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Das Disziplinarrecht ahndet im offentlichen Dienst dienstliche Verfehlungen oder Dienstvergehen der Beamten Richter und Soldaten Arbeitnehmer unterliegen keinem Disziplinarrecht Verletzungen ihres Arbeitsvertrags werden arbeitsrechtlich geahndet Gegen sie konnen privatrechtliche Disziplinarmassnahmen verhangt werden Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 2 1 Beamte und Soldaten 2 1 1 Arten der Disziplinarmassnahmen 2 1 2 Gerichtliches Disziplinarverfahren 2 2 Richter und Staatsanwalte 2 3 Zivildienstleistende 2 4 Kirchen 2 5 Gefangene 2 6 Sicherungsverwahrung 3 International 3 1 Osterreich 3 2 Schweiz 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas materielle Disziplinarrecht befasst sich mit den Dienstvergehen den moglichen Disziplinarmassnahmen und den vorlaufigen Massnahmen Ein Dienstvergehen ist eine schuldhafte Verletzung einer Dienst Pflicht Dienstvergehen konnen in einem Disziplinarverfahren aufgeklart und mit der Verhangung einer Disziplinarmassnahme abgeschlossen werden Das formelle Disziplinarrecht behandelt den Aufbau die Zustandigkeit und die Befugnisse der fur das Verfahren zustandigen Stelle die Gerichtsverfassung und den Verfahrensablauf 1 Rechtsfragen BearbeitenDas Disziplinarrecht ist Teil des Dienstrechts Dem Disziplinarrecht unterfallen in erster Linie Personen die sich in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis befinden Dies sind Beamte Richter Soldaten aber auch Zivildienstleistende Ferner unterliegen einem Disziplinarrecht Gefangene Untergebrachte in der Sicherungsverwahrung sowie Personen in einem Dienstverhaltnis zur evangelischen Kirche Das Disziplinarrecht ist kein Strafrecht dessen Zweck vorrangig in der Vergeltung fur das begangene Unrecht sowie in der Pravention besteht Vielmehr dient die disziplinarrechtliche Disziplinarmassnahme dazu zur Einhaltung der Dienst Pflichten zu ermahnen oder als Hochstmassnahme eine Person aus dem Dienstverhaltnis zu entfernen Das OVG Nordrhein Westfalen definierte Disziplinarrecht dient in erster Linie der Reinhaltung und Erziehung der Beamtenschaft zu beamtenmassigem Verhalten 2 Kern des materiellen Disziplinarrechts ist der im Bundesbeamtengesetz in den Beamtengesetzen der Lander sowie im Soldatengesetz SG enthaltene Rechtsbegriff des Dienstvergehens worunter jede schuldhafte Verletzung der dem Beamten oder Soldaten obliegenden Amtspflichten bzw Pflichten als Soldat verstanden wird 3 Inhalt des formellen Disziplinarrechts ist die Regelung der Hierarchie Zustandigkeit und der Befugnisse der im Disziplinarrecht vorgesehenen Stellen Ein Dienstvergehen liegt gemass 77 BBG vor wenn Beamte schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen Das Disziplinarrecht dient im Bereich der offentlichen Verwaltung dazu die Funktionsfahigkeit und die Integritat des Beamtenrechts aufrechtzuerhalten Es regelt die Frage unter welchen Voraussetzungen Beamte gegen ihre Dienstpflichten verstossen und deshalb ein Dienstvergehen begehen wie dieses aufzuklaren und wie auf dieses zu reagieren ist Im Disziplinarrecht der Beamten kann die Geldbusse als Geldbusse gemass 7 BDG bis zur Hohe der monatlichen Dienstbezuge auferlegt werden Dies gilt fur Bundesrichter gemass 46 Deutsches Richtergesetz entsprechend Hinsichtlich der Beamten und Richter im Dienst der Bundeslander und sonstiger Korperschaften gelten weitestgehend inhaltsgleiche Landesgesetze Bei Soldaten wird die vergleichbare Massnahme nach 24 Wehrdisziplinarordnung