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Das Fernmeldegeheimnis ist ein in verschiedenen volkerrechtlichen Vertragen sowie in den nationalen Verfassungen Deutschlands Osterreichs und der Schweiz geschutztes Menschen bzw Grundrecht Es wird meist erganzt durch das Briefgeheimnis in Deutschland ausserdem durch das Postgeheimnis Es wird mit Rucksicht auf die technische Entwicklung auch als Telekommunikationsgeheimnis bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Volkerrechtliche Vertrage 1 1 Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte 1 2 Amerikanische Menschenrechtskonvention 1 3 Schutzbereich des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens 1 4 Europaische Union 2 Deutschland 2 1 Deutsches Reich 2 2 Bundesrepublik Deutschland 2 2 1 Art 10 Grundgesetz 2 2 2 Einfaches Recht 2 2 2 1 Beschrankungen des Fernmeldegeheimnisses 2 2 2 1 1 Artikel 10 Gesetz 2 2 2 1 2 Strafprozessordnung 2 2 2 1 3 Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung 2 2 2 2 Strafgesetzbuch 2 2 2 3 Datenschutz und Nebenstrafrecht 2 3 DDR 3 Osterreich 4 Schweiz 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVolkerrechtliche Vertrage BearbeitenInternationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte Bearbeiten Art 17 des Internationalen Pakts uber burgerliche und politische Rechte IPBPR von 1966 lautet 1 1 Niemand darf willkurlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben seine Familie seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeintrachtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden 2 Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeintrachtigungen Amerikanische Menschenrechtskonvention Bearbeiten Art 11 der Amerikanischen Menschenrechtskonvention AMRK schutzt das Recht auf Privatleben 2 Article 11 Right to Privacy 1 Everyone has the right to have his honor respected and his dignity recognized 2 No one may be the object of arbitrary or abusive interference with his private life his family his home or his correspondence or of unlawful attacks on his honor or reputation 3 Everyone has the right to the protection of the law against such interference or attacks Schutzbereich des Menschenrechts auf Achtung des Privatlebens Bearbeiten Das Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst in den Vertragsstaaten das Recht auf Achtung der Privatsphare und der Korrespondenz worunter auch das Recht auf Schutz personenbezogener Daten fallt Der Begriff der personlichen Daten wiederum umfasst jede Information uber eine bestimmte oder bestimmbare Person einschliesslich Telefondaten gewahlte Rufnummern eingegangene Anrufe Gesprachsdauer Gesprachsinhalte E Mail Daten Empfanger Inhalte und Internetdaten IP Adressen besuchte Webseiten Verweildauer 3 Der Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privatlebens ist immer dann eroffnet wenn Daten einer Person erhoben gespeichert verarbeitet ausgewertet oder ausgetauscht werden 4 Eingriffe in das Recht auf Privatleben stellen sowohl das Gewinnen und Sammeln der personenbezogenen Daten dar als auch deren Speicherung Verwendung und Austausch 5 6 Europaische Union Bearbeiten Nach Art 8 Abs 1 der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privat und Familienlebens ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz Der Europaische Gerichtshof fur Menschenrechte sieht Telefongesprache als von den Begriffen Privatleben und Korrespondenz 7 geschutzt an 8 9 Unter Korrespondenz versteht der EuGH ausserdem Emails SMS und Internet 10 Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens verstosst gegen Artikel 8 es sei denn der Eingriff ist gesetzlich vorgesehen verfolgt eines oder mehrere der in Art 8 Abs 2 EMRK genannten legitimen Ziele und ist daruber hinaus zur Erreichung dieser Ziele in einer demokratischen Gesellschaft notwendig 11 