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Privatkopie juristisch Vervielfaltigungen nach 53 Abs 1 3 des Deutschen UrhG 42 Abs 4 des Osterreichischen UrhG bzw Artikel 19 des Schweizer URG bezeichnet die legale Kopie eines urheberrechtlich geschutzten Werks fur die private also nicht gewerbliche und nicht offentliche Nutzung Privatkopien sind nicht zu verwechseln mit der illegalen Schwarzkopie Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeraten wie Video oder Kassettenrekordern konnten auch Privatpersonen Werke vervielfaltigen Durch die Digitalisierung die theoretisch unbegrenzt viele Kopien in gleichbleibender Originalqualitat ermoglicht und das Internet ist die Privatkopie mittlerweile alltaglich geworden Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war wurde vom Gesetzgeber die Moglichkeit fur legale Privatkopien eingeraumt Zum finanziellen Ausgleich fur die Urheber und Verwerter wurden Pauschalabgaben eingefuhrt Diese Gerate und Leermedienabgabe betragt derzeit in Deutschland rund 3 Cent fur einen DVD R Rohling 1 2 50 Euro fur einen externen DVD Brenner 2 13 19 Euro fur einen PC 3 6 25 Euro fur Mobiltelefone mit eigener Vervielfaltigungsfunktion 4 und 34 bzw 39 Euro fur ein TV Gerat bzw einen DVD Rekorder mit Festplatte Fur professionelle Hochleistungskopiergerate mussen bis zu 87 50 Euro 5 an die Verwertungsgesellschaften abgefuhrt werden Weltweit ist die Privatkopie uneinheitlich geregelt In Deutschland Osterreich und der Schweiz ist sie unter gewissen Einschrankungen gesetzlich erlaubt Innerhalb der Europaischen Union sieht die Richtlinie 2001 29 EG die Moglichkeit der Privatkopie vor verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch nicht dazu diese zu erlauben Falls sich ein Land dafur entscheidet fordert die Richtlinie einen gerechten Ausgleich fur die Rechteinhaber und den rechtlichen Schutz von Kopierschutzmassnahmen Vorsicht ist generell beim Herunterladen von urheberrechtlich geschutzten Dateien auf den heimischen Rechner geboten Insbesondere wenn dazu ein Peer to Peer Programm verwendet wird kann sich der Benutzer der illegalen Verbreitung schuldig machen da er wenn er das gleichzeitige Hochladen nicht deaktiviert die Dateien seinerseits allen anderen Benutzern zum Download zur Verfugung stellt Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlage 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 2 Einschrankungen der Privatkopie 2 1 Private Verwendung 2 2 Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage 2 3 Anzahl der Kopien 2 4 Technische Schutzmassnahmen 2 5 Musiknoten 2 6 Im Wesentlichen vollstandige Kopien von Buchern etc 2 7 Verbreitung und offentliche Zuganglichmachung 2 8 Aufnahme offentlicher Vorfuhrungen etc 2 9 Software 3 Vergutungspflicht 3 1 Deutschland 3 2 Osterreich 4 Beispiele 5 Qualitat der Kopien 6 Wasserzeichen 7 Offentliche Wahrnehmung 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseRechtsgrundlage BearbeitenDeutschland Bearbeiten Siehe auch Urheberrechtsgesetz Deutschland Die Privatkopie ist im deutschen Recht in 53 Absatz 1 Satz 1 UrhG geregelt Gemass 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu sein Werk zu verwerten Dazu zahlt auch die Vervielfaltigung Eine der vielen Einschrankungen des 15 UrhG ist die Privatkopie aus 53 UrhG Die Privatkopie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts welche das grundsatzlich