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Meinungsfreiheit genauer Meinungsausserungsfreiheit ist das gewahrleistete subjektive Recht auf freie Rede sowie freie Ausserung und offentliche Verbreitung einer Meinung in Wort Schrift und Bild sowie allen weiteren verfugbaren Ubertragungsmitteln In manchen Judikaturen ist dieses Recht vom gesetzlichen Rahmen eingeschrankt 1 Von der Meinungsausserungsfreiheit zu unterscheiden ist die z B in den USA geltende Redefreiheit Inhaltsverzeichnis 1 Die Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie 2 Geschichte 2 1 Franzosische Revolution 2 2 Weimarer Republik 2 3 Nationalsozialismus 2 4 DDR 3 Verschiedene Lander 3 1 Rechtslage und Situation in Deutschland 3 1 1 Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit Schutzbereich 3 1 2 Negative Meinungsfreiheit 3 1 3 Grenzen Schranken der Meinungsfreiheit Art 5 Abs 2 GG 3 1 3 1 Juristisch 3 1 3 2 Faktisch 3 1 3 3 Untersuchungen zum Stand der Meinungsfreiheit 3 1 4 Der Freisler Vergleich 3 1 5 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit 3 2 Rechtslage in Osterreich 3 2 1 Abstrakte Normen 3 2 2 Gerichtsentscheidungen 3 3 Rechtslage in der Schweiz 3 4 Rechtslage auf europaischer Ebene 3 4 1 Abstrakte Normen 3 4 2 Entscheidungen des EGMR zur Meinungsfreiheit 3 5 Rechtslage in den USA 4 Internationale Regelungen 4 1 Vereinte Nationen 4 2 Meinungs und Redefreiheit im Internet 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseDie Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie BearbeitenDie Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert um zu verhindern dass die offentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeintrachtigt oder gar verboten wird In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht moglich ware Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs und Informationskontrolle durch staatliche Stellen Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrucklich verboten Geschichte BearbeitenFranzosische Revolution Bearbeiten Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Artikel 11 der Erklarung der Menschen und Burgerrechte in Frankreich als un des droits les plus precieux de l Homme deutsch eines der kostbarsten Rechte des Menschen bezeichnet Heute gilt sie als einer der wichtigsten Massstabe fur den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates Eines der haufigsten Zitate zur Meinungsfreiheit wird dabei irrtumlich Voltaire zugeschrieben entstammt aber tatsachlich der Biographie von Evelyn Beatrice Hall uber ihn um damit seine Uberzeugung zu beschreiben I disapprove of what you say but I will defend to the death your right to say it Ich lehne ab was Sie sagen aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen es zu sagen 2 Weimarer Republik Bearbeiten Im Artikel 118 der Weimarer Verfassung war die Meinungsfreiheit so geregelt Jeder Deutsche hat das Recht innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort Schrift Druck Bild oder in sonstiger Weise frei zu aussern An diesem Rechte darf ihn kein Arbeits oder Anstellungsverhaltnis hindern und niemand darf ihn benachteiligen wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht 3 Der Passus Schranken der allgemeinen Gesetze erfuhr eine nach Kurt Koszyk verhangnisvolle Uminterpretation Entgegen den Schopfern der Verfassung erhielt das Wort allgemein eine normative Bedeutungsverschiebung zu allgemeingultig im Sinne der ubergeordneten Idee der Gemeinschaft Die Notverordnungen nach Artikel 48 durchbrachen zunehmend die Meinungsfreiheit und fuhrten dazu dass die Pressefreiheit zunehmend vom Willen des Reichsprasidenten und Regierung abhing 4 Nationalsozialismus Bearbeiten Im Nationalsozialismus wurde die Meinungsfreiheit unter anderem durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28 Februar 1933 und das Heimtuckegesetz vom 20 Dezember 1934 eingeschrankt DDR Bearbeiten Artikel 27 der Verfassung der DDR verburgte die Meinungsfreiheit jedoch nicht als allgemeines Recht Jeder Burger der Deutschen Demokratischen Republik hatte das Recht den Grundsatzen der Verfassung gemass seine Meinung frei und offentlich zu aussern Diese Einschrankung erlaubte den Behorden Meinungsfreiheit nur auf dem Papier zu erlauben Denn schon ein politischer Witz konnte als staatsfeindliche Hetze nach den 104 106 des Strafgesetzbuchs der DDR verfolgt werden So galt allgemein Zensur in der DDR und die Staatssicherheit fuhrte Akten in denen missliebige Meinungsausserungen dokumentiert wurden um aufgrund dessen gegen die Betroffenen vorzugehen Auf Missstande konnten Burger per Eingabe aufmerksam machen das Gesetz uber die Bearbeitung der Eingaben der Burger erfullte eine