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Ius strictum ist strenges Recht das ohne Rucksicht auf konkrete Gegebenheiten des Einzelfalles bindend anzuwenden ist Dieses starre Recht bildet den Gegensatz zur aequitas aus der sich das ius aequum entwickelt hat Letzteres versucht unangemessene Harten 1 die das ius strictum mit sich bringt abzufedern indem es den Einzelfall nach den Grundsatzen der Billigkeit oder nach Ermessen beurteilt 2 Striktes Recht ist typisch fur unentwickelte Rechtsordnungen denn der unerfahrene Gesetzgeber ist haufig der Auffassung dass er die ins Auge gefassten Rechtsverhaltnisse abschliessend zu regeln vermag Durch die Komplikationen die die Lebenswirklichkeit fur die Rechtspraxis mit sich bringt ist er dann in Reaktion darauf haufig angehalten neue Tatbestande zu schaffen oder zur Vermeidung von Unbilligkeiten die Tatbestande zu abstrahieren damit aus Obersatzen deduziert werden kann und Recht damit gestaltungsfahiger in Anwendung gebracht wird Es verhalf dem ius gentium ab der romischen Kaiserzeit zum Durchbruch 3 4 Fur das antike romische Zivilrecht war allein das ausgesprochene Wort und die Anwendung des gesetzlichen Wortlauts ausschlaggebend 5 Die Wirksamkeit von Rechtsgeschaften hing von der exakten Erfullung der gesetzlichen Vorgaben ab Vom Wortlaut abweichendes Handeln war bei Rechtsgeschaften wie der Manzipation der Selbstverpfandung oder bestimmter Verfugungsgeschafte nicht denkbar 6 Der strengrechtliche Charakter des Rechtsgeschafts spiegelte sich auch im Prozess denn die Strenge des ius civile fand sich in den Klagerechte im Legisaktionenverfahren wieder Strenges Recht ist ausserdem gegen ius cogens auch zwingendes Recht abzugrenzen Es bezeichnet den bestehenden Typenzwang Verwendung bestimmter Rechtsformen der der Privatautonomie Schranken setzt und selbst gegen den erklarten Parteiwillen wirkt unabdingbar ist 7 Im Gegensatz hierzu ist das ius dispositivum nachgiebiges Recht Konkrete Parteienentscheidungen konnen entgegenstehende Vorschriften verdrangen Das Vertragsrecht des BGB ist in der Regel dispositiv das formelle Recht hingegen nicht Literatur BearbeitenAlfred Manigk Ius strictum In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band X 2 Stuttgart 1919 Sp 1301 f Alfred Manigk Das Anwendungsgebiet der Vorschriften fur die Rechtsgeschafte Ein Beitrag zur Lehre vom Rechtsgeschaft Breslau 1901 Einzelnachweise Bearbeiten Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 26 Carl Creifelds Rechtsworterbuch 21 Aufl 2014 ISBN 978 3 406 63871 8 Vgl insoweit Gaius III 25 41 Digesten 29 2 86 pr Grundsatzlich Otto Lenel Das Edictum perpetuum Ein Versuch zu seiner Wiederherstellung mit dem fur die Savigny Stiftung ausgeschriebenen Preise gekront Leipzig 1927 zuerst 1883 S 279 ff Gaius III 18 Ludwig Mitteis Romisches Privatrecht bis auf die Zeit Diokletians 1 Grundbegriffe und Lehre von den Juristischen Personen Leipzig 1908 S 256 ff Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 31 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ius strictum amp oldid 222109862