als Disziplinarbusse bezeichnet Beamte und Soldaten Bearbeiten Verletzen Beamte oder Soldaten schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten begehen sie ein Dienstvergehen 77 Abs 1 BBG bzw 23 SG welches disziplinarrechtliche Folgen haben kann Die konkreten Pflichten ergeben sich aus dem Bundes und Landesbeamtenrecht bzw dem Soldatengesetz Begehen Beamte oder Soldaten eine Straftat kann neben einer strafrechtlichen Wurdigung auch eine Disziplinarmassnahme drohen Dies verstosst nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung aus Art 103 III GG da Disziplinarrecht und Strafrecht unterschiedliche Intentionen haben Wahrend des Strafverfahrens kann das Disziplinarverfahren ausgesetzt werden Spatestens mit rechtskraftigen Abschluss des Strafverfahrens hat der Dienstherr das behordliche Disziplinarverfahren bei Beamten bzw das gerichtliche Disziplinarverfahren bei Soldaten fortzusetzen 22 BDG bzw 83 Wehrdisziplinarordnung Das Verfahren kann als behordliches bei Beamten bzw einfaches bei Soldaten oder gerichtliches Disziplinarverfahren gefuhrt werden Zustandig fur das einfache bzw behordliche Disziplinarverfahren sind die Dienstvorgesetzten bzw Disziplinarvorgesetzten Liegen zureichende tatsachliche Anhaltspunkte vor bei Beamten bzw werden Tatsachen bekannt bei Soldaten die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen hat der Dienst bzw Disziplinarvorgesetzte die Pflicht ein Disziplinarverfahren einzuleiten 17 BDG bzw 32 Abs 1 SG Der Beamte bzw Soldat ist uber die Einleitung des Disziplinarverfahrens gemass 20 BDG bzw 32 Abs 4 SG unverzuglich zu unterrichten sobald dies ohne Gefahrdung der Aufklarung des Sachverhalts moglich ist Arten der Disziplinarmassnahmen Bearbeiten In Deutschland ist das formelle Disziplinarrecht fur Bundesbeamte im Bundesdisziplinargesetz BDG fur Soldaten in der Wehrdisziplinarordnung WDO geregelt Die Bundeslander haben jeweils eigene Disziplinargesetze die weitgehend vergleichbar sind Gemass 5 BDG gibt es fur Bundesbeamte folgende Arten von Disziplinarmassnahmen Verweis Geldbusse analog zur Geldbusse im Verwaltungsrecht Kurzung der Dienstbezuge Zuruckstufung siehe Degradierung Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis Gegen Ruhestandsbeamte konnen ausschliesslich verhangt werden Kurzung des Ruhegehalts oder Aberkennung des Ruhegehalts Der Katalog beginnt mit der schwachsten Art und endet mit der existenzbedrohenden Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf konnen nur Verweise erteilt und Geldbussen auferlegt werden 5 Abs 3 BDG Bei Soldaten sind einfache Disziplinarmassnahmen gemass 22 Abs 1 WDO Verweis strenger Verweis Disziplinarbusse Ausgangsbeschrankung und Disziplinararrest Nebeneinander konnen verhangt werden Disziplinararrest und Ausgangsbeschrankung sowie bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag Ausgangsbeschrankung und Disziplinarbusse oder Disziplinararrest und Disziplinarbusse 22 Abs 2 WDO Gerichtliche Disziplinarmassnahmen die nur gegen Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit ergehen konnen sind gemass 58 Abs 1 WDO Kurzung der Dienstbezuge Beforderungsverbot Herabsetzung in der Besoldungsgruppe Dienstgradherabsetzung und Entfernung aus dem Dienstverhaltnis Gerichtliche Disziplinarmassnahmen gegen Soldaten im Ruhestand sind gemass 58 Abs 2 WDO Kurzung des Ruhegehalts Herabsetzung in der Besoldungsgruppe Dienstgradherabsetzung und Aberkennung des Ruhegehalts Die Entscheidung uber eine Disziplinarmassnahme ergeht bei Beamten gemass 13 BDG