Ventilfunktion da es Beschwerden uber Verwaltungsakte und generelles Behordenhandeln zuliess auf die binnen vier Wochen geantwortet werden musste Jahrlich gingen ca eine Million Beschwerden ein bei zu entschiedener Kritik wurden Beschwerden jedoch an die Staatssicherheit weitergeleitet 5 Verschiedene Lander BearbeitenRechtslage und Situation in Deutschland Bearbeiten Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Freie Meinungsausserung Deutschland Haben Sie das Gefuhl dass man heute in Deutschland seine Meinung frei sagen kann oder ist es besser vorsichtig zu sein 6 7 In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art 5 Abs 1 Satz 1 1 Hs Grundgesetz GG und Art 10 EMRK gewahrleistet Art 5 Abs 1 GG verkurzt 1 Jeder hat das Recht seine Meinung in Wort Schrift und Bild frei zu aussern und zu verbreiten Eine Zensur findet nicht statt Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit Schutzbereich Bearbeiten Die Bedeutung dieses Grundrechtes wurde vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung konkretisiert und unterstrichen So heisst es in dem Luth Urteil von 1958 Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Personlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte uberhaupt Fur eine freiheitlich demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend 8 Dass es bei dem Begriff der Meinung fur den Schutz nicht darauf ankommen kann ob es sich um ein richtiges oder falsches emotionales oder rational begrundetes Werturteil handelt hat das Bundesverfassungsgericht 1972 in einem Urteil uber die Meinungsfreiheit Strafgefangener prazisiert 9 In einem pluralistisch strukturierten und auf der Konzeption einer freiheitlichen Demokratie beruhenden Staatsgefuge ist jede Meinung auch die von etwa herrschenden Vorstellungen abweichende schutzwurdig Allgemein definiert man den Rechtsbegriff der Meinung als Moment der Stellungnahme des Dafurhaltens und des Meinens im Rahmen einer geistigen Auseinandersetzung Art 5 GG erfasst jede denkbare Form der Kundgabe einer Meinung also nicht nur das Aussprechen sondern auch eine auf einem Plakat Transparent oder Ansteck Button festgehaltene Meinung Daneben werden auch solche Tatigkeiten geschutzt welche die Meinungsausserung begleiten und insbesondere auf die Verstarkung ihrer Wirkung abzielen Zwar spricht das deutsche Grundgesetz nur von der Meinungsausserungsfreiheit das bedeutet jedoch nicht dass Tatsachenbehauptungen vom Grundrechtsschutz ausgeschlossen sind Sie sind dann geschutzt wenn sie Voraussetzung fur eine bestimmte Meinung sind Meinungsausserungen und Tatsachenbehauptungen lassen sich in der Praxis kaum voneinander unterscheiden Da unwahre Tatsachenbehauptungen grundsatzlich nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind ist in diesem Fall eine Abgrenzung notwendig Bei dieser Abgrenzung treten in der Praxis grosse Probleme auf Dabei ist die Unterscheidung im Grundfall einfach Eine Tatsachenbehauptung liegt dann vor wenn die Behauptung dem Beweis zuganglich ist z B Die Partei A ist die mitgliederstarkste Partei Deutschlands ist entweder richtig oder falsch Ein Gericht kann uber diese Fragen Beweis erheben Eine Meinung hingegen entzieht sich dem Beweis und ist stattdessen durch Werten und Dafurhalten gepragt z B ist die Aussage Das Steuerkonzept der Partei B zur Bundestagswahl 2005 ist ungerecht weder falsch noch richtig sondern stellt vielmehr eine Wertung dar Unwahre Tatsachenbehauptungen mussen in der Regel nicht hingenommen werden wahre Tatsachenbehauptungen schon 10 Wer eine das Personlichkeitsrecht eines anderen beeintrachtigende Tatsachenbehauptung aufstellt hat diese nach den 186 StGB 823 Abs 2 BGB entsprechend zu beweisen 11 Ist eine Tatsachenbehauptung weder erweislich wahr noch erweislich falsch so hat eine Abwagung zu erfolgen Es bedarf eines Ausgleichs zwischen der Meinungsfreiheit und dem Personlichkeitsschutz Hiernach kann unter bestimmten Umstanden auch eine moglicherweise unwahre Behauptung denjenigen die sie aufstellen oder verbreiten so lange nicht untersagt werden wie sie im Vorfeld hinreichend sorgfaltige Recherchen uber den Wahrheitsgehalt angestellt haben 12 Zu berucksichtigen ist auch die Schwere des Eingriffs in das Personlichkeitsrecht und der Umgang mit Sorgfalts und Aufklarungspflichten und moglichkeiten verstarkt im Fall der Presse 13 Die Meinungsfreiheit schutzt auch Satire Comedy Karikaturen sowie die Werbung Fur derartige Meinungsausserungen besteht gemass Art 5 GG ebenfalls keine Vorzensur Negative Meinungsfreiheit Bearbeiten Art 5 Abs 1 Satz 1 1 Hs garantiert auch die sog negative Meinungsfreiheit d h die Freiheit seine Meinung nicht zu aussern und nicht zu