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Artikel 10 des deutschen Grundgesetzes GG befindet sich in dessen ersten Abschnitt der die Grundrechte gewahrleistet Er verburgt das Brief das Post sowie das Fernmeldegeheimnis Art 10 GG bezweckt den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation vor hoheitlichen Zugriffen Daher handelt es sich um ein Freiheitsrecht das vorrangig der Abwehr hoheitlicher Zugriffe auf vertrauliche Kommunikation dient Art 10 GG ist im Grundgesetz seit dessen Inkrafttreten enthalten Seine Gewahrleistung blieb ihrem Wortlaut nach bislang unverandert Durch Anderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie durch den technischen Fortschritt hat sich der praktische Anwendungsbereich des Art 10 GG jedoch erheblich geandert So verlor beispielsweise die Gewahrleistung des Postgeheimnisses durch die Privatisierung der Deutschen Bundespost ihren ursprunglichen Anwendungsbereich da das Grundrecht unmittelbar lediglich den Staat nicht jedoch Private bindet Durch die zunehmende Verbreitung von Fernkommunikationsmitteln und durch Bestrebungen diese hoheitlich zu uberwachen gewann weiter das Fernmeldegeheimnis erhebliche Bedeutung Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Schutzbereich 3 1 Personlich 3 2 Sachlich 3 2 1 Briefgeheimnis 3 2 2 Postgeheimnis 3 2 3 Fernmeldegeheimnis 3 3 Grundrechtskonkurrenzen 4 Eingriff 5 Rechtfertigung eines Eingriffs 5 1 Formelle Verfassungsmassigkeit 5 2 Materielle Verfassungsmassigkeit 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenArt 10 GG lautet seit seiner letzten Anderung am 24 Juni 1968 1 wie folgt 1 Das Briefgeheimnis sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich 2 Beschrankungen durfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden Dient die Beschrankung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes so kann das Gesetz bestimmen dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprufung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt Das Grundrecht bezweckt den Schutz der Privatsphare Zu diesem Zweck beschrankt es den hoheitlichen Zugriff auf vertrauliche Kommunikation 2 3 Prozessual erlaubt Art 10 GG die Abwehr hoheitlicher Eingriffe weswegen es ein Freiheitsrecht darstellt Als Grundrecht bindet Art 10 GG gemass Art 1 Absatz 3 GG ausschliesslich die Staatsgewalt Indem der Artikel die Vertraulichkeit von Kommunikation in den Rang eines Verfassungsprinzips erhebt begrundet er allerdings eine Schutzpflicht fur den Staat die diesen dazu anhalt die Achtung der Vertraulichkeit von Kommunikation unter Privaten zu gewahrleisten 4 5 Unter Privatpersonen gilt Art 10 GG nicht unmittelbar entfaltet aufgrund der Ausstrahlungswirkung des Verfassungsrechts jedoch mittelbare Drittwirkung Hierdurch entfalten die wesentlichen Aussagen des Grundrechts im Rahmen privatrechtlicher Streitigkeiten Anwendung Dies wirkt sich insbesondere bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe aus 5 Entstehungsgeschichte Bearbeiten nbsp Artikel 10 in der Urfassung am Reichstag eine Arbeit von Dani Karavan an den Glasscheiben beim Jakob Kaiser Haus zur SpreeseiteFruhe Gewahrleistungen der Vertraulichkeit der Kommunikation per Brief enthielten die belgische Verfassung sowie die kurhessische Verfassung die beide aus dem Jahr 1831 stammen An deren Gewahrleistungen orientierte sich die Paulskirchenverfassung von 1849 6 Im Deutschen Kaiserreich wurde das Briefgeheimnis nicht von Verfassungs wegen garantiert allerdings wurde es durch das Gesetz uber das Postwesen geschutzt 6 Die Weimarer Reichsverfassung WRV von 1919 verlieh dem Briefgeheimnis wieder Verfassungsrang In Art 117 WRV gewahrleistete sie das Briefgeheimnis sowie das Post das Telegrafen und das Fernsprechgeheimnis 7 In der Zeit des Nationalsozialismus wurde Art 117 WRV suspendiert 8 Der Parlamentarische Rat knupfte im Zuge der Entwicklung