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Das osterreichische Strafgesetzbuch definiert die mit Freiheits oder mit Geldstrafe bedrohte Untreue in 153 StGB als Zufugung eines Vermogensnachteils indem man einer durch Gesetz behordlichen Auftrag oder Rechtsgeschaft eingeraumte Befugnis uber fremdes Vermogen zu verfugen oder einen anderen zu verpflichten wissentlich missbraucht Weblinks Bearbeiten 153 StGB Osterreich UntreueBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Untreue Osterreich amp oldid 222931355