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Dieser Artikel behandelt die monetare Verwertung von Vermogensgegenstanden Fur die Wieder Verwertung von Abfallen siehe Recycling Als Verwertung wird die Verausserung von Gegenstanden auch immaterieller Art bezeichnet um daraus einen finanziellen Erlos zu erzielen Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 2 1 Urheberrechte und sonstige Immaterialguterrechte 2 2 Finanzwesen 2 3 Abfallwesen 2 4 Insolvenz und Zwangsvollstreckungsrecht 3 Karl Marx 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Wort Verwertung beinhaltet den Wert eines Vermogensgegenstands den es gilt durch Verausserung in den besseren Liquiditatsgrad von Geld zu verwandeln Dies ist die hauptsachliche Zielsetzung bei einer Verwertung Die Gegenleistungen fur Verwertungen heissen Verwertungserlose und unterliegen bei Unternehmern der Umsatzsteuerpflicht nach 1 Abs 1 Nr 1 UStG Erfolgen Verwertungen nicht unter Zeitdruck konnen die Verwertungserlose bei steigenden Marktpreisen maximiert werden Verwertungsgegenstande sind Sachen Forderungen Immaterialguterrechte sowie Vermogensrechte nicht jedoch Personlichkeits und Familienrechte 1 Vermogen ist verwertbar wenn seine Gegenstande verbraucht ubertragen und belastet werden konnen 2 Arten BearbeitenIm Wirtschaftsleben unterscheidet man zwischen der freiwilligen Verwertung und der Zwangsverwertung letztere kommt bei der Zwangsvollstreckung oder Insolvenz mit Hilfe der Staatsgewalt vor Die freiwillige Verwertung ist nicht gleichbedeutend mit der betrieblichen Funktion des Vertriebs einem sich standig wiederholenden Prozess Einzige Gemeinsamkeit mit dem Vertrieb ist die Umwandlung von materiellen oder immateriellen Gutern in Geld Bei der freiwilligen Verwertung geht es fur Wirtschaftssubjekte Privathaushalte Unternehmen und der Staat mit seinen Untergliederungen der offentlichen Verwaltung darum einzelne Vermogensgegenstande oder ganze Sachgesamtheiten zu veraussern Eine zwangsweise Verwertung im Rahmen der Zwangsvollstreckung geschieht regelmassig durch den Gerichtsvollzieher im Wege der Zwangsversteigerung 814 ff ZPO Sehr haufig kommt der Rechtsbegriff der Verwertung im Verwertungsgesellschaftengesetz 70 Mal in der Altfahrzeug Verordnung 48 Verpackungsverordnung 47 im Urheberrechtsgesetz 46 und in der Insolvenzordnung 42 vor Das BGB benutzt den Begriff insbesondere im Zusammenhang mit der Verwertung von Kreditsicherheiten Urheberrechte und sonstige Immaterialguterrechte Bearbeiten Urheberrechte und sonstige Immaterialguterrechte insbesondere Patente Lizenzen Gebrauchsmuster Marken oder Filmverwertung durfen zunachst nur durch ihren Urheber ausschliesslich genutzt werden Diese Verwertungsrechte sind mithin die Rechte die das Urheberrecht dem Urheber zuerkennt um ihn in die Lage zu versetzen sein Werk alleine und ausschliesslich wirtschaftlich zu nutzen Sollen auch andere diese Urheberrechte nutzen durfen kann der Urheber ihnen durch ein Nutzungsrecht die Befugnis hierfur erteilen siehe auch Patentverwertung Man spricht dann davon dass der Urheber sein Urheberrecht verwertet Deshalb ist im Urheberrecht die Verwertung ein oft benutzter Rechtsbegriff der weit zu verstehen ist Dazu gehort zuerst die Geltendmachung der Nutzungsrechte aus den 15 ff UrhG Daruber hinaus ist auch die Einziehung der Vergutung nach 32 UrhG und 32a UrhG eine Verwertung wie auch die Geltendmachung sonstiger Rechte 25 ff UrhG und die Vergutungsanspruche gesetzlicher Lizenzen 54 UrhG 54a UrhG Wer beispielsweise in Deutschland ein urheberrechtlich geschutztes Musikstuck nutzen will hat diese Verwertung der Verwertungsgesellschaft GEMA zu melden und eine Gebuhr hierfur zu entrichten Die vereinnahmten Verwertungserlose leitet die GEMA nach Abzug ihrer Verwaltungskosten an die Rechteinhaber weiter 3 Fur die unkorperliche Verwertung verwendet das Gesetz in 15 Abs 2 UrhG den Oberbegriff offentliche Wiedergabe Nach der Legaldefinition in 15 Abs 3 UrhG ist eine Wiedergabe offentlich wenn sie fur eine Mehrzahl von Mitgliedern der Offentlichkeit bestimmt ist etwa offentliche Reden Musikauffuhrungen auf Veranstaltungen oder im Rundfunk Finanzwesen Bearbeiten Im Finanz und insbesondere Kreditwesen wird die Versteigerung einer Kreditsicherheit etwa einer Immobilie als