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Ein Werk ist eine geschutzte oder eine schutzbare Schopfung im Sinne des Urheberrechts Das zentrale internationale Abkommen zum Urheberrecht die Revidierte Berner Ubereinkunft setzt den Begriff voraus und definiert lediglich Werkarten Die Prufung im Einzelfall was als Werk anzusehen ist bestimmt sich nach dem Recht des Schutzlands 1 Das TRIPS Abkommen und das Welturheberrechtsabkommen enthalten keine eigenen Definitionen sondern beziehen sich auf die Berner Ubereinkunft Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzeslage in Deutschland 1 1 Werkscharakter 1 2 Schutzvoraussetzungen 1 3 Keine Berucksichtigung des Aufwands 1 4 Abgrenzung zum freien Allgemeingut 1 5 Weitere Anforderungen 2 Gesetzeslage in Osterreich 3 Definition in der Schweiz 4 Rechtslage in weiteren Landern 5 Literatur 6 EinzelnachweiseGesetzeslage in Deutschland BearbeitenWerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes UrhG sind nur personliche geistige Schopfungen 2 II UrhG Solche konnen im Allgemeinen auf den Gebieten der Literatur der Wissenschaft und der Kunst geschaffen worden sein 2 In einer nicht abschliessenden Aufzahlung werden in 2 Abs 1 UrhG als Geschutzte Werke folgende Werkarten erwahnt Sprachwerke Computerprogramme Musikwerke Pantomimische Werke einschliesslich Werke der Tanzkunst Werke der bildenden Kunste einschliesslich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst Lichtbildwerke Filmwerke Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art Massgeblich ob ein geschutztes Werk vorliegt ist ob eine in 2 Abs 2 UrhG nicht naher definierte personliche geistige Schopfung vorliegt Voraussetzung dafur ist die Individualitat der Schopfung wofur sich die Schopfungshohe als quantitatives Mass der Individualitat durchgesetzt hat 3 Werkscharakter Bearbeiten Im deutschen Urheberrecht stellt die Frage wann ein Werk vorliegt einen zentralen Gegenstand der juristischen Diskussion und Rechtsprechung zum Urheberrecht dar Im umfangreichsten Kommentar zum deutschen Urheberrechtsgesetz UrhG widmet sich Ulrich Loewenheim der Auslegung von 2 UrhG 4 Davon sind die ersten funf Seiten eine Literaturauflistung im Kleindruck Schutzvoraussetzungen Bearbeiten Nach Loewenheim 5 unterscheidet man vier Elemente oder Schutzvoraussetzungen des Werkbegriffs Es muss eine personliche Schopfung des Urhebers vorliegen Sie muss einen geistigen Gehalt haben Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen Es muss in ihr die Individualitat des Urhebers zum Ausdruck kommen Urheberrechtlich nicht geschutztes SchimpansengemaldePersonliche Schopfung Dieses Kriterium schliesst Hervorbringungen der Natur von Maschinen und Tieren aus Urheber sind stets Menschen naturliche Personen Die Werke von malenden Schimpansen sind daher nicht urheberrechtlich geschutzt Irgendwo vorgefundene Gegenstande etwa ein besonders bizarrer Ast geniessen keinen Urheberrechtsschutz Fur die sogenannten Ready mades oder objets trouves wie von Marcel Duchamp ist allerdings bereits das umstritten Ein Gedicht das von einem Zufallsgenerator erzeugt wird ist nicht schutzfahig Fur die Schaffung des Werkes ist der geistige Zustand oder die Geschaftsfahigkeit des Urhebers unerheblich Geistiger Gehalt Es muss der menschliche Geist im Werk zum Ausdruck kommen Wahrnehmbare Formgestalt Das Werk muss eine bestimmte Form angenommen haben die der Wahrnehmung durch die menschlichen Sinne zuganglich geworden ist Es ist nicht notig dass es korperlich fixiert wurde Auch ein Happening kann geschutzt sein 6 Individualitat Sie gilt als zentrales Kriterium des Werkbegriffs Je starker die Individualitat des Urhebers im Werk zum Ausdruck kommt desto eher liegt die erforderliche Schopfungshohe vor Unabhangig davon geniessen Werke die von zwei Urhebern unabhangig geschaffen worden sind aber sich nahezu eins zu eins gleichen beide einen eigenen urheberrechtlichen Schutz Bei den einzelnen Werkarten 2 Abs 1 UrhG wird die Schopfungshohe unterschiedlich angesetzt Dies gilt vor allem bei Werken der angewandten Kunst Gebrauchsgegenstande kunstgewerbliche Gegenstande fur die der