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Dieser Artikel behandelt die Dienstpflicht von Personen in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis zur allgemeinen Dienstpflicht als Alternative zur Wehrpflicht siehe zivile Dienstpflicht Dienstpflichten haben in Deutschland Personen in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis Beamte Soldaten Richter gegenuber ihren Dienstherrn Diese sind zu unterscheiden von den Amtspflichten die fur die Ausubung des Amtes gelten etwa gegenuber dem Burger Die Verletzung von Dienstpflichten kann als Dienstpflichtverletzung disziplinarrechtlich geahndet werden Fur Bundesbeamte sind die Dienstpflichten im Bundesbeamtengesetz BBG geregelt fur Soldaten der Bundeswehr im Soldatengesetz SG Fur Landes und Kommunalbeamte finden sich Regelungen im Beamtenstatusgesetz BeamtStG und in den Landesbeamtengesetzen Eine Dienstpflichtverletzung im Zusammenhang mit der Annahme von Vorteilen erfullt i d R den Straftatbestand der Bestechlichkeit 332 StGB Wie die Personen in einem offentlich rechtlichen Diensthaltnis haben auch auf privatrechtlicher Grundlage beschaftigte Arbeitnehmer Pflichten Ihre arbeitsrechtliche Hauptpflicht ist die Arbeitspflicht Hinzu treten weitere Nebenpflichten Inhaltsverzeichnis 1 Beamte 1 1 Allgemeine Dienstpflicht und Verfassungstreuepflicht 1 2 Allgemeine Wohlverhaltenspflicht 1 3 Weiterbildungspflicht 1 4 Politische Betatigung 1 5 Folgepflicht Weisungsgebundenheit 1 6 Diensteid 1 7 Verschwiegenheitspflicht 1 8 Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Korruptionsverbot 1 9 Nebentatigkeiten 2 Soldaten 3 Richter 4 Literatur 5 WeblinksBeamte BearbeitenDie allgemeinen Pflichten und Rechte der Bundesbeamten sind in den 60 bis 86 BBG geregelt die der ubrigen staatlichen Beamten in 33 bis 56 BeamtStG Paragraphen uberwiegend wortgleich und ggf der Landesbeamtengesetze geregelt Allgemeine Dienstpflicht und Verfassungstreuepflicht Bearbeiten Beamte mussen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und fur deren Erhaltung eintreten 60 Abs 1 BBG 33 BeamtStG Beamte haben sich mit vollem personlichem Einsatz ihrem Beruf zu widmen Sie haben das ihnen ubertragene Amt uneigennutzig nach bestem Gewissen wahrzunehmen 61 Abs 1 BBG 34 BeamtStG Ein Bundesbeamter darf nicht so weit vom Dienstort entfernt wohnen dass ihm eine Ausubung seiner Tatigkeit erschwert wird 72 BBG Allgemeine Wohlverhaltenspflicht Bearbeiten Das Verhalten der Beamten innerhalb und ausserhalb des Dienstes muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden die ihr Beruf erfordert 61 Abs 1 BBG 34 BeamtStG Bei Ausubung ihres Dienstes oder bei einer Tatigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug haben Beamte auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rucksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen 61 Abs 2 BBG Weiterbildungspflicht Bearbeiten Bundesbeamte sind zudem verpflichtet an Massnahmen der dienstlichen Qualifizierung teilzunehmen 61 Abs 3 BBG Politische Betatigung Bearbeiten Beamte dienen dem ganzen Volk nicht einer Partei Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfullen und bei ihrer Amtsfuhrung auf das Wohl der Allgemeinheit Bedacht zu nehmen Bei politischer Betatigung haben sie Massigung und Zuruckhaltung zu wahren 60 BBG 33 BeamtStG Folgepflicht Weisungsgebundenheit Bearbeiten Der Beamte hat seine Vorgesetzten zu beraten und zu unterstutzen Er ist fur die Durchfuhrung der ihm ubertragenen Aufgaben verantwortlich Folgepflicht 62 BBG 34 BeamtStG Beamte tragen fur die Rechtmassigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle