www.wikidata.de-de.nina.az
Als Kleine Munze werden im Urheberrecht Deutschlands solche Werke bezeichnet die an der untersten Grenze eines gerade eben noch urheberrechtlich geschutzten Werkes liegen Der Begriff betrifft Gestaltungen die die Anforderungen des urheberrechtlichen Werkbegriffs erfullen und so fur einen rechtlichen Schutz prinzipiell in Betracht kommen Allerdings verfugen sie uber eine lediglich geringe schopferische Ausdruckskraft sog Schopfungs Gestaltungs oder Werkhohe das lasst die Schutzwurdigkeit wiederum anzweifeln Das deutsche Recht akzeptiert die kleine Munze ausser bei Gebrauchsgrafiken oder angewandter einem Gebrauchszweck dienender Kunst seit je als urheberrechtlich schutzwurdig Wahrend das ARD Logo selbst nicht als kleine Munze im Sinne des Urheberrechts in Betracht kommt da eine Grafik als Geschmacksmuster geschutzt werden kann ist z B der Tagesschau Jingle urheberrechtlich als Form der kleinen Munze geschutzt auch wenn er nur aus sechs Tonen besteht Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 2 Geschichtlicher Hintergrund 3 Jungere Entwicklung 4 Beispiele 5 Literatur 5 1 Praxis 5 2 Forschung 5 3 Rechtsprechung 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGrundsatz BearbeitenDie kleine Munze bestimmt die unterste Grenze der gerade noch urheberrechtlich schutzbaren Werke Sie wird daher in einem viel zitierten Satz auch als Stiefkind des Urheberrechts 1 bezeichnet es gilt jedoch dass auch die kleine Munze eben noch Munze ist zwar auf der Grenze aber gerade noch im urheberrechtlichen Schutzbegriff 2 Das in Frage kommende Werk muss neben den Anforderungen an den Werkbegriff uber ein ausreichendes Mass an schopferischem Inhalt verfugen Der Begriff kleine Munze besagt lediglich dass die Messlatte in Hinblick auf die Gestaltungshohe niedrig angelegt sein kann So sind auch einfache Werke durch das Urheberrecht schutzbar die uber ein schwaches Mass an individueller schopferischer und gestalterischer Ausdruckskraft verfugen Massgeblich ist dass eine schopferisch wertvolle und daher schutzwurdige Errungenschaft erschaffen wurde Der Grad an notwendiger Ausdruckskraft wird bei den verschiedenen Werkarten in unterschiedlich starkem Masse eingefordert So ist die Schutzuntergrenze bei Werken der Literatur hoher angesetzt wohingegen auf musikalischem Gebiet auch einfachste Melodien wie z B Jingles als kleine Munze schutzwurdig sein konnen Bei angewandter Kunst wie zum Beispiel Gebrauchsgrafik oder Produktdesign fand der Schutz der kleinen Munze lange keine Anwendung Das Bundesverfassungsgericht begrundete dies mit der Moglichkeit des Geschmacksmusterschutzes fur kunsthandwerkliche Arbeiten welcher das Urheberrecht im unteren schutzenswerten Bereich als lex specialis verdrangt 3 Der Bundesgerichtshof entschied im November 2013 dass an den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst im Sinne von 2 Abs 1 Nr 4 Abs 2 UrhG grundsatzlich keine anderen Anforderungen zu stellen sind als an den Urheberrechtsschutz von Werken der zweckfreien bildenden Kunst oder des literarischen und musikalischen Schaffens Es genugt daher dass sie eine Gestaltungshohe erreichen die es nach Auffassung der fur Kunst empfanglichen und mit Kunstanschauungen einigermassen vertrauten Kreise