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Das deutsche Urheberrechtsgesetz UrhG wurde 1965 aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst LUG von 1901 und dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Kunste und der Photographie KUG von 1907 geschaffen 1 Es trat am 1 Januar 1966 in Kraft Das Urheberrechtsgesetz ist die gesetzliche Grundlage fur das deutsche Urheberrecht und die verwandten Leistungsschutzrechte Beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel wurde wegen formaler oder sachlicher Mangel in der Qualitatssicherung Recht der Redaktion Recht zur Verbesserung eingetragen Dies geschieht um die Qualitat von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen Hilf mit die inhaltlichen Mangel dieses Artikels zu beseitigen und beteilige dich an der Diskussion Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Zum Teil Veraltet seit dem 07 06 2021 durch das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung BasisdatenTitel Gesetz uber Urheberrecht und verwandte SchutzrechteKurztitel UrheberrechtsgesetzAbkurzung UrhGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie ImmaterialguterrechtFundstellennachweis 440 1Erlassen am 9 September 1965 BGBl I S 1273 Inkrafttreten am 1 Januar 1966Letzte Anderung durch Art 25 G vom 23 Juni 2021 BGBl I S 1858 1972 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Dezember 2021 Art 61 G vom 23 Juni 2021 GESTA E059Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland 1 1 Urheberrechtsreform 2021 2 Urheberrechtsreform 2001 2007 2 1 Erster Korb 2 2 Zweiter Korb 2 3 Dritter Korb 2 4 Beurteilung der Urheberrechtsreform 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseRechtslage in der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Hauptartikel Urheberrecht Deutschland Urheberrechtsreform 2021 Bearbeiten Aufgrund des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes wurde die urheberrechtliche Verantwortlichkeit auch von Upload Plattformen englisch fur Hochladen wie etwa YouTube oder Facebook fur die Drittinhalte ihrer Nutzer festgelegt Upload Plattformen mussen Lizenzen fur Drittinhalte ihrer Nutzer erwerben Mit dem Direktvergutungsanspruch gegenuber den Plattformen werden die Kreativen Musikerinnen und Musiker Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren an diesen Lizenzeinnahmen beteiligt 2 Urheberrechtsreform 2001 2007 BearbeitenDie Anderungen des deutschen Urheberrechts sind Folge einer EG Richtlinie von 2001 zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft 3 das die Vereinheitlichung des Urheberrechts in den europaischen Partnerlandern zum Ziel hat Im September 2003 trat ein grosser Teil des neuen Urheberrechts in Kraft Erster Korb Bearbeiten Zu den Veranderungen des ersten Korbs gehort die Einfuhrung einer neuen Verwertungsart namlich die der offentlichen Zuganglichmachung Publikationen im Internet Durch die Aufhebung des 31 Abs 4 UrhG durfen Urheber nun auch Nutzungsrechte fur noch nicht bekannte Nutzungsarten einraumen Zweiter Korb Bearbeiten Seit April 2004 wurde in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz eine erneute Urheberrechtsreform Zweiter Korb geplant welche die Rechte der Nutzer weiter einschrankt und die der Urheber und Rechteinhaber uber die verpflichtenden Teile der EU Urheberrechtsrichtlinie hinaus starkt Am 5 Juli 2007 hat der Bundestag das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft verabschiedet 4 Nach der Zustimmung des Bundesrats am 21 September und der Veroffentlichung im Bundesgesetzblatt am 26 Oktober trat das Gesetz am 1 Januar 2008 in Kraft BGBl 2007 I S 2513 5 AnderungenUrheberrecht in Wissenschaft und Forschung 52a erlaubt es geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel fur Unterrichtszwecke und fur einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen in der Regel die Kursteilnehmer auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zuganglich zu machen Diese Regelung gilt mittlerweile ohne zeitliche Einschrankung Zunachst war sie bis Ende 2006 befristet Durch Art 1 Nr 2 des Funften Gesetzes zur Anderung des Urheberrechts vom 10 November 2006 wurde die Frist bis zum 31 Dezember 2008 verlangert durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Anderung des Urheberrechts vom 7 Dezember 2008 BGBl I S 2349 bis zum 31 Dezember 2012 und durch Wirkung des Siebenten Gesetzes zur Anderung des Urheberrechtsgesetzes vom 14 Dezember 2012 bis zum 31 Dezember 2014 137k 137k wurde mit Wirkung vom 13 Dezember 2014 aufgehoben BGBl I S 1974 Der neue 52b regelt den Umgang von offentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken mit elektronisch verfugbaren Werken