verbreiten Niemand darf gezwungen werden eine eigene oder fremde Meinung zu aussern So wie zur positiven Meinungsfreiheit gehort dass die Meinung ihren Adressaten erreicht gehort zur negativen Meinungsfreiheit dass die Meinung dem dem der Aussernde sie nicht zukommen lassen will auch nicht zukommt 14 Eng verwandt damit im Sinne einer negativen und positiven Freiheit aber nicht mit der Meinungsfreiheit zu verwechseln ist die negative Informationsfreiheit und die negative Rezipientenfreiheit laut Art 5 Abs 1 Satz 1 2 Hs Diese schutzen vor unentrinnbar aufgedrangter Information 15 wie z B politischer Propaganda Grenzen Schranken der Meinungsfreiheit Art 5 Abs 2 GG Bearbeiten Juristisch Bearbeiten Beschrankungen der Meinungsfreiheit durfen in den meisten Demokratien keine abweichende Meinung unterbinden sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden Repression also Sanktionen nach erfolgter Meinungsausserung ist meist nur zum Schutz hoher und gleichrangiger anderer Guter erlaubt aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschrankung detaillierenden rechtmassig verabschiedeten Gesetzes Allgemein verbreitete Einschrankungen der Meinungsausserungsfreiheit nicht abschliessend ergeben sich in Deutschland aus der Schranke des Art 5 Absatz 2 des Grundgesetzes Zu den Beschrankungen gehoren unter anderem der Schutz der personlichen Ehre vor Beleidigung oder Verleumdung die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes 16 die Grenze der offentlichen Sicherheit der unlautere Wettbewerb durch Diskreditierung der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten die nichtautorisierte Weitergabe urheberrechtlich geschutzter Informationen z B Artikel 5 Absatz 2 S 1 GG Schranke der allgemeinen Gesetze das Urheberrechtsgesetz ist ein solches Gesetz da es nicht meinungsspezifisch wirkt Daruber hinaus kann es je nach Verfassungstradition erhebliche Unterschiede in der Zuruckhaltung des Staates vor Repression geben Im Gegensatz zu den insoweit recht zuruckhaltenden USA gehen die meisten europaischen Lander deutlich weiter So steht die Rassendiskriminierung im Gegensatz zu den USA in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe siehe Volksverhetzung Art 5 Abs 2 GG regelt die Grenzen Schranken der Meinungsfreiheit Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der personlichen Ehre Art 5 Abs 2 GG Wie bei den meisten anderen Grundrechten ist auch hier ausdrucklich die Moglichkeit vorgesehen das Grundrecht durch ein Gesetz zu beschranken Innerhalb der drei in Art 5 GG genannten Schranken ist meist nur ein Ruckgriff auf die allgemeinen Gesetze notig da die ubrigen Schranken nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts rechtssystematisch keine herausragenden Besonderheiten aufweisen Im Gegensatz zu den meisten anderen Grundrechten erfordert die Beschrankung der Meinungsfreiheit aber hier mehr denn allgemeines Gesetz stellt hohere Anforderungen an den Gesetzgeber als nur Gesetz Das Bundesverfassungsgericht hatte deshalb zu klaren was unter dem Begriff allgemeines Gesetz zu verstehen sei und beschrieb ein solches Gesetz so dass es nicht eine bestimmte Meinung als solche im Auge haben durfe so die Sonderrechtslehre sondern zum einen dem Schutz uberragender Rechtsguter dienen musse und zum anderen eine Meinung allenfalls zufallig treffen durfe also nicht gezielt und individuell sondern nur indirekt Damit bleibt im Einzelfall allerdings immer noch offen wann ein Gesetz tatsachlich als allgemeines Gesetz gelten kann oder ob es schon ein spezielles ist Im Rahmen der sogenannten Wechselwirkungslehre hat das Bundesverfassungsgericht das Problem der allgemeinen Gesetze weiter verkompliziert indem es im sogenannten Luth Urteil festlegte Die allgemeinen Gesetze mussen in ihrer das Grundrecht beschrankenden Wirkung ihrerseits im Lichte der Bedeutung dieses Grundrechts gesehen und so interpretiert werden dass der besondere Wertgehalt dieses Rechts der in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsatzlichen Vermutung fur die Freiheit der Rede in allen Bereichen namentlich aber im offentlichen Leben fuhren muss auf jeden Fall gewahrt bleibt 8 Gemeint ist damit dass Gesetze welche die Meinungsfreiheit einschranken ihrerseits an der Bedeutung der Meinungsfreiheit gemessen werden sollen Dem Bundesverfassungsgericht ist darauf in der rechtswissenschaftlichen Literatur unter anderem vorgehalten worden mit dieser Wechselwirkungslehre einen Zirkelschluss zu fuhren und indirekt die Bewertung von Meinungen zu fordern was gerade nicht Sinn von Art 5 GG sei sondern was mit der Meinungsfreiheit gerade verhindert werden solle Problematisch ist aber der Fall des 130 Abs 4 