ausschliessliche Vervielfaltigungsrecht des Urhebers 15 Abs 1 Nr 1 16 UrhG einschrankt Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt dass bis zu sieben Kopien fur den engen privaten Kreis erlaubt sind 6 Dieses Urteil ist allerdings von 1978 und bezieht sich nicht auf digitale Kopien Am 21 September 2007 verabschiedete der Bundesrat das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft sog Zweiter Korb Das Gesetz trat am 1 Januar 2008 in Kraft 7 53 Abs 1 S 1 UrhG wurde geandert so dass Privatkopien nicht zulassig sind sofern zur Vervielfaltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offentlich zuganglich gemachte Vorlage verwendet wird Osterreich Bearbeiten Siehe auch Urheberrecht Osterreich Die Privatkopie ist im osterreichischen Recht im 42 Abs 4 UrhG geregelt 4 Jede naturliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfaltigungsstucke auf anderen als den in Abs 1 genannten Tragern Papier oder einem ahnlichen Trager die jedermann zum eigenen Gebrauch freistehen zum privaten Gebrauch und weder fur unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen Die Vervielfaltigungsstucke durfen laut 42 Abs 5 UrhG nicht dazu verwendet werden das Werk der Offentlichkeit zuganglich zu machen Mit der UrhG Novelle vom August 2015 wurde der 42 Abs 5 dahingehend erweitert dass nun auch in Osterreich Privatkopien nicht mehr zulassig sind wenn zur Vervielfaltigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offentlich zuganglich gemachte Vorlage verwendet wird 5 Eine Vervielfaltigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs 6 und 7 nicht vor wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird das Werk mit Hilfe des Vervielfaltigungsstuckes der Offentlichkeit zuganglich zu machen oder wenn hiefur eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder offentlich zuganglich gemachte Vorlage verwendet wird Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfaltigungsstucke durfen nicht dazu verwendet werden das Werk damit der Offentlichkeit zuganglich zu machen Schweiz Bearbeiten Siehe auch Urheberrecht Schweiz Art 19 des Schweizer Urheberrechtsgesetzes gestattet die Verwendung veroffentlichter Werke zum Eigengebrauch 1 Veroffentlichte Werke durfen zum Eigengebrauch verwendet werden Als Eigengebrauch gilt a jede Werkverwendung im personlichen Bereich und im Kreis von Personen die unter sich eng verbunden sind wie Verwandte oder Freunde dd b jede Werkverwendung der Lehrperson fur den Unterricht in der Klasse dd c das Vervielfaltigen von Werkexemplaren in Betrieben offentlichen Verwaltungen Instituten Kommissionen und ahnlichen Einrichtungen fur die interne Information oder Dokumentation dd 2 Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist darf unter Vorbehalt von Absatz 3 die dazu erforderlichen Vervielfaltigungen auch durch Dritte herstellen lassen als Dritte im Sinne dieses Absatzes gelten auch Bibliotheken andere offentliche Institutionen und Geschaftsbetriebe die ihren Benutzern und Benutzerinnen Kopiergerate zur Verfugung stellen Im folgenden Absatz 3 wird die Vervielfaltigung von Werkexemplaren nur ausserhalb des privaten Kreises nach Absatz 1 Buchstabe a untersagt Der Artikel findet keine Anwendung auf Computerprogramme Einschrankungen der Privatkopie BearbeitenDie Urheberrechtsgesetze in Deutschland und Osterreich enthalten eine generelle Erlaubnis fur Vervielfaltigungen