Digitale Werke durfen ausschliesslich an elektronischen Leseplatzen innerhalb der jeweiligen Bibliotheken wiedergegeben werden Eine Nutzung dieser Inhalte von ausserhalb selbst von anderen Gebauden der gleichen Universitat ist verboten Der neu eingefugte 53a regelt den Fernversand von Artikeln durch Dienste wie Subito Im Unterschied zu den Forderungen der Verlage hat der Gesetzgeber den Fernversand von Artikeln nicht grundsatzlich verboten aber erheblich eingeschrankt So durfen Bibliotheken nur noch dann Zeitschriftenartikel verschicken wenn die Verlage kein entsprechendes Online Angebot vorhalten und das auch nur als grafische Datei also ohne die Moglichkeit die Texte zu durchsuchen Privatkopie Im neuen 53 wurde der Tausch von urheberrechtlich geschutzten Inhalten uber Peer to Peer Netzwerke verboten ausgenommen der Urheber stellt sie der Allgemeinheit zur Verfugung z B Public Domain LFFI GPL SFA GPL Die Bundesregierung verzichtet zudem darauf die Privatkopie auch gegen technische Schutzmassnahmen DRM durchzusetzen obwohl dies gemass Artikel 6 Abschnitt 4 der EU Urheberrechtsrichtlinie 6 in gewissem Umfang moglich ware Allerdings folgt die Bundesregierung nicht den Positionen der Musik und der Filmindustrie das Recht auf Privatkopie auf analoge Kopien zu beschranken IFPI oder sie fur Filme ein Jahr nach Kinostart wie von der Filmindustrie gefordert ganz zu verbieten Das heisst die private Kopie nicht kopiergeschutzter Werke bleibt weiterhin auch in digitaler Form erlaubt Das Verbot eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage zu kopieren wurde auf offensichtlich rechtswidrig 7 online zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt Es bleibt bei dem durch EU Recht vorgegebenen Verbot einen Kopierschutz zu knacken Pauschalvergutung Die Hohe der an die Urheber zu zahlenden Pauschalvergutung wegen Nutzung der Privatkopie Schranke und anderer erlaubter Nutzungen wird in 54a geregelt Im Abschnitt 1 ist u a festgelegt dass sich die Vergutungshohe auch danach richtet wie haufig DRM Mechanismen eingesetzt werden Sollte DRM flachendeckend zum Einsatz kommen sind Pauschalabgaben auf Gerate und Speichermedien nicht mehr zu rechtfertigen und wurden in diesem Fall entfallen Justizministerin Zypries spricht von einem System der kommunizierenden Rohren Wenn weniger Werke mit DRM veroffentlicht werden sind die Abgaben hoher bei vielen Werken mit DRM sind sie geringer und konnten schliesslich ganz wegfallen Strafen Es war ursprunglich geplant in 106 eine sog Bagatellklausel einzufugen die besagt dass nicht bestraft wird wer verbotenerweise urheberrechtlich geschutzte Werke nur in geringer Zahl und ausschliesslich zum eigenen privaten Gebrauch vervielfaltigt Damit sollte eine Kriminalisierung der Schulhofe verhindert werden Es sei nicht opportun Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen wenn sie sich im Bagatellbereich bewegen und nur privaten Zwecken dienen Dies konne der Akzeptanz des Urheberrechts insgesamt abtraglich sein In ihrem Kabinettsbeschluss vom 22 Marz 2006 strich allerdings die Bundesregierung diese Bagatellklausel Demnach mussen seitdem theoretisch auch alle Privatpersonen die P2P Netzwerke Tauschborsen nutzen mit bis zu drei Jahren Haft rechnen Dritter Korb Bearbeiten Erste Anhorungen zum Dritten Korb wurden vom Bundesjustizministerium im Sommer 2010 aufgenommen Zustandig ist das Referat fur Urheber und Verlagsrecht des Bundesjustizministeriums Zum diskutierten Inhalt gehoren 8 Privatkopie Das Recht auf Privatkopie soll dahingehend eingeschrankt werden dass Kopien nur vom kauflich erworbenen Original zulassig sind Ebenso soll ein Verbot der Herstellung einer Privatkopie durch Dritte erganzt werden Schutz des Presseverlegers umgesetzt mit Wirkung vom 1 August 2013 9 Der Hersteller eines Presseerzeugnisses hat analog zum Tontrager und Filmhersteller ausschliessliche Rechte es sei denn es handelt sich um einzelne Worter oder kleinste Textausschnitte Es erlischt ein Jahr nach der Veroffentlichung Ziel ist es die gewerbliche Nutzung von Presseerzeugnissen durch Anbieter von Suchmaschinen oder Diensten die Inhalte entsprechend aufbereiten alle anderen konnen die Schrankenbestimmung nutzen 87g Abs 4 UrhG lizenzpflichtig zu machen Open Access teilweise umgesetzt mit Wirkung vom 1 Januar 2014 10 Diskutiert wurde ein Zweitverwertungsrecht fur Urheber von wissenschaftlichen Beitragen sog Open Access Verwertungsmodelle Die gesetzliche Zweitverwertungsmoglichkeit betrifft jedoch nur uberwiegend offentlich finanzierte in einer periodisch erscheinenden Sammlung veroffentlichte Beitrage nach Ablauf eines Jahres und nur soweit die ausschliessliche