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Die Internetnutzung am Arbeitsplatz betrifft die Rechtsfrage ob und inwieweit Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags am Arbeitsplatz ihre Arbeitszeit mit der privaten Nutzung des dienstlich zur Verfugung gestellten Internetzugangs verbringen durfen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtlicher Hintergrund 3 Kontrolle am Arbeitsplatz 4 Entscheidungen des BAG und der LAGe 5 Siehe auch 6 LiteraturAllgemeines BearbeitenFur den Anspruch auf Zugang zum Inter Intranet oder auf E Mail Nutzung gibt es bisher keine gesetzlichen Vorschriften oder ausdrucklichen arbeitsrechtlichen Regelungen Rechte und Pflichten ergeben sich daher in der Regel aus dem Arbeitsvertrag einer Dienst bzw Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Ubung Beeinflusst wird die Diskussion uber Zugang zu Kommunikationssystemen von der Frage nach der privaten Nutzung am Arbeitsplatz und den Kontrollmoglichkeiten durch den Arbeitgeber welcher durch den Arbeitnehmerdatenschutz beschrankt ist Rechtlicher Hintergrund BearbeitenIn den meisten Fallen wird der Zugang zum Internet uber das Prinzip der betrieblichen Ubung dem Usus geregelt Die betriebliche Ubung setzt voraus dass die entsprechende Praxis fur die Arbeitgeber wenigstens erkennbar war und der Arbeitnehmer darauf vertrauen konnten dass es auch in Zukunft beim aktuellen Zustand bleibe Wie lange eine entsprechende Praxis bestanden haben muss lasst sich nicht sicher bestimmen im Regelfall durfte ein Zeitraum von einem halben bis zu einem Jahr genugen Vielfach ist es Beschaftigten gestattet Kommunikationssysteme des Unternehmens auch fur private Zwecke zu nutzen Bislang betrafen diese Regelungen fast ausnahmslos den Gebrauch der Telefonanlage der meist im Ortsbereich fur kurze Privatgesprache gestattet wurde Ist privates Telefonieren erlaubt werden die Arbeitnehmer davon ausgehen konnen dass in vergleichbarem Umfang auch private E Mails und Internetnutzung moglich sind zumindest dann wenn beim Arbeitgeber keine zusatzlichen Kosten entstehen Betriebsvereinbarungen Dienstvereinbarungen sind eine Moglichkeit um den Zugang zu Internet und Intranet zu regeln und einen verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Kommunikationssystemen sicherzustellen Eine derartige Vereinbarung kann gleichzeitig die Gefahr moglicher Uberwachungs und Kontrollmassnahmen durch die Arbeitgeber reduzieren Wurden keine Regelungen getroffen ist auf die Grundsatze des Arbeitsvertragsrechts zuruckzugreifen Gestattet der Arbeitgeber nicht ausdrucklich oder durch schlussiges Verhalten den privaten Datenaustausch mittels betrieblicher Kommunikationssysteme ist ein privat gefuhrtes Telefonat eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin eine Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten und somit unzulassig Ausgenommen hiervon sind sogenannte dienstlich veranlasste Telefonate zum Beispiel die Mitteilung dass sich die Heimkehr wegen betrieblicher Arbeiten verzogert Diese Grundsatze sind auch auf andere Kommunikationsmittel wie E Mail und Internet ubertragbar denn die neuen Techniken ermoglichen eine weit uber den Anwendungsbereich des Telefons hinausgehende Vernetzung betrieblicher und privater Raume Kontrolle am Arbeitsplatz BearbeitenPrinzipiell ist es Arbeitgebern gestattet Telefonate Internet und E Mail Aktivitaten von Arbeitnehmern in geregeltem Rahmen zu uberwachen Diese Kontrollmoglichkeiten sind nach deutschem Recht an enge Vorgaben rund um den Arbeitnehmerdatenschutz gebunden Hochstrichterliche Entscheidungen zur Kontrolle der E Mail Kommunikation oder der Internetnutzung am Arbeitsplatz sind bisher noch nicht ergangen Die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatze zu den Kontrollmoglichkeiten bei Telefongesprachen lassen sich aber auf die neuen Informations und Kommunikationstechniken ubertragen Eine generelle systematische Uberwachung ist nach Ansicht der deutschen Hochstgerichte unzulassig da sie mit dem allgemeinen Personlichkeitsrecht und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar sind Konkretisiert werden diese Prinzipien durch Schutzvorschriften im Betriebsverfassungsgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz Soweit vom Arbeitgeber die private Nutzung der betrieblichen Kommunikationsanlagen erlaubt oder diese nicht explizit ausgeschlossen ist gelten sowohl das Fernmeldegeheimnis als auch die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes und des Informations und Kommunikationsdienstegesetzes Der explizite Arbeitnehmerdatenschutz ist bisher in Deutschland durch kein Gesetz geregelt Dies wird sowohl von gewerkschaftlicher Seite als auch vom Bundestag Beschluss vom 17 Februar 2005 bedauert Entscheidungen des BAG und der LAGe BearbeitenFristlose Kundigung wegen privater Nutzung des Internets wahrend der Arbeitszeit nur bei erheblicher Pflichtverletzung Bundesarbeitsgericht BAG Urteil vom 31 Mai 2007 2 AZR 200 06 NZA 2007 922 Fristlose Kundigung wegen privater Nutzung des Internets wahrend der Arbeitszeit BAG Urteil vom 7 Juli 2005 2 AZR 581 04 Ausserordentliche Kundigung eines ordentlich unkundbaren Arbeitnehmers wegen privater Internetnutzung BAG Urteil vom 27 April 2006 2 AZR 386 05 Der Personalrat 2007 115 ZTR 2006 595 Verhaltensbedingte Kundigung wegen privater Internetnutzung BAG Urteil vom 12 Januar 2006 2 AZR 179 05 Videouberwachung am Arbeitsplatz BAG Beschluss vom 29 Juli 2004 1 ABR 21 03 Urteil des BAG zur Uberwachung am Arbeitsplatz BAG Urteil vom 27 Marz 2003 2 AZR 51 02 Keine Kundigung bei lediglich kurzfristiger und unverfanglicher Internetnutzung LAG Rheinland Pfalz Urteil vom 2 Marz 2006 4 Sa 958 05 MDR 2006 1355 kostenlose urteile de Kundigung wegen exzessiven privaten E Mail Verkehrs wahrend der Arbeitszeit LAG Niedersachsen Urteil vom 31 Mai 2010 12 SA 875 09 kostenlose urteile deSiehe auch BearbeitenCyberloafingLiteratur BearbeitenStefan Ernst Der Arbeitgeber die E Mail und das Internet in Neue Zeitschrift fur Arbeitsrecht NZA 2002 585 Stefan Kramer BAG zur Kundigung wegen privater Internetnutzung NZA 2007 1338 Robert Koch Versicherungsschutz bei Gestattung privater Online Nutzung am Arbeitsplatz VersR 2006 1433 Peter Wedde Internet und E Mail am Arbeitsplatz Der Personalrat PersR 2007 107 Raimund Waltermann Anspruch auf private Internetnutzung durch betriebliche Ubung NZA 2007 529 Stefan Holzner Private Nutzung von E Mail und Internet am Arbeitsplatz BB 2009 2148 Stefan Kramer Gestaltung betrieblicher Regelungen zur IT Nutzung Arbeitsrecht Aktuell ArbR 2010 164 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Internetnutzung am Arbeitsplatz amp oldid 200379547