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Dieser Artikel beschaftigt sich mit der Einwilligung im deutschen Strafrecht Fur die Einwilligung im deutschen Zivilrecht siehe Zustimmung Fur die Einwilligung im Datenschutzrecht siehe Einwilligung Datenschutzrecht Fur die Einwilligung zur medizinischen Behandlung siehe Informierte Einwilligung Eine Einwilligung bildet im deutschen Strafrecht ein Begriffspaar mit dem Einverstandnis Gemeinsamer Oberbegriff ist in diesem Rechtsgebiet das Einvernehmen Inhaltsverzeichnis 1 Einwilligung 1 1 Grenze der Einwilligung 1 2 Mutmassliche Einwilligung 1 3 Hypothetische Einwilligung 2 Einverstandnis 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseEinwilligung BearbeitenIm Gegensatz zum tatbestandsausschliessenden Einverstandnis schliesst die rechtfertigende Einwilligung aber nicht schon die erste Stufe im strafrechtlichen Deliktsaufbau die sogenannte Tatbestandsmassigkeit sondern erst die zweite Stufe die Rechtswidrigkeit das Unrecht der Tat aus Die Einwilligung ist daher ein Rechtfertigungsgrund Fur eine rechtfertigende Einwilligung mussen mehrere Voraussetzungen vorliegen objektive Voraussetzungen Einwilligungssubjekt Die Einwilligung muss vom Verfugungsberechtigten erteilt worden sein Dies ist in der Regel der Rechtsguttrager selbst Bei nicht einwilligungsfahigen Personen z B Kleinkinder sind dies die gesetzlichen Vertreter z B die Eltern Betreuer evtl mit Genehmigung des Betreuungsgerichts Eine Einwilligung durch einen Stellvertreter uber vertretbare Entscheidungen insb bei Entscheidungen uber Vermogenswerte ist moglich Einwilligungshandlung Sie muss vor der Tat ausdrucklich und ernsthaft erklart werden und muss zum Zeitpunkt der Tat noch fortbestehen Eine besondere Form der Kundgabe ist nicht erforderlich Vergleich zum Einverstandnis Ob und inwieweit dort eine tatsachliche Kundgabe des Willens vorliegen muss ist umstritten Die Notwendigkeit wird teilweise abgelehnt und auf eine reine wie auch immer durchgefuhrte Zustimmung beschrankt Die Zustimmung ist frei widerruflich Eine nachtragliche Genehmigung genugt nicht Einwilligungsobjekt Das Rechtsgut muss dispositiv sein das heisst der Rechtsguttrager muss daruber bestimmen durfen Daran fehlt es neben Rechtsgutern der Allgemeinheit bei den Individualrechtsgutern Leben vgl 216 StGB der die Totung eines Menschen selbst dann unter Strafe stellt wenn der Betroffene dies ausdrucklich gewunscht hat und der korperlichen Integritat vgl 228 StGB bei Einwilligung in eine sittenwidrige Korperverletzung Umstritten sind die Rechtsfolgen bei Mischtatbestanden mit Verletzung disponibler und nicht disponibler Rechtsguter Die Einwilligung konkretisiert neben dem Erfolg des verletzten Rechtsguts u U auch die Verletzungshandlung selbst Dem Einwilligenden kann es gerade darauf ankommen wer die Verletzungshandlung vollzieht bzw wie diese vollzogen wird z B Einwilligung nur fur einen bestimmten Arzt und einer bestimmten Behandlungsmethode Die Einwilligung kann unter einer bestimmten Bedingung erfolgen Ist sie nicht erfullt ist die Einwilligung solange unwirksam subjektive Voraussetzungen beim Einwilligenden Einwilligungssubjekt Der Rechtsguttrager muss einwilligungsfahig sein Einwilligungsfahigkeit ist nicht zu verwechseln mit Geschaftsfahigkeit gemass 104 ff BGB Sie bedeutet dass der Rechtsguttrager die Reichweite seines Verzichts erkennen und dessen Folgen absehen konnen muss Diese Einwilligungsfahigkeit fehlt beispielsweise Betrunkenen oder Kindern Bei Jugendlichen ist umstritten inwiefern ihnen insbesondere bei arztlichen Massnahmen die Einwilligungsfahigkeit und das Recht zur Einwilligung zukommt Einwilligungshandlung Die Einwilligung muss frei von Wissens und Willensmangeln sein Bsp Bei arztlichen Eingriffen setzt dies voraus dass der Einwilligende vom Arzt hinreichend aufgeklart worden ist Dies kann gegebenenfalls im Rahmen eines Telefonates geschehen 1 Ist dies nicht der Fall ist die Einwilligung unwirksam Der Arzt kann sich dann unter Umstanden auf den Einwand der sog hypothetischen Einwilligung berufen Hier liegt ein wesentlicher Unterschied der Voraussetzungen zum Einverstandnis vor Dort geht die uberwiegende Meinung davon aus dass tauschungsbedingte Willensmangel unbeachtlich sind Ein abgenotigtes Einverstandnis ist aber nach h M weiterhin in jedem Fall nicht moglich subjektives Rechtfertigungselement Schliesslich muss der Tater in Kenntnis und aufgrund