private als Auskunftsverpflichtete nach den Umweltinformations und Informationsfreiheitsgesetzen Verlag Dr Kovac Hamburg 2013 ISBN 978 3 8300 6897 6 Roland Hartmannsberger Informationsanspruche In Redeker Uechtritz Hrsg Kolner Handbuch Verwaltungsverfahren Carl Heymanns Verlag 3 Auflage 2016 ISBN 978 3 452 28687 1Kommentare Bearbeiten Sven Berger Jurgen Roth Christoph Partsch Christopher Scheel Informationsfreiheitsgesetz Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes IFG Kommentar 2 Auflage Carl Heymanns Koln Berlin Munchen 2013 ISBN 978 3 452 27779 4 Stefan Brink Sven Polenz Henning Blatt Informationsfreiheitsgesetz IFG C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71037 7 Jurgen Fluck Andreas Theuer Hrsg Informationsfreiheitsrecht mit Umweltinformations und Verbraucherinformationsrecht IFG UIG VIG IWG Kommentar Vorschriften der EU des Bundes und der Lander Internationales Recht Rechtsprechung Loseblattwerk in 2 Ordnern Stand 24 Aktualisierung November 2008 C F Muller Heidelberg 2002 2008 ISBN 978 3 8114 9270 7 Serge Daniel Jastrow Arne Schlatmann Informationsfreiheitsgesetz Kommentar R v Decker Heidelberg Munchen Landsberg Berlin 2006 ISBN 3 7685 0545 6 Matthias Rossi Informationsfreiheitsgesetz Handkommentar Nomos Baden Baden 2006 ISBN 3 8329 1418 8 Friedrich Schoch Informationsfreiheitsgesetz Kommentar 2 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 62962 4 Weblinks BearbeitenAnwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz BMI vom 21 November 2005 Tatigkeitsberichte zur Informationsfreiheit des BfDI FragDenStaat de Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland Transparenter Staat ZEIT interaktive Infografik Memento vom 7 Februar 2018 im Internet Archive Die Zeit 23 April 2013 Rechtsprechungsdatenbank der Landesbeauftragten fur Akteneinsicht BrandenburgEinzelnachweise Bearbeiten Tania Rottger Nachts um halb eins im Bundestag In Correctiv Abgerufen am 2 Februar 2019 Bundestags Gutachten Informationsfreiheit gilt nicht fur Bundestag In iRights Kreativitat und Urheberrecht in der digitalen Welt Abgerufen im 1 Januar 1 Bundestag muss UFO Unterlagen und Guttenberg Unterlagen nicht offenlegen 26 13 Memento vom 25 November 2013 im Internet Archive berlin de netzpolitik org Arbeiten des Wissenschaftlichen Dienstes mussen nach Informationsfreiheitsgesetz zuganglich sein zeit de Bundestag muss Zugang zu Guttenberg Dokumenten gewahren FragDenBundestag erfolgreich Bundestag offnet seine Aktenschranke In netzpolitik org Abgerufen am 2 Februar 2019 a b Bundestag streitet uber Kosten fur Informationsfreiheit heise online Bericht in Memento vom 9 Februar 2009 im Internet Archive Kontraste uber das Gesetzesanderungsvorhaben vom 5 Februar 2009 Drucksache 827 1 08 Empfehlungen der Ausschusse Memento vom 15 September 2011 im Internet Archive PDF 30 kB vom 19 Dezember 2008 zur Anderung des Informationsfreiheitsgesetzes Bericht Informationsfreiheit Glasern erst gegen Gebuhr von Christina 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2 MB Vgl nur BT Plenarprotokoll 15 149 vom 17 Dezember 2004 PDF 1 1 MB Norbert Geis S 13946 B Beatrix Philipp S 13948 D 13949 A Gisela Piltz S 13953 B C Petra Pau S 13960 C Schoch Friedrich Kloepfer Michael Hrsg Informationsfreiheitsgesetz IFG ProfE Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Berlin 2002 dazu auch Schoch Friedrich Informationsfreiheitsgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland In Die Verwaltung 2002 S 149 175 Gemeinsamer Entwurf Memento vom 23 Februar 2006 im Internet Archive PDF 126 kB von Netzwerk Recherche Deutscher Journalisten Verband Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union Humanistische Union Transparency International Deutschland vgl auch Presseerklarung Memento vom 8 Mai 2006 im Internet Archive der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands AGID und der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Lander Niedersachsen und Mecklenburg Vorpommern vom 2 April 2004 Vgl Antwort der Bundesregierung BT Drs 15 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Juni 2005 abgerufen am 28 April 2020 Vgl Pressemitteilung der Bundespartei FDP vom 8 Juli 2005 Vgl BR Plenarprotokoll der 813 Sitzung vom 8 Juli 2005 TOP 15 Memento vom 30 Januar 2012 im Internet Archive S 278 A B Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes Informationsfreiheitsgesetz IFG vom 5 September 2005 BGBl I S 2722 Informationsfreiheit Auswartiges Amt schreckt mit saftigen Gebuhren heise online Vertrage zur LKW Maut bleiben geheim heise online Maut Vertrag Klage in erster Instanz abgewiesen beschwerlicher Weg zur Informationsfreiheit Pressemitteilung des Abgeordneten vom 13 Juni 2008 Anonymisiertes Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Memento vom 31 Januar 2012 im Internet Archive PDF Mit dem Urheberrecht gegen die Informationsfreiheit heise online Innenministerium halt an hohen Gebuhren fur Akteneinsicht fest heise online Sozialhilfeverein erhebt Klage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes heise online Stiftung Warentest Arbeitsagentur muss Interna offen legen test de 13 Juli 2006 online abgerufen 2 Januar 2013 Kleine Anfrage der Grunen Februar 2009 PDF 281 kB heise online Bundesbehorden handhaben Informationsfreiheit zunehmend restriktiv In heise online Abgerufen im 1 Januar 1 evangelisch de Mehr als du glaubst In www evangelisch de Abgerufen im 1 Januar 1 BVerwG 7 C 4 11 Urteil vom 03 November 2011 Bundesverwaltungsgericht In www bverwg de Abgerufen im 1 Januar 1 3 Tatigkeitsbericht zur Informationsfreiheit Zugriff am 22 Juli 2012 pdf Heise de Artikel Immer mehr Burger schauen den Burokraten auf die Finger von Helmut Lorscheid am 25 April 2012 Zugriff am 22 Juli 2012 IFG Antrage 2015 Bundesministerium des Innern archiviert vom Original am 14 Mai 2016 abgerufen am 18 Februar 2017 Neuer Rekord fur Informationsfreiheit Fast 10 000 Anfragen an Ministerien 2015 netzpolitik org Abgerufen am 18 Februar 2017 IFG Statistik 2017 In Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat Abgerufen am 6 April 2019 Bundesverwaltungsgericht Behorden verlangen seit zehn Jahren rechtswidrig Gebuhren fur Auskunfte FragDenStaat de Blog Abgerufen am 18 Februar 2017 Marcus Engert Verwaltungsgericht entscheidet nach BuzzFeed Klage KfW ist eine Behorde und fallt unter das IFG Abgerufen am 14 Juni 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7524488 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Informationsfreiheitsgesetz amp oldid 236777340