StGB Danach wird mit Freiheitsstrafe bedroht wenn jemand offentlich oder in einer Versammlung den offentlichen Frieden in einer die Wurde der Opfer verletzenden Weise dadurch stort dass er die nationalsozialistische Gewalt und Willkurherrschaft billigt verherrlicht oder rechtfertigt Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Wunsiedel Entscheidung 17 festgestellt dass dieses Strafgesetz auch wenn es kein allgemeines Gesetz sei mit Art 5 Abs 1 und 2 GG vereinbar sei Es hat sich dabei auf den Standpunkt gestellt dass hier eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts fur meinungsbezogene Gesetze grundrechtsimmanent sei 17 Das Grundgesetz sei ein Gegenentwurf zu der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft Neben der besonderen Schranke des Art 5 Abs 2 GG ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch durch grundsrechtsimmanente Schranken einschrankbar Dies umfasst samtliche Einschrankungen die zum Schutze von Verfassungsgutern insbesondere anderen Grundrechten dienen Nach den Grundsatzen des Berufsbeamtentums gilt fur den offentlichen Dienst die Pflicht zur Massigung und Zuruckhaltung damit das Vertrauen in eine unparteiische und gemeinwohlorientierte Amtsfuhrung nicht untergraben wird Provozierende ausserdienstliche Meinungsausserungen stellen eine Dienstpflichtverletzung dar 18 Faktisch Bearbeiten In der Realitat treten allerdings auch faktische Beschrankungen der Meinungs und Redefreiheit auf In diesem Zusammenhang ist als Beispiel die Rucksicht auf Political Correctness zu nennen 19 Untersuchungen zum Stand der Meinungsfreiheit Bearbeiten In der Wahrnehmung von Schriftstellern in Deutschland ist die Meinungsfreiheit bedroht 526 Schriftsteller beteiligten sich an einer Studie die Ende 2018 durch das PEN Zentrum Deutschland und das Institut fur Medienforschung der Universitat Rostock durchgefuhrt wurde Drei Viertel der Teilnehmer sorgen sich um die freie Meinungsausserung in Deutschland Sie verweisen auf eine Zunahme von Bedrohungen Einschuchterungsversuchen und hasserfullten Reaktionen 50 haben Ubergriffe auf die eigene Person erlitten 2 korperliche Angriffe Insbesondere feministische Medien sind das Ziel dieser vor allem uber Facebook personliche E Mails und Kommentarfunktionen von Online Artikeln erfolgenden Angriffe Als Quellen und Ursachen dafur werden vor allem populistische und Rechtsparteien und Abneigung gegenuber dem Geschlecht oder der sexuellen Orientierung genannt 20 Der Freisler Vergleich Bearbeiten In der Frage des Verbots der Beleidigung 21 ist der Vorrang der Meinungsfreiheit gegenuber dem Ehrenschutz weitreichend geklart 22 Wenngleich der Beleidigungstatbestand sehr weit gefasst ist 23 er verwendet nur den Begriff ohne ihn legal zu definieren ergibt sich aus seiner Zielrichtung eindeutig dass er nicht eine bestimmte Meinung verbietet 24 Denn das Gesetz beurteilt Aussagen in diesem Fall allein danach ob sie das Allgemeine Personlichkeitsrecht oder die Ehre des Adressaten gefahrden 25 Zudem kann sich hier der Aussernde unter Umstanden auf den 193 StGB 26 die Vorschrift uber die Wahrnehmung berechtigter Interessen berufen 27 28 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit Bearbeiten Luth Urteil 29 Schmid Spiegel Urteil 30 Blinkfuer Entscheidung 31 Mephisto Entscheidung 32 Zensur Urteil 33 Lebach Urteil 34 Deutschland Stiftung Urteil 35 Solidaritatsadresse Urteil 36 Boll Urteil 37 Kredithaie Urteil 38 Springer Wallraff Urteil 39 Bayer Aktionare Urteil 40 Titanic geb Morder Urteil 41 Holocaustleugnungs Urteil 42 Soldaten sind Morder Urteil 43 Caroline von Monaco Urteil II 44 Benetton Entscheidungen 45 Esra Roman 46 Wunsiedel Entscheidung 47 Bernd von Heintschel Heinegg schrieb 2016 hierzu zusammenfassend 48 Das BVerfG entscheidet im Zweifel fur die Meinungsfreiheit auch wenn darunter der Ehrenschutz leidet Seit vielen Jahren ist fur die Karlsruher Richter die Meinungsfreiheit unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Personlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte uberhaupt Fur eine freiheitlich demokratische Staatsordnung sei die Meinungsfreiheit schlechthin konstituierend Vor diesem Hintergrund ist die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu sehen auch wenn sie auf den ersten Blick manchmal unverstandlich erscheinen mag Rechtslage in Osterreich Bearbeiten Abstrakte Normen Bearbeiten In Osterreich ist die Meinungsfreiheit durch Art 13 StGG und Art 10 EMRK geschutzt Art 10 EMRK gewahrt hierbei einen grosseren Rechtsschutz Danach kann sich jedermann auf jede Art frei aussern und Ausserungen anderer empfangen Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann dieses