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Das Institutionensystem ist ein aus der romischen Rechtsantike stammendes wissenschaftsorientiertes Gliederungssystem des allgemeinen Privatrechts Privatrecht wird dabei in zwei grosse Sachbereiche eingeteilt das Personenrecht personae und das Sachenrecht res Zum Personenrecht im antiken Sinne gehoren das heutige Personen und Familienrecht zum Sachenrecht im Sinne von Vermogensrecht das Sachenrecht im heutigen Sinne das Erbrecht und das Schuldrecht 1 Kritiker der Bezeichnung als System wenden ein dass sowohl die Institutiones Gai des hochklassischen Juristen Gaius als auch die Institutiones Iustiniani des Kaisers Justinian I bestenfalls ansatzweise systematisch veranschlagt gewesen seien Sie fuhren dazu ins Feld dass romisches Recht seinem Grundtypus nach immer Fallrecht war und dies bis zum Ausgang der Spatantike auch blieb Erst die Pandektenwissenschaft des 19 Jahrhunderts 2 habe auf die veranderten Bedurfnisse der Gesellschaft reagiert und die notwendigen Anpassungen am rezipierten Recht vorgenommen die letztlich zu einer Systematisierung des Rechtsdenkens gefuhrt hatten Max Kaser sieht fur die gegenwartige Forschung erheblichen Korrekturbedarf 3 Das System geht somit ursprunglich auf Gaius zuruck dessen rechtliches Wirken im 2 Jahrhundert liegt Er hatte die Institutionen fur seinen Lehrunterricht entwickelt weshalb ein Schullehrwerk entstand Er verfolgte den Zweck bis dahin zusammengetragenes Privatrecht an die Erfordernisse des Unterrichts seiner Zeit anzupassen und den Rechtsstoff zu strukturieren Er teilte den Stoff nach sachlogischen Prinzipien ein weshalb ihm grosse Anerkennung beschieden war und dazu fuhrte dass Justinian das Institutionensystem in der Spatantike ubernahm Es findet sich in den iustinianischen Institutionen wieder Die Institutionen wurden ihrerseits Bestandteil des spater so genannten Corpus Iuris Civilis Diesem Entwurf folgten vor allem die grossen neuzeitlichen Kodifikationen des franzosischen Code civil von 1804 und des osterreichischen Allgemeinen burgerlichen Gesetzbuches von 1811 Das Besondere und der Vorteil des Institutionensystems 4 ist der weite Sachbegriff Die res umfassen im gaianischen Verstandnis korperliche wie unkorperliche Sachen also Rechtsobjekte Aus diesem Grund gehoren auch Vermogensrechte wie Sachgesamtheiten die Erbschaft der Niessbrauch und die Obligationen dazu 5 Einzelnachweise Bearbeiten Vgl Hans Hermann Seiler Geschichte und Gegenwart im Zivilrecht Grundzuge des Sachenrechts Heymanns Koln 2005 ISBN 978 3 452 25387 3 S 229 295 230 Die Pandektenwissenschaft entwickelte sich auf Grundlage der Digesten als ein System das den Stoff des burgerlichen Rechts abweichend vom Institutionensystem in funf Teile aufteilte Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode in Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Verlag Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 155 ff Zu den Vorteilen des Institutionensystems siehe etwa Theo Mayer Maly Die Lebenskraft des ABGB In Osterreichische Notariats Zeitung NZ 1986 S 265 ff 267 f Vgl Hans Josef Wieling Sachenrecht 5 Aufl Berlin 2007 I 1 I 1 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Institutionensystem amp oldid 218361094