www.wikidata.de-de.nina.az
Das Corpus Iuris Civilis C I C oder zur besseren Unterscheidung vom kirchlichen Corpus Iuris Canonici auch CICiv dt Bestand des zivilen Rechts ist eine spatantike Gesetzessammlung des ostromischen Kaisers Justinian aus den Jahren 528 bis 534 n Chr Die Kompilationen wurden begrifflich zunachst als Corpus iuris bekannt und tragen den zusatzlichen Hinweis auf das Privatrecht civilis seit der Zeit des franzosischen Humanismus Corpus iuris civilis 1663Die in einer spaten Restaurationsphase romischer Reichskultur entstandene Sammlung verschmolz vorklassisches mit in der Hauptsache klassischem Privatrecht Erganzt wurde es durch nachklassische Rechtsanordnungen die vornehmlich durch Kaiserkonstitutionen ergingen Das zunachst in blosser Vulgartradition stehende Fallrecht geriet im Mantel des Gesetzesrechts nach dem Untergang des Romischen Reiches weitgehend in Vergessenheit Erneut aufgegriffen wurde es erst ab dem fruhen 12 Jahrhundert mit Wiederentdeckung einer Handschrift der Digesten Fortan wurde es im Universitatsbetrieb zunehmend wissenschaftlich behandelt und einer Vielzahl von Bearbeitungen unterzogen um es praxistauglich zu machen Ausgangspunkt dafur waren die Glossatoren und im Anschluss die Kommentatoren Das Corpus bestand aus vier Buchern und war jahrhundertelang die wichtigste Textgrundlage des in weiten Teilen Europas bis ins 19 Jahrhundert angewandten romischen Rechts Teil des Gemeinen Rechts im Heiligen Romischen Reich wurde es kraft Gewohnheitsrecht und im Rahmen der Idee einer translatio imperii Sein Inhalt unterlag mehrstufigen und vielschichtigen Rezeptionsprozessen auch ist er in zahlreiche moderne Gesetzeswerke und Rechtsordnungen eingegangen Wie kein anderes Recht unterlag das Corpus einer eingehenden Rezeptionsgeschichte und hat bis heute grosse Bedeutung fur die Rechtshistoriographie Inhaltsverzeichnis 1 Name 2 Entstehung 3 Aufbau und Abfassungszeit 4 Geschichte des Corpus Iuris Civilis in Spatantike und Fruhmittelalter 5 Wiederentdeckung und Rezeption 5 1 Lotharische Legende und usus modernus 5 2 Zeit ab dem Aufkommen des Naturrechts 6 Ausgaben des Corpus Iuris Civilis 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseName BearbeitenDer neuzeitliche Werktitel Corpus Iuris Civilis wurde erst im Humanismus gelaufig Prominent erscheint er auf der 1583 erschienenen Druckausgabe der justinianischen Texte von Dionysius Gothofredus und hat sich seither allgemein durchgesetzt Die Bezeichnung der Sammlung als corpus iuris Korpus des Rechts entspricht dagegen dem zeitgenossischen justinianischen Sprachgebrauch und findet sich auch im Mittelalter etwa bei dem Glossator Accursius im 13 Jahrhundert 1 2 Entstehung BearbeitenUnter Leitung des quaestor sacri palatii Tribonianus wurden Bestandteil des Werkes die noch gultigen Kaisererlasse ab der Regierungszeit Hadrians die im Codex Iustinianus kodifiziert wurden Erstmals veroffentlicht wurde der Codex im Jahr 529 Am 30 Dezember 533 erlangte eine modifizierte Zweitauflage Gesetzeskraft Diese Fassung ist die bis heute bekannt gebliebene Zur Einleitung dienten die Institutiones Iustiniani ein Anfangerlehrbuch das an alte Lehrbucher insbesondere das des Hochklassikers Gaius angelehnt war und 533 veroffentlicht wurde Den Mittelteil bilden die Digesten auch Pandekten die ebenfalls 533 veroffentlicht wurden Abschliessend fanden die Novellae Einlass eine Sammlung von