Grundrecht eingeschrankt werden Dazu ein Beispiel aus dem Strafgesetzbuch Verhetzung 283 StGB idF BGBl I Nr 103 2011 1 Wer offentlich auf eine Weise die geeignet ist die offentliche Ordnung zu gefahrden oder wer fur eine breite Offentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse der Hautfarbe der Sprache der Religion oder Weltanschauung der Staatsangehorigkeit der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft des Geschlechts einer Behinderung des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrucklich wegen dessen Zugehorigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen 2 Ebenso ist zu bestrafen wer fur eine breite Offentlichkeit wahrnehmbar gegen eine in Abs 1 bezeichnete Gruppe hetzt oder sie in einer die Menschenwurde verletzenden Weise beschimpft und dadurch verachtlich zu machen sucht Gerichtsentscheidungen Bearbeiten In der Grundsatzentscheidung G155 10 vom 30 Juni 2012 hat der Verfassungsgerichtshof VfGH festgestellt dass auch das stille passive Betteln jedenfalls als Ausserung einer Tatsache namlich bedurftig und damit auf ein Almosen angewiesen zu sein gewertet werde Die Meinungsfreiheit gelte fur alle Ausdrucksmittel es unterliegen ihr auch die meist korpersprachlich artikulierte Ausserung eines Bettlers bzw einer Bettlerin Meinungsfreiheit schutzt auch die Kommunikation mit anderen wie es auch im Falle des passiven Bettelns gegeben sei 49 Auch kommerzielle Werbung fallt gemass der Rechtsprechung des VfGH 50 unter den Begriff der Meinungsfreiheit Rechtslage in der Schweiz Bearbeiten Hier gewahrleistet Artikel 16 der Bundesverfassung die Meinungs und Informationsfreiheit Die Meinungsfreiheit gilt nicht unbegrenzt Einschrankungen sind zulassig sofern sie auf einer genugenden gesetzlichen Grundlage beruhen im offentlichen Interesse liegen bzw durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sind den Grundsatz der Verhaltnismassigkeit wahren und den Kerngehalt nicht antasten Artikel 36 der Bundesverfassung 51 Rechtslage auf europaischer Ebene Bearbeiten Abstrakte Normen Bearbeiten Fur die Mitgliedstaaten des Europarats schafft Art 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention einen Mindeststandard fur die Meinungsfreiheit Innerhalb der Europaischen Union ist die Meinungs und Informationsfreiheit in Artikel 11 der mit dem Vertrag von Lissabon in Kraft getretenen Charta der Grundrechte niedergelegt Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europaischen Union Freiheit der Meinungsausserung und Informationsfreiheit Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsausserung Dieses Recht schliesst die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein Informationen und Ideen ohne behordliche Eingriffe und ohne Rucksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben 52 Die Meinungsfreiheit umfasst nach dieser Definition auch die freie Verbreitung Annahme und Weiterverbreitung von jeglichen Informationen und nicht nur die Freiheit auf eine Meinung zu etwas Entscheidungen des EGMR zur Meinungsfreiheit Bearbeiten In einem Prozess um Whistleblowing im Fall einer Altenpflegerin die auf Missstande in der Pflege hingewiesen hatte beurteilte der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR vorangehende Urteile der deutschen Gerichte als Verstoss gegen Artikel 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention Es habe keine faire Abwagung zwischen dem Ruf und den Rechten des Arbeitgebers und dem Recht der Beschaftigten auf Meinungsfreiheit stattgefunden 53 54 Das Recht auf freie Meinungsausserung umfasst nach Rechtsansicht des EGMR nicht nur harmlose Ausserungen sondern auch drastisch plakativ dargestellte Meinungsausserungen Im Urteil vom 16 Januar 2018 Beschwerdenr 40975 08 55 stellte der Gerichtshof fest dass nicht nur der Sinngehalt der Meinungsausserung sondern auch die Art der Ausdrucksweise von Artikel 10 EMRK erfasst werde Dem Fall liegt die Ausserung eines slowenischen Strafverteidigers zu Grunde der dem gerichtlich bestellten Sachverstandigen narzisstische Zuge sowie eine an Quacksalberei grenzende Handschriftanalyse vorgeworfen hat Der Strafverteidiger wurde nach nationalem Verfahrensrecht bestraft wobei auch der slowenische Verfassungsgerichtshof die anschliessende Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Verteidiger aufrechterhalten hatte Das slowenische Gericht war der Auffassung dass die Verunglimpfung der Sachverstandigen mit einer Missachtung des Gerichts gleichzusetzen sei da schliesslich das Gericht die Sachverstandigen bestellt habe Der Strafverteidiger brachte Beschwerde vor dem EGMR gegen diese Entscheidung ein Der EGMR befand dass die Ausserungen zum einen im Zusammenhang