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Der Laufbildschutz bezeichnet ein im deutschen Urheberrechtsgesetz in 95 geregeltes verwandtes Schutzrecht auf Bildfolgen und Bild und Tonfolgen die nicht als Filmwerke geschutzt sind Inhaltsverzeichnis 1 Begrundung Anforderungen und Abgrenzung 2 Rechtsfolgen 3 Literatur 4 AnmerkungenBegrundung Anforderungen und Abgrenzung BearbeitenAnders als die allermeisten anderen verwandten Schutzrechte Leistungsschutzrechte ist der Laufbildschutz nicht im zweiten Teil des Urheberrechtsgesetzes 70 ff festgelegt sondern als filmspezifische Norm im dritten Teil 95 Laufbilder Die 88 89 Abs 4 90 93 und 94 sind auf Bildfolgen und Bild und Tonfolgen die nicht als Filmwerke geschutzt sind entsprechend anzuwenden Fur den Schutz infrage kommen samtliche Bild und Bild Ton Folgen die durch Aneinanderreihung von Einzelbildern den Eindruck eines bewegten Bildes erwecken die aber zugleich keine Werkqualitat erreichen wie dies fur den Schutz als Filmwerk nach 2 Abs 1 Nr 6 UrhG erforderlich ware 1 Die Rechtfertigung der Vorschrift wird in der amtlichen Begrundung an zweierlei Erwagungen festgemacht Zum einen hatten die Bestimmungen fur Filmwerke im Urheberrechtsgesetz ihre Begrundung gar nicht speziell in der Werkeigenschaft eines Filmes sondern in den durch die Vielzahl der Mitwirkenden und die hohen Herstellungskosten bedingten Besonderheiten des filmischen Schaffens weshalb plausibel sei dass ein Film auch dann geschutzt wird wenn die Werkqualitat nicht erreicht ist zum anderen diene der Laufbildschutz der Rechtssicherheit weil bei der Schaffung eines Films nicht immer klar vorauszusehen ist ob der Film Werkqualitat erreichen wird 2 Der Schutzgegenstand des Laufbildschutzes unterscheidet sich denn auch wie in der amtlichen Begrundung angedeutet von dem des Filmurheberrechts Zielt letzteres auf das schopferische Wirken des Filmurhebers der an dessen Fruchten beteiligt und der urheberpersonlichkeitsrechtlich geschutzt werden soll schutzt 95 UrhG die wirtschaftliche und organisatorische Leistung des Filmherstellers 3 Die Bestimmung des 95 UrhG begrundet fur Laufbilder mithin also einen Leistungsschutz des Filmherstellers und nicht einen Leistungsschutz der Filmurheber 4 Der Anwendungsbereich des Laufbildschutzes ist dabei jedenfalls dadurch nach oben beschrankt dass auch die Schutzanforderungen fur Filmwerke bereits gering sind Ein Film darf sich dazu nicht in der bloss schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschopfen sondern muss sich durch die Auswahl Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen geistigen Schaffens darstell en 5 die so genannte Kleine Munze ist ebenfalls als Werk geschutzt 6 Beispiele fur Laufbilder konnen sein bewegte Icons und Bildfolgen auf Benutzeroberflachen Homepages oder Websites 7 Livestreams oder die Aufzeichnungen etwa einer Oper oder eines Theaterstucks soweit diese nicht gar einem Werkschutz zuganglich sind 8 die Aufzeichnung von Sportveranstaltungen 9 Amateurfilme uber Urlaubsreisen und Familienangelegenheiten 10 die Aufzeichnung eines todlichen Fallschirmsprungs 11 Der Laufbildschutz kann auch dann zum Tragen kommen wenn aus einem Filmwerk Ausschnitte entnommen werden die fur sich betrachtet keine Schopfungshohe erreichen weil die schutzbegrundende wirtschaftliche und organisatorische Leistung nach Ansicht des Bundesgerichtshofs fur den gesamten Film erbracht wird