fur private Zwecke jedoch sind auch einige Einschrankungen vorhanden Oft sind einzelne Werkarten von der Privatkopie ausgenommen oder die Privatkopie ist nur unter bestimmten Umstanden erlaubt Private Verwendung Bearbeiten Die Vervielfaltigung darf nur zum privaten Gebrauch hergestellt werden damit ist eine Verwendung fur kommerzielle Zwecke ausgeschlossen 8 Die Weitergabe an Dritte ist in der Regel nicht zulassig ausgenommen ist die Weitergabe an enge Bekannte 9 Scanner von Universitats Bibliotheken verweisen darauf dass die Kopien nicht an Dritte weitergegeben werden durfen Eine berufliche Nutzung der so hergestellten Kopie ist unzulassig Hierfur stellt das Urheberrechtsgesetz jedoch weitere Schranken zur Verfugung die Kopien fur den eigenen Gebrauch unter bestimmten Voraussetzungen freistellen 10 Eine Privatkopie darf sowohl mit analogen als auch mit digitalen Mitteln angefertigt werden Ob nach osterreichischem Recht eine Privatkopie auch unentgeltlich durch Dritte hergestellt werden darf ist umstritten 11 Nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage Bearbeiten In Deutschland und Osterreich darf die Vorlage daruber hinaus nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden sein Diese Voraussetzung wird haufig kritisiert weil die Grenzen nicht absehbar sind Zum einen steht nicht fest wann uberhaupt von einer Offensichtlichkeit auszugehen ist zum anderen von welchem Standpunkt aus dies betrachtet werden soll Daruber hinaus lasst sich z B im Internet nicht feststellen ob die zum Herunterladen angebotene Datei rechtmassig hergestellt wurde Mit der Reform des Urheberrechts die am 1 Januar 2008 in Kraft trat sog 2 Korb wurde zudem das Merkmal offentlich zuganglich gemacht zu der offensichtlichen Rechtswidrigkeit hinzugefugt Ziel des Gesetzgebers ist es Online Tauschborsen besser zu erfassen Anzahl der Kopien Bearbeiten Umstritten ist unter Juristen wie viele Kopien im Rahmen der Privatkopieschranke hergestellt werden durfen Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1978 12 wird haufig die Ansicht vertreten dass bis zu sieben Kopien zulassig seien Allerdings entschied das Gericht nur dass nicht mehr als sieben Kopien zulassig seien Zu der konkreten Entscheidung hat auch der Antrag im damaligen Verfahren beigetragen der bereits diese Formulierung enthielt Diese Zahl wird jedoch teilweise kritisiert 13 Viele Autoren legen sich nicht auf eine ausdruckliche Zahl fest sondern bevorzugen eine Orientierung am Einzelfall 14 Gerade im digitalen Umfeld wird die Anzahl der zulassigen Vervielfaltigungen haufig unterhalb von sieben angesetzt In der Regel handelte es sich bei diesen Fallen um Kopien fur Schulungszwecke fur Teilnehmer von Lehrveranstaltungen Technische Schutzmassnahmen Bearbeiten Zu berucksichtigen ist auch dass der Gesetzgeber in den 95a ff UrhG DE bzw 90c AT die technischen Schutzmassnahmen geregelt hat Danach ist es unzulassig einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen Zwar sieht in Deutschland 95b UrhG Ausnahmen zu Gunsten verschiedener Schrankenregelungen vor wovon aber 53 UrhG nur insoweit erfasst wird als reprografische Vervielfaltigungen hergestellt werden Damit durfen wirksam kopiergeschutzte Medien nicht kopiert werden Diese Bestimmungen werden haufig kritisiert Fur Computerprogramme gelten diese Bestimmungen nicht 15 Auch liegt keine Straftat vor wenn die Tat zum