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Der Verbalvertrag war im romischen Recht ein klagbarer Schuldvertrag der dadurch zustande kam dass die Vertragsparteien sich im Rahmen eines speziellen Formakts mundlich erklarten wortformliches Schuldversprechen 1 Hauptanwendungsfall des Verbalkontraktes war die Stipulation der alteste und am haufigsten auftretende Schuldvertrag des ius civile 2 bekannt bereits seit dem Zwolftafelgesetz 3 Es wird in der rechtsgeschichtlichen Forschung davon ausgegangen dass Verbalvertrage einer bereits uralten Auguralpraxis entstammen 4 Bei gleichzeitiger Anwesenheit einigten sich die Parteien die romische Burger sein mussten uber ein Leistungsversprechen in Frage und Antwortform conventio Dieses Leistungsversprechen konnte einseitige Rechtsgeschafte umfassen so Schenkungsversprechen Garantieabreden oder Darlehensgewahrungen ebenso auch schuldrechtliche Novationen Bevor die erst spater entstandenen Konsensualkontrakte zum Zuge kamen erfassten Verbalvertrage auch wechselseitige Rechtsverhaltnisse wie den Kauf und ausserhalb des Typenzwangs liegende Rechtsgeschafte Da die Stipulation ein streng einseitiges Rechtsgeschaft war wurden wechselseitige Verbindlichkeiten wie der Kaufvertrag durch zwei Formalakte dienstbar gemacht Die Abwicklungschritte wurden aufgeteilt im ersten Schritt wurde die Warenstipulation Leistungstyp vollzogen Sodann wurde bezahlt indem in einem ebenso formlichen Akt die Preisstipulation Gegenleistungstyp vollzogen wurde Beide Geschaftsteile waren so aufeinander bezogen dass das wechselseitige Geschaft der Kaufvertrag zustande kam 1 Das Geschaft wurde methodisch im Frage Antwort System vollzogen Versprichst Du dass Du geben wirst Ich verspreche Verbalkontrakte wurden auch zu Burgschaftszwecken verabredet Die Burgschaft sponsio war akzessorisch denn der Haftung zugunsten Dritter lag ein Kausalgeschaft des Hauptschuldners zugrunde welches selbst durch Stipulation begrundet worden war Der Burge wurde vom Glaubiger gefragt ob er dasselbe verspreche was der Schuldner versprochen habe idem quod promisit spondesne woraufhin der Burge gleichlautend zum Glaubiger des zu sichernden Vertrages mit spondeo ich verspreche quittierte 1 5 Ein weiterer Verbalkontrakt war die dictio dotis 6 ein Dotalversprechen treuhanderische Ubertragung des Eigentums der Frau nebst Mitgiftverwaltung das nicht wie die Stipulation eine Antwort auf die vorhergehende Frage des Glaubigers enthielt Der Empfanger gab hier keine Erklarung ab band sich aber gleichwohl Der Versprechende formulierte etwa dotis filiae meae tibi erunt sestertium milia centum ubersetzt als Mitgift fur meine Tochter sollen Dir 100 000 Sesterzen zukommen 1 Einseitig war auch der Formalakt bei eidlichen Verpflichtungen von Freigelassenen ihrem Schutzherrn patronus mit Dienstleistungen gefallig zu sein promissio operarum 1 Die Klagen bei Verbalvertragen waren strengrechtlich Es konnten bereicherungsrechtliche Anspruche verfolgt werden auch war der Klagetyp der actio ex stipulatio zulassig Die Parteien mussten ihre Vertragsinhalte prazise und bestimmt formulieren damit die Klage nicht abgewiesen wurde denn den Geschworenen waren keinerlei Entscheidungsspielraume eingeraumt gewesen Die strenge Gebundenheit war auch der Grund fur eine spater einsetzende Rechtsentwicklung die dem Institut der Stipulation im klassischen Recht die Befullung von Rechtslucken zuwies Lucken die durch andere Vertragstypen nicht abgedeckt werden konnten etwa Vertragsumgestaltungen Uber die Eigenschaft als blosses Annexinstitut hinaus fuhrte das Vertragsschutzbedurfnis des Rechtsverkehrs letztlich dazu dass das Verbalvertragssystem aufgegeben wurde Die apriorische Festlegung auf eine vollstreckungsfahige Leistungsformel hatte den Verkehr nicht unerheblich behindert 7 Abgrenzung BearbeitenFur das romische Obligationenrecht gilt es Unterscheidungen zu treffen Der Verbalvertrag ist einerseits gegen den erst spater entstandenen Konsensualvertrag der formlose Willenserklarungen einfuhrte abzugrenzen Letzterer verdrangte den an altem Brauchtum hangenden Verbalvertrag wahrend der mittleren Kaiserzeit Weitere Vertragsformen waren der Realvertrag der an der Hingabe einer Sache hing und aus der lediglich besitzmittelnde Berechtigungen abgeleitet werden konnten Weiterhin abzugrenzen ist gegenuber dem Litteralvertrag bei dem Buchungen im Hausbuch vorgenommen wurden Wie auch der Real und der Litteralvertrag geht der Verbalvertrag auf die Zeit der spaten Republik zuruck 8 9 Literatur BearbeitenJan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 4 Rnr 16 f 20 ff Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 208 211 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 101 Max Kaser Divisio obligationum In Max Kaser Ramische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode Koln u a 1986 S 155 172 Ulrich Manthe Geschichte des romischen Rechts Beck sche Reihe 2132 Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 44732 5 S 26 28 Anmerkungen Bearbeiten a b c d e Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 208 211 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 101 Gaius 4 17a Ulrich Manthe Geschichte des romischen Rechts Beck sche Reihe 2132 Beck Munchen 2000 ISBN 3 406 44732 5 S 26 28 Vgl auch Gaius 3 92 Rudolf Leonhard Dictio dotis In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band V 1 Stuttgart 1903 Sp 390 392 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 4 Rnr 22 f Digesten 46 3 80 Vergleiche auch Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode in Forschungen zum Romischen Recht Band 36 Verlag Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 160 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbalvertrag amp oldid 234205127