Nachtragsgesetzen leges novellae aus der justinianischen Zeit nach 535 selbst und zumeist nur in der griechischen Fassung uberliefert Die Neukodifikation des Romischen Rechts stellte eine Meisterleistung dar besonders angesichts der Kurze der Zeit Altere Codices wurden obsolet und das uberarbeitete Gesetzgebungswerk erleichterte die Prozessfuhrung fur die Zukunft erheblich In mancherlei Hinsicht so beispielsweise bezuglich der Rechtsstellung von Frauen und Sklaven handelte es sich beim CIC um ein aus heutiger Perspektive recht fortschrittliches Gesetzeswerk Aus dem Blickwinkel damaliger Zeit trug es hingegen konservative Zuge da in mehreren Punkten ein letztes Mal den Vorstellungen der romischen Rechtstradition gegenuber den Forderungen der christlichen Kirche der Vorrang gewahrt wurde So blieb beispielsweise die Scheidung ausdrucklich erlaubt und auch die privatrechtliche Stellung der Frau die sich im Verlauf der romischen Kaiserzeit stetig verbessert hatte war nach dem CIC noch deutlich gunstiger als sie es dann im christlichen Mittelalter wurde Den historischen Hintergrund der Neukodifikation bildete der stetige und schon von den Zeitgenossen als unaufhaltsam wahrgenommene Einflussverlust der romischen Kultur Justinian wollte sich ausdrucklich auf die bedeutende romische Vergangenheit beziehen Man beschloss deshalb das hochdifferenzierte romische Recht das in einer verwirrenden Vielzahl an Rechtsquellen alte Gesetze Kaiserspruche Schriften von Juristen etc verstreut existierte in einem Werk zusammenzufassen und zu bewahren Dabei sollte dasjenige Recht ausgeschieden werden das in der Spatantike nicht mehr galt zudem wurden die alten Rechtsquellen teils verandert und an die neue Rechtslage angepasst Dies geschah indem man bestimmte Regelungen wegliess oder die alten Rechtstexte umformulierte und an die Bedurfnisse der Zeit anpasste Dieser Prozess wurde bereits mit der diokletianischen Gesetzgebung des Codex Gregorianus eroffnet 3 4 Aufbau und Abfassungszeit BearbeitenDie Teile des Corpus Iuris Civilis sind Institutiones ein juristisches Lehrbuch zur Einfuhrung in Codex und Pandekten das vom Gesetzgeber gleich mitveroffentlicht wurde und somit besondere Autoritat hat Nicht zu verwechseln sind die Institutionen mit den Institutiones des Gaius Die Institutionen orientieren sich lediglich an dem Werk des Gaius Pandekten Digesta lateinisch geordnete Darstellung oder Pandectai griechisch allumfassend 533 534 Zusammenfassung des geltenden Rechts Codex Iustinianus gesammelte noch gultige Kaisergesetze seit dem 2 Jahrhundert n Chr Novellae Kaiserliche Gesetze die nach dem Jahr 534 erlassen wurden wurden in verschiedenen Novellensammlungen gesammelt und veroffentlicht Obwohl die Novellen Justinians auf Latein und soweit sie den Osten betrafen daneben auch auf Griechisch publiziert worden sein durften ging die offizielle lateinische Version in den allermeisten Fallen fruh verloren da man in Ostrom ab dem 7 Jahrhundert kein Latein mehr verstand weshalb man sehr lange irrtumlich annahm es habe sie nicht gegeben 5 Im Mittelalter war dann in Westeuropa das sogenannte Authenticum verbreitet eine Novellensammlung mit 134 Novellen die griechischen nun in lateinischer Ruck Ubersetzung Heute wird ublicherweise eine Novellensammlung mit 168 Novellen verwendet die griechischen in der Originalsprache Die einzelnen Teile des Corpus Iuris Civilis sind in Bucher eingeteilt