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Das osterreichische Sachenrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Sachen und Menschen Es ist das Recht der Guterzuordnung Das umfassendste aller dinglichen Rechte ist das Eigentum Der Besitz ist kein dingliches Recht sondern bloss eine gewollte faktische Sachherrschaft Die wichtigsten dinglichen sachenrechtlichen Institute sind Eigentum Pfandrecht Dienstbarkeit Servitut Reallastberechtigung Wohnungseigentum Baurecht BergwerksberechtigungInhaltsverzeichnis 1 Rechtsgeschichte 2 Rechtsquellen 3 Charakter und Grundprinzipien 4 Einteilungen der Sachen 4 1 Einfache und zusammengesetzte Sachen 4 2 Beweglichkeit 4 3 Korperlichkeit 4 4 Vertretbarkeit 5 LiteraturRechtsgeschichte BearbeitenDas Sachenrecht ist eine relativ anderungskonstante Rechtsmaterie sodass die meisten Bestimmungen aus dem Allgemeines burgerliches Gesetzbuch von 1811 unverandert in Geltung stehen Abgesehen von geringfugigen Erganzungen beziehungsweise Novellierungen wie der 285a ABGB aus dem Jahr 1988 in dem Tiere rein programmatisch nicht mehr als Sachen bezeichnet werden und Anderungen des Nachbarrechts im Zuge der dritten Teilnovelle 1916 wurde im Jahr 2002 das Fundrecht ganzlich novelliert 2003 wurde auch das Nachbarrecht geandert 364 ABGB schutzt nun auch vor dem Entzug von Licht und gem 422 ABGB hat der Nachbar beim Entfernen von uberhangenden Asten nun fachgerecht vorzugehen und die Pflanze moglichst zu schonen Auf der Ebene der Nebengesetze wurde 2002 das WEG 1975 Wohnungseigentumsgesetz durch das formell ganzlich neue WEG 2002 ersetzt Rechtsquellen BearbeitenAllgemeines Burgerliches Gesetzbuch ABGB Die zentralen Normen des Sachenrechts befinden sich im Zweiten Teil des ABGB wobei anzumerken ist dass das ABGB als eine auf dem Institutionensystem aufgebaute Kodifikation unter dem Begriff dingliches Sachenrecht das Sachenrecht im Sinne des Pandektensystems und unter personliches Sachenrecht das Schuldrecht i d S bezeichnet siehe 307 ABGB Nebengesetze GBG Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 Regelungen uber das Grundbuch WEG Wohnungseigentumsgesetz 2002 Begrundung und Erwerb von Wohnungseigentum Eigentumerpartnerschaft Verwaltung der Liegenschaft Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers BauRG Baurechtsgesetz 1912 Regelungen uber das BaurechtCharakter und Grundprinzipien BearbeitenPublizitatsgrundsatzDingliche Sachenrechte mussen um von jedermann beachtet werden zu konnen offenkundig sein Dies wird insbesondere bei Sicherungsrechten wie dem Pfandrecht deutlich An beweglichen Sachen existiert es nur soweit der Pfandglaubiger die Pfandsache tatsachlich innehat Faustpfandprinzip an unbeweglichen Sachen nur soweit das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen ist TypenzwangDas ABGB und die Nebengesetze stellen eine geschlossene Anzahl numerus clausus an dinglichen Sachenrechten zur Verfugung von denen der Rechtsunterworfene entweder Gebrauch machen kann oder nicht diese jedoch nicht abandern und neue erfinden kann die inhaltliche Ausgestaltung kann aber etwa bei Servituten freilich vielfaltig sein wie es beispielsweise im Schuldrecht atypische Vertrage moglich ist ius cogensDaruber hinaus sind sachenrechtliche Normen oft zwingende Normen und nicht wie schuldrechtliche Bestimmungen oft Normen im Zweifel ius dispositivum Prinzip der kausalen TraditionZum Erwerb eines dinglichen Sachenrechts ist eine Art der Ubergabe traditio notig z B korperliche Ubergabe Ubergabe durch Zeichen Ubergabe durch Erklarung bei beweglichen Sachen beziehungsweise Einverleibung im Grundbuch bei unbeweglichen Sachen Die Ubergabe ist kausal erfolgt also aufgrund eines Titels beispielsweise fur Ubereignung Kauf Schenkung Tausch Darlehen abstrakte Verfugungen sind ungultig SpezialitatSachenrechte beziehen sich immer nur auf einzelne Sachen Ein Unternehmen kann zwar durch einen einzigen Kaufvertrag verkauft werden zur Eigentumsubertragung bedarf es jedoch einzelner Akte so sind beweglichen Sachen ggf durch Zeichen zu ubergeben und alle Grundstucke einzeln grundbucherlich einzuverleiben Nemo plus iuris transferre potest quam ipse habetNiemand kann mehr an Recht ubertragen als er selbst hat Derivativer vom Vormann abgeleiteter Erwerb ist nur insoweit moglich als der Vormann auch bereits entsprechend berechtigt war So kann der blosse Inhaber einer Sache oder auch der Pfandglaubiger diese derivativ nicht ubereignen Ausnahmsweise kann jedoch unter gewissen Voraussetzungen ein originarer Erwerb stattfinden beispielsweise gutglaubiger Erwerb nach 367 ABGB Superficies solo ceditUberbauten weichen in rechtlicher Hinsicht dem Boden Grundstuck Werden demnach bisher bewegliche Sachen beispielsweise Ziegel mit einem Grundstuck untrennbar verbunden so werden diese zu einer unbeweglichen Sache wird beispielsweise eine Einbaukuche untrennbar mit dem Haus verbunden so wird