Die Charta der Grundrechte der Europaischen Union GRCh schutzt in Art 7 das Recht jeder Person auf Achtung ihres Privat und Familienlebens ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation Art 8 GRCh gewahrt den Schutz personenbezogener Daten Am 8 April 2014 erklarte der Europaische Gerichtshof auf ein Vorabentscheidungsersuchen des irischen High Court und des osterreichischen Verfassungsgerichtshofs die Richtlinie 2006 24 EG uber die Vorratsspeicherung von Daten fur unvereinbar mit dem in Art 7 GRCh und Art 8 GRCh verankerten Recht auf Privatleben 12 Der EuGH sprach allerdings kein absolutes Verbot von Speichervorschriften aus Vielmehr halt er im Urteil vom 6 Oktober 2020 auf Basis der durch den Fall der Vorratsdaten Richtlinie wieder aufgelebten Datenschutzrichtlinie fur Kommunikation Richtlinie 2002 58 EG fest unter welchen Umstanden eine Vorratsdatenspeicherung zukunftig mit Art 7 und Art 8 GRCh vereinbar sein kann 13 14 Nach Art 15 Richtlinie 2002 58 EG konnen die Mitgliedstaaten unter anderem durch Rechtsvorschriften vorsehen dass Daten aus bestimmten Grunden wahrend einer begrenzten Zeit aufbewahrt werden Der Gerichtshof halt es jedoch nach wie vor fur unzulassig in einer nationalen Regelung einer staatlichen Stelle zu gestatten zur Wahrung der nationalen Sicherheit den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste vorzuschreiben den Sicherheits und Nachrichtendiensten allgemein und unterschiedslos Verkehrs und Standortdaten zu ubermitteln 15 16 Deutschland BearbeitenDeutsches Reich Bearbeiten Wahrend die Bismarcksche Reichsverfassung von 1871 keine ausdrucklichen Grundrechte enthielt waren nach Art 117 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 das Briefgeheimnis sowie das Post Telegraphen und Fernsprechgeheimnis unverletzlich Ausnahmen konnten nur durch Reichsgesetz zugelassen werden 99 der Strafprozessordnung in der Fassung vom 22 Marz 1924 liess die Beschlagnahme von an den Beschuldigten gerichteten Briefen und Telegrammen auf der Post und den Telegraphenamtern im Ermittlungsverfahren zu 17 Das Telegraphengeheimnis war gem 8 des Gesetzes uber das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs vom 6 April 1892 18 unverletzlich vorbehaltlich der gesetzlich fur strafgerichtliche Untersuchungen im Konkurse und in civilprozessualischen Fallen oder sonst durch Reichsgesetz festgestellten Ausnahmen Dasselbe erstreckt sich auch darauf ob und zwischen welchen Personen telegraphische Mittheilungen stattgefunden haben Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Art 10 Grundgesetz Bearbeiten Hauptartikel Artikel 10 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland Art 10 GG lautete ursprunglich Das Briefgeheimnis sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich Beschrankungen durfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden Durch Gesetz vom 24 Juni 1968 als Teil der Notstandsgesetze von 1968 erhielt der Art 10 GG n F diese Fassung 1 Das Briefgeheimnis sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich 2 Beschrankungen durfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden Dient die Beschrankung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes so kann das Gesetz bestimmen dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprufung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt Das Fernmeldegeheimnis schutzt nach standiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur die Kommunikationsinhalte sondern auch Informationen uber Ort Zeit sowie Art und Weise der Kommunikation Insbesondere erstreckt sich der Grundrechtsschutz auf Telekommunikations Verkehrsdaten die Aufschluss uber die an der Kommunikation beteiligten Personen und die Umstande der Kommunikation geben 19 Art 10 Abs 1 GG begrundet nicht nur ein Abwehrrecht gegen die Kenntnisnahme des Inhalts