und jedes Buch wiederum in Titel Jeder Titel wiederum ist in leges Einzahl lex deutsch Gesetz unterteilt die manchmal noch eine Untergliederung in Paragraphen aufweisen konnen Geschichte des Corpus Iuris Civilis in Spatantike und Fruhmittelalter BearbeitenDie Rezeption des antiken Rechts im Mittelalter sollte sich als ein wichtiger Aspekt bei der Entwicklung des modernen Rechts erweisen In der Spatantike zerfiel das Romische Reich faktisch nicht staatsrechtlich in zwei Reichsteile Das Westromische Reich ging im Verlauf der Volkerwanderung unter wahrend sich das Ostromische Reich noch jahrhundertelang halten konnte bis ins 7 Jahrhundert blieb Ostrom dabei ein erkennbar romisch spatantiker Staat Kaiser Justinian stammte aus den lateinischen Balkanprovinzen und hatte das Ziel das alte Romische Reich wiederherzustellen Er begann eine Restaurationskampagne gegen Vandalen Ostgoten und Westgoten so dass die Ostromer im Westen wieder teilweise Fuss fassen konnten In dieser Zeit des Aufbruchs wurde ab 529 das Corpus Iuris Civilis geschaffen und demnach auch in den wiedergewonnenen Gebieten im Westen in Kraft gesetzt Jedoch konnte das Ostromische Reich grosse Teile seiner bis 554 wiedergewonnenen Gebiete in Italien nicht lange gegen die seit 568 anruckenden Langobarden halten bis 625 fiel Sudspanien wieder an die Westgoten und Africa ging dann gegen Ende des 7 Jahrhunderts an die Araber verloren Das Corpus Iuris Civilis galt in Italien zwar fur die romischen Burger weiter doch war es von der weiteren Rechtsentwicklung weitgehend abgeschnitten Diese erfolgte nur noch durch die Novellen der ostromischen Kaiser in Byzanz wo sich das Griechische nach Justinian immer mehr durchsetzte Deshalb wurden auch die meisten Novellen der Novellensammlungen s o nach 535 nicht nur auf Latein sondern daneben auch in griechischer Sprache abgefasst nur jene Gesetze die sich explizit auf die lateinischsprachigen Gebiete des Reiches oder auf das gesamte Imperium Romanum bezogen bildeten eine Ausnahme Doch spatestens ab dem 7 Jahrhundert wurde das Lateinische im Osten so ungebrauchlich dass Griechisch nunmehr auch die Sprache des Rechts wurde und das Corpus Iuris Civilis hier nur noch in Ubersetzungen benutzt werden konnte Die lateinische Version der meisten Novellen ging darum verloren s o Im westlichen Teil des ehemaligen Romischen Reiches blieb das Corpus Iuris Civilis auf das zum Beispiel Papst Gregor der Grosse um 600 wiederholt Bezug nahm noch eine gewisse Zeit bekannt Das einst hochkomplexe klassische romische Recht war darin auf die aktuellen Lebensumstande der Zeit Justinians angepasst und verkurzt worden Die einhergehende Simplifizierung geschah nicht erst durch den Einfluss germanischer Rechtsbrauche vielmehr war sie schon in den spatantiken Entwicklungen spater bekannt geworden als das Vulgarrecht angelegt gewesen Nach der Volkerwanderung fehlte dem Corpus Iuris Civilis allerdings die Interpretation durch entsprechend versierte Juristen und einschneidender noch die Gesetzestexte fanden keinen gesellschaftlichen Ruckhalt mehr weil sich die Rechtsvorstellungen anderweitig entwickelt hatten Die germanischen Herrscher der Nachfolgereiche erliessen letztlich eigene Gesetze Sammlungen von romischen und germanischen Rechten siehe insoweit auch Germanische Stammesrechte Letztere basierten eher auf dem alteren Codex Theodosianus von 438 als auf dem Codex Iustinianus Man