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Die Betriebsordnung ist im kollektiven Arbeitsrecht die in einem Unternehmen vorhandene Regelung innerbetrieblicher Ordnungsangelegenheiten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Inhalt 3 Rechtsfragen 4 Abgrenzung 5 International 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Arbeitgeber ist bei den Arbeitsbedingungen nicht auf die Regelung des Arbeitsverhaltens oder der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beschrankt Vielmehr schuldet der Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrages und der Arbeitsanweisungen auch die Beachtung der betrieblichen Ordnung In der Folge des im Januar 1934 erlassenen Arbeitsordnungsgesetzes AOG durften in der Nazizeit die Arbeitgeber anstelle der Arbeitsordnung und Betriebsvereinbarung eine Betriebsordnung als Fuhrer des Betriebs erlassen 1 Wahrend die Betriebsvereinbarung ein aus normativen und schuldrechtlich verpflichtenden Bestandteilen zusammengesetzter Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ist war die Betriebsordnung des AOG eine vom Arbeitgeber einseitig erlassene Betriebssatzung die nach der Natur der damals bestehenden Betriebsverfassung nur normative Elemente enthalten durfte 2 Inhalt BearbeitenDie Betriebsordnung beinhaltet Regeln zum Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer im Betrieb Geregelt wird das Ordnungsverhalten der Arbeitnehmer wahrend das Arbeitsverhalten die Erbringung ihrer Arbeitsleistung betrifft Zum sanktionierten Ordnungsverhalten gehoren insbesondere Alkoholverbote Annahme von Geschenken Verhinderung der Vorteilsannahme 3 Arbeitskleidung Betriebsbussen Nutzung von dienstlichen Arbeitsmitteln fur private Zwecke beispielsweise Telefon Internet Rauchverbote oder Zugangskontrollen Die Betriebsordnung zielt darauf ab den Betriebsfrieden und das Betriebsklima durch die aufgestellten Verhaltensnormen aufrechtzuerhalten Die Betriebsordnung enthalt auch Vorschriften daruber wie Verstosse gegen diese betriebliche Ordnung zu sanktionieren sind Disziplinarmassnahmen und das Verfahren in dem solche Sanktionen verhangt werden Dem Komplex dieser Regelungen gehoren eine betriebliche Bussordnung und etwaige Vorschriften uber die Verhangung einer Betriebsbusse an deren Mitbestimmungspflicht das Bundesarbeitsgericht BAG bejaht hat 4 Rechtsfragen BearbeitenDie Betriebsordnung kann durch eine normative Betriebsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat aufgestellt werden die eine generelle Regelung fur die Arbeitsverhaltnisse zum Inhalt hat 5 Das BAG hat bereits im Dezember 1961 danach unterschieden ob es sich um eine arbeitstechnische Massnahme von solcher Wichtigkeit handelt dass der einzelne Arbeitnehmer seine Arbeitspflicht ohne die Beachtung der Anordnung nicht ordnungsmassig erbringen kann arbeitsnotwendige Massnahme oder die geschuldete Arbeitsleistung auch ohne die bestimmte Regelung erbracht werden kann 6 Im ersten Fall ist der Arbeitgeber mangels besonderer arbeitsvertraglicher Regelung kraft seines Weisungsrechts befugt durch die erforderlichen Anordnungen die Arbeitspflicht und somit das Arbeitsverhalten zu konkretisieren wahrend im zweiten Fall die Anordnungen uber die Ordnung des Betriebes und uber das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb Ordnungsverhalten nach 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG der Mitbestimmung durch den Betriebsrat unterliegen Betriebsbussen konnen nur aufgrund einer zwischen den Betriebspartnern vereinbarten Betriebsbussenordnung und nur fur Verstosse gegen die Regeln uber das Ordnungsverhalten verhangt werden 7 Abgrenzung BearbeitenDie auf ein einzelnes Unternehmen begrenzte Betriebsordnung ist strikt zu trennen von Betriebsordnungen die den Arbeitsablauf in einer ganzen Branche regeln wie etwa die Eisenbahn Bau und Betriebsordnung Strassenbahn Bau und Betriebsordnung Betriebsordnung fur Luftfahrtgerat LuftBO gemass 1 Abs 1 LuftBO oder die Apothekenbetriebsordnung International BearbeitenIn der Schweiz stutzt sich die Betriebsordnung auf die Art 37 ff ArG Sie ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmervertretung Art 37 Abs 4 ArG Die industriellen Betriebe haben gemass Arbeitsgesetz eine Betriebsordnung zu erlassen Art 37 39 ArG und Art 67 68 ArGV 1 Darin sind Bestimmungen uber Unfallverhutung und Gesundheitsvorsorge aufzunehmen 8 Einzelnachweise Bearbeiten Richard Giesen Tarifvertragliche Rechtsgestaltung fur den Betrieb 2002 S 83 Ernst Rudolf Huber Wirtschaftsverwaltungsrecht Band 2 1954 S 526 Belohnungen und Geschenke sind Zuwendungen in Bezug auf das Amt auf die Beamte keinen Rechtsanspruch haben und die sie materiell oder auch immateriell objektiv besser stellen Vorteil Ein Vorteil besteht auch dann wenn zwar die Beamten eine Leistung erbracht haben diese aber in keinem angemessenen Verhaltnis zur gewahrten Gegenleistung steht Quelle Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken in Veroffentlichung Nds MBl 2009 S 822 und Nds MBl 2014 S 641 BAG Urteil vom 28 April 1982 Az 7 AZR 962 79 Ulrich Pleiss Freiwillige soziale Leistungen der industriellen Unternehmung 1960 S 169 BAG Urteil vom 15 Dezember 1961 Az 1 ABR 3 60 Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 17 Oktober 1989 1 ABR 100 88 Gunter Schaub Arbeitsrecht von A Z 1997 S 315 Irmtraud Braunlich Keller Arbeitsrecht Was gilt im Berufsalltag Vom Vertragsabschluss bis zur Kundigung 2017 S 49Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4339918 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Betriebsordnung amp oldid 204275157