mit der Strafverteidigung im konkreten Fall und dass sie ohne weitere Erklarung aus dem Kontext gerissen seien und nicht jeglicher Grundlage entbehrten In der Entscheidung des EGMR vom 27 Januar 2015 Beschwerdenr 66232 10 56 hatte dieser noch festgestellt dass das Recht auf freie Meinungsausserung nicht grenzenlos sei mit der nunmehrigen Entscheidung wird nun das Recht der effektiven Verteidigung gestarkt 57 Rechtslage in den USA Bearbeiten In den USA gehort die Redefreiheit englisch freedom of speech als 1 Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika zu der Bill of Rights der Verfassung der Vereinigten Staaten Dieses Recht wird dort traditionell sehr weit ausgelegt und schutzt teilweise auch Ausserungen die in anderen Landern als Volksverhetzung Angriff auf die Verfassung oder Anstiftung zu Straftaten gelten wurden Im Gegensatz zur Meinungsfreiheit schutzt die Redefreiheit auch unwahre Tatsachenbehauptungen Congress shall make no law respecting an establishment of religion or prohibiting the free exercise thereof or abridging the freedom of speech or of the press or the right of the people peaceably to assemble and to petition the Government for a redress of grievances Der Kongress soll kein Gesetz erlassen das die Einfuhrung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat die freie Religionsausubung verbietet die Rede oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschrankt sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Missstanden zu ersuchen 1 Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten StaatenInternationale Regelungen BearbeitenVereinte Nationen Bearbeiten Auf der Ebene der Vereinten Nationen ist die Meinungsfreiheit in Artikel 19 der Allgemeinen Erklarung der Menschenrechte gewahrleistet Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsausserung dieses Recht schliesst die Freiheit ein Meinungen ungehindert anzuhangen sowie uber Medien jeder Art und ohne Rucksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen zu empfangen und zu verbreiten 58 Meinungs und Redefreiheit im Internet Bearbeiten David Kaye UN Sonderbeauftragter fur Meinungsfreiheit nennt in seinem Jahresbericht 2015 Verschlusselung und Anonymitat als Voraussetzung fur die Ausubung des Rechts auf freie Meinungsausserung in digitalen Medien Solche Sicherheitsmassnahmen konnten essentiell dafur sein dass andere Rechte uberhaupt ausgeubt werden konnen 59 Der Historiker und Autor Timothy Garton Ash nennt in seinem 2016 auf Deutsch erschienenen Buch Redefreiheit Prinzipien fur eine vernetzte Welt 60 zehn Prinzipien fur die Redefreiheit in der digitalen Welt 61 Sie sind aus dem von der Universitat Oxford Sitz des Lehrstuhls Garton Ashs betriebenen Internetplattform Projekt freespeechdebate com dt sinngemass Freie Rede Debatte entwickelt auf dem alle Recherchen zum Thema in dreizehn Sprachen dokumentiert und zur Diskussion gestellt werden 62 Alle Menschen mussen in der Lage und befahigt sein frei ihre Meinung zu aussern und ohne Rucksicht auf Grenzen Informationen und Ideen zu suchen zu empfangen und mitzuteilen Weder drohen wir mit Gewalt noch akzeptieren wir gewaltsame Einschuchterung Wir nutzen jede Chance Wissen zu verbreiten und tolerieren hierbei keine Tabus Wir benotigen unzensierte vielfaltige und vertrauenswurdige Medien um gut informiert Entscheidungen zu treffen und vollstandig am offentlichen Leben teilzuhaben Wir sprechen offen und mit robuster Zivilitat uber alle Arten von Unterschieden zwischen Menschen Wir respektieren alle Glaubigen aber nicht unbedingt alle Glaubensinhalte Wir sollten unsere Privatsphare schutzen und Rufschadigungen entgegentreten konnen Jedoch sollten wir auch Einschrankungen der Privatsphare akzeptieren sofern dies im offentlichen Interesse ist Wir mussen ermachtigt werden Einschrankungen der Informationsfreiheit zu hinterfragen die etwa mit dem Schutz der nationalen Sicherheit begrundet werden Wir verteidigen das Internet und andere Kommunikationsmittel gegen illegitime Eingriffe durch offentliche und private Machte Wir treffen unsere eigenen Entscheidungen und tragen dafur die Konsequenzen Siehe auch Charta der Digitalen Grundrechte der Europaischen Union Im Fall von sozialen Medien wie Twitter und Facebook wird die Frage gestellt wie weit die Betreiber solcher Angebote ein Hausrecht ausuben und unliebsame Ausserungen unterbinden durfen oder auf rechtlicher Grundlage mussen zumal sich heute viele Menschen online informieren und sich dank Online Angeboten ihre politische Meinung bilden Im Fall Packingham v North Carolina erkannte der U S Supreme Court allgemein zugangliche soziale Medien als einen offentlichen Raum und der