und der naheren Umstande der Telekommunikation durch den Staat sondern auch einen Auftrag an den Staat Schutz insoweit vorzusehen als private Dritte sich Zugriff auf die Kommunikation verschaffen Mit Rucksicht auf die zwischenzeitlich erfolgte technologische Entwicklung ist der fruher ublich gewesene Begriff des Fernmeldewesens in anderen Bestimmungen des Grundgesetzes zwischenzeitlich durch den der Telekommunikation ersetzt worden vgl Art 73 Nr 7 Art 87f GG 20 Die Daten fallen nach Abschluss des Kommunikationsvorgangs nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr in den Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses Die Daten sind dann in den Herrschaftsbereich des Teilnehmers ubergegangen und eine Gefahrenlage aufgrund der Kommunikation uber eine raumliche Distanz besteht nicht mehr Jedoch kommt dann der Schutzbereich des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art 2 Abs 1 i V m Art 1 Abs 1 GG zum Tragen Einfaches Recht Bearbeiten Beschrankungen des Fernmeldegeheimnisses Bearbeiten Artikel 10 Gesetz Bearbeiten Das Gesetz zur Beschrankung des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses Artikel 10 Gesetz G 10 erlaubt den Verfassungsschutzbehorden dem Militarischen Abschirmdienst und dem Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren fur die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes die Telekommunikation zu uberwachen und aufzuzeichnen sowie die dem Brief oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu offnen und einzusehen 1 G 10 2015 speicherte der Bundesnachrichtendienst taglich 220 Millionen Telefondaten 21 Ausserdem uberwachten 2010 die drei deutschen Nachrichtendienste des Bundes 37 Millionen E Mails und Datenverbindungen 22 Strafprozessordnung Bearbeiten Hauptartikel Telekommunikationsuberwachung Hauptartikel Vorratsdatenspeicherung Weitere gesetzliche Beschrankungen existieren zum Zwecke der Strafverfolgung mit den Vorschriften zur Telekommunikationsuberwachung in 100a bis 100j der Strafprozessordnung StPO 23 und im Polizeirecht fur Zwecke der Gefahrenabwehr beispielsweise in 72 Zollfahndungsdienstgesetz ZFdG Nach der Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes ist auch eine staatliche Sicherstellung und Beschlagnahme von E Mails auf dem Mailserver eines Providers ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art 10 Abs 1 GG 24 Jedoch konne ein solcher Eingriff durch die allgemeinen Vorschriften uber Sicherstellung und Beschlagnahme im Strafverfahren 94 ff StPO gerechtfertigt werden 24 verfassungsrechtliche Schranke Hierbei seien allerdings wiederum das Prinzip der Verhaltnismassigkeit und Besonderheiten im Ablauf des Verfahrens zu berucksichtigen 24 vgl Schranken Schranken Erforderlich konne es insbesondere sein den Betroffenen also Trager des Grundrechts uber die Massnahmen zu informieren und E Mails spater zu loschen oder zuruckzugeben 25 Mit Urteil vom 2 Marz 2010 erklarte das Bundesverfassungsgericht die mit 113a und 113b des Telekommunikationsgesetzes sowie 100g Abs 1 Satz 1 der Strafprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsuberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmassnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006 24 EG vom 21 Dezember 2007 26 beabsichtigte Vorratsdatenspeicherung fur unvereinbar mit Art 10 Abs 1 GG und deshalb fur nichtig 27 Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung Bearbeiten Hauptartikel Gesetz zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes schutzt das Fernmeldegeheimnis auch die Uberwachung der Telekommunikation von Auslandern im Ausland durch deutsche Sicherheitsbehorden da die Bindung der deutschen Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art 1 Abs 3 GG nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt ist 28 Einzelne Vorschriften des Gesetzes