eigenen privaten Gebrauch erfolgt 16 Musiknoten Bearbeiten In Deutschland und Osterreich gilt dass Musiknoten ohne Einwilligung des Rechteinhabers nur dann vervielfaltigt werden durfen wenn dies durch Abschreiben erfolgt 17 Von diesen Abschriften durfen ebenfalls keine Kopien ohne Einwilligung hergestellt werden Hintergrund dieser Regelung ist dass das Herstellen von Notenblattern in der Regel mit erheblichem Aufwand und damit Kosten verbunden ist Ein ubermassiges Kopieren wurde diese Investition wirtschaftlich unsinnig machen so dass der Gesetzgeber sich zu dieser Einschrankung entschlossen hat Diese Einschrankung greift jedoch nicht ein wenn es sich um ein seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt Das gilt naturlich nicht fur Noten freier bzw gemeinfreier Musik Gemeinfreie Werke unterliegen keinem urheberrechtlichen Schutz allerdings unterliegen auch Arrangements dem Urheberrecht In Osterreich durfen Noten fur den Schulgebrauch kopiert werden 18 Siehe auch Kopieren von Noten in Kindergarten und Free Sheet MusicIm Wesentlichen vollstandige Kopien von Buchern etc Bearbeiten Ahnliche Grunde gibt es fur die Einschrankung in 53 Abs 4 Nr 2 UrhG DE bzw 42 8 AT Danach durfen im Wesentlichen vollstandige Kopien von Buchern und Zeitungen fur sonstige Zwecke ebenfalls nur durch Abschreiben hergestellt werden Dahinter steht die Erwagung dass der kaufliche Erwerb eines Werks umso eher zugemutet werden kann je mehr vom Inhalt genutzt werden soll Diese Einschrankung gilt auch fur den eigenen wissenschaftlichen Gebrauch der keinen gewerblichen Zwecken dient weil Absatz 4 des 53 UrhG parallel zu Absatz 2 gilt und Absatz 2 Absatz 4 nicht aufhebt Scanner von Universitatsbibliotheken verweisen haufig darauf dass von Buchern nur kleine Teile kopiert werden durfen Diese Einschrankung greift jedoch nicht wenn es sich um ein DE seit zwei Jahren vergriffenes Werk handelt Verbreitung und offentliche Zuganglichmachung Bearbeiten Das Angebot von zulassig hergestellten Kopien zum Herunterladen z B im Rahmen von Online Tauschborsen oder auch von Webseiten sowie der Vertrieb derartiger Vervielfaltigungsstucke ist verboten 19 Dadurch soll der Charakter der Schrankenregelung erhalten bleiben und dem Rechteinhaber die weitere Werkverwertung ermoglicht werden Aufnahme offentlicher Vorfuhrungen etc Bearbeiten Nach deutschem Urheberrecht ist es gemass 53 Abs 7 UrhG auch fur private Zwecke untersagt offentliche Vortrage Auffuhrungen oder Vorfuhrungen eines Werkes ohne die Einwilligung des Rechtsinhabers aufzunehmen Damit ist z B das Abfilmen urheberrechtlich geschutzter Werke in einer Kinovorfuhrung verboten Software Bearbeiten Bedeutsam ist dass die Schrankenregelungen des Urheberrechtsgesetzes und damit auch die Privatkopieschranke nicht fur Software gelten Fur diesen Bereich enthalten vielmehr die 69a ff UrhG DE bzw 40d AT Sonderregeln die keine vergleichbare Bestimmung enthalten Vergutungspflicht BearbeitenZur Sicherstellung der finanziellen Beteiligung der Urheber ausubenden Kunstler 73 ff UrhG und Tontragerhersteller 85 ff UrhG an der Werkverwertung wurde zuerst 1965 in Deutschland und danach auch in vielen anderen Landern eine Pauschalabgabe auf Kopiergerate Vervielfaltigungsgerate vor allem CD DVD Brenner Fotokopierer und Datentrager sog Leer Speichermedien vor allem Leerkassetten CD Rs DVD Rs MDs eingefuhrt Deutschland Bearbeiten