nach pflichtgemassem Ermessen Bei Beamten ist die Disziplinarmassnahme nach der Schwere des Dienstvergehens zu bemessen und das Personlichkeitsbild des Beamten angemessen zu berucksichtigen Ferner soll berucksichtigt werden in welchem Umfang der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit beeintrachtigt hat Bei Soldaten sind gemass 38 Abs 1 WDO Eigenart und Schwere des Dienstvergehens und seine Auswirkungen das Mass der Schuld die Personlichkeit die bisherige Fuhrung und die Beweggrunde bei Art und Mass der Disziplinarmassnahme zu berucksichtigen Gerichtliches Disziplinarverfahren Bearbeiten Bei Beamten ist die Verhangung der Disziplinarmassnahmen der Zuruckstufung der Entfernung aus dem Beamtenverhaltnis oder auf Aberkennung des Ruhegehalts der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorbehalten 34 BDG die auch fur den Rechtsschutz gegen die Entscheidungen der Dienstvorgesetzten zustandig sind Bei den Verwaltungsgerichten bestehen spezielle Kammern fur Disziplinarsachen bei den Oberverwaltungsgerichten Senate genannt Kammern und Senate entscheiden in der Besetzung von drei Berufsrichtern und zwei Beamtenbeisitzern als ehrenamtlichen Richtern wenn nicht ein Einzelrichter entscheidet Einer der Beamtenbeisitzer soll dem Verwaltungszweig und der Laufbahngruppe des Beamten angehoren gegen den sich das Disziplinarverfahren richtet In letzter Instanz entscheidet das Bundesverwaltungsgericht ohne Beamtenbeisitzer Bei Soldaten wird auf Kurzung der Dienstbezuge Beforderungsverbot Herabsetzung in der Besoldungsgruppe Dienstgradherabsetzung und Entfernung aus dem Dienstverhaltnis im gerichtlichen Disziplinarmassnahmen durch die Truppendienstgerichte per Urteil entschieden 58 ff SG Diese sind mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern Soldaten besetzt Berufungsinstanz sind die beim Bundesverwaltungsgericht eingerichteten Wehrdienstsenate die ausschliesslich mit Berufsrichtern besetzt sind Da das Disziplinarrecht kein Strafrecht und fur Disziplinarklagen die Zustandigkeit der Verwaltungsgerichte bzw Wehrdienstgerichte begrundet ist sind diese Streitigkeiten keine Strafsachen im Sinne des 13 GVG Richter und Staatsanwalte Bearbeiten Fur Richter gelten nach 63 Abs 1 DRiG die Vorschriften des BDG sinngemass Zustandig sind in Bund und Landern Dienstgerichte als Berufsgerichte Staatsanwalte sind zwar Beamte fur diese gilt jedoch die Sonderregelung dass gemass 122 Abs 4 DRiG im gerichtlichen Disziplinarverfahren die Dienstgerichte fur Richter entscheiden Das behordliche Disziplinarverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der ubrigen Beamten des jeweiligen Dienstherrn Zivildienstleistende Bearbeiten Die von Zivildienstleistenden begangenen Dienstvergehen werden in einem speziellen Disziplinarverfahren nach 58 ff Zivildienstgesetz ZDG geahndet Die Vorschriften entsprechen im Wesentlichen denen des Disziplinarrechts fur Bundesbeamte und Soldaten mit einigen Abweichungen die die Besonderheiten des Zivildienstes berucksichtigen So durfen wenn bereits behordliche oder gerichtliche Massnahmen vollzogen wurden Disziplinarmassnahmen nur noch verhangt werden wenn die Ordnung innerhalb des Zivildienstes dies erfordert Als Disziplinarmassnahmen kommen gemass 59 ZDG ausschliesslich in Betracht Verweis Ausgangsbeschrankung mindestens ein Tag und hochstens 30 Tage nur fur Zivildienstleistende die eine Dienstunterkunft bewohnen Geldbusse bis zu vier Monatseinkunften Nichtgewahrung einer hoheren Soldgruppe oder Ruckstufung in eine