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Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes soll die im Zuge der EU Urheberrechtsreform von 2019 entstandenen Richtlinien EU 2019 789 und 2019 790 in deutsches Recht umsetzen Kernpunkte sind die Einfuhrung von Uploadfiltern und eines Leistungsschutzrechts fur Presseverleger BasisdatenTitel Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen BinnenmarktesAbkurzung UrhBiMaG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie InternetrechtErlassen am 20 Mai 2021Inkrafttreten am 7 Juni 2021 UrhDaG 1 August 2021 BGBl 2021 I S 1204 Weblink Text des UrhBiMaG Text des UrhDaGBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Der Deutsche Bundestag beschloss den Entwurf der Bundesregierung am 20 Mai 2021 mit den Stimmen von Union und SPD bei Enthaltung der Grunen und gegen die Stimmen von FDP AfD und Linke Der Bundesrat billigte das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 28 Mai 2021 1 2 Am 7 Juni 2021 trat es in Kraft Damit setzt Deutschland die EU Richtlinien zum letztmoglichen Termin fristgerecht um Das neue Urheberrechts Diensteanbieter Gesetz UrhDaG trat am 1 August 2021 in Kraft Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 1 1 Erster Diskussionsentwurf 1 2 Zweiter Diskussionsentwurf 1 3 Referentenentwurf 1 4 Gesetzentwurf 1 5 Verabschiedung des Gesetzes 2 Weblinks 3 Literatur 4 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenErster Diskussionsentwurf Bearbeiten Das Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz BMJV veroffentlichte im Januar 2020 einen ersten Diskussionsentwurf 3 Der Diskussionsentwurf sollte zunachst das Leistungsschutzrecht fur Presseverleger neu regeln So wurde vom BMJV vorgeschlagen dass das Leistungsschutzrecht nicht fur die private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveroffentlichung durch einzelne Nutzer das Setzen von Hyperlinks auf eine Presseveroffentlichung und die Nutzung einzelner Worter oder sehr kurzer Auszuge einer Presseveroffentlichung gelten solle 87g Absatz 2 UrhG E Hierbei sollen einzelne Worter oder sehr kurze Auszuge eines Beitrags in einer Presseveroffentlichung insbesondere die Uberschrift ein kleinformatiges Vorschaubild mit einer Auflosung von bis zu 128 mal 128 Pixeln und eine Tonfolge Bildfolge oder Bild und Tonfolge mit einer Dauer von bis zu drei Sekunden 87g Absatz 3 UrhG E umfassen 4 Zweiter Diskussionsentwurf Bearbeiten Am 24 Juni 2020 veroffentlichte das BMJV einen zweiten Diskussionsentwurf 5 Es wurde unter anderem der Erlass eines Urheberrechts Diensteanbieter Gesetzes UrhDaG vorgeschlagen welches fur Diensteanbieter die es als Hauptzweck verfolgen eine grosse Menge an von Dritten hochgeladenen urheberrechtlich geschutzten Inhalten zu speichern und offentlich zuganglich zu machen 2 Absatz 1 Nummer 1 UrhDaG E gelten solle Fur die Veroffentlichung von urheberrechtlich geschutzten Werken auf deren Plattformen wurden zwei Arten von gesetzlich erlaubten Nutzungen definiert Maschinell nicht uberprufbare gesetzlich erlaubte Nutzungen 5 UrhDaG E Dies seien Nutzungen zu Zwecken des Zitats der Karikatur der Parodie des Pastiche und solche im Rahmen der Schranken des Urheberrechts Maschinell uberprufbare gesetzlich erlaubte Nutzungen 6 UrhDaG E Dies seien Nutzungen zu nicht kommerziellen Zwecken von bis zu 20 Sekunden je eines Films oder Laufbildes bis zu 20 Sekunden je einer Tonspur bis zu 1000 Zeichen je eines Textes sowie je eines Lichtbildes oder einer Grafik mit einem Datenvolumen von bis 250 Kilobyte Zur Umsetzung dieser gesetzlich erlaubten Nutzungen musse es der Diensteanbieter den Nutzern ermoglichen einen Upload als gesetzlich erlaubt zu kennzeichnen Pre Flagging 8 Absatz 1 UrhDaG E ausser in Fallen in denen eine solche Kennzeichnung offensichtlich unzutreffend sei 8 Absatz 2 UrhDaG E Dies sei insbesondere der Fall sobald der hochgeladene Inhalt zu mindestens 90 Prozent mit den vom Rechtsinhaber zur Verfugung gestellten Informationen ubereinstimmt 12 UrhDaG E Zudem solle fur Nutzungen die sich im Rahmen der Bagatellgrenzen fur maschinell uberprufbare gesetzlich erlaubte Nutzungen befinden der Diensteanbieter dem Urheber