Geschmacksmusterschutz unterhalb des Urheberrechtsschutzes in Betracht kommt siehe unten Auch innerhalb einzelner Werkarten ist die Ansetzung der Schopfungshohe in der Rechtsprechung umstritten oder uneinheitlich Wahrend etwa journalistische Texte bis auf sehr kurze Meldungen grundsatzlich als geschutzt gelten hat der Bundesgerichtshof BGH bei einem Anwaltsschriftsatz eine hohere Schutzuntergrenze zugrunde gelegt da er ihn dem wissenschaftlichen Bereich zuordnete 7 8 Keine Berucksichtigung des Aufwands Bearbeiten Urheberrechtlich nicht geschutztes ARD LogoAls unerheblich fur den Urheberrechtsschutz gelten der Aufwand und die Kosten mit denen eine Leistung erbracht wurde Die rein handwerkliche Leistung die jedermann mit durchschnittlichen Fahigkeiten ebenso zustande brachte mag sie auch auf anerkennenswertem Fleiss und auf solidem Konnen beruhen liege ausserhalb der Schutzfahigkeit betont die deutsche Rechtsprechung so das Landgericht Berlin in einer Entscheidung zu Btx Grafiken 9 In einer jungeren Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg zu Handylogos siehe auch unten wird ebenfalls festgestellt es komme nicht darauf an ob die Herstellung der Logos aus einzelnen Bildpunkten Pixel fur Pixel moglicherweise zeitaufwandig war 10 Damit gilt in Deutschland das Sweat of the brow Argument nicht Der rein handwerklichen oder routinemassigen Leistung und damit der Masse des Alltaglichen spricht der Bundesgerichtshof die Individualitat ab 11 Andererseits ist auch die Kleine Munze des Urheberrechts 12 geschutzt also von Werken die ein Minimum an Schopfungshohe aufweisen Abgrenzung zum freien Allgemeingut Bearbeiten Wenn ich die Zahlen 1 2 3 4 5 auf ein Blatt Papier schreibe kann das urheberrechtlich geschutzt sein fragte im Marz 2006 der Londoner Richter Peter Smith im Aufsehen erregenden Plagiatsprozess gegen den Sakrileg Autor Dan Brown Rayner James der Anwalt der Klager Michael Baigent und Richard Leigh die dem Bestsellerautor Ideenraub vorwarfen antwortete Ich wurde sagen fraglich aber moglich 13 Vor allem bei extrem lukrativen international erfolgreichen Werken wird haufig der Verdacht geaussert der Urheber habe sich an das geistige Eigentum anderer angelehnt Aus Anlass der Vorwurfe gegen den Titel No No Never der fur den Eurovision Song Contest 2006 fur Deutschland nominierten Country Band Texas Lightning sagte der NDR Unterhaltungschef Jan Schulte Kellinghaus Solche Vorwurfe gibt es fast jedes Jahr in jedem Land 14 In Urheberrechtskommentaren zum deutschen Recht wird das Gemeingut gern bei der Erorterung der Freien Benutzung 24 UrhG thematisiert Ulrich Loewenheim schreibt dazu im Kommentar von Schricker Zum frei benutzbaren Gemeingut zahlen zunachst tatsachliche Gegebenheiten und Ereignisse alles was durch Natur oder Geschichte vorgegeben ist Dazu gehoren die gesamte physische Umwelt des Menschen wie Lander und Landschaften Fauna Flora Naturerscheinungen usw historische Personen und Geschehnisse Tagesereignisse und Nachrichten tatsachlichen Inhalts Naturgesetze und Daten 15 Fur in Presse und Funk veroffentlichte vermischte Nachrichten tatsachlichen Inhalts und Tagesneuigkeiten stellt 49 UrhG ausdrucklich fest dass ihre Verwertung urheberrechtlich zulassig ist Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse sind nie geschutzt immer nur ihre konkrete sprachliche Darstellung soweit diese Schopfungshohe erreicht Als Beispiel sei ein Zitat aus einem Lebenslauf angefuhrt Als Feodor Lynen Stipendiat der Alexander von Humboldt Stiftung ging er anschliessend als Postdoktorand an die University of Michigan Ann Arbor wo er bei Prof Dr J W Allen Vielteilcheneffekte in der elektronischen Struktur metallischer Materialien mit Hilfe von Synchrotronstrahlung untersuchte 16 Auch wenn man unterstellt dass der ganze Lebenslauf urheberrechtlich geschutzt ist kann man diesen einen Satz bedenkenlos wortwortlich ubernehmen da eine Urheberrechtsverletzung nur bei Benutzung schopferischer Werkbestandteile in Betracht kommt Der zitierte Satz enthalt nichts als Fakten in einer denkbar anspruchslosen sprachlichen Form Da der ganze Lebenslauf allenfalls als Werk der kleinen