Zugang dazu durfe durch Gesetze nicht eingeschrankt werden Es bleibt abzuwarten inwiefern dieses Urteil auch die Betreiber von Online Angeboten verpflichtet Schliesslich ist fur die praktische Durchsetzung der Meinungs und Redefreiheit im Internet ganz entscheidend die Anonymitat im Internet Siehe auch BearbeitenInvestigativer Journalismus Medienrecht Kunstfreiheit SelbstzensurLiteratur BearbeitenDieter Grimm Die Meinungsfreiheit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts In Neue Juristische Wochenschrift 1995 S 1697 1705 Martin Hochhuth Die Meinungsfreiheit im System des Grundgesetzes Jus Publicum 153 Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 978 3 16 149073 6 teils zugleich Habilitationsschrift Universitat Freiburg 2005 Michael Hoppmann Redefreiheit In Gert Ueding Hrsg Historisches Worterbuch der Rhetorik WBG Darmstadt 1992 ff Band 10 2011 Sp 1021 1029 Horst Meier Mehr Diskussion nicht erzwungenes Schweigen Uber die Redefreiheit in den USA In Merkur 708 Mai 2008 Nachgedruckt in Horst Meier Protestfreie Zonen Variationen uber Burgerrechte und Politik Berliner Wissenschafts Verlag 2012 S 65 71 Sascha Sajuntz Die Entwicklung des Presse und Ausserungsrechts im Jahr 2017 In Neue Juristische Wochenschrift 2018 S 589 Weblinks Bearbeiten Commons Meinungsfreiheit Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Meinungsfreiheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Literatur zur Meinungsfreiheit im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Stefan Bechtold u a Artikel5 de Website uber die Meinungsfreiheit in Deutschland Media Freedom Navigator Medienfreiheits Rankings bei der Deutschen Welle David van Mill Freedom of Speech In Edward N Zalta Hrsg Stanford Encyclopedia of Philosophy Katja Stamm Das Bundesverfassungsgericht und die Meinungsfreiheit In Aus Politik und Zeitgeschichte Band 37 38 26 Mai 2002 Bundeszentrale fur politische Bildung Meinungsfreiheit abgerufen am 16 Marz 2022Einzelnachweise Bearbeiten Rechtssatznummer RS0073088 In Das Rechtsinformationssystem des Bundes Osterreich OGH 16 Januar 2020 abgerufen am 21 November 2022 Das Recht der freien Meinungsausserung steht dem Rechtsanwalt wie jedem anderen Staatsburger zu Er muss sich allerdings mit seiner Kritik im Rahmen des Gesetzes halten und sie auf die im Gesetz vorgesehene Weise sachlich ohne beleidigendes Beiwerk bei der zur Abstellung der von ihm behaupteten Mangel zustandigen Stelle vortragen Evelyn Beatrice Hall Quotes Brainyquote com Vgl Paul F Boller Jr John George They Never Said It A Book of Fake Quotes Misquotes and Misleading Attributions New York 1989 Oxford University Press ISBN 0 19 505541 1 S 124 126 Zit n Kurt Koszyk Deutsche Presse 1914 1945 Berlin 1972 Teil III S 337 f Kurt Koszyk Deutsche Presse 1914 1945 Berlin 1972 Teil III S 338 Meinungsfreiheit Bundesarchiv Stasi Unterlagen Archiv abgerufen am 6 Dezember 2022 Roland Rechtsreport 2022 PDF 8 MB In roland rechtsschutz de 4 Marz 2022 S 26 f archiviert vom Original am 23 April 2022 abgerufen am 23 April 2022 Kapitel Die Grenzen der Freiheit Schaubild 16 Quelle Allensbacher Archiv IfD Umfragen zuletzt 12047 Kalenderjahre 1953 2011 2021 Freie Meinungsausserung Frage Haben Sie das Gefuhl dass man heute in Deutschland seine Meinung frei sagen kann oder ist es besser vorsichtig zu sein Angaben in Prozent An 100 fehlende Prozent Mit Einschrankungen unentschieden Basis Bundesrepublik Deutschland bis 1980 Westdeutschland Bevolkerung ab 16 Jahre Sara Wagener Allensbach Umfrage Das Freiheitsempfinden der Deutschen steigt In faz net 28 Dezember 2022 archiviert vom Original am 29 Dezember 2022 abgerufen am 29 Dezember 2022 Kalenderjahre 2017 2022 Das geht aus dem Freiheitsindex des Instituts fur Demoskopie Allensbach des Analyseinstituts Media Tenor und des John Stuart Mill Instituts hervor Nur 48 Prozent sagten sie hatten das Gefuhl frei reden zu konnen gegenuber 63 Prozent die das noch 2017 sagten und 78 Prozent 1990 Vorsichtig in ihrer Meinungsausserung sind 37 Prozent der Befragten 2021 waren es 44 Prozent 2017 dagegen nur 25 Prozent a b BVerfGE 7 198 S 207 ff Luth BVerfGE 33 1 15 Strafgefangene BVerfG vom 28 Juni 2016 1 BvR 3388 14 Rn 15 NJW 2016 3360 JA 2017 76 Muckel lt angebliches Doping bei einer 13 jahrigen Sportlerin in der DDR gt BVerfG vom 28 Juni 2016 1 BvR 3388 14 Rn 16 NJW 2016 3360 BVerfG vom 28 Juni 2016 1 BvR 3388 14 Rn 20 NJW 2016 3360 BVerfG vom 28 Juni 2016 1 BvR 3388 14 Rn 21 NJW 2016 3360 Pieroth Schlink Staatsrecht Grundrechte 2009 S 145 Fenchel Negative Informationsfreiheit 1997 S 76 ff Fikentscher Mollers NJW 1998 1337 Einschrankend BVerfG Urteil vom 25 Januar 2012 Az 1 BvR 2499 09 Volltext a b