des Grundgesetzes an die Bestimmung der Weimarer Reichsverfassung an Bei Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24 Mai 1949 lautete Art 10 Das Briefgeheimnis sowie das Post und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich Beschrankungen durfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden 9 7 Im Zuge der Einfuhrung der Notstandsgesetze wurde im Siebzehnten Gesetz zur Erganzung des Grundgesetzes mit Wirkung zum 28 Juni 1968 Art 10 GG um zusatzliche Moglichkeiten der Beschrankung des Grundrechts erweitert 9 7 Schutzbereich BearbeitenArt 10 GG schutzt den Burger vor Eingriffen in sein Brief Post und Fernmeldegeheimnis Hierzu gewahrleistet die Norm eine Freiheitssphare in die Hoheitstrager nur unter bestimmten Voraussetzungen eingreifen durfen Diese Sphare wird als Schutzbereich bezeichnet Sofern der Hoheitstrager in diesen eingreift und dies verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist ist Art 10 GG verletzt 10 11 Die Rechtswissenschaft unterscheidet zwischen dem personlichen und dem sachlichen Schutzbereich Der personliche Schutzbereich bestimmt wer durch das Grundrecht geschutzt wird Der sachliche Schutzbereich bestimmt welche Freiheiten durch das Grundrecht geschutzt werden 12 13 Personlich Bearbeiten Art 10 GG schrankt den Kreis der Grundrechtstrager nicht ein sodass das Grundrecht jedermann schutzt 14 Hierunter fallen zum einen naturliche Personen Zum anderen konnen sich gemass Art 19 Absatz 3 GG Personenvereinigungen insbesondere juristische Personen des Privatrechts auf Art 10 GG berufen da das Grundrecht seinem Wesen nach auf diese anwendbar ist 15 Dies gilt jedoch lediglich fur Personenvereinigungen die ihren Sitz im Inland haben Auslandische juristische Personen selbst erfahren keinen Schutz durch Art 10 GG Etwas anderes gilt jedoch fur naturliche Personen die als Funktionstrager einer auslandischen juristischen Person handeln Um eine Aushohlung des Art 19 Abs 3 GG zu vermeiden gilt das selbst dann wenn hierdurch der von ihnen geltend gemachte Schutz im Einzelfall zugleich reflexhaft der juristischen Person zugutekommt 16 Sofern die juristische Person durch den Staat beherrscht wird ist sie kein Grundrechtstrager da sie als Bestandteil der offentlichen Hand selbst an die Grundrechte gebunden ist Grundrechtlichen Schutz erfahren allerdings offentlich rechtliche Rundfunkanstalten da diese die Ausubung von Grundrechten durch Burger fordern 17 Sachlich Bearbeiten Art 10 GG benennt mehrere Formen der nichtoffentlichen Kommunikation und schutzt diese vor dem Zugriff durch Hoheitstrager Die von Art 10 GG erfassten Kommunikationsformen zeichnen sich dadurch aus dass sie mithilfe von Hilfsmitteln erfolgt Im Vergleich zu unmittelbarer Kommunikation von Person zu Person sind die von Art 10 GG erfassten Kommunikationsformen durch die Nutzung von Hilfsmitteln gekennzeichnet wodurch sich zusatzliche Angriffspunkte fur hoheitliche Zugriffe wahrend des Ubermittlungsvorgangs bieten 18 Keinen Schutz durch Art 10 GG erfahrt die offentliche Kommunikation Diese wird jedoch von der Kommunikationsfreiheiten des Art 5 GG erfasst 19 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob die unterschiedlichen Gewahrleistungen des Art 10 GG eigenstandige Grundrechte bilden 20 21 oder ob es sich um Auspragungen eines einheitlichen Grundrechts der Freiheit der Korrespondenz handelt 22 23 24 Auswirkung auf den Schutzumfang des Art 10 GG hat dies jedoch nicht 8 Briefgeheimnis Bearbeiten Art 10 GG erfasst zum einen das Briefgeheimnis Dieses gewahrleistet dass die Kommunikation mittels Briefen vertraulich bleibt Er hindert Hoheitstrager also daran sich Kenntnis vom Inhalt des Briefs oder den Umstanden seiner Ubermittlung zu verschaffen 25 26 Nach vorherrschender Auffassung schutzt Art 10 GG nur die individuelle Kommunikation die sich an einen bestimmten Adressaten richtet 27 Keinen