www.wikidata.de-de.nina.az
Disziplinarmassnahmen auch Betriebsstrafen ahnden in der Privatwirtschaft Verstosse der Arbeitnehmer gegen Arbeitsvertrag Betriebsordnung oder Arbeitsanweisungen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Rechtsfragen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Arbeitnehmer schuldet aufgrund seines Arbeitsvertrages auch die Beachtung der betrieblichen Ordnung Der Arbeitgeber ist mithin nicht auf diejenigen Falle beschrankt in denen der Arbeitnehmer gegen Pflichten verstossen hat die lediglich sein Arbeitsverhalten oder seine Arbeitsleistung betreffen Diese werden durch den Arbeitsvertrag geregelt Die Unternehmensfuhrung kann daruber hinaus entscheiden ob das Unternehmen Disziplinarmassnahmen einfuhrt und Disziplinarvorgesetzte beschaftigt 1 Dabei muss sie beachten dass die Einfuhrung von Disziplinarmassnahmen einer Betriebsvereinbarung nach 77 Abs 2 BetrVG bedarf Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte setzt bei der Verhangung von Betriebsstrafen eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat zum Erlass einer Betriebsordnung voraus 2 Die Betriebsordnung regelt das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb Somit gibt es Regelungen die das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer zum Gegenstand haben und Regeln und Massnahmen die das Arbeitsverhalten des Arbeitnehmers zum Gegenstand haben Die Betriebsordnung kann Vorschriften daruber enthalten wie Verstosse gegen diese betriebliche Ordnung zu sanktionieren sind und das Verfahren regeln in dem solche Sanktionen verhangt werden Dem Komplex dieser Regelungen gehoren eine betriebliche Bussordnung und etwaige Vorschriften uber die Verhangung einer Betriebsbusse an deren Mitbestimmungspflicht das Bundesarbeitsgericht BAG bejaht hat 3 Arten BearbeitenNach Schweregrad unterscheidet man zwischen Anhorung Belehrung Ruge Verwarnung und dienstlichem Verweis Betriebsbussen Es kommt bei ihnen auf die ausserliche Bezeichnung allerdings nicht an so dass auch eine Ruge oder ein Verweis oder ahnlich bezeichnete Beanstandungen nur eine Abmahnung darstellen konnen 4 Es folgen die Ermahnung der zeitweilige Ausschluss von freiwilligen Vergunstigungen Gratifikation Degradierung Geldbussen und als schwerste Form der Disziplinarmassnahme die Abmahnung In Betracht kommt auch eine Versetzung des Arbeitnehmers oder schliesslich eine verhaltensbedingte Kundigung Greift der Arbeitgeber zu solchen Massnahmen so unterliegen diese der im Betriebsverfassungsrecht geregelten Beteiligung des Betriebsrats etwa nach 99 BetrVG oder 102 BetrVG Daruber hinaus besteht die Moglichkeit im Arbeitsvertrag nach 339 BGB eine Vertragsstrafe zu vereinbaren 5 Die Entlassung ist als Disziplinarmassnahme nicht zulassig 6 weil sie ohne Kundigung mit dem Kundigungsschutz unvereinbar ist Rechtsfragen BearbeitenAuf Verstosse des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten kann der Arbeitgeber mit individualrechtlichen Mitteln einer Abmahnung einer Versetzung einer Kundigung oder einer vereinbarten Vertragsstrafe reagieren Bei diesen Massnahmen ist der Betriebsrat nur nach 99 BetrVG bzw 102 BetrVG zu beteiligen Dabei ist es unerheblich ob die gerugten Verstosse solche gegen die kollektive betriebliche Ordnung oder solche gegen Anordnungen hinsichtlich des Arbeitsverhaltens sind 7 Daruber hinausgehende Sanktionen des Arbeitgebers sind nur in Form der Betriebsbusse moglich Disziplinarmassnahmen sind mitbestimmungspflichtig Sie durfen nur vom Disziplinarvorgesetzten nicht jedoch vom Fachvorgesetzten ausgesprochen werden Mitbestimmungspflichtig sind nur Disziplinarmassnahmen die als Betriebsbusse anzusehen sind Hierbei kommt es auf den Inhalt der Massnahme an Eine Betriebsbusse ahndet einen Verstoss gegen die betriebliche Ordnung Da die Verletzung der betrieblichen Ordnung zugleich ein Verstoss von arbeitsvertraglichen Pflichten ist kann der Arbeitgeber bei einem solchen Fehlverhalten eine Betriebsbusse verhangen Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beinhaltet nach 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG auch das Recht sowohl bei der Aufstellung einer Bussordnung als auch bei der Verhangung einer Betriebsbusse im Einzelfall mitzubestimmen 8 Auch fur Betriebsstrafen oder Betriebsbussen muss der Grundsatz gelten dass solche Strafen nur zulassig sind wenn zuvor der Straftatbestand einschliesslich seiner Straffolge normiert worden ist Der Grundsatz nulla poena sine lege muss auch hinsichtlich einer betrieblichen Strafgewalt und damit einer Betriebsbusse gelten 9 Ein Mitbestimmungsrecht bei Abmahnungen wenn sie keine Betriebsbussen darstellen besteht hingegen nicht Die vom Arbeitgeber ausgesprochenen beforderungshemmenden Missbilligungen durfen fur den betroffenen Arbeitnehmer zu einer befristeten Beforderungssperre fuhren 10 zumal auf Beforderungen kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht Betriebsstrafen konnen damit zur Folge haben dass der betroffene Arbeitnehmer temporar nicht befordert wird Einzelnachweise Bearbeiten Reinhard Hohn Gisela Bohme Fuhrungsbrevier der Wirtschaft 1974 S 306 Gunter Schaub Arbeitsrecht von A Z 1997 S 315 BAG Urteil vom 28 April 1982 Az 7 AZR 962 79 BAG Urteil vom 7 November 1979 Az 5 AZR 962 77 BAG Urteil vom 5 Februar 1986 5 AZR 564 84 BAG Urteil vom 28 April 1982 Az 7 AZR 962 79 BAG Beschluss vom 17 Oktober 1989 Az 1 ABR 100 88 BAG Urteil vom 30 Januar 1979 1 AZR 342 76 BAG Beschluss vom 17 Oktober 1989 Az 1 ABR 100 88 BAG Beschluss vom 17 Oktober 1989 Az 1 ABR 100 88Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4124792 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Disziplinarmassnahme Privatwirtschaft amp oldid 178831589