weshalb es auch keinen Teil des Films gibt auf den nicht ein Teil dieses Aufwands entfiele und der daher nicht geschutzt ware 12 Auch die Verwertung von Einzelbildern aus Laufbildern Screenshots greift unter diesem Gesichtspunkt in das Schutzrecht des 95 UrhG ein 13 Einzelbilder aus Laufbildern sind daruber hinaus jedenfalls als Lichtbilder 72 UrhG bei Erreichen entsprechender Gestaltungshohe mithin als Lichtbildwerke 2 UrhG geschutzt 14 Lichtbildner bzw Schopfer des Lichtbildwerks ist der Kameramann Der Lichtbildschutz erstreckt sich sodann nicht nur auf die Verwertung der Einzelbilder in Form von Fotos sondern auch auf die Verwertung der Einzelbilder in Form des Films bzw der Bildfolge sodass jede Nutzung der Bildfolge nicht nur den Schutz als Filmwerk bzw den Laufbildschutz tangiert sondern zugleich auch eine Nutzungshandlung in Bezug auf die Einzelbilder mit sich bringt 15 Rechtsfolgen BearbeitenDie anwendbaren Bestimmungen sind unmittelbar in 95 UrhG festgelegt siehe oben fur den Wortlaut der Vorschrift Die entsprechend e Anwendung von 88 UrhG ermoglicht auch bei Laufbildern die Vermutung der Einraumung von Nutzungsrechten wenn der Film hier also das Laufbild auf einem entsprechenden bestehenden Werk basiert 89 Abs 4 UrhG gewahrleistet dass auch der Hersteller eines Laufbildes die erforderlichen Rechte an den bei der Anfertigung des Films entstehenden Lichtbildern erhalt wobei zu beachten ist dass fur Filme die auf Basis von Vertragen von vor dem 30 Juni 2002 verwertet werden der inzwischen aufgehobene 91 UrhG fort gilt 16 Der Verweis auf 93 UrhG wonach unter anderem Abs 1 die Urheber des Filmwerkes und der zu seiner Herstellung benutzten Werke nach den 14 und 75 hinsichtlich der Herstellung und Verwertung des Filmwerkes nur grobliche Entstellungen oder andere grobliche Beeintrachtigungen ihrer Werke oder Leistungen verbieten konnen wird in der Literatur ganz uberwiegend kritisiert weil es fur Laufbilder einerseits keinen Filmurheber gebe und die Einschrankung der urheber personlichkeitsrechten Befugnisse der Urheber bzw Leistungsschutzinhaber an den benutzten Werke etwa bei blossen Aufzeichnungen wie sie fur sich schon Laufbildschutz auslosen nicht gerechtfertigt sei nach herrschender Meinung kann dieser mogliche Wertungswiderspruch jedoch vermittels Interessenabwagung aufgelost werden 17 Die entsprechende Anwendung von 94 UrhG gewahrt dem Laufbildhersteller schliesslich Zugang zum Leistungsschutz des Filmherstellers wie dieser auch bei der Produktion eines Filmwerks ausgelost werden kann Entsprechend seinem Schutzzweck der Wurdigung der wirtschaftlichen und organisatorischen Leistung beschrankt sich das Recht aus 94 UrhG inhaltlich auf die unmittelbare Ubernahme etwa durch Kopie des Laufbildes eine Nachschaffung ist etwa erlaubt 18 Der Leistungsschutz der dem Hersteller von Laufbildern uber 94 UrhG gewahrt wird erlischt gem 94 III UrhG 50 Jahren Erscheinen des Laufbildes Zudem besteht grds kein Schutz fur Laufbilder die vor dem 1 Januar 1966 hergestellt wurden da die Schutznorm zu diesem Zeitpunkt noch nicht existierte Nicht im Gesetzeswortlaut aufgefuhrt und fur Laufbilder insofern auch nicht anwendbar ist die Einschrankung der Rechte der ausubenden Kunstler 92 UrhG Dies grundet auf der Uberlegung dass bei einer nicht schopferischen Aufzeichnung die Darbietung der Kunstler im Verhaltnis zum Beitrag des Filmherstellers derart im Vordergrund