Die Pauschalabgaben werden von der Zentralstelle fur private Uberspielungsrechte ZPU bei den Herstellern Importeuren erhoben Die ZPU ist eine eigenstandige Gesellschaft die jedoch in der Praxis eine Abteilung der GEMA darstellt Die ZPU leitet die eingenommenen Gelder an die Verwertungsgesellschaften weiter die die Einnahmen nach Abzug ihrer Verwaltungskosten anhand eines komplizierten Schlussels an die Berechtigten auszahlen Die Hohe der Pauschalabgaben war bis 2007 vom Gesetzgeber festgeschrieben Anhang zu 54 UrhG in der vor dem 1 Januar 2008 geltenden Fassung Die Wirksamkeit dieser Festschreibung erstreckte sich bis 2008 Ab 2009 gab es eine Vereinbarung zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Speichermedien Herstellern Diese Vereinbarung wurde seitens ZPU zum 31 Dezember 2011 aufgekundigt Am 16 Mai 2012 legte die ZPU per Veroffentlichung im Bundesanzeiger einseitig neue und umstrittene Gebuhrensatze fest die abhangig von Grosse des Speichermediums eine Erhohung der Gebuhren um bis zu 1850 fur Bitkom Mitglieder bedeutete 20 Osterreich Bearbeiten In Osterreich sind seit 1980 Importeure Hersteller und Handler zur Zahlung der Leerkassettenvergutung verpflichtet Die Hohe der Abgabe ist vertraglich zwischen den osterreichischen Verwertungsgesellschaften und den zustandigen Bundesgremien der Wirtschaftskammer Osterreich geregelt 21 Eingehoben wird die Abgabe von der Austro Mechana GmbH Rechtsgrundlagen sind 42b UrhG und das Verwertungsgesellschaftengesetz Falls die Datentrager nicht fur Privatkopien verwendet werden kann die Leerdatentragerabgabe in vielen Fallen ruckerstattet werden 22 Beispiele BearbeitenEin Beispiel fur die zulassige Herstellung einer Privatkopie ist das Kopieren von Musik auf einen MP3 Player oder die Anfertigung einer Kopie einer CD fur das Autoradio Dies gilt jedoch nur soweit dabei keine wirksamen Kopierschutzmassnahmen umgangen werden wobei deren Umgehung im rein privaten Bereich keine Straftat darstellt s o Weitere Beispiele sind das Kopieren von Zeitungsartikeln fur ein privates Archiv Fernsehaufnahmen mit dem Videorecorder das Aufnehmen von Radiosendungen mit dem Kassettenrecorder oder auch der Mitschnitt von Sendungen im Internetradio sofern dabei kein Kopierschutz umgangen wird Qualitat der Kopien BearbeitenPrivatkopien konnten vor dem Aufkommen der Digitaltechnik nur verlustbehaftet hergestellt werden Analoge Kopien etwa von analogen Tondaten auf Musikkassetten sind qualitativ schlechter als das Original kopiert man die Kopie wird die Qualitat mit jeder Generation zwangslaufig immer noch schlechter Auch wird das Tragermaterial etwa das Magnetband durch jeden Abspielvorgang mechanisch belastet und die Qualitat dadurch bei jedem Kopiervorgang weiter beeintrachtigt was die Zahl der moglichen Kopien aus der gleichen Vorlage begrenzt Daruber hinaus altern die Aufzeichnungen und verlieren auch ohne Nutzung mit der Zeit an Qualitat weshalb alte Analogaufnahmen ihre Tauglichkeit als Vorlage fur weitere Kopien immer starker einbussen Der Verbreitungsumfang analoger Privatkopien war somit durch die technischen Bedingungen relativ stark beschrankt Digitale Kopien hingegen sind in der Regel bitgleich mit dem Original der Abspielvorgang belastet das Tragermedium nicht und jedes Kopieren auf einen neuen Trager setzt die ohnehin schon geringe Alterung zuruck Die Digitaltechnik erlaubt daher sowohl