rechtfertigt von einer kunstlerischen Leistung zu sprechen Es ist dagegen nicht erforderlich dass sie die Durchschnittsgestaltung deutlich uberragen 4 5 Geschichtlicher Hintergrund BearbeitenDer Begriff Kleine Munze wurde bereits 1921 von dem Rechtswissenschaftler Alexander Elster in seinem Grundlagenlehrbuch Gewerblicher Rechtsschutz gepragt und hielt schnell Einzug in die juristische Fachsprache Auch die Gerichtsbarkeit ging seit der Weimarer Republik davon aus dass lediglich ein geringer Grad individuellen Schaffens zur Begrundung einer Schutzwurdigkeit ausreiche Das deutsche Urheberrecht der Bundesrepublik hielt vor und nach Einfuhrung des Urheberrechtsgesetzes im Jahre 1965 an dieser Rechtstradition fest Auch der Bundesgerichtshof steht in Bezug auf die sogenannte kleine Munze nach wie vor in der Tradition der Rechtsprechung des Reichsgerichts Jungere Entwicklung BearbeitenZunehmend wird Kritik am Rechtsinstitut der kleinen Munze laut So wird oft vorgebracht dass sie nahezu willkurlich bestimmt werden konne und keinen klaren Kriterien unterliege Dabei wird oft als ausreichend betrachtet wenn der Schutz simpel ausgestalteter Werke durch das Wettbewerbsrecht oder ein eigens dafur eingerichtetes Gesetz z B OlympSchG ubernommen werden wurde Dadurch konne zumindest der Ausbeutung von cleveren Einfallen vorgebeugt werden Dem wird allerdings bis heute entgegengehalten dass das Urheberrecht gerade auch zum Schutz der kleinen kulturellen Errungenschaften eingerichtet worden ist Daher wurde eine lockerere Handhabung wohl dem Willen des Gesetzgebers widersprechen Dem steht eine Tendenz entgegen unter Berufung auf den einheitlichen Werkbegriff des Urheberrechts und der Entwicklung der europaischen Rechtsetzung die kleine Munze als untere Grenze des urheberrechtlichen Schutzes auf alle Werkarten also auch im Bereich der angewandten Kunst auszudehnen 6 Davor warnen andere Stimmen da eine Absenkung des Standards bis hin zu einem verallgemeinerten Nachahmungsschutz eine Relativierung des Urheberrechtsschutzes und eine Verschiebung von der Urheber Orientierung zur Werk und Investoren Orientierung bedeuten sowie Probleme mit dem Urhebervertragsrecht geben wurde 7 Konkrete gesetzgeberische Massnahmen zur Abschaffung oder Aufweichung des Schutzes der kleinen Munze sind derzeit nicht ersichtlich Der Rechtswissenschaftler Marcel Bisges hat jedoch 2014 mittels einer empirischen Untersuchung von 118 Kleine Munze Fallen 8 nachgewiesen dass Gerichtsentscheidungen uber die urheberrechtliche Schutzfahigkeit eines Erzeugnisses im Wesentlichen gar nicht von der ohnehin objektiv kaum bestimmbaren Gestaltungshohe eines Erzeugnisses abhangen sondern in Wahrheit von seinem Herstellungsaufwand Die Werkeigenschaft wird immer dann bejaht wenn ein hoher Herstellungsaufwand 9 ein hoher wirtschaftlicher Wert 10 oder ein prominenter Urheber 11 gegeben sind dies obwohl Rechtsprechung und Literatur ausdrucklich betonen dass okonomische Aspekte bei der Entscheidung keine Rolle spielen sollen Insofern ist fraglich wie lange die Rechtsprechung ihre Kleine Munze Entscheidungen noch mit der Gestaltungshohe rechtfertigen kann Die Berucksichtigung des Herstellungsaufwands sei so Bisges unter Wohlfahrtsgesichtspunkten jedenfalls sinnvoll