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Die Institutiones Gai sind eine Juristenschrift aus dem klassischen Zeitalter des romischen Rechts Bezugnehmend auf den Urheber Gaius wird sie auch als Gaii Institutiones Liber Gai haufig nur als die Institutionen bezeichnet Das Werk diente als Anfangeranweisung fur den juristischen Lehrbetrieb ab Mitte des 2 Jahrhunderts n Chr und wurde vom spatantiken Kaiser Justinian im Rahmen der Schaffung des Corpus iuris kompiliertes Bestandteil der Institutiones Iustiniani Ausserdem findet es sich in nachklassischen Paraphrasierungen der Epitome Gai Die Schrift ist das einzige nahezu vollstandig erhaltene Werk das unmittelbar aus der bedeutenden Klassik des Prinzipats herruhrt Erhalten geblieben ist ein Exemplar das etwa um 160 161 n Chr entstanden ist Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Aufbau 3 Ausgaben 4 Literatur 5 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDie Institutionen wurden 1816 von Niebuhr in Form eines Palimpsestes in Verona entdeckt Codex Veronensis Unter dem augenscheinlichen Text welcher die Briefe des Kirchenvaters Hieronymus enthielt fand man eine ausradierte um 500 n Chr erstellte Abschrift der Institutionen des Gaius die bis dato nur in wenigen Fragmenten der Digesten belegt waren Diese wurden um etwa 160 161 n Chr also noch unter Antoninus Pius angefertigt und gelten als die in der Antike am meisten verbreitete und in der Spatantike Mittelalter und Neuzeit weitaus einflussreichste elementar systematische Darstellung des romischen Privatrechts 1 Nahezu alle heutigen Kenntnisse des romischen Rechts entstammen der justinianischen Tradition Aus diesem Grund haben die gaianischen Institutionen hinsichtlich Art und Umfang der Reprasentation des klassischen Zeitalters nahezu Alleinstellungscharakter Geboten werden die Vorzuge eines zusammenhangenden Schulvortrags der durch seine Klarheit und Verstandlichkeit besticht Dem Rechtsdenken Gaius wird zuerkannt der dogmatischen Tradition kontinentaler Jurisprudenz also dem Systemstreben der Bemuhung um Begriffsbildung und Einteilung sowie der Tendenz zur Abstraktion naher gekommen zu sein als die Methode irgendeines anderen antiken Juristen 2 Inwieweit die Institutionen als allein von Gaius verfasstes Werk gelten durfen und was an ihnen etwa Glossen oder Interpolationen sind unterliegt bis heute lediglich wissenschaftlichen Spekulationen Max Kaser weist die Schrift keinem der grossen Klassiker zu sondern einem kleinformatigeren Schuljuristen 3 Die Wissenschaft ist sich allerdings uber die enorme Bedeutung des Fundes einig da zahlreiche Rechtsinstitute die die justinianische Kommission als veraltet unerwahnt liess nur durch den neuen Fund bekannt sind 4 Der Neuzeit ist das gaianische Werk in mehrfacher Form indirekt uberliefert 5 da das Werk wahrend des 5 und des 6 Jahrhunderts haufiger als Vorlage fur diverse Rechtsschriften verwendet wurde Verhaltnismassig geringfugige Einblicke gewahrt dabei die so genannte augustodunensische Handschrift Grossere Bedeutung fur die Forschung erlangten die spatantiken Manuskripte der Collatio und der Epitome Gai enthalten in der Lex Romana Visigothorum sowie der regulae Ulpiani Spater bekannt als Bestandteile des CIC fanden die gaianischen Einflusse im Rahmen der justinianischen Rechtsordnung Einlass in die Digesten und die Institutiones Iustiniani 5 Eine lediglich fruhnachklassische Bearbeitung des originalen Urstoffes bilden die Sententiae Receptae auch pseudopaulinische Sentenzen genannt denen in der Sache keine authentische Textwiedergabe mehr bescheinigt wird 6 Da davon ausgegangen werden muss dass viele Teile des originaren klassischen Rechts schon fruh nach dessen Zusammenbruch verloren gegangen sind 7 bereitet die erheblichsten