eine unbegrenzte Zahl von Kopien von der gleichen Vorlage wie auch eine unbegrenzt lange Vervielfaltigungskette bei gleichbleibender originalgleicher Qualitat Auch ist es denkbar bei Vorliegen mehrerer leicht beschadigter Kopien aus unterschiedlichen Verbreitungspfaden noch in Jahrzehnten durch Zusammenfuhrung ein vollstandiges Werkexemplar zu rekonstruieren In Deutschland wurde 53 an diese Entwicklung angepasst Privatkopien sind ausdrucklich auf beliebigen Tragern erlaubt also auch in digitaler Form Wasserzeichen Bearbeiten Hauptartikel Digitales Wasserzeichen Durch die Einbringung von personalisierten Wasserzeichen in digitale Medien kann der rechtmassige Eigentumer einer Kopie ermittelt werden Dadurch kann dem Nutzer das Konvertieren der Mediendatei in andere Dateiformate erlaubt werden Die Qualitat der Anwendung ist dabei nicht wie teilweise bei DRM geschutzten Werken beeintrachtigt Robuste Wasserzeichen werden durch MP3 Konvertierung nicht zerstort Es gibt auch Wasserzeichen die speziell fur MP3 Dateien entwickelt worden sind Auch bei der Ruckfuhrung in den unkomprimierten Zustand und bei Aufzeichnung der Analogsignale der Soundkarte bleiben die Wasserzeichen erhalten Offentliche Wahrnehmung BearbeitenIm Zuge der Verbreitung von Internet Tauschborsen wurde der Thematik der Privatkopie verstarkte mediale Aufmerksamkeit gewidmet Verwertungsgesellschaften weisen in Werbekampagnen darauf hin dass es sich bei vielen aus dem Internet bezogenen Medien um illegale Kopien und nicht um legale Privatkopien handelt Siehe auch BearbeitenDigital Copy das Recht eine legale Kopie auf einem PC und einem Portable Media Player anzufertigen Film KulturflatrateLiteratur BearbeitenMonographien zum Thema Privatkopie Stefan Frederick Staudacher Die digitale Privatkopie gem 53 UrhG in der Musikbranche BoD GmbH Norderstedt 2008 ISBN 978 3 8370 5809 3 Tobias Baumgartner Privatvervielfaltigung im digitalen Umfeld Nomos 2006 ISBN 3 8329 2458 2 Thomas Engels Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Privatkopie Shaker Aachen 2006 ISBN 978 3 8322 4960 1 zugl Dissertation Universitat zu Koln 2006 privatkopie info Frank Fechner Hrsg Die Privatkopie Juristische okonomische und technische Betrachtungen Universitatsverlag Ilmenau Ilmenau 2007 ISBN 978 3 939473 06 0 db thueringen de Volltext Sven Freiwald Die private Vervielfaltigung im digitalen Kontext am Beispiel des Filesharing Nomos Baden Baden 2004 ISBN 3 8329 0446 8 zugl Dissertation Universitat Freiburg i Br 2003 Heike Schenk Die digitale Privatkopie Logos Berlin 2006 ISBN 978 3 8325 1408 2 zugl Dissertation Universitat Gottingen 2006 Thomas Meschede Der Schutz digitaler Musik und Filmwerke vor privater Vervielfaltigung nach den zwei Gesetzen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft Peter Lang Frankfurt 2007 ISBN 3 631 56254 3 Benjamin Mombree Das Ende der digitalen Privatkopie Zu den Auswirkungen von Digital Rights Management Systemen als technische Schutzmassnahmen auf die Schrankenregelung des Urheberrechts VDM Saarbrucken 2008 ISBN 978 3 639 07288 4 Oliver Schafer Das Recht auf private Vervielfaltigung von Tontragern Modell einer rechtlichen Losung und ihrer technischen Umsetzung Peter Lang Frankfurt 2005 ISBN 978 3 631 53827 2 Kommentare zum Urheberrechtsgesetz Gerhard Schricker Urheberrecht 3 Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53783 9 Thomas Dreier