fuhre zu effizienten und gerechten Ergebnissen und solle nicht langer von der Rechtsprechung verdeckt werden Immerhin kann dieses Merkmal objektiv uberpruft werden Bisges schlagt daher eine verbesserte Werkdefinition vor die anstelle der Gestaltungshohe den Herstellungsaufwand des Erzeugnisses berucksichtigt Beispiele BearbeitenBeispiele fur Werke die trotz ihrer geringen individuellen Eigenart urheberrechtlichen Schutz geniessen sind einfache Rezept oder Musiksammlungen simple Computerprogramme einpragsame Tonabfolgen z B Jingles und Ahnliches Beispielsweise ist die Sechs Ton Folge der Tagesschau trotz ihrer Einfachheit urheberrechtlich geschutzt Zu weiteren konkreten Beispielen aus der Rechtsprechung siehe unten Literatur BearbeitenPraxis Bearbeiten Marcel Bisges Handbuch Urheberrecht ESV Verlag Berlin 2016 ISBN 978 3 503 16618 3 Manfred Rehbinder Urheberrecht 16 Auflage Beck Munchen 2010 ISBN 978 3 406 59768 8 Haimo Schack Urheber und Urhebervertragsrecht 4 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2007 ISBN 978 3 16 149489 5 Gerhard Schricker Hrsg Urheberrecht Kommentar 3 Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53783 9 Forschung Bearbeiten Marcel Bisges Die Kleine Munze im Urheberrecht Analyse des okonomischen Aspekts des Werkbegriffs Nomos Verlag Baden Baden 2014 ISBN 978 3 8487 1775 0 Schulze Gernot Die kleine Munze und ihre Abgrenzungsproblematik bei den Werkarten des Urheberrechts Hochschulverlag Freiburg 1983 ISBN 3 8107 6566 X zugleich Dissertation Freie Universitat Berlin 1981 Thoms Frank Der urheberrechtliche Schutz der kleinen Munze 1980 ISBN 3 88259 061 0 Rechtsprechung Bearbeiten BGH in Archiv fur Urheber und Medienrecht UFITA 1968 S 315 315ff Gaudeamus igitur BGH Urteil vom 26 September 1980 Az I ZR 17 78 in GRUR 1981 S 267 267ff Dirlada BGH Urteil vom 3 Februar 1988 Az I ZR 143 86 in GRUR 1988 S 810 810ff Fantasy BGH Urteil vom 3 Februar 1988 Az I ZR 142 86 in GRUR 1988 S 812 812ff Ein bisschen Frieden BGH Urteil vom 24 Januar 1991 Az I ZR 72 89 in GRUR 1991 S 533 Brown Girl II Weblinks BearbeitenText des UrheberrechtsgesetzesEinzelnachweise Bearbeiten Schulze 1983 S 1 Schulze 1983 S 3 Beschluss vom 26 Januar 2005 Az 1 BvR 1571 02 zur angewandten Kunst Laufendes Auge BGH Urteil vom 13 November 2013 I ZR 143 12 Geburtstagszug Aufgabe von BGH Urteil vom 22 Juni 1995 I ZR 119 9 Silberdistel Till Kreutzer Geburtstagszug Wie der BGH den Design Schutz erweitert 18 Januar 2014 Gerhard Schricker Abschied von der Gestaltungshohe im Urheberrecht In Jurgen Becker Peter Lerche Ernst Joachim Mestmacker Hrsg Wanderer zwischen Musik Politik und Recht Festschrift fur Reinhold Kreile zu seinem 65 Geburtstag Nomos 1994 ISBN 3 7890 3481 9 S 715 721 Adolf Dietz Das Urhebervertragsrecht in seiner rechtspolitischen Bedeutung In Friedrich Karl Beier Hrsg Urhebervertragsrecht Festgabe fur Gerhard Schricker zum 60 Geburtstag Munchen Beck 1995 ISBN 3 406 39690 9 S 16 Marcel Bisges Die Kleine Munze im Urheberrecht Analyse des okonomischen Aspekts des Werkbegriffs Nomos 2014 ISBN 978 3 8487 1775 0 Bisges Kleine Munze 2014 S 224 ff Bisges Kleine Munze 2014 S 231 ff Bisges Kleine Munze 2014 S 233 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kleine Munze amp oldid 234645959