Einraumung der Rechte gegenuber dem Verleger oder Herausgeber keinem gewerblichen Zweck dient 38 Abs 4 UrhG Offentliche Wiedergabe Aus dem sog Kneipenrecht 87 Abs 1 Nr 3 UrhG soll die Einschrankung nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes gestrichen werden um entgeltfrei zugangliches Public Viewing lizenzpflichtig zu machen Verwaiste Werke umgesetzt mit Wirkung vom 1 Januar 2014 10 die Nutzung von Werken deren Urheber nicht oder nur schwer ermittelbar ist wurde vereinfacht 61 ff UrhG Beurteilung der Urheberrechtsreform Bearbeiten Die geplanten Regelungen wurden von den unterschiedlichen Interessengruppen kontrovers beurteilt Der Borsenverein des Deutschen Buchhandels kritisiert die rechtliche Moglichkeit an elektronischen Leseplatzen mehr digitale Kopien eines Werkes gleichzeitig zuganglich zu machen als die entsprechende Bibliothek in ihrem Bestand hat als Belastung fur Wissenschaftsverlage Borsenblatt Newsletter vom 26 Januar 2006 Das wurde auch die Einnahmen der Autoren schmalern Das Aktionsbundnis Urheberrecht fur Bildung und Wissenschaft halt dem entgegen dass der Entwurf die Urheber und Verwerter begunstige und die Moglichkeit der Menschen Wissen nutzen zu konnen zu stark einschranke Es vertritt die Position dass fur Bildung und Wissenschaft der freie Umgang mit Wissen und Information unbedingt erforderlich ist und gegenuber wirtschaftlichen Interessen Vorrang haben sollte Durften nur die Verlage selbst nicht aber andere Akteure ihre Dokumente online vertreiben wurde dies den Aufbau moderner Onlinebibliotheken verhindern 11 Der Interessenverband der Phonographischen Industrie IFPI fordert die generelle Abschaffung eines Rechts auf die Privatkopie 12 und eine Verscharfung des Strafmasses bei Urheberrechtsverstossen Insbesondere die Einschrankungen bezuglich der Privatkopie aber auch die Kriminalisierung des Burgers werden von der verbrauchernahen Presse wie dem Heise Verlag kritisiert Der Bundesregierung wird vorgeworfen dem Lobbydruck der Medienbranche auf Kosten der Burger nachgegeben zu haben Kritiker werfen dem Entwurf vor vorrangig die Vermarktungsinteressen der Verwertungs und Gerate Industrie zu vertreten nicht aber die der Urheber 13 Literatur Bearbeiten Hauptartikel Literatur im Artikel Urheberrecht Deutschland Weblinks BearbeitenText des Urheberrechtsgesetzes Konsolidierte Fassungen aller Anderungen seit 1965 samt Materialien Gesetzesbegrundung Gesetz uber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Urheberrechtsgesetz vom 9 September 1965 Historisch synoptische Edition 1965 2008 Samtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und Synopsen Das Urheberrechtsgesetz in der Praxis digitaler Medien auf iRights info Diskussionspapier der CDU CSU Bundestagsfraktion zum Urheberrecht in der digitalen Gesellschaft Juni 2012 Kreative Arbeit und Urheberrecht Vortrag 2008 Einzelnachweise Bearbeiten Robert Gehring Aktualisierung Valie Djordjevic Geschichte des Urheberrechts Abgerufen am 3 Februar 2021 Neue Regeln furs Hochladen von nutzergenerierten Inhalten Das Urheberrecht wird umfassend reformiert In bundesregierung de Bundesregierung abgerufen am 7 Juni 2021 Richtlinie 2001 29 EG des europaischen Parlaments und des Ratens vom 22 Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft PDF 160 kB Stefan Krempl Bundestag segnet neues Urheberrecht ab In Heise online 5 Juli 2007 abgerufen am 3 Januar 2021 Eine synoptische Gegenuberstellung der neuen und alten Rechtslage wurde von der Universitat Bayreuth erstellt Graduiertenkolleg Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit www ifross org Memento vom 31 Januar 2012 im Internet Archive offensichtlich rechtswidrig gilt auch fur die offentliche Zuganglichmachung siehe Begrundung der Anderung in Drucksache 257 06 S 55 SPDfraktion de 1 2 Vorlage Toter Link www spdfraktion de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2019 Suche in Webarchiven Gesetz vom 7 Mai 2013 BGBl I S 1161 a b Gesetz vom 1 Oktober 2013 BGBl I S 3728 vgl Aktionsbundnis Urheberrecht fur Bildung und Wissenschaft Pressemitteilung 1 06 24 Januar 2006 urheberrechtsbuendnis de undAktionsbundnis Urheberrecht fur Bildung und Wissenschaft Pressemitteilung 3 06 1 Februar 2006 urheberrechtsbuendnis de Jens Ihlenfeld Musikindustrie fordert Abschaffung der Privatkopie In golem de 8 November 2006 abgerufen am 28 Februar 2015 Urheberrecht Mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen In sueddeutsche de 17 Mai 2010 abgerufen am 28 Februar 2015 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4121829 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urheberrechtsgesetz Deutschland amp oldid 235013675