zur Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung des Bundesnachrichtendienstes vom 23 Dezember 2016 waren damit nicht vereinbar Strafgesetzbuch Bearbeiten Im Strafgesetzbuch StGB wird die Verletzung des Post oder Fernmeldegeheimnisses gem 206 StGB bestraft Die Vorschrift betrifft sowohl Inhaber oder Beschaftigte eines Unternehmens das geschaftsmassig Post oder Telekommunikationsdienste erbringt als auch Amtstrager die Tatsachen die dem Post oder Fernmeldegeheimnis unterliegen unbefugt an Dritte mitteilen Datenschutz und Nebenstrafrecht Bearbeiten Das Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz TTDSG 29 regelt den technischen und organisatorischen Datenschutz bei der Nutzung von Telekommunikationsdiensten und Telemedien sowie die Aufsichtsbehorden und die Aufsicht im Hinblick auf den Datenschutz und den Schutz der Privatsphare in der Telekommunikation 1 TTDSG 27 TTDSG enthalt Strafbestimmungen fur Verstosse gegen das Abhorverbot und die Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Funkanlagen sowie den Missbrauch von Telekommunikationsanlagen DDR Bearbeiten Art 31 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1968 lautete 1 Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzbar 2 Sie durfen nur auf gesetzlicher Grundlage eingeschrankt werden wenn es die Sicherheit des sozialistischen Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern In der einfachen Gesetzgebung wurde in 35 des Gesetzes uber das Post und Fernmeldewesen das Post und Fernmeldegeheimnis bestatigt und konkretisiert Danach waren insbesondere das fahrlassige oder vorsatzliche Beschadigen oder Storen von Fernmeldeanlagen sowie das ungenehmigte Errichten oder Betreiben von genehmigungspflichtigen Fernmeldeanlagen strafbar 30 Die Verletzung des Post und Fernmeldegeheimnisses durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Deutschen Post wurde gem 202 StGB DDR bestraft 31 Tathandlung war das unbefugte Offnen von Briefsendungen oder Telegrammen wahrend der Beforderung oder die Mitteilung des Inhalts von Nachrichten die der Deutschen Post anvertraut sind an Nichtberechtigte Mit Wirkung vom 1 August 1979 konnte gem 115 Abs 4 der Strafprozessordnung 32 die Uberwachung und Aufnahme des Fernmeldeverkehrs auf Tontrager angeordnet werden bei Vorliegen des dringenden Verdachts von Straftaten die nach 225 StGB DDR der Anzeigepflicht unterlagen darunter die Staatsfeindliche Hetze 106 StGB DDR und die Staatsfeindliche Gruppenbildung 107 StGB DDR Diese politischen Straftaten fielen in die Zustandigkeit des Ministeriums fur Staatssicherheit MfS als strafrechtliches Untersuchungsorgan HA IX weil eine staatsfeindliche Absicht und oder eine staatsgefahrdende Wirkung unterstellt wurden 33 Vor der Neuregelung wurden Telefongesprache durch staatliche Stellen insbesondere von Dienststellen des Ministeriums fur Staatssicherheit auch ohne gesetzliche Ermachtigung abgehort Die Telefon und Postuberwachung des MfS setzte im Grundungsjahr des Ministeriums 1950 ein Die Hauptabteilung S Technische Sicherheit bestand am Anfang aus zwei Einheiten mit weniger als 20 Mitarbeitern Mitte der 1980er Jahre waren ca 1000 Mitarbeiter beschaftigt 1986 wurden 2 Millionen Gesprache abgehort 34 35 Osterreich BearbeitenArt 10a des Staatsgrundgesetzes vom 21 December 1867 uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger fur die im Reichsrathe vertretenen Konigreiche und Lander bestimmt seit dem 1 Janner 1975 die Unverletzlichkeit des Fernmeldegeheimnisses Ausnahmen sind nur auf Grund eines richterlichen Befehles in Gemassheit bestehender Gesetze zulassig 36 Der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses wurde durch Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs in den Jahren 2012 2017 prazisiert 37 38 39 40 Vom verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Richtervorbehalt