beschaftigte sich demzufolge auch immer weniger mit dem romischen Recht dies umso eher als die ostromischen Kaiser nach 600 ihren politischen Einfluss auf Westeuropa weitgehend einbussten und ihr Reich in eine tiefe Krise geriet Um diese Zeit verlor Latein im Osten endgultig den Status einer Rechts und Verwaltungssprache so dass die byzantinischen Gelehrten das Corpus Iuris fortan in der Regel nicht mehr verstanden Der umfangreichste Teil des Corpus Iuris Civilis die Digesten geriet ab Mitte des 7 Jahrhunderts in West und Ost in Vergessenheit Fur Jahrhunderte waren die Digesten damit verschollen bis sie Mitte des 11 Jahrhunderts wiederentdeckt wurden als sogenannte Littera Florentina Daran schloss sich eine bewegte Zeit der Auseinandersetzungen mit den Fragmenten des Textes an verstarkt vorangetrieben ab der zweiten Halfte des 11 Jahrhunderts durch Irnerius in Bologna Wiederentdeckung und Rezeption Bearbeiten Digestorum seu Pandectarum libri quinquaginta Lugduni apud Gulielmu m Rouillium 1581 Biblioteca Comunale Renato Fucini di EmpoliDie Wiederentdeckung der Digesten durch oberitalienische Gelehrte ebnete den Weg fur die Entstehung der modernen Jurisprudenz Durch die Vervollstandigung der justinianischen Quellen hatte das Gesamtwerk eine Bedeutung erlangt die als Offenbarung verstanden wurde Dem Werk wohnte die ratio scripta inne mit ihr verbunden unbeschranktes Vertrauen 6 Als erster bearbeitete Irnerius das Werk in grossem Umfang wissenschaftlich Es wird davon ausgegangen dass er ausgebildeter Rhetorik lehrer war der viel Erfahrung mit antiken Texten darunter Rechtsliteratur hatte In der Zeit des Irnerius lieferten gegenwartsbezogene Rechtstexte kein den Digesten vergleichbares Niveau Die germanischen Rechtsaufzeichnungen des fruhen Mittelalters wurden im Vergleich zum wiederentdeckten romischen Recht von den spateren humanistischen Juristen gar als Barbarengesetze abgetan Irnerius muss uber die Qualitat der Digesten erstaunt gewesen sein weshalb er sich dafur interessierte die weitgehend unbekannte Materie zu erschliessen Er unterrichtete die Digesten auch zunachst wohl im Rhetorikunterricht spater im Rechtsunterricht Diejenigen Schuler die die wissenschaftliche Beschaftigung mit den Digesten und dann auch den anderen Teilen des Corpus Iuris Civilis fortsetzten waren die so genannten Glossatoren Sie gingen aus der neu gegrundeten Rechtsschule von Bologna hervor Das Studium dort war bald von so hohem Ansehen dass Studenten aus ganz Europa nach Bologna stromten um die Texte kennenzulernen Spater entstanden auch an anderen Orten zunachst Oberitaliens dann in ganz Europa Universitaten mit wissenschaftlichem Rechtsunterricht vgl Gemeines Recht Nach klassischer Auffassung geschah die Arbeit der Glossatoren als Glossierung des geltenden Rechtes da die romisch deutschen Konige im Rahmen der Idee einer translatio imperii die Nachfolger der romischen Kaiser seien Diese Auffassung wird jedoch als ubertrieben angesehen so soll die Arbeit davon angetrieben worden sein dass das Corpus iuris als eine Art zeitlose Rechtsoffenbarung angesehen wurde 7 Die Idee einer translatio imperii wurde auch nur innerhalb des Reiches als eine mogliche Geltung romischen Rechtes rezipiert 7 So ist bekannt dass im fruhen 15 Jahrhundert die Idee gegenuber den Stadten Volterra und Lucca vertreten wurden die zur terra imperii gehorten Eine Rezeption des romischen Rechtes hing