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Eine Sache ist in den meisten Rechtsordnungen ein als Rechtsobjekt den Personen als Rechtssubjekten gegenuberstehender Gegenstand Kurzum Eine Sache ist grundsatzlich alles was Objekt von Rechten sein kann Dieser weite Sachbegriff gilt jedoch nicht immer Beispielsweise meint 90 BGB mit Sachen nur korperliche Gegenstande s unten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Deutschland 2 1 Allgemeines 2 2 Sachen im Sinne des burgerlichen Rechts 2 2 1 Leichnam 2 2 2 Tiere 2 2 3 Einteilung im BGB 2 2 3 1 Art einer Sache 2 2 3 2 Funktionale Einheiten einer Sache 2 2 3 3 Nutzungen einer Sache 2 3 Sachen des offentlichen Rechts 2 4 Abweichende Begriffsverwendung 3 Osterreich 3 1 Tiere 3 2 Korperliche Sachen 3 3 Unkorperliche Sachen 3 4 Bewegliche Sachen unbewegliche Sachen 4 Schweiz 4 1 Allgemein 4 2 Tiere 5 International 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDer Begriff der Sache umfasste im romischen Recht alles was der Aneignung durch den Menschen unterliegt und seinem Gebrauch dient Im altromischen Recht kannte man die Unterteilung in res mancipi Grundstucke Sklaven Zug und Tragtiere und andere Sachen die formfrei im Wege der traditio ex iusta causa ubertragen werden konnten res nec mancipi Der klassische Jurist Gaius unterschied zwischen korperlichen Sachen res corporales die man beruhren kann quae tangi possunt 1 allen anderen Sachen res nec mancipi und Forderungen Verbindlichkeiten Diese Sachen teilten die Romer auf in Sachen des Rechtsverkehrs res in commercio und dem Rechtsverkehr entzogene Sachen Staatsvermogen res extra commercium 2 Das Allgemeine Preussische Landrecht PrALR von 1794 bezeichnete als Sache was der Gegenstand eines Rechts oder einer Verbindlichkeit sein kann I 2 1 APL Im osterreichischen ABGB aus dem Jahr 1812 kommt die juristische Dualitat von Person und Sache noch heute klar zum Ausdruck denn alles was von der Person unterschieden ist und zum Gebrauche der Menschen dient wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt 285 ABGB Das Schweizer Zivilgesetzbuch von 1912 definiert die Sache dagegen nicht Deutschland BearbeitenAllgemeines Bearbeiten Wahrend altere deutsche Gesetze wie beispielsweise 265 ZPO vom Oktober 1879 unter Sachen alle Rechtsobjekte verstehen geht das BGB von einem engeren Sachbegriff aus 3 Gemass 90 BGB gehoren zu den Sachen nur korperliche Gegenstande Diesen engeren Begriffsumfang halt das BGB jedoch lediglich im Sachenrecht ein Einen weiteren Sachbegriff setzt beispielsweise 119 Abs 2 BGB voraus Sachen im Sinne des burgerlichen Rechts Bearbeiten Zu den Rechtsobjekten gehoren korperliche Sachen bewegliche Sachen Grundstucke und grundstucksgleiche Rechte 90 BGB Tiere 90a BGB Immaterialguter 4 Konzessionen Lizenzen Markenrechte Patente Urheberrechte oder Schutzrechte wie Geschmacksmuster oder Gebrauchsmuster und sonstige Rechte wie dingliche Rechte oder Forderungen Die Sachen stehen den Personen gegenuber und sind mit ihnen durch Rechtsverhaltnisse verbunden oder auch ausnahmsweise nicht herrenlose Sache Zu den Sachen gehoren auch Sachgesamtheiten Die im Raum abgrenzbare Materie ist eine Sache gleich ob fest flussig oder gasformig Aggregatzustand Sie muss abgegrenzt und greifbar beherrschbar sein Luft Grundwasser 5 fliessende elektrische Energie oder Licht sind als solche keine Sachen wohl aber Motorenbenzin in einem Kanister oder Gas in einer Druckflasche 6 Entscheidend ist jedoch die Verkehrsanschauung nicht die Physik Der Korper von lebenden Menschen sowie die nicht abgetrennten Teile des menschlichen Korpers sowie nach uberwiegender Meinung feste Implantate sind keine Sachen im rechtlichen Sinn Er kann als Rechtssubjekt d h Trager von Rechten und Pflichten nicht gleichzeitig Rechtsobjekt sein Rechtsprechung und Rechtslehre haben den Sachbegriff des Kaufrechts auf alle verkehrsfahigen Guter ausgedehnt sodass Elektrizitat neben Warme als sonstiger Gegenstand beim Rechtskauf des 453 Abs 1 BGB gilt 7 An