eine angemessene Vergutung bezahlen 7 Absatz 2 UrhDaG E Der Entwurf sah daruber hinaus vor dass sofern ein Rechteinhaber dies verlange und er die hierfur erforderlichen Informationen zur Verfugung gestellt hat der Diensteanbieter unrechtmassige Inhalte nicht nur entfernen sondern diese auch fur zukunftige Nutzungen sperren musse 10 und 11 UrhDaG E sowie dass Diensteanbieter sich verstarkt um die Einholung von Nutzungslizenzen bemuhen mussten 4 UrhDaG E Auch sprach der Entwurf davon dass man durch ihn den Einsatz von Filtertechnologien moglichst verhindern werde 6 Referentenentwurf Bearbeiten Am 13 Oktober 2020 legte das Ministerium einen Referentenentwurf vor zu dem verschiedene Verbande Stellungnahmen abgaben 7 Gesetzentwurf Bearbeiten Am 3 Februar 2021 verabschiedete die Bundesregierung einen Gesetzentwurf fur das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes welches neben Anderungen am Urheberrechtsgesetz zur Einfuhrung eines Presseverleger Leistungsschutzrechts auch das neue Urheberrechts Diensteanbieter Gesetz enthalt 8 Die im ersten Diskussionsentwurf noch vorgesehenen Ausnahmen zur Verwendung von Vorschaubildern mit einer Auflosung von bis zu 128 128 Pixel sowie von Uberschriften und Video und Musikausschnitten von bis zu drei Sekunden Lange im Rahmen des Presseverleger Leistungsschutzrechts sind im Gesetzentwurf entfallen Erlaubt bleiben sollen allerdings die private oder nicht kommerzielle Nutzung einer Presseveroffentlichung durch einzelne Nutzer das Setzen von Hyperlinks auf eine Presseveroffentlichung sowie die Nutzung einzelner Worter oder sehr kurzer Auszuge aus einer Presseveroffentlichung Im Vergleich zum zweiten Diskussionsentwurf wurden die Bagatellgrenzen fur die nicht kommerzielle Nutzung von Werken auf Plattformen wie YouTube oder WhatsApp im Rahmen des Urheberrechts Diensteanbieter Gesetzes auf bis zu 15 Sekunden je eines Films oder Laufbildes bis zu 15 Sekunden je einer Tonspur bis zu 160 Zeichen je eines Textes sowie Lichtbilder oder Grafiken mit einem Datenvolumen von bis zu 125 Kilobyte reduziert Die Bagatellregelung gilt z B nicht auf der eigenen Homepage dort ware die Veroffentlichung von Material das lediglich unter die Bagatellregelung fallt auch weiterhin unzulassig Zudem darf nun Material innerhalb der Bagatellgrenzen sowie solches das per Pre Flagging als gesetzlich erlaubt gekennzeichnet wurde fur eine vorbehaltliche offentliche Wiedergabe mutmasslich erlaubte Nutzung nur noch weniger als die Halfte eines Werkes eines Dritten oder mehrerer Werke Dritter enthalten ausgenommen sind Abbildungen und muss mit anderem Inhalt kombiniert worden sein Daruber hinaus haben die Plattformbetreiber die Rechteinhaber sofort uber die offentliche Wiedergabe mutmasslich erlaubter Nutzungen zu informieren damit diese Beschwerde einlegen konnen falls es sich hierbei nicht um eine Nutzung im Rahmen von Zitat Karikatur Parodie Pastiche oder gesetzlich erlaubten Fallen der offentlichen Wiedergabe nach Teil 1 Abschnitt 6 des Urheberrechtsgesetzes handelt Dem Pre Flagging von Uploads wurde des Weiteren das Konzept eines roten Knopfs gegenubergestellt mit dem vertrauenswurdige Rechtsinhaber die offentliche Wiedergabe von Werken die in den Bereich der mutmasslich erlaubten Nutzung fallen verhindern konnen falls dies die wirtschaftliche Verwertung des Werkes erheblich beeintrachtigt 9 10 Am 26 Marz 2021 verabschiedete der Bundesrat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung in der dieser grundsatzlich begrusst wurde 11 Am selben Tag wurde zudem erstmals im Bundestag uber den Gesetzentwurf debattiert Parlamentarier aller Oppositionsparteien warfen dabei der Bundesregierung vor mit dem Gesetzentwurf ihr im Koalitionsvertrag sowie in der im EU Rat abgegebenen Protokollerklarung gegebenes Versprechen keine Uploadfilter einfuhren bzw diese nach Moglichkeit verhindern zu wollen gebrochen zu haben 12 Verabschiedung des Gesetzes Bearbeiten Am 20 Mai 2021 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes welches ein Leistungsschutzrecht fur Presseverleger sowie das neue Urheberrechts Diensteanbieter Gesetz enthalt Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Grossen