sind danach bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis nur die konkreten Inhalte ubertragener Nachrichten Inhaltsdaten erfasst Dem Richtervorbehalt unterliegt beispielsweise gem 137 Abs 1 Z 3 135 Abs 3 der Strafprozessordnung StPO die Uberwachung von Nachrichten Von Betreibern offentlicher Kommunikationsdienste Anbietern durften sofern die Speicherung nicht einen wesentlichen Bestandteil des Kommunikationsdienstes darstellt dagegen auch Verkehrsdaten grundsatzlich nicht gespeichert werden 99 101 92 Abs 3 Nr 1 4 5 Telekommunikationsgesetz TKG 2003 41 42 Mit Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes 2021 TKG 2021 am 29 Oktober 2021 trat das TKG 2003 ausser Kraft 43 Zweck des TKG 2021 ist es die Forderung des Wettbewerbes im Bereich der elektronischen Kommunikation die Versorgung der Bevolkerung und der Wirtschaft mit zuverlassigen preiswerten hochwertigen und innovativen Kommunikationsdienstleistungen zu gewahrleisten Es dient zur Umsetzung verschiedener EU Rechtsakte darunter der Richtlinie EU 2018 1972 EECC Richtlinie und der Datenschutzrichtlinie fur elektronische Kommunikation 1 Abs 1 Abs 6 TKG 2021 44 Gem 88 TKG 2021 ist das Mithoren Abhoren Aufzeichnen Abfangen oder sonstige Uberwachen einer im Rahmen der Nutzung eines offentlichen Telekommunikationsdienstes erfolgten Kommunikation sowie die Weitergabe von Informationen daruber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer unzulassig Der Inhalt der Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges durfen weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder fur irgendwelche Zwecke verwertet werden Nach 119 Strafgesetzbuch wird bestraft wer in der Absicht sich oder einem anderen Unbefugten vom Inhalt einer im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems ubermittelten und nicht fur ihn bestimmten Nachricht Kenntnis zu verschaffen eine Vorrichtung die an der Telekommunikationsanlage oder an dem Computersystem angebracht oder sonst empfangsbereit gemacht wurde benutzt Der Tater wird nur mit Ermachtigung des Verletzten verfolgt Telekommunikation im Sinne des 119 StGB wird als technischer Vorgang des Aussendens Ubermittelns und Empfangens von Nachrichten jeder Art in der Form von Zeichen Sprache Bildern oder Tonen mittels dazu dienender technischer Einrichtungen verstanden 45 Schweiz BearbeitenIn der Schweiz gewahrt Art 13 Abs 1 der Bundesverfassung BV jeder Person einen Anspruch auf Achtung ihres Privat und Familienlebens ihrer Wohnung sowie ihres Brief Post und Fernmeldeverkehrs ausserdem auf Schutz vor Missbrauch ihrer personlichen Daten Das Post und Fernmeldewesen ist Sache des Bundes Art 92 Abs 1 BV Fur die Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs etwa im Rahmen eines Strafverfahrens aber auch durch den Nachrichtendienst des Bundes oder bei der Suche und Rettung vermisster Personen gilt das Bundesgesetz betreffend die Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs BUPF vom 6 Oktober 2000 Es regelt die Durchfuhrung von Uberwachungsmassnahmen durch den Dienst Uberwachung Post und Fernmeldeverkehr Dienst UPF 46 Gem Art 15 Abs 3 BUPF sind die Anbieter verpflichtet die fur die Teilnehmeridentifikation notwendigen Daten sowie die Verkehrs und Rechnungsdaten wahrend sechs Monaten aufzubewahren In der Speicherung von Randdaten sieht das Bundesgericht keinen Verstoss gegen Art 13 BV Art 8 EMRK gesteht den Betroffenen aber ein Auskunftsrecht sowie gegebenenfalls einen Anspruch auf Loschung nach Art 8 und Art 25 des Datenschutzgesetzes DSG zu 47 Dagegen hat die unterlegene Klagerin Beschwerde zum Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte erhoben 48 49 Gem Art 17 BUPF hat der Bundesrat mit der Verordnung uber die Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs VUPF vom 31 Oktober 2001 