Schutz erfahren daher Briefe die fur einen unbestimmten Adressatenkreis bestimmt sind 28 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob sich der Schutz des Briefgeheimnisses nur auf Briefe erstreckt die verschlossen sind Befurworter argumentieren dass der Verfasser bewusst die Moglichkeit geschaffen hat dass Dritte ungehindert vom Inhalt des Briefs Kenntnis erlangen 27 Gegner fuhren an dass sich aus der Unverschlossenheit eines Briefs nicht ableiten lasst dass der Verfasser die Kenntnisnahme durch Dritte billigt 29 30 31 Der Schutz des Art 10 GG bezieht sich auf den Kommunikationsvorgang 32 33 Das Briefgeheimnis schutzt die Vertraulichkeit des Briefs daher lediglich wahrend seiner Ubermittlung Sofern diese allerdings durch ein Postunternehmen erfolgt geht das Postgeheimnis als speziellere Regelung dem Briefgeheimnis vor 27 Postgeheimnis Bearbeiten Das Postgeheimnis gewahrleistet die Vertraulichkeit von Sendungen die durch ein Postunternehmen befordert werden 34 Bei Postsendungen handelt es sich um verkorperte Informationen und Guter 35 Bis zu ihrer Privatisierung 1994 bestand eine unmittelbare Bindung der Post an Art 10 GG Durch die Privatisierung traten an die Stelle des Staats Privatunternehmen die keinen Bestandteil der offentlichen Gewalt darstellen und daher gemass Art 1 Absatz 3 GG nicht unmittelbar an Grundrechte gebunden sind Nach vorherrschender Auffassung dient das Postgeheimnis seit der Postprivatisierung daher vor allem als Schutzauftrag an den Staat Dieser verpflichtet den Staat fur die Privatwirtschaft Vorgaben zum Schutz der Vertraulichkeit von Kommunikation zu erlassen Fernmeldegeheimnis Bearbeiten Das Fernmeldegeheimnis bezieht sich auf unkorperliche Kommunikationsvorgange etwa uber Telefon oder E Mail 36 Diese Gewahrleistung des Art 10 GG besitzt angesichts des technischen Fortschritts im Bereich der Telekommunikation grosse praktische Bedeutung welche die der anderen Freiheiten des Art 10 GG mittlerweile ubertrifft 23 Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet sie in einigen Urteilen als Telekommunikationsfreiheit 37 36 und betont Offenheit ihres Schutzbereichs fur neue Entwicklungen 38 39 Weil Art 10 GG lediglich den Kommunikationsvorgang schutzt fallen nur solche Massnahmen in den Schutzbereich die eine laufende Kommunikation betreffen nicht dagegen Massnahmen die sich nach Abschluss eines Kommunikationsvorgangs ereignen Wird daher beispielsweise der Computer einer Person durchsucht greift dies nicht in Art 10 GG an soweit sich die Durchsuchung ausschliesslich auf solche Daten bezieht die auf dem Computer gespeichert sind Eine solche Massnahme stellt allerdings einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art 2 Absatz 1 GG Art 1 Absatz 1 GG dar 40 41 Ruft eine Behorde E Mails ohne Einverstandnis ihres Adressaten ab liegt hierin ein Eingriff in Art 10 GG sofern diese nicht auf dessen Empfangsgerat abgespeichert sind sondern von einem fremden E Mail Server abgerufen werden da der Hoheitstrager in diesem Fall in einen Kommunikationsvorgang eingreift Sofern demgegenuber Nachrichten abgerufen werden die der Empfanger bereits abgespeichert hat fehlt es an einem Kommunikationsvorgang sodass die Massnahme den Schutzbereich des Art 10 GG nicht beruhrt Nicht von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang ob der Empfanger die Nachricht zur Kenntnis genommen hat 39 Die Unterscheidung des Bundesverfassungsgerichts knupft an die Verwendung von E Mail Software an beispielsweise Mozilla Thunderbird oder Microsoft Outlook Inwiefern sie sich auf reine Webdienste etwa GMX und Web de ubertragen lasst ist strittig 42 Der Schutz durch das Fernmeldegeheimnis verwirklicht sich zum einen in der Abwehrfunktion des Grundrechts zum anderen in der Statuierung von Verfahrensvorgaben Sofern ein Hoheitstrager in das Grundrecht eingreift muss der Adressat der