Gernot Schulze Urheberrechtsgesetz Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Kunsturhebergesetz Kommentar 2 Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 54195 X Artur Axel Wandtke Winfried Bullinger Praxiskommentar zum Urheberrecht 2 Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53423 6 Rezension bei digitalrecht de PDF 1 2 MB Friedrich Karl Fromm Wilhelm Nordemann Paul Hertin Kai Vinck Urheberrecht Kommentar zum Urheberrecht und zum Urheberrechtswahrnehmungsgesetz 9 Auflage Kohlhammer Stuttgart 1998 ISBN 3 17 015018 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Privatkopie Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Offizielle Seite des Bundesministeriums der Justiz Link zum Bereich Urheberrecht allgemein Institut fur Urheber und Medienrecht mit guter Link Sammlung zu allen Materialien der relevanten Gesetzgebungsverfahren Europaische Kommission zum Thema Vergutungsabgaben fur die Privatkopie Artikel auf Heise Online Aufgezeichnete Privatkopie verstosst nach Ansicht des Gerichts gegen das Urheberrecht Artikel auf rundschau online de Privat kopierte DVDs sind erlaubt Artikel auf irights info Die Gerate und Leermedienabgabe Dezentrales Archiv Privatkopie Artikel uber die Rolle der Privatkopie beim Erhalt von Kulturgutern fur die Nachwelt Die offensichtliche Rechtswidrigkeit als Schnittstelle zwischen gesetztem Recht und vernetzter Individualmoral Aufgeklartes Normverhalten bei der Privatkopie PDF 166 kB Kommentar auf Heise Online Kommentar vom 20 Februar 2006 zur Privatkopie Einzelnachweise Bearbeiten ZPU Tarif Rohlinge Abgerufen am 26 Dezember 2021 ZPU Tarif externe Brenner Abgerufen am 26 Dezember 2021 ZPU Vergutungssatze fur PCs Abgerufen am 26 Dezember 2021 ZPU Gesamtvertrag Mobiltelefone Abgerufen am 21 Februar 2020 VG WORT Tarif Reprographiegerate Abgerufen am 26 Dezember 2021 BGH GRUR 1978 474 Wenn das Berufungsgericht angesichts des Wortlauts des 54 Abs 1 Nr 4a UrhG der Begrundung des Regierungsentwurfs und unter Berucksichtigung des Schrifttums der uberreichten Gutachten und der seit Jahren in anderen Bereichen geubten Praxis dem Klageantrag der Bekl zu untersagen im Einzelfall mehr als 7 Vervielfaltigungsstucke anfertigen zu lassen entsprochen hat ist das aus Rechtsgrunden nicht zu beanstanden heise de 53 Abs 1 UrhG DE bzw 42 4 AT Renate Oettinger Private Musikkopien und Urheberrecht Computerwoche vom 10 Februar 2012 53 Abs 2 3 UrhG DE Walter Dillenz Daniel Gutman Praxiskommentar zum Urheberrecht Osterreichisches Urheberrechtsgesetz und Verwertungsgesellschaftengesetz Springer 2004 ISBN 3 211 20796 1 S 186 Die Autoren sehen die Anwendbarkeit von 42a UrhG auf die Privatkopie als gegeben an weisen aber auch darauf hin dass beispielsweise Walter UrhGNov 2003 anderer Meinung ist BGH GRUR 1978 474 Vervielfaltigungsstucke Fromm Nordemann Nordemann 53 Rn 3 Schack ZUM 2002 497 Wandtke Bullinger Luft 53 Rn 12 69a Abs 5 UrhG DE bzw 90c 5 AT 108b UrhG DE 91 AT 53 Abs 4 Nr 1 UrhG DE bzw 42 8 AT 42 6 UrhG 53 Abs 6 UrhG DE bzw 42 5 AT heise de ZPU erhoht Abgaben auf USB Sticks und Speicherkarten drastisch 24 05 2012 zuletzt abgerufen am 2 Juni 2012 Gesamtvertrag Leerkassettenvergutung Ruckerstattung der Leerdatentragerabgabe Ruckzahlungsformular URA Memento vom 26 Februar 2014 im Internet Archive PDF Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Privatkopie amp oldid 236262134