Munze gelten darf ist es nicht erforderlich ihn vollstandig umzuformulieren denn je geringer die Schopfungshohe ist umso geringer ist auch der Schutzumfang 17 Aus der Sicht freier Projekte die eine reiche Public Domain oder eine Digitale Allmende fordern ist es wunschenswert wenn die Schopfungshohe besonders hoch angesetzt wird damit moglichst viel zum frei verwertbaren Allgemeingut gehort Weitere Anforderungen Bearbeiten Werkteile geniessen selbstandigen Schutz wenn sie fur sich allein als individuelle geistige Schopfungen angesehen werden konnen 18 Abgeleitete Werke engl derivative work sind Neuerschaffungen die auf einem vorangegangenen urheberrechtlich geschutzten Werk beruhen so z B Derivate in der Softwareentwicklung Auch wenn die Schwelle der Schopfungshohe nicht erreicht wird kann sich ein Schutz insbesondere bei Lichtbildern aus verwandten Schutzrechten den Leistungsschutzrechten ergeben Wenn keines der urheberrechtlichen Schutzrechte gegeben ist so etwa bei gemeinfreien Werken oder Leistungen unterhalb der Schopfungshohe kommt allerdings nur im gewerblichen Bereich noch ein Schutz vor Leistungsubernahme aus Unlauterem Wettbewerb in Betracht 19 Gesetzeslage in Osterreich BearbeitenDas Bundesgesetz uber das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und uber verwandte Schutzrechte kurz Urheberrechtsgesetz UrhG 20 enthalt in 1 die Definition des Urheberrechts und in 2 bis 9 die Auflistungen der geschutzten Werkarten 21 Der Oberste Gerichtshof hat seine Rechtsprechung seit Ende der 1980er Jahre gewandelt und stellt seitdem keine erhohten Anspruche mehr Es genugt dass ein Werk objektiv als Kunst identifiziert werden kann und sich von anderen Werken ausreichend unterscheidet 22 Definition in der Schweiz BearbeitenHier sind gemass 2 Abs 1 URG Werke solche geistige Schopfungen der Literatur und Kunst unabhangig von ihrem Wert oder Zweck die individuellen Charakter haben 23 Rechtslage in weiteren Landern BearbeitenDeutsches Urheberrecht Urheberrecht DDR Urheberrecht der Schweizerischen Eidgenossenschaft Urheberrecht Vereinigte Arabische Emirate Copyright law Vereinigte Staaten Literatur BearbeitenLisa Sommer Die Geschichte des Werkbegriffs im deutschen Urheberrecht Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155507 7 Einzelnachweise Bearbeiten Fromm Nordemann Urheberrecht Kohlhammer 2008 ISBN 978 3 17 019771 8 Nordemann 2 Rn 8 1 UrhG Nordemann 2 Rn 30 in Fromm Nordemann Urheberrecht Kohlhammer 2008 ISBN 978 3 17 019771 8 Gerhard Schricker Urheberrecht 2 Auflage 1999 S 46 132 Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 S 54 BGH Urteil vom 6 Februar 1985 I ZR 179 82 Happening BGH Urteil vom 17 April 1986 I ZR 213 83 Anwaltsschriftsatz Abweichend fur Vertragswerke LG Stuttgart Beschluss vom 6 Marz 2008 Az 17 O 68 08 Volltext LG Berlin Urteil vom 6 Mai 1986 Memento vom 4 Januar 2006 im Internet Archive Az 16 O 72 86 Volltext OLG Hamburg Urteil vom 25 Februar 2004 Az 5 U 137 03 Volltext Handy Logos I Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 S 62 Alexander Elster Gewerblicher Rechtsschutz de Gruyter 1921 FAZ 22 Marz 2006 S 42 FAZ 22 Marz 2006 S 9 Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 S 453 f Pressemitteilung Memento vom 10 Juni 2007 im Internet Archive der Uni Augsburg siehe auch Wikipedia Textplagiat In Wikipedia Die freie Enzyklopadie Bearbeitungsstand 7 Marz 2006 10 08 UTC Abgerufen 25 Marz 2006 Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 S 82 BGH Urteil vom 21 April 1953 Az I ZR 110 52 Volltext BGHZ 9 262 Schwanenbilder BGH Urteil vom 17 Oktober 1958 Az I ZR 180 57 Volltext BGHZ 28 234 Verkehrskinderlied Dreier Einl Rn 37 in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57758 1 1 25 UrhG Osterreich Erklarung zentraler Begriffe Urheberrechtsgesetz Osterreich Walter 51 Rn 9 in Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 Zitiert nach Hilty 52 Rn 10 in Ulrich Loewenheim Handbuch des Urheberrechts Munchen 2010 ISBN 978 3 406 58518 0 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4117633 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Werk Urheberrecht amp oldid 234831321