Sachen kann man Besitz und oder Eigentum erlangen Leichnam Bearbeiten Wie der Leichnam sachenrechtlich einzuordnen ist ist umstritten Die wohl herrschende Meinung nimmt grundsatzlich eine Sacheigenschaft des Korpers an 8 die aber im Hinblick auf das Personlichkeitsrecht umstritten ist Die Erben erlangen jedenfalls kein Eigentum am Leichnam weil der Leichnam nicht zum Vermogen des Verstorbenen gehort s o Hier nimmt die wohl herrschende Meinung an dass die nachsten Angehorigen ein quasi Sachrecht fur die Pflege der Totensorge erhalten 9 Die im Leichnam enthaltenen kunstlichen Teile erhalten ihre Sacheigenschaft zuruck Da der Leichnam keinem gehort die Angehorigen haben das Recht zur Totenpflege aber erhalten kein Eigentum werden diese Sachen nach Trennung vom Leichnam herrenlos Ein Sonderfall stellt die rechtliche Einordnung von Leichnamen dar die aufgrund einer Verfugung des Verstorbenen oder weil das Personlichkeitsrecht erloschen ist wissenschaftlichen Zwecken dienen sollen An ihnen kann Eigentum erworben werden Ob der Leichnam eine Sache ist kann im Ergebnis dahinstehen denn er ist dem Rechtsverkehr entzogen 10 weil der Korper des verstorbenen Menschen auch nicht im Wege der Universalsukzession 1922 BGB Bestandteil der Erbschaft sein kann da sie allein das Vermogen betrifft Damit hat der Streit um die Sacheigenschaft eines Leichnams der nicht wissenschaftlichen Zwecken dient keine praktische Relevanz Tiere Bearbeiten Durch das TierVerbG wurde 1990 der 90a BGB eingefugt nach dem Tiere keine Sachen sind man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat Das bedeutet dass man beispielsweise einen Hund ohne Weiteres nach den Vorschriften uber den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften ubereignen kann Sinn der Regelung ist es die Tiere als Mitgeschopfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu unterscheiden 11 Nach einer in der Literatur vorhandenen Auffassung handelt es sich um eine gefuhlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt 11 Auswirkungen hat er immerhin im Falle eines zu leistenden Schadensersatzes Der Schuldner kann nicht ohne Weiteres eine Wertminderung eines von ihm verletzten Tieres durch vorherigen langeren Gebrauch geltend machen wie das bei einer von ihm beschadigten Sache der Fall ware Auch Heilkosten die uber den Verkaufswert des Tieres hinausgehen konnen ihm in Rechnung gestellt werden 251 Abs 2 Satz 2 BGB Der Finderlohn 971 BGB weicht ebenfalls ab Der erhohte Satz von 5 statt 3 fur die ersten 500 Sachwert gilt nicht fur Tiere Einteilung im BGB Bearbeiten Art einer Sache Bearbeiten Die Art einer Sache wird im burgerlichen Recht nach folgenden Kriterien beurteilt bewegliche oder unbewegliche vertretbare oder unvertretbare verbrauchbare oder unverbrauchbare und teilbare oder unteilbare Sache Unbewegliche Sachen Immobilien sind Grundstucke und grundstucksgleiche Rechte Sie werden auch als Liegenschaften bezeichnet Bewegliche Sachen Mobilien leiten sich vom alten Rechtsbegriff der Fahrnis ab und konnen von einem Ort zu einem anderen gebracht werden Vertretbare Sachen im Sinne von 91 BGB sind alle beweglichen Sachen bei denen es auf eine Individualisierung nicht ankommt und die im Rechtsverkehr nach Zahl Mass und Gewicht bestimmt zu werden pflegen Beispiele hierfur sind Kartoffeln Getreide Geld Wertpapiere oder Zucker Commodities Unvertretbare Sachen sind alle Sachen die als solche individuell bestimmt sind Dazu gehoren beispielsweise Grundstucke und Wohnungen aber auch ein geschneidertes Kleidungsstuck oder ein individuell angepasstes Auto Teilbare Sachen sind jene Sachen die sich ohne Wertminderung in gleichartige Teile zerlegen lassen Wenn beispielsweise ein grosses unbebautes Grundstuck in zwei kleinere Grundstucke geteilt werden kann ohne dass der zusammengerechnete Wert der beiden einzelnen Grundstucke geringer ist dann ist das Grundstuck eine teilbare Sache Vertretbare Sachen sind stets teilbare Sachen soweit eine Teilung tatsachlich moglich ist beispielsweise