BVerfGE 124 300 S 320 ff Rudolf Hess Gedenkfeier Eintreten fur die freiheitlich demokratische Grundordnung PDF 50 kB Nicht mehr online verfugbar u a Innenminister Mecklenburg Vorpommern archiviert vom Original am 7 Juni 2011 abgerufen am 28 Januar 2014 Georg Albert Lothar Bluhm Markus Schiefer Ferrari Political Correctness Kultur und sozialgeschichtliche Perspektiven Tectum Wissenschaftsverlag Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8288 7622 4 S 204 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Elizabeth Prommer Carlos Collado Seidel Juliane Wegner Das freie Wort unter Druck PDF 731 kB 10 Oktober 2018 Im Streit stand das Diktum Der Unterschied zwischen Ihnen und Roland Freisler liegt in Folgendem Wahrend Roland Freisler im Gerichtssaal schrie und tobte und uberhaupt keinen Wert darauf legte das von ihm begangene Unrecht in irgendeiner Weise zu verschleiern gehen Sie den umgekehrten Weg Sie haben sich ein Mantelchen umgehangt auf dem die Worte Rechtsstaat und Legitimitat aufgenaht sind Sie hullen sich in einen Anschein von Pseudolegitimitat die Sie aber in Wahrheit in keiner Weise fur sich beanspruchen konnen Denn in Wahrheit begehen Sie zumindest in diesem vorliegenden Justizskandal genauso schlicht Unrecht wie es auch Roland Freisler getan hat So betrachtet ist das Unrecht das Sie begehen noch viel perfider noch viel abgrundiger noch viel hinterhaltiger als das Unrecht das ein Roland Freisler begangen hat Bei Roland Freisler kommt das Unrecht sehr offen sehr direkt sehr unverblumt daher Bei Ihnen hingegen kommt das Unrecht als unrechtmassige Beanspruchung der Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie daher Sie berufen sich auf die Begriffe Rechtsstaatlichkeit und Demokratie handeln dem aber zumindest in dem vorliegenden Justizskandal zuwider Schmahkritik auf seltene Ausnahmefalle begrenzt In ZEIT ONLINE Abgerufen am 5 Februar 2018 Udo Vetter Schlimmer als Freisler das endet naturlich vor Gericht abgerufen am 20 April 2023 Detlef Burhoff Sie sind schlimmer als Roland Freisler erlaubt noch hinnehmbar aber Was bringt es abgerufen am 20 April 2023 Carsten Krumm In Munchen fur Richter zu akzeptieren Eigentlich sind Sie so wie Freisler nur anders abgerufen am 20 April 2023 Ralf Niehus Schmahkritik Beleidigung versus Wahrnehmung berechtigter Interessen bei Justizkritik vom 11 September 2016 OLG Munchen Urteil vom 31 Mai 2017 Az 5 OLG 13 Ss 81 17 Volltext zum Freisler Vergleich Georg Albert Lothar Bluhm Markus Schiefer Ferrari Political Correctness Kultur und sozialgeschichtliche Perspektiven Tectum Wissenschaftsverlag Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8288 7622 4 S 204 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Fundstelle BVerfGE 7 198 Fundstelle BVerfGE 12 113 Fundstelle BVerfGE 25 256 Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 24 Februar 1971 Az 1 BvR 435 68 Mephisto 24 Februar 1971 abgerufen am 24 April 2023 BVerfGE 30 173 ff Fundstelle BVerfGE 33 52 Fundstelle BVerfGE 35 202 Fundstelle BVerfGE 42 163 Fundstelle BVerfGE 44 197 Fundstelle BVerfGE 54 208 Fundstelle BVerfGE 60 234 Fundstelle BVerfGE 66 116 Fundstelle BVerfGE 85 1 Fundstelle BVerfGE 86 1 Fundstelle BVerfGE 90 241 Fundstelle BVerfGE 93 266 BVerfGE 101 361 Az 1 BvR 653 96 Fundstelle BVerfGE 102 347 BVerfG Beschluss vom 13 Juni 2007 Az 1 BvR 1783 05 PDF Datei 73 kB Fundstelle BVerfGE 124 300 Bernd von Heintschel Heinegg Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit Drei aktuelle Entscheidungen des BVerfG 3 Teil veroffentlicht am 6 August 2016 auf Beck Blog G155 10 Vgl z B VfSlg 10 948 1986 etc Schweizer Bundesgerichts Erwagung uber ein Fall mit Meinungsfreiheit Artikel 11 Freiheit der Meinungsausserung und Informationsfreiheit 25 April 2015 abgerufen am 27 Januar 2023 Gefeuerte Altenpflegerin bekommt Abfindung Suddeutsche Zeitung 25 Mai 2012 abgerufen am 13 Mai 2017 28274 08 40975 08 66232 10 Newsletter des Deutschen Anwaltsvereins Art 19 AEMR PDF offizielle deutschsprachige Fassung David Kaye Report of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression Abgerufen am 22 Mai 2015 englisch Hanser Munchen ISBN 978 3 446 24494 8 Badische Zeitung Wie kann man vernunftig miteinander im Netz reden 16 Dezember 2016 abgerufen am 17 Dezember 2016 freespeechdebate com 17 Dezember 2016 Dieser Artikel ist als Audiodatei verfugbar source source Speichern 29 35 min 12 6 MB Text der gesprochenen Version 1 Februar 2017 Mehr Informationen zur gesprochenen Wikipedia Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4038463 9 lobid OGND AKS LCCN sh85051707 NDL 00562361 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Meinungsfreiheit amp oldid 236097150