Vorschriften uber den Vollzug des BUPF erlassen Der Dienst UPF nimmt danach Uberwachungsanordnungen in Empfang und uberpruft sie z B darauf hin ob die Uberwachung eine gemass dem anwendbaren Recht uberwachungsfahige Straftat betrifft Ausserdem nimmt er von den Anbietern den umgeleiteten Fernmeldeverkehr der uberwachten Person entgegen zeichnet diesen auf und liefert der anordnenden Behorde die Dokumente und Datentrager aus Art 13 Satz 1 lit a und c BUPF 50 269 ff der Strafprozessordnung regeln die Voraussetzungen und Befugnisse der Staatsanwaltschaft bei der Uberwachung des Post und Fernmeldeverkehrs im Ermittlungsverfahren 51 269 Abs 2 StPO enthalt einen Straftatenkatalog zu deren Verfolgung eine Uberwachung angeordnet werden darf Gem Art 92 Abs 2 BV sorgt der Bund fur eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung mit Post und Fernmeldediensten in allen Landesgegenden und legt die Tarife nach einheitlichen Grundsatzen fest Aufgrund dieser Bestimmung wurde das Fernmeldegesetzes FMG erlassen Art 43 FMG bestimmt dass niemand der mit fernmeldedienstlichen Aufgaben betraut ist oder betraut war Dritten gegenuber Angaben uber den Fernmeldeverkehr von Teilnehmerinnen und Teilnehmern machen oder Gelegenheit geben darf solche Angaben weiterzugeben 52 Siehe auch Internetuberwachung in der SchweizLiteratur BearbeitenJoachim Aubert Fernmelderecht R v Decker s Verlag G Schenck Hamburg Berlin Bonn 2 Auflage 1954 Joachim Aubert Gibt es ubergesetzliche Ausnahmen vom Post und Fernmeldegeheimnis Jahrbuch des Postwesens 1956 57 S 35 Kurt Lengning Hrsg Post und Fernmeldegeheimnis 3 Auflage 1967 Claus Arndt 25 Jahre Post und Telefonkontrolle Die G 10 Kommission des Deutschen Bundestages Zeitschrift fur Parlamentsfragen 1993 S 621 634 Joachim Riess Fernmeldegeheimnis Datenschutz und Regulierung in West Europa USA und Japan In Regulierung und Datenschutz im europaischen Telekommunikationsrecht Ein Rechtsvergleich DuD Fachbeitrage Vieweg Teubner Verlag 1996 S 124 177 ISBN 978 3 528 05533 2 Inhaltsverzeichnis und Vorwort Marc Storing Alles bleibt anders Karlsruhe urteilt uber die Grenzen des Fernmeldegeheimnisses In c t 8 2006 S 58 59 Maunz Durig Grundgesetz 53 Auflage 2009 umfangreiche Quellenangaben Josef Foschepoth Postzensur und Telefonuberwachung in der Bundesrepublik Deutschland 1949 1968 In ZfG 57 2009 S 413 426 Peter Muhlbauer Postzensur und Telefonuberwachung Telepolis 5 Juni 2009 unter heise de Josef Foschepoth Uberwachtes Deutschland Post und Telefonuberwachung in der alten Bundesrepublik 4 durchges Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2013 ISBN 978 3 525 30041 1 Bastian Schneider Fernmeldegeheimnis und Fernmeldeaufklarung Duncker amp Humblot Berlin 2020 ISBN 978 3 428 15964 2 Ilko Sascha Kowalczuk Arno Polzin Hrsg Fasse dich kurz Der grenzuberschreitende Telefonverkehr der Opposition in den 1980er Jahren und das Ministerium fur Staatssicherheit Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2014 ISBN 978 3 525 35115 4 Simon Himberger Fernmeldegeheimnis und Uberwachung Schutzbereiche und Eingriffe Durchfuhrung und Kosten NWV Verlag 2004 ISBN 978 3 7083 0192 1 zum osterreichischen Recht Satenig M Chadoian Das Fernmeldegeheimnis im Zeitalter der Internet und Mobilfunkuberwachung Eine rechtsvergleichende Untersuchung des schweizerischen und osterreichischen Grundrechtsverstandnisses im Hinblick auf neuartige technische Uberwachungsmassnahmen Baden Baden Nomos Verlag 2015 ISBN 978 3 8487 2698 1 Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber das Telegraphenwesen des Deutschen Reichs 8 1892 Quellen und Volltexte Bettina Schondorf Haubold Das Recht auf Achtung des Privatlebens Problemstellungen im Digitalbereich eine rechtsvergleichende Perspektive Deutschland Wissenschaftlicher Dienst des Europaischen Parlaments Oktober 2018 