Koalition aus CDU CSU und SPD beschlossen die FDP die Linke und die AfD stimmten dagegen die Grunen enthielten sich 13 Am 28 Mai 2021 wurde das Gesetz vom Bundesrat gebilligt 14 Im Vergleich zum Gesetzentwurf wurde in der finalen Version klargestellt dass Zitate auch innerhalb des Anwendungsbereichs des Urheberrechts Diensteanbieter Gesetzes vergutungsfrei bleiben sowie Diensteanbieter fur die Zeit der offentlichen Wiedergabe von mutmasslich erlaubten Nutzungen wahrend eines laufenden Beschwerdeverfahrens von ihrer urheberrechtlichen Haftung befreit werden Des Weiteren wurde noch eine Klausel eingefugt wonach der Upload von Filmwerken oder Laufbildern insbesondere von Ubertragungen von Sportveranstaltungen bis zum Abschluss ihrer erstmaligen offentlichen Wiedergabe auf Antrag des Rechtsinhabers uneingeschrankt blockiert werden kann Weblinks BearbeitenBundestag passt Urheberrecht an digitalen EU Binnenmarkt an 2 3 Lesung In bundestag de Deutscher Bundestag 20 Mai 2021 abgerufen am 21 Mai 2021 Lander beraten uber tiefgreifende Novelle des Urheberrechts TOP 69 Urheberrecht In BundesratKompakt Bundesrat 21 Mai 2021 abgerufen am 22 Mai 2021 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Gesetzgebung In Dokumentations und Informationssystem fur Parlamentarische Vorgange DIP Deutscher Bundestag abgerufen am 21 Mai 2021 Basisinformationen uber den Vorgang Literatur BearbeitenMoller Klapperich Julia Die Haftung von Online Plattformen nach UrhDaG Neue Justiz NJ 2021 350Einzelnachweise Bearbeiten Neue Regeln furs Hochladen von nutzergenerierten Inhalten Das Urheberrecht wird umfassend reformiert Deutsche Bundesregierung 28 Mai 2021 abgerufen am 28 Mai 2021 Lander billigen tiefgreifende Novelle des Urheberrechts Top 69 Urheberrecht Bundesrat 28 Mai 2021 abgerufen am 28 Mai 2021 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts PDF Diskussionsentwurf 15 Januar 2020 abgerufen am 10 Januar 2021 Helen Bielawa Urheberrechtsreform Entwurf sieht eng gefasste Ausnahmen vor In t3n 20 Januar 2020 abgerufen am 2 Februar 2020 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes PDF Diskussionsentwurf 24 Juni 2020 abgerufen am 10 Januar 2021 Bundesministerium der Justiz und fur Verbraucherschutz Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Begrundung zu 6 UrhDaG S 35 abgerufen am 10 Februar 2021 Die Regelung entspricht zudem Forderungen die im Kontext der abschliessenden Beratungen zu Artikel 17 DSM RL im politischen Raum geaussert wurden siehe hierzu insbesondere das Positionspapier der Christlich Demokratischen Union vom 16 Marz 2019 Sie steht im Einklang mit der Erklarung Deutschlands bei der Annahme der DSM RL vom 15 April 2019 unter Punkt 12 7986 19 ADD 1 REV 2 verfugbar hier und tragt so dazu bei die Anwendung von Filtertechnologien und dadurch verursachtes Overblocking moglichst zu verhindern Referentenentwurf zur Umsetzung der EU Urheberrechtsrichtlinien vorgelegt Nicht mehr online verfugbar In bmjv de BMJV 13 Oktober 2020 archiviert vom Original am 17 November 2020 abgerufen am 5 Februar 2021 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bmjv de Das Urheberrecht wird reformiert Neue Regeln furs Hochladen In bundesregierung de Bundesregierung Deutschland 3 Februar 2021 abgerufen am 8 Februar 2021 Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes Gesetzgebungsverfahren In bmjv de BMJV 3 Februar 2021 abgerufen am 9 Februar 2021 Stefan Krempl Urheberrechtsreform Bundesregierung billigt Upload Filter und Sperrknopf In Heise online 3 Februar 2021 abgerufen am 11 Februar 2021 Stefan Krempl Urheberrecht Bundesrat freundet sich mit Upload Filtern an In Heise online 26 Marz 2021 abgerufen am 27 Marz 2021 Friedhelm Greis Uploadfilter Opposition kritisiert Bruch von Koalitionsvertrag In Golem de 26 Marz 2021 abgerufen am 27 Marz 2021 Stefan Krempl Urheberrechtsreform Bundestag stimmt fur Upload Filter und Leistungsschutzrecht In Heise online 20 Mai 2021 abgerufen am 9 Juni 2021 Stefan Krempl Bundesrat winkt Regeln fur Upload Filter Cookies und Robo Autos durch In Heise online 28 Mai 2021 abgerufen am 9 Juni 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes amp oldid 233672870