Massnahme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts uber diesen Eingriff informiert werden Weiterhin muss der Hoheitstrager sicherstellen dass die Rechtmassigkeit des Eingriffs durch unabhangige Kontrollstellen uberpruft wird Schliesslich muss die Behorde Daten die sie aus dem Eingriff erlangt vernichten sobald die Behorde sie zu dem Zweck zu dem sie gewonnen wurden nicht mehr erforderlich sind 43 Grundrechtskonkurrenzen Bearbeiten Sofern in einem Sachverhalt der Schutzbereich mehrerer Grundrechte betroffen ist stehen diese zueinander in Konkurrenz Als besonderes Freiheitsrecht ist Art 10 GG spezieller gegenuber der allgemeinen Handlungsfreiheit Art 2 Absatz 1 GG und der informationellen Selbstbestimmung soweit sich diese Gewahrleistungen uberschneiden 44 45 Die technische Uberwachung von Wohnraum fallt nicht in den Schutzbereich des Art 10 GG sondern in den der Unverletzlichkeit der Wohnung Art 13 GG Das Uberwachen einer Person mittels IMSI Catchers greift mangels Bezugs zu einem Kommunikationsvorgang nicht in Art 10 GG sondern in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein 46 Eingriff BearbeitenEin Eingriff liegt vor wenn der Gewahrleistungsinhalt eines Grundrechts durch hoheitliches Handeln verkurzt wird 47 Eine Verkurzung der Gewahrleistung des Art 10 GG liegt bei Massnahmen vor die die Vertraulichkeit eines Kommunikationsvorgangs beeintrachtigen Dies trifft insbesondere auf hoheitliche Uberwachungsmassnahmen zu 48 etwa die Fangschaltung 49 und die Vorratsdatenspeicherung 50 Eingriffe in Art 10 GG erfolgen damit typischerweise durch staatliche Sicherheitsbehorden 49 Rechtfertigung eines Eingriffs BearbeitenLiegt ein hoheitlicher Eingriff vor ist dieser rechtmassig wenn er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist Eine Rechtfertigung kann sich zum einen aus der Einwilligung aller am Kommunikationsvorgang Beteiligten ergeben 51 Zum anderen erlaubt Art 10 Absatz 2 GG die Beschrankung der in Art 10 Absatz 1 GG verburgten Rechte auf Grundlage eines Gesetzes Damit stehen die Gewahrleistungen des Art 10 Absatz 1 GG unter einem einfachen Gesetzesvorbehalt Von grosser praktischer Bedeutung sind die strafprozessualen Eingriffsermachtigungen zur Telekommunikationsuberwachung 100a StPO und zur Online Durchsuchung 100b StPO 52 sowie das Gesetz zur Beschrankung des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses Artikel 10 Gesetz G 10 zugunsten von Verfassungsschutzbehorden Militarischem Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst Damit ein Gesetz in ein Grundrecht eingreifen oder Grundlage fur entsprechende Eingriffe darstellen kann muss es in formeller und materieller Hinsicht mit der Verfassung in Einklang stehen Formelle Verfassungsmassigkeit Bearbeiten Die formelle Verfassungsmassigkeit eines Gesetzes setzt voraus dass es sich auf einen Kompetenztitel stutzt und in einem ordnungsgemassen Gesetzgebungsverfahren beschlossen worden ist Von besonderer Bedeutung im Kontext des Art 10 GG ist Art 73 Absatz 1 Nummer 1 GG der dem Bund die ausschliessliche Gesetzgebungskompetenz fur die auswartigen Angelegenheiten die Verteidigung und den Schutz der Zivilbevolkerung einraumt Auf diese Kompetenzgrundlage stutzen sich die Eingriffsbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts 53 Einen weiteren Kompetenztitel enthalt Art 74 Absatz 1 Nummer 1 GG nachdem fur das gerichtliche Verfahren die Kompetenzen von Bund und Land konkurrieren Der Bund hat durch die Regelung der Telekommunikationsuberwachung in der Strafprozessordnung abschliessend Gebrauch gemacht sodass fur Landesregelungen in diesem Bereich kein Raum ist 54 Materielle Verfassungsmassigkeit Bearbeiten Die materielle Verfassungsmassigkeit eines eingreifenden Gesetzes setzt voraus dass das Gesetz explizit Art 10 GG als beschranktes Grundrecht nennt Diese Voraussetzung folgt aus dem in Art 19 Absatz 1 Satz 