niedrigere Soldgruppe Geldbusse und Ausgangsbeschrankung konnen auch nebeneinander verhangt werden Disziplinarvorgesetzte fur Zivildienstleistende sind der Prasident des Bundesamtes fur den Zivildienst und von ihm beauftragte Beamte des Bundesamtes fur alle Disziplinarmassnahmen vom Prasidenten des Bundesamtes beauftragte Leiter und deren Stellvertreter von Dienststellen Schulen und Regionalbeauftragte des Bundesamtes fur Verweise Ausgangsbeschrankungen bis zu zehn Tagen und Geldbussen bis zur Hohe eines Monatssoldes Gegen Disziplinarmassnahmen der Letztgenannten kann Beschwerde beim Prasidenten des Bundesamtes eingelegt werden Weist er diese zuruck oder andert er die Massnahme nach Meinung des Zivildienstleistenden nur ungenugend ab so kann Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden Fur die Klage ist die jeweils zustandige Bundesdisziplinarkammer zustandig Anstelle des im BDG vorgesehenen Beamten als Beisitzer tritt ein Zivildienstleistender Wird eine Disziplinarmassnahme durch den Prasidenten oder einen beauftragten Beamten des Bundesamtes verhangt so kann gegen diese Entscheidung gleich Klage erhoben werden Ausserdem kann der Prasident Disziplinarmassnahmen jederzeit aufheben eine Verscharfung ist jedoch nur binnen sechs Monaten nach Erlass der ersten Verfugung zulassig Ausserdem mussen Disziplinarmassnahmen aufgehoben werden wenn in einem Straf oder Bussgeldverfahren eine rechtskraftige Entscheidung in derselben Sache getroffen wird und diese von der Disziplinarverfugung abweicht Kirchen Bearbeiten Die evangelischen Kirchen haben ihr eigenes kirchliches Disziplinarrecht 4 In einigen Fallen wurde dieses Recht nach 1990 gegen Pfarrer zur Anwendung gebracht die mit dem MfS der DDR zusammengearbeitet hatten wie bei der Amtsenthebung des Thuringer Pfarrers Peter Franz Die Funktion die im evangelischen Kirchenrecht das Disziplinargesetz hat wird gegenuber katholischen Geistlichen weitgehend durch den Codex Iuris Canonici CIC erfullt Von den danach moglichen Disziplinarmassnahmen der Versetzung und Amtsenthebung sind die Kirchenstrafen zu unterscheiden 5 Gefangene Bearbeiten Ausserhalb des Dienstrechts konnen auch gegen Gefangene Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden Das Disziplinarrecht der Strafgefangenen ist bundeseinheitlich im StVollzG geregelt Da die Gesetzgebungskompetenz fur die Untersuchungshaft nach dem Grundgesetz den Landern zufallt ist das Disziplinarrecht fur Untersuchungsgefangene grundsatzlich in den jeweiligen Landesuntersuchungshaftgesetzen zu finden Auch Gefangene im Jugendvollzug unterliegen einem in den Landesjugendvollzugsgesetzen geregelten Disziplinarrecht Gemass 102 StVollzG kann eine Disziplinarmassnahme gegen einen Strafgefangenen verhangt werden wenn dieser schuldhaft gegen seine Pflichten verstosst Gemass 82 Abs 1 Satz 2 StVollzG darf ein Strafgefangener durch sein Verhalten gegenuber Vollzugsbediensteten Mitgefangenen oder anderen Personen das geordnete Zusammenleben nicht storen Verstosst er schuldhaft gegen diese Pflicht kann der Anstaltsleiter gegen ihn Disziplinarmassnahmen anordnen 102 StVollzG Welche Disziplinarmassnahmen zulassig sind ergibt sich abschliessend aus 103 Abs 1 StVollzG Mehrere Disziplinarmassnahmen konnen miteinander verbunden werden 103 Abs 3 StVollzG Innerhalb dieses gesetzlich vorgegebenen Rahmens ist bei Ausubung des der Anstalt eingeraumten Ermessens zu berucksichtigen dass es sich bei Disziplinarmassnahmen um strafahnliche Sanktionen handelt fur die der sich aus Art 2 