Einzelnachweise Bearbeiten Internationaler Pakt uber burgerliche und politische Rechte vom 19 Dezember 1966 BGBl 1973 II 1553 American Convention on Human Rights Organisation amerikanischer Staaten englische Sprachfassung Vgl Esser in Lowe Rosenberg StPO Band 11 EMRK IPBPR 26 Aufl 2012 Art 8 EMRK Art 17 23 24 IPBPR Rn 85 siehe Report of the International Law Commission UN Doc A 61 10 2006 Annex D Protection of Personal Data in Transborder Flow of Information S 489 498 11 504 505 23 24 englisch Grabenwarter Pabel Europaische Menschenrechtskonvention 5 Aufl 2012 22 Rn 27 Nowak U N Covenant on Civil and Political Rights CCPR Commentary 2nd edn 2005 Article 17 Rn 48 englisch Stefan Talmon Sachverstandigengutachten gemass Beweisbeschluss SV 4 des 1 Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages der 18 Wahlperiode Universitat Bonn 2 Juni 2014 S 6 ff Gutachten fur den NSA Untersuchungsausschuss in Art 8 EMRK i d F 1998 Briefverkehr EGMR vom 29 Juni 2006 Az 54934 00 Gabriele Weber Cesar Richard Savaria gegen Deutschland Rz 77 Individualbeschwerde zum deutschen G 10 Gesetz EGMR 18 Mai 2010 Az 26839 05 Kennedy gegen Vereinigtes Konigreich Franziska Paefgen Der von Art 8 EMRK gewahrleistete Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Personlichkeitsrechte im Internet Springer 2017 ISBN 978 3 662 53369 7 EGMR Urteil vom 30 Januar 2020 Az 50001 12 Breyer gegen Deutschland Rz 82 Individualbeschwerde zur deutschen Vorratsdatenspeicherung EuGH Urteil vom 8 April 2014 C 293 12 EuGH Urteil vom 6 Oktober 2020 Rs C 623 17 Privacy International gegen Secretary of State for Foreign and Commonwealth Affairs Secretary of State for the Home Department Government Communications Headquarters Security Service Secret Intelligence Service Axel Anderl Nino Tlapak Alona Klammer EuGH Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung 6 Oktober 2020 EuGH Urteil vom 6 Oktober 2020 Rs C 623 17 Rz 82 vgl auch EuGH Urteil vom 21 Dezember 2016 Rechtssachen C 203 15 und C 698 15 Rz 112 Bekanntmachung der Texte des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung vom 22 Marz 1924 RGBl I S 299 322 331 RGBl Nr 21 S 467 470 BVerfG Beschluss vom 27 Oktober 2006 1 BvR 1811 99 Rz 12 BVerfGE 106 28 36 Rz 19 ff Kai Biermann BND speichert jeden Tag 220 Millionen Metadaten In Zeit Online 6 Februar 2015 abgerufen am 15 September 2015 Schlagwort Fahndung Geheimdienste uberwachten mehr als 37 Millionen E Mails In Spiegel Online 25 Februar 2012 abgerufen am 9 Juni 2018 vgl Bundesamt fur Justiz Telekommunikationsuberwachung 2019 Anzahl der nach den Mitteilungen der Landesjustizverwaltungen und des Generalbundesanwalts in den Landern und im Geschaftsbereich des Generalbundesanwalts seit dem Jahr 2000 nach 100a 100b und 100g Strafprozessordnung angeordneten Telekommunikationsuberwachungsmassnahmen a b c Bundesverfassungsgericht Pressestelle Pressemitteilung Nr 79 2009 Sicherstellung und Beschlagnahme von E Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig In bundesverfassungsgericht de 15 Juli 2009 abgerufen am 19 Juli 2009 zum Beschluss vom 16 Juni 2009 2 BvR 902 06 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat eine Verfassungsbeschwerde zuruckgewiesen die sich gegen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E Mails auf dem Mailserver des Providers wendete Zwar greifen diese Massnahmen in das verfassungsrechtlich gewahrleistete Fernmeldegeheimnis aus Art 10 Abs 1 GG ein Die allgemeinen strafprozessualen Vorschriften der 94 ff StPO rechtfertigen jedoch diesen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis wenn dem Grundsatz der Verhaltnismassigkeit und den sachlichen Erfordernissen einer entsprechenden Ausgestaltung des strafprozessualen Verfahrens Rechnung getragen wird Bundesverfassungsgericht Pressestelle Pressemitteilung Nr 79 2009 Sicherstellung