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Als unlauteren Wettbewerb bezeichnet man im Wettbewerbsrecht eine bestimmte Form des Rechtsbruchs Unlauterer Wettbewerb liegt dann vor wenn das Verhalten von Unternehmen und Organisationen im wirtschaftlichen Wettbewerb gegen die guten Sitten verstosst Unlauterer Wettbewerb fuhrt daher zu Unterlassungs und Schadensersatzanspruchen Inhaltsverzeichnis 1 Regelung in Deutschland 1 1 Grundsatz Generalklausel 1 2 Tatbestande 2 Regelung in Osterreich 3 Regelung in der Schweiz 3 1 Grundsatz Generalklausel 3 2 Klageberechtigung 3 3 Quellen 4 EinzelnachweiseRegelung in Deutschland BearbeitenDas deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG ist eine historisch gewachsene Rechtsnorm die Mitbewerber Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauterem Wettbewerb schutzen soll und dabei dem Interesse der Allgemeinheit an unverfalschtem Wettbewerb Rechnung tragt Grundsatz Generalklausel Bearbeiten Unlauterkeit ist in Paragraph 3 UWG definiert Geschaftliche Handlungen die sich an Verbraucher richten oder diese erreichen sind unlauter wenn sie nicht der unternehmerischen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen Tatbestande Bearbeiten Normadressaten des UWG sind alle Personen des privaten und offentlichen Rechts Die Tatbestande des unlauteren Wettbewerbs sind in den 4 bis 7 UWG beschrieben Dazu gehoren die Herabsetzung von Mitbewerbern aggressive und irrefuhrende geschaftliche Handlungen vergleichende Werbung und die unzumutbare Belastigung von Marktteilnehmern Bei der Beurteilung von geschaftlichen Handlungen gegenuber Verbrauchern ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder wenn sich die geschaftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen 3 Abs 4 UWG Die im Anhang zu 3 Abs 3 UWG aufgefuhrten geschaftlichen Handlungen gegenuber Verbrauchern sind stets unzulassig 1 Beispiele sind besonders aggressive Verkaufsmethoden Bestechung ausgenommen sind selbstandige Unternehmer Irrefuhrung Laienwerbung wie z B Schneeball oder Pyramidensystem gem Nr 14 des Anhangs zu 3 Abs 3 UWG Progressive Kundenwerbung Schneeballsystem Pyramidensystem Multi Level Marketing Netzwerk Marketing bei denen der Werber zur gesteigerten Abnahme von mehr Produkten bzw Dienstleistungen durch das Versprechen besonderer Vorteile fur den Fall dass er weitere Abnehmer zum Abschluss gleichartiger Geschafte gewinnt veranlasst wird 2 Lockvogelangebote Nachahmung Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen Produktzugabe Titelberuhmung wer einen Titel oder eine Berufsbezeichnung verwendet ohne diese rechtmassig erworben zu haben Vergleichende Werbung wenn sie nicht sachlich wahr ist und ein unrichtiger oder irrefuhrender Gesamteindruck entsteht Verleitung zur Vertragsverletzung Verletzung von Betriebs und Geschaftsgeheimnissen Verschleierung der Identitat Verunglimpfung Verwertung fremder Leistungen als eigene Verwendung missbrauchlicher Geschaftsbedingungen AGB oder Verstoss gegen die Preisauszeichnungspflicht Siehe dazu auch das Urteil des Europaischen Gerichtshofs im Artikel Fernabsatzrecht Nicht unlauter sind auf Lebensmittelverpackungen abgebildete Serviervorschlage da sie nicht dazu geeignet sind das wirtschaftliche Verhalten eines verstandigen Verbrauchers wesentlich zu beeinflussen 3 Abs 2 UWG 3 Regelung in Osterreich BearbeitenAuch in der Republik Osterreich wurde ein Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG beschlossen Der Geschadigte kann auf Unterlassung und oder Schadensersatz klagen Auch weitere Regelungen sind der deutschen Rechtspraxis nicht unahnlich Regelung in der Schweiz BearbeitenGemass Artikel 1 des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb UWG ist das Ziel den lauteren und unverfalschten Wettbewerb im Interesse aller Beteiligten zu gewahrleisten UWG Art 1 Das Erste Gesetz dazu trat 1945 in Kraft 4 Eine Expertenkommission unter der Leitung eines Herrn Pfister vom Bundesamt fur Industrie Gewerbe und Arbeit fuhrte schon im Oktober 1930 Beratungen zu einem Vorentwurf von Professor Germann Basel 5 Grundsatz Generalklausel Bearbeiten Unlauter und widerrechtlich ist gemass dem Grundsatz in Artikel 2 UWG jedes tauschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschaftsgebaren welches das Verhaltnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst UWG Art 2 Klageberechtigung Bearbeiten Aus dem UWG ergibt sich einerseits eine direkte Klageberechtigung fur direkt oder indirekt vom unlauteren Wettbewerb eines Mitbewerbers betroffene Personen andererseits bietet die Aktivlegitimation berechtigten Dritten z B Bund wichtige Branchenverbande die Moglichkeit den Anspruch auf die Eroffnung eines Verfahrens zu stellen Direkt Unternehmen Geschaftsfuhrer oder indirekt Angestellte Kunden vom unlauteren Wettbewerb betroffene Personen konnen einen Anspruch erheben auf Beseitigung des unlauteren Verhaltens auf gerichtliche Feststellung des unlauteren Wettbewerbs auf die Herausgabe des durch das unlautere Verhalten erzielten Gewinns auf Schadenersatz bei besonders schwerer Verletzung der personlichen Verhaltnisse auf Genugtuung auf Unterlassung auf die Veroffentlichung Publizitat des Urteils in vom Richter zu bestimmenden Umfang Im Gegensatz zur Gewinnherausgabe muss fur eine erfolgreiche Geltendmachung des Schadenersatzes ein schuldhaftes Verhalten gegeben sein und dieses Verhalten muss gemass dem Grundsatz des adaquaten Kausalzusammenhangs dazu geeignet sein im gewohnlichen Lauf der Dinge ein entsprechendes Resultat zu erzielen Weiterhin muss dem Klager ein nachweisbarer Schaden entstanden sein Weiterhin kann nach Glaubhaftmachung eines drohenden nicht wiedergutzumachenden Schadens eine Sofortmassnahme ergriffen und ggf sogar superprovisorisch ohne Anhorung der Gegenseite vom Richter die Unterlassung und Beseitigung der unlauteren Situation verhangt werden Quellen Bearbeiten Schweizer Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Deutsches Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG Einzelnachweise Bearbeiten BGBl I 2010 262 263 IHK Stuttgart Laienwerbung 1 2 Vorlage Toter Link www stuttgart ihk24 de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Mai 2019 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Tobias Vels Wer war der Erfinder des Serviervorschlags 8 April 2015 Bundesgesetz vom 30 September 1943 uber den unlauteren Wettbewerb BS 2 951 Der unlautere Wettbewerb NZZ 31 Oktober 1930 Seite b2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4061842 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unlauterer Wettbewerb amp oldid 229014271