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Das Musikwerk ist im Urheberrecht eine in sich geschlossene Komposition mit oder ohne Text die unter einem bestimmten Musiktitel veroffentlicht wurde Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Arten 3 Musikwerke in der Rechtsprechung 4 Miturheberschaft Werkverbindung 5 Abgrenzungen 6 Schutz 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Musikwerk ist nicht nur Untersuchungsgegenstand der Musikwissenschaft Hauptartikel Musikalisches Werk sondern auch der Rechtswissenschaft in deren Spezialgebiet Urheberrecht siehe auch Musikrecht In die Kompositionslehre haben sich auch Juristen eingemischt denn die Melodie ist auch ein Rechtsbegriff 1 Das Urheberrecht schutzt nach 2 Abs 1 Nr 2 UrhG ausdrucklich Werke der Musik Unter einem Werk versteht das Urheberrecht wiederum personliche geistige Schopfungen 2 Abs 2 UrhG Werke der Musik bedienen sich der Tone als Ausdrucksmittel 2 wobei der Begriff des Musikwerks weit auszulegen ist 3 Darunter fallen Werke die durch Tone mittels der menschlichen Stimme Musikinstrumente Gerausche der Natur oder eines Tieres oder elektronisch generiert ausgedruckt werden Dabei ist nicht massgeblich ob eine musikalische Tontheorie eingehalten wird 3 Auch eine freie Improvisation bei der Komponist und Musiker ihre Funktionen vereinen gehort zu den Musikwerken Es ist ebenfalls nicht erforderlich dass das Musikwerk vor oder nachher in Noten aufgeschrieben oder durch Tonaufnahme in einem Tonstudio festgehalten wurde Fur die urheberrechtliche Praxis indes sind diese beiden Aspekte insbesondere bei der Anmeldung bei einer Verwertungsgesellschaft wie in Deutschland der GEMA von Belang Ob von einem Musikwerk ausgegangen werden kann obliegt nach Ansicht der Rechtsprechung den mit Musik vertrauten und hierfur aufgeschlossenen Verkehrskreisen Melodie als Rechtsbegriff bezeichnet jede in sich geschlossene und geordnete Tonfolge die fur sich genommen eine schopferische Eigentumlichkeit nach 2 Abs 2 UrhG aufweist 4 und einem Musikwerk die individuelle Pragung gibt 5 In ihr muss sich ein individueller asthetischer Gehalt ausdrucken 5 Auch Teile von Melodien sind geschutzt wenn sie ihrerseits noch eine ausreichende Schopfungshohe besitzen 6 Im musikalischen Bereich ist ein weiter Spielraum fur individuelle Ausdruckskraft gegeben der die Annahme einer Doppelschopfung als Ausnahme erscheinen lasst 7 Auch die Sequenzierung von Kompositionen oder Arrangements aus bestehenden Tonaufnahmen mittels Software Sequenzer beispielsweise als MIDI also die Erstellung eines elektronischen Notensatzes der Werke ist unter das Urheberrecht zu subsumieren wobei insbesondere die Urheberrechte des Komponisten tangiert werden Arten BearbeitenEin Musikwerk mit Text ist urheberrechtlich ein so genanntes verbundenes Werk nach 9 UrhG wonach ein unabhangiges Sprachwerk mit einem Musikwerk zur gemeinsamen Verwertung verbunden wird Zwar entsteht beim verbundenen Werk kein einheitliches Werk mit eigenen Urheberrechten doch ergeben sich Treuepflichten zwischen Komponist und Texter auf schuldrechtlicher Ebene so dass ein Schlagertext nicht mit einer neuen Melodie verbunden werden darf 8 Musikwerke in der Rechtsprechung BearbeitenEine Person die ein Musikwerk erschafft heisst Komponist Voraussetzung ist also zunachst die Schopfung eines Werkes der Musik im Sinne von 2 Abs 1 Nr 2 UrhG Eine solche Schopfung liegt nur vor wenn die nach 2 Abs 2 UrhG vorausgesetzte Schopfungshohe erreicht oder uberschritten wird Bei Musikwerken sind an die schopferische Eigentumlichkeit freilich keine hohen Anforderungen zu stellen Danach reicht es aus wenn die formgebende Tatigkeit des Komponisten nur einen geringen Schopfungsgrad aufweist 9 10 Die schopferische Leistung kann sich dabei nicht nur aus der Melodie sondern auch aus deren Verarbeitung ergeben etwa aus dem Aufbau der Tonfolgen Rhythmisierung sowie aus der Instrumentierung und Orchestrierung Entscheidend ist der sich aus dem Zusammenspiel dieser Elemente ergebende Gesamteindruck 