Abs 1 und Art 1 Abs 1 GG i V mit dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG ergebende Schuldgrundsatz gilt Es durfen deshalb nicht Disziplinarmassnahmen angeordnet werden die die Schuld des Strafgefangenen ubersteigen Insoweit deckt sich der Schuldgrundsatz in seinen die Strafe und strafahnliche Sanktionen begrenzenden Auswirkungen mit dem Verfassungsgrundsatz des Ubermassverbotes 6 Die Justizvollzugsanstalt darf bei der Anordnung einer Disziplinarmassnahme auch spezial und generalpraventiven Aspekten Rechnung tragen 7 Das Ermessen des Anstaltsleiters beschrankt sich jedoch nur auf die Frage ob und gegebenenfalls welche Disziplinarmassnahmen wegen eines festgestellten Pflichtverstosses verhangt werden sollen Die Anforderungen in Bezug auf die Feststellung ob uberhaupt ein Pflichtverstoss stattgefunden hat sind dagegen rechtlicher Natur Diese Feststellung kann von einem Gericht voll nachgepruft werden 8 Durch Disziplinarmassnahmen nach 102 ff StVollzG wird u a der schuldhafte Verstoss gegen die in 82 StVollzG normierten Verhaltenspflichten geahndet Auch wenn Disziplinarmassnahmen repressiv wirken und deshalb vom Schuldprinzip beherrscht werden so liegt ihr eigentlicher Zweck in der Sicherung der Voraussetzungen eines auf die Ziele des 2 StVollzG gerichteten Vollzugs Als grundrechtsbeschrankende Gesetze mussen die 82 102 ff StVollzG ihrerseits im Lichte der von ihnen eingeschrankten Grundrechte ausgelegt und angewandt werden damit deren wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommen kann 9 Gegen eine Disziplinarmassnahme kann der Gefangene gerichtlich im Verfahren nach 109 ff StVollzG vorgehen Er kann namentlich die Feststellung begehren dass eine bereits vollstreckte Disziplinarmassnahme rechtswidrig war 115 Abs 3 StVollzG Ist eine Ruckgangigmachung einer Disziplinarmassnahme moglich oder handelt es sich um eine Disziplinarmassnahme die nicht vollstreckt wird z B eine blosse Verwarnung hebt das Gericht den Verwaltungsakt also die Disziplinarverfugung auf 115 Abs 4 Satz 1 StVollzG Die fachgerichtliche Uberprufung grundrechtseingreifender Massnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der beruhrten materiellen Rechte nur gewahrleisten wenn sie auf zureichender Aufklarung des jeweiligen Sachverhalts beruht Dies gilt auch fur die gerichtliche Uberprufung eingreifender Massnahmen im Strafvollzug Das Rechtsstaatsprinzip die materiell beruhrten Grundrechte und das Grundrecht aus Art 19 Abs 4 GG sind verletzt wenn grundrechtseingreifende Massnahmen im Strafvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklarung als rechtmassig bestatigt werden 10 Besondere Bedeutung kommt einer verlasslichen Feststellung der Tatsachen die der Rechtsanwendung zugrunde gelegt werden bei der gerichtlichen Uberprufung von Disziplinarmassnahmen zu Disziplinarmassnahmen sind strafahnliche Sanktionen fur die der aus Art 2 Abs 1 in Verbindung mit Art 1 Abs 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG abgeleitete Schuldgrundsatz gilt Dieser Grundsatz verbietet es eine Tat ohne Schuld des Taters strafend oder strafahnlich zu ahnden Die Verhangung einer Disziplinarmassnahme auf der Grundlage eines blossen Verdachts stellt daher einen Verstoss gegen den Schuldgrundsatz dar Disziplinarmassnahmen durfen nur angeordnet werden wenn zweifelsfrei geklart ist ob ein schuldhafter Pflichtverstoss uberhaupt vorliegt Hinreichender Tatsachenfeststellungen bedarf es auch fur die gebotene Prufung ob die verhangten Sanktionen insgesamt schuldangemessen