Geld Der Begriff der Teilbarkeit hat Bedeutung fur die Aufhebung der Gemeinschaft Verbrauchbare Sachen sind nach 92 BGB bewegliche Sachen die nach objektiver Anschauung ihrer Zweckbestimmung zum Verbrauch z B Butter Heizol und Schmierol oder zur Verausserung z B Aktien oder Geld bestimmt sind Funktionale Einheiten einer Sache Bearbeiten Zwischen mehreren Sachen konnen Verbindungen existieren die eine unterschiedliche Qualitat haben Das Sachenrecht unterscheidet hier zwischen wesentlichen Bestandteilen einfachen Bestandteilen Scheinbestandteilen und Zubehor Wesentliche Bestandteile bei beweglichen Sachen 93 BGB Ein wesentlicher Bestandteil einer Sache ist dann anzunehmen wenn zwischen beiden Teilen der Sache eine so erhebliche Verbindung existiert dass ihre Trennung zu einer Beschadigung oder Unbrauchbarmachung einzelner Teile fuhren wurde Beispiel fur einen wesentlichen Bestandteil ist die Lackierung einer Holzlatte Gegenbeispiel ist die Matratze eines Bettes Wichtig ist die Unterscheidung deswegen weil uber wesentliche Bestandteile nicht verfugt werden kann der Lack des Holzes kann nicht verkauft werden sondern nur die Holzlatte als Ganzes und man an dem Gegenstand auch keine besonderen dinglichen Rechte erhalten kann Wesentlicher Bestandteil bei unbeweglichen Sachen 94 BGB Wesentliche Bestandteile eines Grundstuckes sind alle mit diesem fest verbundene Sachen z B das Gebaude eines Grundstuckes Auch die zur Herstellung eines Gebaudes eingefugten Sachen sind wesentliche Bestandteile des Gebaudes und damit auch des Grundstuckes Einfache Bestandteile Einfache Bestandteile sind nicht wesentliche Bestandteile d h sind die Bestandteile die nicht unter 93 94 BGB fallen Beispiele hierfur sind die Reifen eines Autos oder aber auch der Motor eines Autos Dieser kann ohne die Sache zu zerstoren entfernt werden Scheinbestandteile gemass 95 BGB sind diejenigen Teile einer Sache die nur einem vorubergehenden Zweck dienen Dieser liegt insbesondere dann vor wenn spater eine Trennung beabsichtigt ist Dazu gehort beispielsweise ein Gerust das an einer Fassade angebracht wurde um dort Arbeiten zu verrichten Zubehor gemass 97 BGB Zum Zubehor gehoren die beweglichen Sachen die dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache dienen sollen und keine Bestandteile der Hauptsache sind Fur gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar finden sich weitere Vorschriften in 98 BGB Diese Sachen heissen auch Einzelsachen um sie von den Sachgesamtheiten zu unterscheiden die aus mehreren selbstandigen Sachen bestehen 12 Nutzungen einer Sache Bearbeiten Das burgerliche Recht unterscheidet zwischen Vorteilen Gebrauchsvorteile und so genannten Fruchten 100 BGB Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen Sach und Rechtsfruchten Gebrauchsvorteile Bei den Gebrauchsvorteilen ist auf den fur den Nutzer gunstigen Erfolg einer Sache oder eines Rechts abzustellen Es ist dabei nicht erforderlich dass durch die Benutzung ein beachtlicher Gewinn erzielt wird 13 Beispiel eines Gebrauchsvorteils ist die Nutzung eines fremden Fahrrades oder die einer fremden Uhr Ein Gegenbeispiel ware der Erlos der Verkauf des Fahrrades da dieser Erlos aus der Verwertung der Sache herruhrt Fruchte Eine Beschreibung des Rechtsbegriffs Fruchte findet sich in 99 BGB Der Gesetzgeber unterscheidet hier zwischen Sach und Rechtsfruchten Dabei sind Sachfruchte die Ausbeute die aus der Sache bei bestimmungsgemasser Nutzung gewonnen wird Beispiel Tierprodukte wie Milch Eier Gegenbeispiel Das Fleisch des Tieres selbst Verwertung Aber auch die Ausbeute die durch ein Rechtsverhaltnis entsteht nennt man Sachfruchte 99 Abs 3 BGB Das ist zum Beispiel bei der Miete fur einen Mietwagen der Fall Rechtsfruchte sind die Einnahmen die ein Recht seiner Bestimmung nach gewahrt Rechtsfruchte sind zum Beispiel die Sachfruchte die der Pachter einer Obstplantage aufgrund seines Pachtrechtes erwirbt Der Rechtsverkehr mit Sachen wird im Burgerlichen Recht vom Sachenrecht geregelt