dabei stark von der kaiserlichen Autoritat ab und mit zunehmender Schwache dieser Autoritat begann das Argument der translatio imperii aus der rechtswissenschaftlichen Diskussion zu verschwinden 8 An seine Stelle trat eine Geltung des romischen Rechtes aufgrund eines angeblich von Lothar III erlassenes Gesetz von 1137 Zuerst taucht diese Stelle in nicht juristischer gelehrter Literatur beim Reformator Philipp Melanchthon auf 8 Nach dem Studium gingen die Studenten als gelehrte Juristen wieder in ihre Heimatlander zuruck um dort zunachst hohe Amter in der kirchlichen und in der weltlichen Verwaltung zu ubernehmen 9 In der Ausubung ihrer Aufgaben konnten die Juristen ihre am romischen Recht erlernten Fahigkeiten anwenden teils wendeten sie auch Rechtsinhalte des Corpus Iuris praktisch an Spater ubernahmen die in Bologna ausgebildeten Juristen auch Amter in der Rechtsprechung und verdrangten dort allmahlich die ungelehrten Richter Laienrichter die das Romische Recht nicht studiert hatten sondern Recht aufgrund lokaler Rechtsgewohnheiten sprachen Ein Hohepunkt dieser Entwicklung ist die Schaffung des Reichskammergerichts des hochsten Gerichts im Heiligen Romischen Reich in dem die Halfte der rechtsprechenden Assessoren gelehrte Juristen sein mussten Das romische Recht und damit auch das CIC spielte bereits in der Reichspolitik der romisch deutschen Kaiser ab Friedrich I Barbarossa eine nicht zu unterschatzende Rolle da die Kaiser auf Grundlage des spatantiken Rechts versuchten ihre eigene Position zu starken Der letzte Kaiser der dann Gesetze in das CIC einfugen liess war Heinrich VII zu Beginn des 14 Jahrhunderts Nach Einschatzung von Historikern ist jedoch die Rolle des CIC in dieser Zeit aber auch nicht zu uberschatzen so sei die Bedeutung des Privatrechts im Mittelalter ausserst gering 10 Nach der Einschatzung einiger Wissenschaftlern forderten diese kaiserlichen Handlungen wie unter anderem dass sich Friedrich I beim Reichstag von Roncaglia 1158 von vier Juristen aus Bologna beraten liess und insbesondere die Berufung von ausgebildeten Juristen aber die Rezeption des romischen Rechtes als Teil des romisch kanonischen Rechtes 9 Lotharische Legende und usus modernus Bearbeiten Im 16 Jahrhundert wurde die Geltung des romischen Rechtes nicht mehr auf die Idee einer translatio imperii gestutzt sondern auf das Gesetz Lothar III was auch als Lotharische Legende bekannt wurde 8 Hermann Conring analysierte die Legende und kam zu dem Schluss dass diese Geschehnissen nicht der Wahrheit entsprechen konnen Nach Conring sei die Verbreitung des romischen Rechtes durch wissenschaftliche Rezeption geschehen und habe durch die praktische Anwendung gewohnheitsrechtliche Geltung erlangt Es ist auch anzumerken dass nach Conring die Rezeption des Corpus Iuris Civilis rein historischer Natur sei und das Corpus durch Rechtsentwicklungen wie den Sachsenspiegel ersetzt werden sollte 11 Nach dieser Entwicklung galt das Corpus Iuris Civilis nicht mehr als in complexu in Kraft sondern fur jeden Rechtssatz muss die Geltung durch den Beweis einer tatsachlichen Rezeption beweisen werden 12 Das Corpus Iuris Civilis bildete im kontinentalen Europa in stiller Ubereinkunft und uber nahezu dreizehn Jahrhunderte Dauer neben dem Corpus Iuris Canonici die massgebliche Rechtsquelle fur das Gemeine Recht 9 Diese Ubereinkunft wird in einigen rechtshistorischen Schriften als eine