personliche Verantwortung Die Remonstrationspflicht verpflichtet sie Bedenken gegen die Rechtmassigkeit dienstlicher Anordnungen unverzuglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen Verantwortung fur die Rechtmassigkeit 63 BBG Diensteid Bearbeiten Beamte haben einen Diensteid zu leisten 64 BBG 38 BeamtStG Fur Bundesbeamte lautet dieser Ich schwore das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfullen so wahr mir Gott helfe Der Eid kann auch ohne die Worte so wahr mir Gott helfe geleistet werden Verschwiegenheitspflicht Bearbeiten Der Beamte ist verpflichtet uber alle Tatsachen und Angelegenheiten von denen er in Ausubung seines Amtes erfahrt Stillschweigen zu bewahren Vor Gericht darf er entsprechende Tatbestande nicht ohne Zustimmung des Dienstherrn vortragen 67 BBG 37 BeamtStG Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken Korruptionsverbot Bearbeiten Beamte durfen ohne Zustimmung des Dienstherrn keinerlei Vergunstigungen oder Geschenke von Dritten annehmen 71 BBG 42 BeamtStG Ein Bundesbeamter kann zum Schadensersatz den die Gemeinschaft durch sein schwerwiegendes Verschulden erlitten hat herangezogen werden 75 BBG Nebentatigkeiten Bearbeiten Beamte sind verpflichtet auf Verlangen ihrer Dienstbehorde eine Nebentatigkeit im offentlichen Dienst auszuuben sofern diese Tatigkeit ihrer Vorbildung oder Berufsausbildung entspricht und sie nicht uber Gebuhr in Anspruch nimmt 98 BBG Sie bedurfen zur Ausubung jeder entgeltlichen Nebentatigkeit grundsatzlich der vorherigen Genehmigung Auch unentgeltliche Nebentatigkeiten konnen genehmigungspflichtig sein 99 BBG Soldaten BearbeitenDie Dienstpflichten der Soldaten sind in den 7 bis 21 Soldatengesetz SG festgeschrieben Sie ahneln in Struktur und Wortlaut grundsatzlich denen der Bundes Beamten enthalten aber auch soldatische Besonderheiten Besondere soldatische Dienstpflichten sind wie die Tapferkeitspflicht 7 SG die besonderen Vorgesetztenpflichten 10 SG zu Dienstaufsicht Fursorge und rechtskonformem Umgang mit der Befehlsbefugnis sowie die Gehorsamspflicht der Untergebenen gegenuber militarischen Befehlen 11 SG Richter BearbeitenDie Dienstpflichten der Richter ergeben sich aus den Richtergesetzen des jeweiligen Dienstherrn Bundesland Fur die Bundesrichter ordnet 46 Deutschen Richtergesetz DRiG die entsprechende Geltung des Bundesbeamtengesetzes damit auch von dessen Dienstpflichten an soweit nicht Regelungen des DRiG oder des Grundgesetzes entgegenstehen Damit gilt fur Richter etwa die Folgepflicht nicht soweit sie ihre richterliche Tatigkeit Entscheiden uber Falle ausuben weil insoweit ihre richterliche Unabhangigkeit 97 GG entgegensteht In Angelegenheiten der blossen Gerichtsverwaltung sind auch Richter dagegen zur Befolgung von Weisungen verpflichtet z B bei der Zuweisung von Buroraumen im Gerichtsgebaude Eine spezielle Erganzung der Verschwiegenheitspflicht ist fur Richter die Pflicht zur Wahrung des Beratungsgeheimnisses 43 DRiG also das Verbot offenzulegen was wahrend der Beratung vor der Urteilsfindung zwischen den Mitgliedern eines Kollegialgerichts besprochen wurde insbesondere auch wer wie abgestimmt hat Dies betrifft auch die ehrenamtlichen Richter Literatur BearbeitenUlrich Battis Bundesbeamtengesetz Kommentar 5 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 69364 9 S 339 ff Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Dienstpflicht Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Normdaten Sachbegriff GND 4209206 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstpflicht amp oldid 229617241