und auch sonst verhaltnismassig sind 10 Sicherungsverwahrung Bearbeiten Gegen in der Sicherungsverwahrung Untergebrachte die keine Gefangenen sind konnen ebenfalls Disziplinarverfahren durchgefuhrt und Disziplinarmassnahmen verhangt und vollzogen werden Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz des jeweiligen Bundesland soweit es ein eigenes erlassen hat ansonsten im StVollzG International BearbeitenOsterreich Bearbeiten In Osterreich ist das Disziplinarrecht der Bundesbeamten im Beamten Dienstrechtsgesetz 91 ff BDG 1979 geregelt das der Richter und Staatsanwalte im Richter und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz 101 ff RStDG das der Soldaten im Heeresdisziplinargesetz HDG 2002 Des Weiteren gibt es auch bei den Feuerwehren in den jeweiligen Landesfeuerwehrgesetzen verankertes Disziplinarrecht Das Disziplinarrecht fur OBB Bedienstete ist in den Allgemeinen Vertragsbedingungen fur Dienstvertrage bei den Osterreichischen Bundesbahnen AVB enthalten Die Bestimmungen dieser Disziplinarordnung gelten fur Bedienstete der Osterreichischen Bundesbahnen auf deren Dienstverhaltnis die Allgemeinen Vertragsbedingungen fur Dienstvertrage bei den Osterreichischen Bundesbahnen AVB Anwendung finden also auch fur ASVG Bedienstete ausgenommen fur Jugendliche Unter 5 Konventionalstrafen werden die Bestimmungen der Disziplinarordnung 1996 dargelegt 11 Schweiz Bearbeiten In der Schweiz gelten bei Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten durch Personal des Bundes die Bundespersonalverordnung Art 98 ff BPV bzw die Personalverordnung des Bundesgerichts Art 60 ff PVBger und fur Disziplinarfehler des militarischen Personals das Militarstrafgesetz Art 180 ff MStG Einen Disziplinarfehler begeht sofern das Verhalten nicht als Verbrechen Vergehen oder Ubertretung strafbar ist wer seinen dienstlichen Pflichten zuwiderhandelt oder den Dienstbetrieb stort offentliches Argernis erregt oder die Grundregeln des Anstands verletzt oder groben Unfug treibt Literatur BearbeitenHans Joachim Bauschke und Achim Weber Bundesdisziplinargesetz Kommentar Stuttgart 2003 Dieter Hummel Daniel Kohler Dietrich Mayer BDG Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht Kommentar fur die Praxis 5 Auflage Bund Verlag Frankfurt am Main 2012 ISBN 978 3 7663 6120 2 Ernst Albrecht Schwandt Claussen Benneke Schwandt Das Disziplinarverfahren Leitfaden 6 Auflage 2010 Heymanns ISBN 978 3 452 27232 4 Fritjof Wagner Beamtenrecht 9 Auflage 2005 15 C F Muller Verlag Franz Werner Gansen Disziplinarrecht in Bund und Landern Kommentar R v Decker ISBN 978 3 7685 3043 9 Weblinks BearbeitenLiteratur uber Disziplinarrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Entfernung aus dem Dienst Aberkennung des Ruhegehalts Universitat Koln 26 November 2007 abgerufen am 25 November 2009 Einzelnachweise Bearbeiten Maximilian Basslsperger Einfuhrung in das neue Beamtenrecht 2009 S 236 Disziplinarsenat Urteil vom 28 November 1964 V 10 64 Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 328 DG EKD DiszG PDF 176 kB der VELKD Philipp J Graf Das Strafrecht der Kirche Offentliche Sicherheit 9 10 10 S 97 99 BVerfG NJW 1995 1016 OLG Stuttgart NStZ RR 2012 29 f BVerfG Beschluss vom 12 Februar 2001 Az 2 BvR 1709 02 BVerfG NJW 1995 1016 a b BVerfG Beschluss vom 24 Oktober 2006 Az 2 BvR 30 06 Zl GS 442 1 1996 Disziplinarordnung Eisenbahn Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4012517 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Disziplinarrecht amp oldid 229638305