11 Die erforderliche Gestaltungshohe kann sich aus dem so massgeblichen Gesamteindruck auch dann ergeben wenn die einzelnen Elemente fur sich genommen nur eine geringe Individualitat aufweisen etwa durch die Verknupfung ublicher Stilmittel 12 Ausserhalb des urheberrechtlichen Schutzbereiches liegen dagegen die rein handwerkliche Tatigkeit und die Verwendung dessen was zum musikalischen Allgemeingut gehort 10 Nach diesen Grundsatzen ist auch die Schutzfahigkeit von Werkteilen zu beurteilen Tonfolgen oder Klangbilder die aufgrund ihres Umfangs ihrer Vielfalt des Rhythmus sowie der Auswahl und Zusammenstellung bereits individuelle Zuge aufweisen sind dabei urheberrechtlich geschutzt Massgeblich fur die Beurteilung der Schopfungshohe ist die Auffassung der mit musikalischen Fragen einigermassen vertrauten und hierfur aufgeschlossenen Verkehrskreise 10 Tonfolgen die nur aus wenigen Tonen bzw Akkorden bestehen fehlt indes regelmassig die fur den Schutz aus 2 Abs 1 Nr 2 Abs 2 UrhG erforderliche Individualitat Nicht schutzfahig sind einzelne Tone akustische Signale Akkorde Pausenzeichen ein Rhythmus oder eine bestimmte Harmonie Tone und Akkorde mussen im Interesse der Allgemeinheit frei bleiben andernfalls wurde es zu einer inakzeptablen Behinderung schopferischen Schaffens kommen Miturheberschaft Werkverbindung BearbeitenWirken mindestens zwei Personen bei der Werkschopfung zusammen kann Miturheberschaft 8 UrhG vorliegen oder auch eine Werkverbindung 9 UrhG Abgesehen von der reinen Instrumentalmusik kommt dies insbesondere dann in Frage wenn ein Liedtexter einen Text erstellt der seinerseits als Werk 2 Abs 1 Nr 1 UrhG anzusehen ist und sich die Tatigkeit des Komponisten in der Komposition erschopft Werden Musik und Text in Schlagern verbunden so liegt im Allgemeinen eine Werkverbindung im Sinne von 9 UrhG vor 13 Gleiches gilt fur andere Bereiche der vokalen Unterhaltungsmusik 14 Auch bei Opern Operetten Musicals und ahnlichen Werken liegt eine Werkverbindung im Sinne von 9 UrhG nahe 15 Typischer Fall einer Werkverbindung ist auch das Lied bei dem der Text eines Urhebers als Sprachwerk 2 Abs 1 Nr 1 UrhG mit einem Musikwerk 2 Abs 1 Nr 2 UrhG eines anderen Urhebers verbunden wird 16 Sind beide Werkteile urheberrechtlich geschutzt so bestimmt sich das Innenverhaltnis zwischen Komponist und Texter nach den Grundsatzen der Gesellschaft burgerlichen Rechts 705 ff BGB In den USA wird ein Lied mit dem Gesangstext unter der spezifischen Werkart Musikwerk geschutzt 17 Wenn dort mindestens zwei Autoren mit der Absicht zusammenarbeiten dass ihre Beitrage als eine untrennbare Einheit verschmelzen sollen so werden sie untrennbare Bestandteile eines einheitlichen Musikwerks 18 Hier gibt es somit bereits eine urheberrechtliche Einheit von Musik und Text die in Deutschland erst uber Schuldrechtsfragen hergestellt wird Abgrenzungen BearbeitenDie Komposition ist vom Arrangement abzugrenzen Bei einem Arrangement wird ein Musikwerk durch musikalische Gestaltungsmittel insbesondere durch Instrumentierungen aber auch durch Reharmonisierungen oder Modulationen in seinem Ausdruck verandert 19 Einerseits spricht die Rechtsprechung dem klassischen Arrangement eine schopferische Eigenart nur zu sofern das Arrangement uber das rein handwerkliche Anwenden musikalischer Lehren hinausgeht andererseits erreichen auch einfache aber gerade noch geschutzte geistige Leistungen sogenannte Werke der kleinen Munze die schutzwurdige Schopfungshohe welche im Zweifelsfalle nach musikwissenschaftlichen Gesichtspunkten zu prufen ist So ist das Arrangement nach 3 UrhG als schopferische Bearbeitung geschutzt und bedarf bei weiterer Bearbeitung und Verwertung durch Dritte der Genehmigung des Arrangeurs und oder dessen Rechtemanagement 20 21 Das Recht der freien Benutzung steht nach 24 Abs 1 UrhG nur jemand zu der eine bereits geschutzte Tonfolge selbst einspielt und damit tatsachlich reproduziert so dass die personlichen Eigenheiten des Originalwerkes verblassen und in den Hintergrund treten Liegt jedoch