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Gute Sitten ist der positive moralische Wert der Sitte Der Begriff umfasst das Gerechtigkeits und Anstandsgefuhl aller moralisch und gerecht Denkenden Erwachsenen in der Gesellschaft und entspricht folglich der vorherrschenden Rechts und Sozialmoral Inhaltsverzeichnis 1 Verwendung des Begriffs im Recht 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 2 Literatur 3 EinzelnachweiseVerwendung des Begriffs im Recht BearbeitenDeutschland Bearbeiten Gute Sitten ist genau wie die im Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland verwendete Formulierung Sittengesetz Art 2 Abs 1 die einen Teil der sogenannten Schrankentrias definiert ein unbestimmter Rechtsbegriff 1 Bereits das Reichsgericht RG in Leipzig definierte im April 1901 den Begriff gute Sitten nach dem Anstandsgefuhl aller billig und gerecht Denkenden 2 Die guten Sitten entsprechen folglich der vorherrschenden Rechts und Sozialmoral Die vorgenannte Definition wurde vom Bundesgerichtshof BGH bestatigt 3 Von der sittlichen Pflicht unterscheiden sich die guten Sitten wie z B die so genannte Verkehrssitte dadurch dass von ihnen keine konkreten obligatorischen Leistungspflichtverhaltnisse abgeleitet werden 4 Die guten Sitten werden zudem vom Terminus Sittlichkeit unterschieden Letztere beschreibt lediglich eine Willensverfassung Gesinnung und ist allein keine in der Gesellschaft gultige Konventionalnorm 5 6 Gleichwohl finden sich in Bezug auf Rechtsgeschafte auch in der Fachliteratur mitunter Begriffe wie unsittliches Handeln oder unsittliches Verhalten wenn eigentlich Handeln entgegen guter Sitten gemeint ist Dieses wird synonym als Sittenwidrigkeit bezeichnet 7 Im Zivilrecht sind sittenwidrige Rechtsgeschafte nach der Generalklausel des 138 Abs 1 BGB dem Grunde nach nichtig 1 8 Gleiches gilt im Verwaltungsrecht mit 44 Abs 2 Nr 6 VwVfG fur einen sittenwidrigen Verwaltungsakt Im Strafrecht schliesst eine Einwilligung in eine Korperverletzung nur dann die Strafbarkeit des Handelnden aus wenn diese nicht gegen die guten Sitten verstosst 228 StGB Im Wettbewerbsrecht wird der Begriff der guten Sitten seit 2004 nicht mehr verwendet Davor waren ab 1889 Verstosse gegen die guten Sitten sofern sie Handlungen zwecks Erlangung von Betriebs und Geschaftsgeheimnissen betrafen durch das Gesetz zur Bekampfung des unlauteren Wettbewerbes strafbewehrt 9 Aquivalent dazu wird im Lauterkeitsrecht das Antonym Unlauterkeit im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG unter dem Begriff des unlauteren Handelns konkretisiert verwendet 10 Das Patentrecht verbietet Patente die gegen die guten Sitten verstossen wurden PatG 2 11 Osterreich Bearbeiten Wie in Deutschland sind die guten Sitten ein rechtlicher Begriff Ein Verstoss gegen die guten Sitten ist rechtswidrig 879 ABGB Vertrage die gegen die guten Sitten verstossen sind nichtig Auch im Strafrecht spielen die guten Sitten bzw der Verstoss gegen solche eine Rolle So sind Verletzungen in die der Verletzte einwilligt gemass 90 StGB gerechtfertigt Nicht gerechtfertigt sind jedoch Verletzungen die sittenwidrig sind Die Sittenwidrigkeit also der Verstoss gegen die guten Sitten wird als ein Widerspruch zur Empfindung aller recht und billig Denkenden angesehen Schweiz Bearbeiten Der Begriff gute Sitten wird in der Schweiz im Artikel 20 des Obligationenrechts geregelt Vertrage die gegen die guten Sitten verstossen sind rechtswidrig Die Sittenwidrigkeit dient der Verhinderung der Ausfuhrung von Vertragen die den ethischen Wertvorstellungen grosser Bevolkerungsteile widersprechen Ein Vertrag muss um sittenwidrig zu sein nicht Rechtsnormen widersprechen ausschlaggebend sind Verstosse gegen grundlegende Normen oder ethische Prinzipien des Rechtssystems Sind einzelne Bedingungen eines Vertrages sittenwidrig so sind nur diese nichtig Die Sittenwidrigkeit nimmt jedoch keine Generalschutzfunktion der Vertragspartner ein Vertragsfreiheit umfasst auch die Freiheit schlechte Vertrage abzuschliessen Literatur BearbeitenPeter Rene Gulpen Der Begriff der guten Sitten in 228 StGB Verlag MDV Duhme Troisdorf 2009 ISBN 978 3 00 026038 4 Christian Jarkel Die wegen Sittenwidrigkeit rechtswidrige Korperverletzung Ein Beitrag zur Auslegung und Reform des 228 StGB Verlag Dr Kovac Hamburg 2010 ISBN 978 3 8300 5281 4 Irene Eisentraut Marco Hessdorfer Daniela Maier Michael Reil Die guten Sitten im Wandel der Zeit Fachhochschule fur offentliche Verwaltung und Rechtspflege Fachbereich Rechtspflege Starnberg 2011 Einzelnachweise Bearbeiten a b Detlev Sternberg Lieben Die objektiven Schranken der Einwilligung im Strafrecht Mohr Siebeck Tubingen 1997 ISBN 3 16 146733 7 S 136 162 Auszugsweise Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 RG Urteil vom 11 April 1901 Az V1 443100 48 114 124 Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 138 RdNr 2 Gotz Schulze Die Naturalobligation Mohr Siebeck Tubingen 2008 ISBN 978 3 16 149407 9 S 403 online Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 Woldemar Oskar Doring Das rechtswissenschaftliche Erkennen im Lichte der ganzheitsphilosophischen Erkenntnislehre LIT Berlin 2007 ISBN 978 3 8258 4630 5 S 24 online Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 Detlev Sternberg Lieben Die objektiven Schranken der Einwilligung im Strafrecht Mohr Siebeck Tubingen 1997 ISBN 3 16 146733 7 S 143 online Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 Werner Flume Allgemeiner Teil des burgerlichen Rechts Zweiter Teil Das Rechtsgeschaft Springer Berlin 1975 ISBN 3 642 96233 5 S 365 368 Snippet Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 Werner Flume Allgemeiner Teil des burgerlichen Rechts Zweiter Teil Das Rechtsgeschaft Springer Berlin 1975 ISBN 3 642 96233 5 S 368 Snippet Auf books google de abgerufen am 2 Juni 2016 Gesetz zur Bekampfung des unlauteren Wettbewerbes dort 9 In Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1896 Nr 13 S 147 148 online Auf de wikisource org abgerufen am 2 Juni 2016 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb BMJV Gesetze im Internet 1 Patentgesetz 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten 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