2 GG enthaltenen Zitiergebot Hierdurch soll sich der Gesetzgeber vergegenwartigen dass er in das Grundrecht eingreift Weiterhin muss das Gesetz das Verhaltnismassigkeitsprinzip wahren Dieses Prinzip leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Absatz 3 GG und den Grundrechten ab Es fordert dass das Gesetz einen legitimen Zweck verfolgt sich zu dessen Forderung eignet hierzu erforderlich ist und eine angemesse Regelung darstellt Legitim sind Ziele die der Gesetzgeber billigerweise verfolgen darf Hierzu zahlen insbesondere Ziele des Gemeinwohls etwa der Schutz der Bestands der Bundesrepublik 55 Geeignet ist eine Massnahme wenn sie den legitimen Zweck zumindest fordern kann Erforderlich ist eine Massnahme wenn es kein milderes Mittel gibt das zur Erreichung des Ziels gleichermassen geeignet ist Angemessen ist ein Eingriff wenn die durch ihn herbeigefuhrte Belastung des Grundrechtstragers nicht ausser Verhaltnis zum angestrebten Eingriffszweck steht Das Bundesverfassungsgericht erklart Eingriffe in Art 10 GG oft wegen des Fehlens der letztgenannten Voraussetzung fur mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig 56 Eine Vorratsdatenspeicherung ist beispielsweise lediglich dann verhaltnismassig wenn sie bei Vorliegen einer konkreten Gefahr angeordnet wird 57 Hierbei handelt es sich um eine Sachlage die bei ungehindertem Fortgang mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in absehbarer Zeit zur Schadigung der offentlichen Sicherheit oder Ordnung fuhren kann 58 Weiterhin darf ein Eingriff in Art 10 GG grundsatzlich ausschliesslich durch einen Richter beschlossen werden Sofern Gefahr im Verzug vorliegt das Einholen einer richterlichen Anordnung also den Zweck der Massnahme gefahrdete genugt die Anordnung durch die Staatsanwaltschaft Dient die Beschrankung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes kann das Gesetz bestimmen dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtsweges die Nachprufung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt 59 Das Gesetz zur Beschrankung des Brief Post und Fernmeldegeheimnisses regelt seit 1 November 1968 die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste bei Eingriffen ins Brief Post und Fernmeldegeheimnis Literatur BearbeitenReinhard Riegel Der Quantensprung des Gesetzes zu Artikel 10 GG G 10 In Zeitschrift fur Rechtspolitik ZRP 1995 S 176 f Manfred Baldus Art 10 In Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Annette Guckelberger Art 10 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Christoph Gusy Art 10 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 Georg Hermes Art 10 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Hans Jarass Art 10 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Martin Pagenkopf Art 10 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Ralf Schenke Art 10 In Klaus Stern Florian Becker Hrsg Grundrechte Kommentar Die Grundrechte des Grundgesetzes mit ihren europaischen Bezugen 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2018 ISBN 978 3 452 29093 9 Weblinks BearbeitenArt 10 GG auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Einzelnachweise Bearbeiten Annette Guckelberger Art 10 Rn 2 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 BVerfGE 85 386 396 Fangschaltungen Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 603 a b Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 196 a b Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 17 Rn 1 a b c Annette Guckelberger Art 10 Rn 2 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 a b Andreas Funke Jorn Ludemann Grundfalle zu Art 10 GG In Juristische Schulung 2008 S 780 a b BGBl 1968 I S 709 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Hans Jarass Vorb vor Art 1 Rn 19 23 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 6 Rn 2 Volker Epping Grundrechte 8 Auflage Springer