steht dass in den Worten der amtlichen Begrundung die Aufzeichnung lediglich dazu dient den Kreis der unmittelbaren Teilnehmer an der Darbietung des ausubenden Kunstlers durch technische Mittel zu erweitern sodass die Verwertung des Laufbildes den Kunstler in seinem Schaffen unmittelbar beeintrachtigen kann da sie seine personliche Darbietung ersetzt und entbehrlich macht 19 Literatur BearbeitenIlja Czernik Filmrecht In Artur Axel Wandtke Hrsg Praxishandbuch Medienrecht 2 Auflage 2 Schutz von Medienprodukten De Gruyter Berlin 2014 S 119 257 Martin Vogel Uberlegungen zum Schutzumfang der Leistungsschutzrechte des Filmherstellers angestossen durch die TV Total Entscheidung des BGH In Reto M Hilty Wilhelm Nordemann Josef Drexl Hrsg Schutz von Kreativitat und Wettbewerb Festschrift fur Ulrich Loewenheim zum 75 Geburtstag Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 59000 9 S 367 376 Anmerkungen Bearbeiten Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 6 Diesbach in Ahlberg Gotting BeckOK Urheberrecht Stand 1 Januar 2016 95 Rn 3 Amtliche Begrundung BT Drs 4 270 vom 23 Marz 1962 S 102 BGH Urteil vom 20 Dezember 2007 I ZR 42 05 TV Total GRUR 2008 693 Rn 16 Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 2 So ausdrucklich BGH Urteil vom 6 Februar 2014 I ZR 86 12 Peter Fechter Rn 23 BGH Urteil vom 21 April 1953 I ZR 110 52 GRUR 1953 299 301 f Herrschende Meinung vgl Loewenheim in Schricker Loewenheim Urheberrecht 4 Aufl 2010 2 Rn 193 m w N Vgl Manegold Czernik in Wandtke Bullinger Urheberrecht 4 Aufl 2014 95 Rn 5 Vgl Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 10 OLG Koblenz Urteil vom 14 Juli 1967 2 U 14 67 Liebeshandel in Chioggia GRUR Int 1968 164 fur ein Theaterstuck so auch schon die amtliche Begrundung BT Drs 4 270 vom 23 Marz 1962 S 103 Vgl aber OLG Munchen Urteil vom 5 Dezember 2002 29 U 3069 02 Alpensinfonie GRUR 2003 420 worin der Aufzeichnung eines Konzerts Werkschutz zugebilligt wird Vgl Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 10 OLG Munchen Urteil vom 20 Marz 1997 29 U 4573 96 ZUM RD 1997 290 fur eine Boxkampfaufzeichnung Vgl Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 11 Vgl BGH Urteil vom 25 Marz 2010 I ZR 122 08 Werbung eines Nachrichtensenders GRUR 2010 1090 Rn 15 BGH Urteil vom 20 Dezember 2007 I ZR 42 05 TV Total GRUR 2008 693 Rn 18 ff KG Urteil vom 27 August 2002 5 U 46 01 Paul und Paula MMR 2003 110 111 Vgl BGH Urteil vom 16 August 2012 I ZR 96 09 Einzelbild ZUM 2013 406 Vgl BGH Urteil vom 6 Februar 2014 I ZR 86 12 Peter Fechter Rn 20 Vgl BGH Urteil vom 6 Februar 2014 I ZR 86 12 Peter Fechter Rn 21 f Vgl Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 17 entsprechend BGH Urteil vom 19 November 2009 I ZR 128 07 Film Einzelbilder GRUR 2010 620 Rn 12 Vgl Manegold Czernik in Wandtke Bullinger Urheberrecht 4 Aufl 2014 95 Rn 17 Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 20 Diesbach in Ahlberg Gotting BeckOK Urheberrecht Stand 1 Januar 2016 95 Rn 16 ohne Kritik an der Bestimmung Meckel in Dreyer Kotthoff Meckel Urheberrecht 3 Aufl 2013 95 Rn 3 wegen der ohnehin vorzunehmenden Interessenabwagung Vgl Schulze in Dreier Schulze Urheberrechtsgesetz 6 Aufl 2018 95 Rn 21 Manegold Czernik in Wandtke Bullinger Urheberrecht 4 Aufl 2014 95 Rn 18 Amtliche Begrundung BT Drs 4 270 vom 23 Marz 1962 S 103 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Laufbildschutz amp oldid 238099490