erkennbar einem neuen Musikwerk eine bereits geschutzte Melodie zugrunde so ist nach 24 Abs 2 UrhG die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich Das gilt auch fur die Bearbeitung etwa bei Coverversionen nach 23 UrhG Mit der Rechtsfrage der Zulassigkeit des Samplings befassen sich die Hochstgerichte bereits hinsichtlich der ausschnittsweisen Kopie fremder Tonaufnahmen Der BGH ging mit Urteil vom 13 Dezember 2012 davon aus die unveranderte Verwendung von Ausschnitten aus bestehenden Tonaufnahmen fremder Produzenten sei fur eigene neue Produktionen auch bei der Verwendung nur kleinster Ausschnitte unzulassig Das Sampling fremder Tonaufnahmen sei nur dann zulassig wenn das neue Werk zu der ubernommenen Tonfolge einen so grossen Abstand halt dass es als selbststandig anzusehen und es dabei nicht moglich gewesen sei die ubernommene Tonfolge selbst einzuspielen Hierfur sei massgeblich ob es einem durchschnittlich ausgestatteten und befahigten Musikproduzenten zum Zeitpunkt der Benutzung der fremden Tonaufnahme moglich ist eine eigene Tonaufnahme herzustellen die dem Original bei einer Verwendung im selben musikalischen Zusammenhang aus Sicht des angesprochenen Verkehrs gleichwertig ist 22 Es sei im vorliegenden Falle aus Sicht des BGH also moglich gewesen nicht den Originaltrack zu verwenden sondern stattdessen eine eigenstandige Einspielung vorzunehmen Das Urteil des BGH wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 31 Mai 2016 aufgehoben mit der Begrundung die mit der zugrundeliegenden Verfassungsbeschwerde angegriffenen Entscheidungen wurden die Beschwerdefuhrer in ihrem Recht auf kunstlerische Betatigungsfreiheit verletzen RN 109 des Urteils 23 Schutz BearbeitenDas Musikwerk und sein urheberrechtlicher Schutz sind untrennbar miteinander verbunden Ein Musikwerk wird in Deutschland nach 64 UrhG zu Gunsten der Komponisten und Texter noch 70 Jahre nach dem Tod der Urheber geschutzt Diese Schutzfrist gilt seit Juli 1995 auch innerhalb der EU und inzwischen in den USA siehe Copyright law Wahrend der Schutzfrist ist nur den Urhebern eine Nutzung und Verwertung gestattet absoluter Schutz andere mussen fur Bearbeitungen etwa bei Coverversionen im Falle einer Veroffentlichung die Urheber um Genehmigung fragen 23 UrhG Nach Ablauf der Frist ist das geschutzte Werk gemeinfrei Siehe auch BearbeitenKleine Munze Musikalisches Werk Werkverzeichnis Opus Werk Einzelnachweise Bearbeiten Manfred Rehbinder Urheberrecht 14 Auflage 2006 28 Abs 38 Ulrich Loewenheim in Gerhard Schricker Kommentar zum UrhG 2 Aufl 1999 2 UrhG Rn 118 a b Artur Axel Vandtke Claire Dietz Urheberrecht 2010 S 68 BGH NJW 1989 386 Fantasy a b BGH GRUR 1988 812 814 Ein bisschen Frieden BGH GRUR 1971 266 Magdalenenarie BGH NJW 1989 387 398 Ein bisschen Frieden Ulrich Loewenheim in Gerhard Schricker Kommentar zum UrhG 2 Aufl 1999 9 UrhG Rn 10 BGH GRUR 1968 321 324 Haselnuss a b c BGH GRUR 1981 267 268 BGH GRUR 1991 533 535 OLG Munchen GRUR RR 2002 282 BGH GRUR 1991 533 535 BGH GRUR 1964 326 Subverleger OLG Frankfurt GRUR 2004 144 145 BGH NJW 1982 641 Musikverleger III NJW 1983 1192 Verbundene Werke BGH GRUR 1982 41 42 Musikverleger III BGH GRUR 1982 743 744 Verbundene Werke musical works including any accompanying words gemass 102 a 2 Copyright Act Legaldefinition in 101 Copyright Act Sebastian Schunke Das Bearbeitungsrecht in der Musik und dessen Wahrnehmung durch die GEMA 2008 S 63 Urt v 26 09 1980 Az I ZR 17 78 Dirlada BGH 26 September 1980 abgerufen am 3 Mai 2017 Urt v 24 01 1991 Az I ZR 72 89 Brown Girl II Nicht mehr online verfugbar BGH 24 Januar 1991 archiviert vom Original am 25 Oktober 2016 abgerufen am 3 Mai 2017 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BGH Urteil vom 13 Dezember 2012 Az I ZR 122 11 Die Verwendung von Samples zur kunstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber und Leistungsschutzrechte rechtfertigen BVerfG 31 Mai 2016 abgerufen am 3 Mai 2017 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Musikwerk Urheberrecht amp oldid 231288874