Rezeption kraft Gewohnheitsrechtes beschrieben 13 10 In der Praxis kam es zu einer Kombination von romischem kanonischem und einheimischem Recht dem sogenannten usus modernus Dieser brachte in spaterer Entwicklung auch einige Kodifikationen hervor wie den Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 womit das romische Recht in Bayern nur noch subsidiar galt 11 Zeit ab dem Aufkommen des Naturrechts Bearbeiten Mit der Epoche des Naturrechts wurde das Corpus in vielen Landern Europas von nationalen Rechtskodifikationen abgelost die jedoch auf dem wissenschaftlich bearbeiteten Recht des Corpus Iuris Civilis aufbauten und in seiner Tradition stehen so der franzosische Code civil das preussische Allgemeine Landrecht oder das osterreichische Allgemeine Burgerliche Gesetzbuch In Deutschland galt das Corpus Iuris Civilis in manchen Gebieten bis zum Inkrafttreten des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB am 1 Januar 1900 wenn auch oft nur subsidiar Auch das BGB hat seine Wurzeln im wissenschaftlich bearbeiteten CIC Damit beschaftigt sich die Pandektenwissenschaft Sehr spat erst setzte die sogenannte Interpolationenkritik ein Es handelt sich um eine in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts beginnende Forschung die Untersuchungen daruber durchfuhrt inwieweit alte klassische Rechtstexte in der Spatantike verandert verfalscht oder missdeutet wurden Um die Rechtspflege nicht zu gefahrden wurde sie uber viele Jahrzehnte unterdruckt denn die Autoritat des CIC durfte nicht untergraben werden 6 14 Ausgaben des Corpus Iuris Civilis BearbeitenTheodor Mommsen Paul Kruger Hrsg Corpus Iuris Civilis Hildesheim 1889 ISBN 3 296 12101 3 Okko Behrends Rolf Knutel Berthold Kupisch und Hans Hermann Seiler Hrsg Corpus Iuris Civilis Text und Ubersetzung Heidelberg 1995 ff ISBN 3 8114 4533 2 bisher erschienen Institutionen Digesten 1 34 Stand Februar 2013 Rolf Knutel Berthold Kupisch Sebastian Lohsse Thomas Rufner Hrsg Corpus Iuris Civilis Die Institutionen Text und Ubersetzung 4 uberarbeitete Auflage Muller Heidelberg u a 2013 ISBN 978 3 8252 1764 8 UTB fur Wissenschaft Uni Taschenbucher 1764 Rechtswissenschaft C E Otto B Schilling C F F Sintenis Hrsg Das Corpus Juris Civilis Leipzig Focke 1830 alte deutsche Ubersetzung Digitalisierte Ausgabe der Universitats und Landesbibliothek Dusseldorf 1 Band 2 Band 3 Band 4 Band 5 Band 6 Band 7 Band Corpus iuris civilis Justiniani Institutiones Mit der Glossa ordinaria des Franciscus Accursius und den Summaria des Hieronymus Clarius Baptista de Tortis Venedig 14 VIII 1495 Digitalisat Corpus iuris civilis Codex Justinianus Mit der Glossa ordinaria des Accursius Nurnberg Anton Koberger 30 I 1488 Digitalisat Siehe auch BearbeitenRezeption des romischen RechtsLiteratur BearbeitenOkko Behrends Corpus Iuris Civilis In Axel Freiherr von Campenhausen Ilona Riedel Spangenberger Reinhold Sebott Hrsg Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Band 1 Schoningh Paderborn 2000 ISBN 3 506 75140 9 S 370 f Mario Bretone Geschichte des Romischen Rechts Von den Anfangen bis Justinian Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 36589 2 Heumann Seckel Handlexikon zu den Quellen des romischen Rechts 10 Auflage Graz 1958 online Wolfgang Kaiser Die Zweisprachigkeit reichsweiter Novellen unter Justinian Studien zu den Novellen Justinians In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Bd 129 Heft 1 