und Beschlagnahme von E Mails auf dem Mailserver des Providers nicht verfassungswidrig In bundesverfassungsgericht de 15 Juli 2009 abgerufen am 19 Juli 2009 zum Beschluss vom 16 Juni 2009 2 BvR 902 06 Soweit E Mails von den Ermittlungsbehorden gespeichert und ausgewertet werden kann es erforderlich sein den Betroffenen Auskunft uber die Datenerhebung zu erteilen um sie in den Stand zu versetzen etwaige Grundrechtsbeeintrachtigungen abzuwehren Dem wird durch die besonderen strafprozessualen Auskunftsregelungen gemass 147 385 Abs 3 397 Abs 1 Satz 2 in Verbindung mit 385 Abs 3 406e und 475 StPO sowie bei Nichtverfahrensbeteiligten durch 491 StPO Rechnung getragen Der begrenzte Zweck der Datenerhebung gebietet grundsatzlich die Ruckgabe oder Loschung aller nicht zur Zweckerreichung benotigten kopierten E Mails 489 Abs 2 StPO enthalt entsprechende Schutzvorkehrungen BGBl I S 3198 BVerfGE 125 260 BVerfG Urteil vom 19 Mai 2020 1 BvR 2835 17 LS 1 Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz vom 23 Juni 2021 BGBl I S 1982 das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12 August 2021 BGBl I S 3544 geandert worden ist Gesetz uber das Post und Fernmeldewesen vom 29 November 1985 GBl DDR Teil I S 225 verfassungen de abgerufen am 6 Juni 2022 Das Gesetz vom 3 April 1959 uber das Post und Fernmeldewesen GBl I Nr 27 S 365 trat nach 38 Abs 3 Nr 1 des Gesetzes vom 29 November 1985 zum 1 Mai 1986 ausser Kraft Strafgesetzbuch der Deutschen Demokratischen Republik StGB vom 12 Januar 1968 verfassungen de abgerufen am 6 Juni 2022 Strafprozessordnung der DDR StPO vom 12 Januar 1968 Roger Engelmann MfS Lexikon Staatsverbrechen Das Bundesarchiv abgerufen am 6 Juni 2022 vgl Angela Schmole Abteilung 26 Telefonkontrolle Abhormassnahmen und Videouberwachung MfS Handbuch Hrsg vom Bundesbeauftragten fur die Stasi Unterlagen Berlin 2009 vgl zur Postkontrolle Hanna Labrenz Weiss Allwissenheit als Ziel Die Postkontrolle der DDR Geheimpolizei bpb 27 Oktober 2016 Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger Art 10a StGG idF BGBl 8 1974 Manz Rechtsdatenbank abgerufen am 8 Juni 2022 VfGH 29 Juni 2012 B 1031 11 VfGH 29 November 2017 G 223 2016 VwGH 24 April 2013 2011 17 0293 Thorsten Holzer Lost in Transmission Wen oder Was schutzt das Fernmeldegeheimnis eigentlich Zeitschrift fur Informationsrecht 2020 S 7 11 BGBl I Nr 70 2003 Christian Jaksch Datenschutzrechtliche Fragen des IT gestutzten Arbeitsplatzes Grundrechtsschutz in einem Konzern vor dem Hintergrund neuer Technologien Springer 2020 S 28 ff google books Zugl Diss Universitat Wien 2018 Bundesgesetz mit dem ein Telekommunikationsgesetz Telekommunikationsgesetz 2021 TKG 2021 erlassen wird BGBl I Nr 190 2021 Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt Telekommunikationsgesetz u a Bundesministerium fur Digitalisierung und Wirtschaftsstandort 28 Oktober 2021 Ernst E Fabrizy Strafgesetzbuch StGB und ausgewahlte Nebengesetze Manz 13 Aufl 2018 119 Rz 2 Verfahren der Fernmeldeuberwachung Eidgenossisches Justiz und Polizeidepartement abgerufen am 13 Juni 2022 Bundesgericht Urteil vom 2 Marz 2018 1C 598 2016 Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz Digitale Gesellschaft erhebt Beschwerde am Europaischen Gerichtshof fur Menschenrechte EGMR 27 September 2018 Leslie Haeny Vorratsdatenspeicherung Nun soll der EGMR entscheiden Netzwoche 27 September 2018 Claus Gawel Wie ist die Rechtslage Uberwachung von Internet E Mail amp Co in der Schweiz Digitale Gesellschaft 17 November 2020 Uberwachung des Fernmeldeverkehrs und Fernmeldegeheimnis Eidgenossischer Datenschutz und Offentlichkeitsbeauftragter abgerufen am 13 Juni 2022 Art 43 Fernmeldegesetz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4071165 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fernmeldegeheimnis amp oldid 237059344