Zwangsvollstreckungsmassnahme oder im Rahmen eines Insolvenzverfahrens ebenfalls Verwertung genannt Bereits bei der Sicherheitenbestellung kann analog zu 1259 BGB vorweg zwischen Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer vereinbart werden dass die Verwertung von Kreditsicherheiten mit einem Borsen oder Marktpreis durch den Sicherungsnehmer oder einem von ihm beauftragten Dritten erfolgen kann Der Verwertungsbegriff umfasst nicht nur die Verausserung von Realsicherheiten im Rahmen der Versteigerung sondern auch die Inanspruchnahme Dritter aus gegebenen Personalsicherheiten etwa die Inanspruchnahme eines Burgen Die erzielten Verwertungserlose sollen dazu dienen den Forderungsausfall des Kreditgebers auszugleichen Zur Verwertung gehort der Verkauf von notleidenden Krediten nicht jedoch die Verausserung von Krediten im Kredithandel Abfallwesen Bearbeiten 4 Kreislaufwirtschafts und Abfallgesetz KrW AbfG verlangt bei den Grundsatzen der Kreislaufwirtschaft dass Abfall in erster Linie zu vermeiden und erst in zweiter Linie stofflich zu verwerten oder zur Gewinnung von Energie zu nutzen ist Eine stoffliche Verwertung liegt nach 4 Abs 3 KrW AbfG vor wenn nach einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise unter Berucksichtigung der im einzelnen Abfall bestehenden Verunreinigungen der Hauptzweck der Massnahme in der Nutzung des Abfalls und nicht in der Beseitigung des Schadstoffpotenzials liegt Die energetische Verwertung beinhaltet den Einsatz von Abfallen als Ersatzbrennstoff 4 Abs 4 KrW AbfG Die Abfallvermeidung ist Teil der so genannten Drei V Philosophie des Abfallgesetzes vom August 1986 Vermeidung Verminderung Verwertung Es benutzt den Verwertungsbegriff im Sinne von Abfalltrennung und Aussortierung Insolvenz und Zwangsvollstreckungsrecht Bearbeiten Im Insolvenz und Zwangsvollstreckungsrecht erfolgt die Verwertung durch den Staat Gerichte oder von ihm beauftragte Dritte Gerichtsvollzieher Insolvenzverwalter Gemass 159 InsO hat der Insolvenzverwalter nach dem Berichtstermin unverzuglich das zur Insolvenzmasse gehorende Vermogen zu verwerten Im Rahmen der Verwertung darf er auch Grundstucke 165 InsO oder bewegliche Sachen und Forderungen 166 InsO mit Absonderungsrecht verwerten Die Verteilung der Verwertungserlose erfolgt nach Massgabe des 170 InsO Bei der Zwangsvollstreckung erfolgt die Verwertung im Rahmen einer offentlichen Versteigerung nach den 814 ff ZPO wobei im Versteigerungstermin 816 ZPO ein Mindestgebot genannt wird 817a ZPO und der Meistbietende nach dreimaligem Aufruf den Zuschlag erhalt 817 Abs 1 ZPO Die Ubereignung erfolgt sodann gegen Barzahlung des Zuschlagsgebots gegen Ablieferung der Sache an den Ersteher 817 Abs 2 ZPO Kraft dinglicher Surrogation analog 1247 Satz 2 BGB setzen sich am Verwertungserlos die Rechte fort welche an der versteigerten Sache bestanden haben Karl Marx BearbeitenKarl Marx vertrat im Jahre 1867 die Ansicht dass nur Arbeit Wert schaffen konne Wird sie zu ihrem Arbeitswert bezahlt komme keine Verwertung zustande Das Ziel das kapitalistischen Produktionsprozesses sei daher die Erzielung von Mehrwert durch die Verwertung der Arbeitskraft uber ihren Wert hinaus 4 Die Verwertung ist die Entwicklung von Mehrwert aus Wert von Kapital aus Geld Fur ihn ist die Kapitalverwertung der bestimmende Zweck der kapitalistischen Produktion 5 Wert wird in der Marx schen Theorie zum Mehrwert nur unter der Voraussetzung eines wesentlichen gesellschaftlichen Verhaltnisses von vergegenstandlichter Arbeit und Arbeitskraft 6 Siehe auch BearbeitenTierkorperverwertung Verwertung von Kunststoffabfallen Verwertung mittels Ruckgewinnung von Energie durch Kraft Warme Kopplung VerwertungsuberschussWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Verwertung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen nbsp Wiktionary Vermarktung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Vorbemerkung 90 Rn 2 BSG Urteil vom 22 Marz 2012 Az B 4 AS 99 11 R Jurgen Zimmerling Ulrich Werner Schutz vor Rechtsproblemen im Internet 2001 S 100 Karl Marx Das Kapital Band I 1867 S 200 ff Karl Marx Das Kapital Band I 1867 S 243 Joachim Patschull Verwertung fremder Arbeit 1984 S 213Normdaten Sachbegriff GND 4188158 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwertung amp oldid 236414814