diese zu einer unbeweglichen Sache Selbst der Wachhund kann als Liegenschaftszugehor als unbeweglich gelten Ausnahmen von diesem Grundsatz sind Superadifikate Baurecht Stockwerkseigentum AbsolutheitDingliche Sachenrechte sind absolute Rechte Als solche sind sie im Gegensatz zu den relativen Rechten des Schuldrechts gegen jedermann zivilrechtlich Eigentumsklage Schadenersatz Unterlassungsanspruche und strafrechtlich v a durch Vermogens Delikte wie Sachbeschadigung Diebstahl Raub Veruntreuung Betrug etc geschutzt Einteilungen der Sachen Bearbeiten 285 ABGB Alles was von der Person unterschieden ist und zum Gebrauche der Menschen dient wird im rechtlichen Sinne eine Sache genannt Nach dieser sehr weitreichenden Definition des ABGB sind alle Sachen die zum Gebrauch dienen erfasst womit neben korperlichen Sachen auch unkorperliche Sachen umfasst sind siehe unten Die Grenze zieht 285 bei allem was vom Menschen unterschieden ist und somit leicht von ihm getrennt werden kann Sachen sind somit beispielsweise Brillen Kontaktlinsen Gebissprothesen keine Sachen sind beispielsweise Zahnplomben sowie beim zum Gebrauch Dienen und damit der Beherrschbarkeit keine Sache ist die Luft das Meer ein Fluss eine Sache ist jedoch Beherrschbares wie beispielsweise Luft in einer Druckluftflasche 285a ABGB Tiere sind keine Sachen sie werden durch besondere Gesetze geschutzt Die fur Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden als keine abweichenden Regelungen bestehen Einfache und zusammengesetzte Sachen Bearbeiten einfache Sachen beispielsweise ein Stuck Holz zusammengesetzte Sachen Hauptsache Zubehor unselbststandige Bestandteile sind sonderrechtsunfahig beispielsweise Lack eines Autos selbststandige Bestandteile sind sonderrechtsfahig beispielsweise Reifen eines Autos Zubehor beispielsweise Warndreieck oder spezifisches Werkzeug eines Autos Beweglichkeit Bearbeiten Die Unterscheidung von beweglichen und unbeweglichen Sachen ist die wichtigste Differenzierung im Sachenrecht Bewegliche Sachen konnen ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden 293 ABGB Demnach sind vormals bewegliche beispielsweise in ein Haus eingemauerte Sachen unbeweglich eine Trennung wurde die Substanz verletzen und einen unwirtschaftlichen Aufwand darstellen Ausnahmen Superadifikate sind bewegliche Sachen Ein Superadifikat ist ein relativ grundfester Bau der in fehlender Belassungsabsicht errichtet wird Diese Absicht wird beispielsweise durch einen Mietvertrag uber den Aufstellungsort deutlich So kann ein fest verschraubter Verkaufsstand beispielsweise auf einem Markt im Prater ein eingemauerter Verkaufsstand oder sogar ein normales Haus als Superadifikat gelten Liegenschaftszugehor gilt als unbeweglich Der beispielsweise Traktor der im Betrieb eine Bauernhofes verwendet wird ist eine unbewegliche Sache Gemass der Sonderregel des 297a ABGB gelten bestimmte Sachen Maschinen grundsatzlich als Zugehor einer Liegenschaft es sei denn das dingliche Recht eines anderen an ihnen ist grundbucherlich angemerkt Korperlichkeit Bearbeiten Korperliche Sachen fallen in die Sinne 292 ABGB unkorperliche Sachen nicht Zu den korperlichen Sachen zahlen also Sachen die wahrnehmbar sind man benotigt nur allenfalls technische Hilfsmittel z B Messwerkzeug um sie wahrnehmbar zu machen unterschiedliche Meinungen gibt es zur Frage ob elektrischer Strom als korperliche oder unkorperliche Sache anzusehen ist zu den unkorperlichen Sachen zahlen jedenfalls Rechte bzw Forderungen aber auch Software als solche Software auf einem Datentrager ist aber eine korperliche Sache und Arbeitsleistungen Wenngleich korperliche Sachen ebenso wie unkorperliche als Sachen qualifiziert werden ist anzumerken dass die meisten sachenrechtlichen Bestimmungen des ABGB uberwiegend fur korperliche Sachen gedacht sind was mitunter einfach durch Auslegung ermittelt werden kann So sind etwa Forderungen nicht nach den fur bewegliche korperliche Sachen geltenden Bestimmungen der 426 ff ABGB zu ubertragen sondern nach den Zessionsregeln der 1392 ff ABGB Vertretbarkeit Bearbeiten Vertretbare Sachen sind nach der Verkehrsauffassung in vielfacher Anzahl erhaltlich beispielsweise die Waren in einem Supermarkt nach Mass Zahl oder Gewicht bestimmt unvertretbare Sachen sind Einzelstucke beispielsweise Waren in einem Antiquitatengeschaft individuelle Merkmale Die Unterscheidung ist im heutigen Wirtschaftsleben von untergeordneter Bedeutung Sachen konnen noch weiter eingeteilt werden etwa in verbrauchbare unverbrauchbare schatzbare unschatzbare teilbare unteilbare usw Literatur BearbeitenGert Iro Sachenrecht Burgerliches Recht Band IV 6 Auflage Verlag Osterreich Wien 2016 ISBN 978 3 7046 7589 7 Andreas Riedler Studienkonzept Zivilrecht V Sachenrecht 4 Auflage LexisNexis Wien 2015 ISBN 978 3 7007 6314 7 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachenrecht Osterreich amp oldid 194451698