Sachen des offentlichen Rechts Bearbeiten Hauptartikel Recht der offentlichen Sachen Zur Sicherung der offentlichen Funktion von Sachen die dem Allgemeinwohl dienen bezweckt das Recht der offentlichen Sachen eine teilweise Herausnahme der Sachen aus dem auf Privatnutzigkeit ausgerichteten burgerlichen Sachenrecht Der Ausdruck ist missverstandlich weil das Recht der offentlichen Sachen nicht besondere Sachen sondern eine besondere rechtliche Zuordnung der Sachen zum Eigentumer zum Gegenstand hat Es regelt insbesondere auch die Benutzung der Sachen im Interesse des Gemeinwohls Gemeingebrauch durch die Allgemeinheit oder besondere Berechtigte Sondernutzung Abweichende Begriffsverwendung Bearbeiten Die 90 und 90a BGB regeln den Begriff der Sache unmittelbar nur fur das Burgerliche Gesetzbuch Die unabhangigen Definitionen der anderen Rechtsgebiete kommen jedoch meist zu dem gleichen Ergebnis Der Begriff der Sache im Strafrecht weicht insoweit davon ab dass Tiere ebenfalls Sachen sind Der in 265 ZPO verwendete Sachbegriff schliesst auch Rechte die als solche unkorperlich sind ein Gemeint ist in dieser Vorschrift daher eher der Oberbegriff fur Sachen und Rechte der Gegenstand Das Gleiche gilt fur den Sachbegriff in 119 Abs 2 BGB Osterreich Bearbeiten 285 ABGB normiert Alles was von der Person verschieden ist und zum Gebrauche der Menschen dient wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt Tiere Bearbeiten Tiere sind keine Sachen sie werden durch besondere Gesetze geschutzt Die fur Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden als keine abweichenden Regelungen bestehen 285a ABGB Korperliche Sachen Bearbeiten Korperliche Sachen sind Sachen die man mit den Sinnen wahrnehmen kann auch wenn man technische Hilfsmittel z B Messwerkzeug benotigt um sie wahrnehmbar zu machen Unkorperliche Sachen Bearbeiten Unkorperliche Sachen sind alle nicht wahrnehmbaren Sachen Darunter fallen z B Forderungen bzw Rechte Bewegliche Sachen unbewegliche Sachen Bearbeiten Sachen die ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden konnen sind bewegliche Sachen veraltet Fahrnis andere Sachen sind unbeweglich Sachen die eigentlich beweglich sind aber im rechtlichen Sinn als unbeweglich gelten sind solche die ein Zubehor einer unbeweglichen Sache darstellen 293 ABGB Zur Einteilung der Sachen nach osterreichischem Recht siehe naher Sachenrecht Osterreich Schweiz BearbeitenAllgemein Bearbeiten Das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB definiert die Sache nicht sondern bestimmt in Art 641 ZGB lediglich dass der Eigentumer einer Sache in den Schranken der Rechtsordnung uber sie nach seinem Belieben verfugen kann Tiere Bearbeiten Seit 1 April 2003 bestimmt Art 641a ZGB Tiere sind keine Sachen International BearbeitenSachenrecht Frankreich Sachenrecht Liechtenstein Sachenrecht Osterreich Sachenrecht Schweiz Property law England und Wales Siehe auch BearbeitenSachschaden SachbeschadigungWeblinks BearbeitenLiteratur von und uber Sache im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Gaius Institutiones Gai 2 13 14 Freiherr Fritz von Schwind Romisches Recht I Geschichte Rechtsgang System des Privatrechtes 1950 S 195 Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Uberblick vor 90 Rn 1 Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Uberblick vor 90 Rn 2 BGH MDR 1977 1002 Dieter Leipold BGB I Einfuhrung und allgemeiner Teil 2008 S 492 Otto Palandt Walter Weidenkaff BGB Kommentar 73 Auflage 2014 433 Rn 8 und 453 Rn 6 Munchener Kommentar zum BGB 90 Rn 30 m w N Otto Palandt Jurgen Ellenberger BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Uberblick vor 90 Rn 11 RG Urteil vom 25 September 1930 RGZSt 64 313 316 a b Palandt Ellenberger 72 Aufl 2013 90a Rn 1 BGH Urteil vom 8 Oktober 1955 Az IV ZR 116 55 BGH DB 1966 738 739Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4178829 1 lobid OGND AKS LCCN sh85134875 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sache Recht amp oldid 233755709 Art einer Sache