Schwierigkeiten die Interpolationskritik Der Grad der Erkenntnis des klassischen Rechts hangt davon ab welchen Grad des Eingriffs man antrifft eine Herausforderung fur die Textkritik der Gegenwart 6 Aufbau BearbeitenDie Institutionen selbst sind in einem Schema nach Personen und Familien und Erbrecht personae Vermogensrecht res und Prozessrecht actiones aufgeteilt Beim Personen und Familien und Erbrecht wird zwischen Freien und Sklaven unterschieden Das Vermogensrecht zerfallt in korperliche Sachen res corporales und nicht korperliche Sachen incorporales sowie Erbrecht hereditas Ertragsrecht usus fructus und Schuldrecht obligationes Das Prozessrecht unterscheidet schliesslich die dinglichen actiones in rem und die obligatorischen actiones in personam Des Weiteren werden die Obligationen in Vertrags ex contractu und Deliktsobligationen ex delicto und die Kontrakte in Real Verbal Litteral und Konsensualkontrakte eingeteilt Diese dem hellenistischen Lehrbuchmuster entlehnte Klassifikation ersetzte und nivellierte vorhergehende Strukturen und wurde zu einem grundlegenden Institutionensystem dem viele moderne Privatrechtssysteme folgen So ist beispielsweise das osterreichische ABGB nach dem Institutionensystem aufgebaut im Gegensatz zum deutschen BGB welches dem Pandektensystem folgt Ausgaben BearbeitenGaius Institutiones Die Institutionen des Gaius Texte zur Forschung 81 Herausgegeben ubersetzt und kommentiert von Ulrich Manthe Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004 ISBN 3 534 17474 7 Gai institutiones Editio minor Studia Gaiana 1 hrsg von M David Brill Leiden 1964 Johann Friedrich Ludwig Goschen Hrsg Gaii Institutionum commentarii IV Reimer Berlin 1820 Digitalisat Literatur BearbeitenAlfons Burge Romisches Privatrecht Rechtsdenken und gesellschaftliche Verankerung Eine Einfuhrung Die Altertumswissenschaft Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1999 ISBN 3 534 10095 6 Mario Bretone Geschichte des romischen Rechts Von den Anfangen bis zu Justinian 2 Auflage Beck Munchen 1998 ISBN 3 406 44358 3 Tomasz Giaro Gaius In Der Neue Pauly DNP Band 4 Metzler Stuttgart 1998 ISBN 3 476 01474 6 Sp 737 738 Ulrich Manthe Die Rechtskulturen der Antike Vom alten Orient bis zum Romischen Reich Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 50915 0 Hein L W Nelson Uberlieferung Aufbau und Stil von Gai Institutiones Studia Gaiana 6 Brill Leiden 1981 ISBN 90 04 06306 4 Dieter Norr Rechtskritik in der romischen Antike Bayerische Akademie der Wissenschaften Philosophisch Historische Klasse Abhandlungen NF 77 Verlag der Bayerischen Akademie der Wissenschaften Munchen 1974 ISBN 3 7696 0072 X Leopold Wenger Die Quellen des romischen Rechts Osterreichische Akademie der Wissenschaften Denkschriften der Gesamtakademie 2 ZDB ID 528265 2 Holzhausen Wien 1953 Bastian Zahn Einfuhrung in die Quellen des romischen Rechts In JURA Juristische Ausbildung 2015 S 454 f Einzelnachweise Bearbeiten Theo Mayer Maly Gaius 1 In Der Kleine Pauly KlP Band 2 Stuttgart 1967 Sp 660 662 hier Sp 660 Theo Mayer Maly Gaius 1 In Der Kleine Pauly KlP Band 2 Stuttgart 1967 Sp 660 662 hier Sp 660 Max Kaser SZ Band 70 1953 S 127 ff Eva Jakab Ulrich Manthe Recht in der romischen Antike In Ulrich Manthe Hrsg Die Rechtskulturen der Antike Vom Alten Orient bis zum Romischen Reich Verlag C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 50915 0 S 239 317 hier S 256 a b Hein L W Nelson Uberlieferung Aufbau und Stil von Gai Institutiones 1981 S 80 und 96 ff a b Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Verlag Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 47 S 168 ff Max Kaser SZ Band 69 1952 S 60 ff Normdaten Werk GND 4275310 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Institutiones Gai amp oldid 236612012