der Einwilligung handeln Grenze der Einwilligung Bearbeiten Im Strafrecht ist die Grenze der Einwilligung in 228 StGB fur die Korperverletzung geregelt Die Norm verlangt als besondere Voraussetzung fur die Wirksamkeit der Einwilligung dass kein Verstoss gegen die guten Sitten vorliegt Die Korperverletzung darf somit nicht gegen das Anstandsgefuhl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstossen Im Rahmen sich verandernder Weltanschauungen werden beispielsweise S M Praktiken haufig nicht als Verstoss betrachtet und vielmehr an die Gefahrlichkeit des einzelnen Verhaltens angeknupft Ist die Korperverletzung lebensgefahrlich und besteht kein billigenswerter Zweck wie z B eine zugleich lebensgefahrdende aber u U lebensrettende Operation ist die Einwilligung unwirksam Am 25 Februar 2013 entschied der Bundesgerichtshof Aktenzeichen 1 StR 585 12 2 dass eine Einwilligung in eine Schlagerei mit mindestens drei Beteiligten wegen des Eskalationsrisikos grundsatzlich sittenwidrig ist Mutmassliche Einwilligung Bearbeiten Bei der mutmasslichen Einwilligung wird angenommen dass der Betroffenen die Einwilligung geben wurde Die Tat wird gerechtfertigt da nun auf den mutmasslichen Willen des Rechtsgutsinhabers abgestellt wird da im Interesse des Betroffenen gehandelt wird vgl Geschaftsfuhrung ohne Auftrag oder der Rechtsgutinhaber kein Interesse hat den Eingriff zu untersagen Prinzip des mangelnden Interesses Bei der mutmasslichen Einwilligung ist zu unterscheiden zwischen einer objektiv mutmasslichen Einwilligung und einer subjektiv also individuell mutmasslichen Einwilligung Im Medizinrecht ist ausser in Notfallen ein Handeln nach subjektiv mutmasslichen Willen erforderlich 630d I 2ff BGB Hypothetische Einwilligung Bearbeiten Bei einer hypothetischen Einwilligung mangelt es wie bei der mutmasslichen an einer tatsachlichen Kundgabe der Einwilligung der durch den Eingriff betroffenen Person Der Unterschied zur mutmasslichen Einwilligung besteht darin dass bei der hypothetischen Einwilligung diese theoretisch eingeholt hatte werden konnen es aber aus welchen Grunden auch immer nicht geschehen ist Die Auswirkung einer solchen Begebenheit wird unterschiedlich beurteilt Die Rechtsprechung geht hier ebenfalls von einem Rechtfertigungsgrund aus wogegen in einer vielfach vertretenen Gegenposition Einschrankungen bezuglich einer Rechtfertigung vorzunehmen seien oder das Konstrukt der hypothetischen Einwilligung grundsatzlich in Frage gestellt wird Einverstandnis BearbeitenEin sogenanntes tatbestandsausschliessendes Einverstandnis ist gegeben wenn der Tatbestand gerade voraussetzt dass die Tat ohne Zustimmung beziehungsweise gegen oder ohne den Willen des Opfers begangen wird 3 Wann dies der Fall ist wird durch Auslegung bestimmt ist aber beispielsweise anerkannt fur 123 177 235 239 240 242 248b 249 252 253 255 StGB Bsp Beim Diebstahl nach 242 StGB setzt der Tatbestand den Bruch fremden Gewahrsams gegen oder ohne den Willen des Opfers voraus Ist das Opfer aber damit einverstanden dass der Dieb die Sache wegnimmt ist der Tatbestand schon nicht erfullt Das Einverstandnis unterscheidet sich nach bisheriger Auffassung in einigen Punkten von der Einwilligung s o Die Einsichtsfahigkeit beim Einverstandnis ist eigenstandig zur Einwilligungsfahigkeit zu beurteilen Sie kann rein faktischen Charakter haben und kann damit auch von Einwilligungsunfahigen gebildet werden 4 Zudem soll das Einverstandnis nicht kundgetan werden mussen Kennt der Tater das tatsachlich vorliegende Einverstandnis nicht ist er dann aber bei Strafbarkeit des Versuchs wegen versuchter Tat zu bestrafen vgl Umgekehrter Tatbestandsirrtum Siehe auch BearbeitenVolenti non fit iniuria SpracheinwilligungLiteratur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 1 3 Auflage Beck Verlag Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 454 497 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Einwilligung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten vgl BGH Urteil vom 15 Juni 2010 Az VI ZR 204 09 Volltext Bundesgerichtshof Abgerufen am 20 August 2022 Wessels Beulke Strafrecht AT 9 Rn 362 31 Auflage 2001 vgl BGH Urteil vom 13 Mai 1969 Az 2 StR 616 68 Volltext BGHSt 23 1 zu der Frage ob man eine volljahrige Geisteskranke strafbar entfuhren kann Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4113402 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Einwilligung amp oldid 236807963