Berlin 2019 ISBN 978 3 662 58888 8 Rn 688 BVerfGE 106 28 43 Mithorvorrichtung BVerfG Urteil vom 19 Mai 2020 1 BvR 2835 17 Rdnr 69 Ausland Ausland Fernmeldeaufklarung nach dem BND Gesetz Annette Guckelberger Art 10 Rn 10 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Gerrit Manssen Staatsrecht II Grundrechte 17 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 75052 6 Rn 595 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 Rn 318 Annette Guckelberger Art 10 Rn 6 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Georg Hermes Art 10 Rn 25 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 9 Rn 321 a b Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 195 Malte Sievers Der Schutz der Kommunikation im Internet durch Artikel 10 des Grundgesetzes Nomos Baden Baden 2003 ISBN 978 3 8329 0018 2 S 121 BVerfGE 67 157 171 G 10 Christoph Gusy Art 10 Rn 27 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 1 Praambel Artikel 1 bis 19 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3730 0 a b c Martin Pagenkopf Art 10 Rn 12 In Michael Sachs Hrsg Grundgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66886 9 Fur deren Einbeziehung in Art 10 GG Lothar Michael Martin Morlok Grundrechte 7 Auflage Nomos Baden Baden 2019 ISBN 978 3 8487 5986 6 9 Rn 322 Andreas Funke Jorn Ludemann Grundfalle zu Art 10 GG In Juristische Schulung 2008 S 780 781 Georg Hermes Art 10 Rn 27 In Horst Dreier Hrsg Grundgesetz Kommentar GG 3 Auflage Band I Praambel Artikel 1 19 Tubingen Mohr Siebeck 2013 ISBN 978 3 16 150493 8 Wolfgang Durner Art 10 Rn 68 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Manfred Baldus Art 10 Rn 4 In Christian Volker Epping Christian Hillgruber Hrsg Beck scher Online Kommentar GG 34 Edition 2017 Rupert Stettner 92 Rn 52 In Detlef Merten Hans Jurgen Papier Hrsg Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa Band IV Grundrechte in Deutschland Einzelgrundrechte I C F Muller Munchen 2011 ISBN 978 3 8114 4443 0 BVerfGE 67 157 171 G 10 Hans Jarass Art 10 Rn 4 In Hans Jarass Bodo Pieroth Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Kommentar 13 Auflage C H Beck Munchen 2014 ISBN 978 3 406 66119 8 a b BVerfGE 130 151 179 Zuordnung dynamischer IP Adressen BVerfGE 125 260 309 Vorratsdatenspeicherung BVerfGE 115 166 182 Kommunikationsverbindungsdaten a b BVerfGE 124 43 54 Beschlagnahme von E Mails BVerfGE 115 166 Kommunikationsverbindungsdaten Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 199 Stephan Potters Christoph Werkmeister Der verfassungsrechtliche Konflikt zwischen Freiheit und Sicherheit im Zeitalter des Internets In Jura 2013 S 5 7 8 BVerfGE 100 313 361 Telekommunikationsuberwachung I BVerfGE 107 299 312 BVerfGE 113 348 364 Vorbeugende Telekommunikationsuberwachung BVerfGK 9 62 Michael Sachs Verfassungsrecht II Grundrechte 3 Auflage Springer Berlin 2017 ISBN 978 3 662 50363 8 Kapitel 8 Rn 1 Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 200 a b BVerfGE 85 386 396 Fangschaltungen BVerfGE 125 260 310 Vorratsdatenspeicherung Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 17 Rn 12 Friedhelm Hufen Staatsrecht II Grundrechte 5 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69024 2 17 Rn 13 BVerfGE 100 313 368 Telekommunikationsuberwachung I BVerfGE 113 348 367 Vorbeugende Telekommunikationsuberwachung BVerfGE 100 313 371 Telekommunikationsuberwachung I Friedrich Schoch Der verfassungsrechtliche Schutz des Fernmeldegeheimnisses Art 10 GG In Jura 2011 S 194 201 BVerfGE 100 313 358 Telekommunikationsuberwachung I Thorsten Kingreen Ralf Poscher Polizei und Ordnungsrecht mit Versammlungsrecht 10 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 72956 0 8 Rn 2 BVerfGE 100 313 361 Telekommunikationsuberwachung I Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Artikel 10 des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland amp oldid 232194459