2012 S 392 474 doi 10 7767 zrgra 2012 129 1 392 Paul Koschaker Europa und das romische Recht 4 unveranderte Auflage Beck Munchen u a 1966 Arnold Vinnius Institutionenkommentar Schuldrecht Text und Ubersetzung Ins Deutsche ubersetzt von Klaus Wille Mit einer Einfuhrung von Reinhard Zimmermann Muller Heidelberg 2005 ISBN 3 8114 5220 7 erste Ubersetzung in deutscher Sprache Peter Weimar Corpus Iuris Civilis In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 3 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1986 ISBN 3 7608 8903 4 Sp 270 277 Gerhard Wesenberg Gunter Wesener Neuere deutsche Privatrechtsgeschichte Im Rahmen der europaischen Rechtsentwicklung 4 verbesserte und erganzte Auflage Bohlau Wien u a 1985 ISBN 3 205 08375 X S 22 ff Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit Unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung Jurisprudenz in Einzeldarstellungen Bd 7 ZDB ID 501118 8 2 neubearbeitete Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1967 Bastian Zahn Einfuhrung in die Quellen des romischen Rechts In JURA Juristische Ausbildung 2015 S 448 454 doi 10 1515 jura 2015 0091 Weblinks BearbeitenCorpus iuris civilis Digesta Justiniani Infortiatum Mit der Glossa ordinaria des Accursius und mit Summaria des Hieronymus Clarius Baptista de Tortis Venedig 1495 Digitalisat der Universitats und Landesbibliothek Dusseldorf Digitalisierte Ausgabe des Corpus iuris Civilis mit Glossa ordinaria der Universitat Bologna Lyon 1560 Englische Ubersetzung Anfang des Corpus Iuris Civilis Die Institutionen in deutscher Ubersetzung Memento vom 13 Januar 2012 im Internet Archive Deutsche Ubersetzung des 1 Buches des Codex Justinianus Memento vom 27 November 2013 im Internet Archive The Roman Law Library mit dem lateinischen Text des CIC Yves Lassard Alexandr Koptev Ausschnitte aus dem Codex in englischer Ubersetzung Informationen zum romischen Recht Knappe Informationen uber das romische Recht Besonders die Links am Ende sind interessant Corpus iuris civilis Iustiniani Institutiones Mit der Glossa ordinaria des Franciscus Accursius Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek Mainz Peter Schoffer 23 V 1476 Corpus Iuris Civilis Podcast mit Matthias von Hellfeld und Holger Klein Corpus Iuris Civilis Konkordanz Transkription Grenoble Gothofredus 1595 Glossa Ordinaria 1627 Institutionen Schrader 1832 Deutsche Ubersetzung 1830ff im Repertorium digitaler Quellen zur osterreichischen und deutschen Rechtsgeschichte in der Fruhen Neuzeit Heino Speer Initienverzeichnis Denis Muzerelle Einzelnachweise Bearbeiten Friedrich Carl von Savigny Geschichte des Romischen Rechts im Mittelalter Bd 3 2 Aufl Mohr Heidelberg 1834 S 517 Fn a Okko Behrends Corpus Iuris Civilis In Lexikon fur Kirchen und Staatskirchenrecht Band 1 Schoningh Paderborn 2000 S 370 Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 48 Fritz Sturm Ius gentium Imperialistische Schonfarberei romischer Juristen in Romische Jurisprudenz Dogmatik Uberlieferung Rezeption Festschrift fur Detlef Liebs zum 75 Geburtstag hrsg von Karlheinz Muscheler Duncker amp Humblot Berlin Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen Neue Folge Band 63 S 663 669 Wolfgang Kaiser Die Zweisprachigkeit reichsweiter Novellen unter Justinian Studien zu den Novellen Justinians In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Bd 129 Heft 1 2012 S 392 474 doi 10 7767 zrgra 2012 129 1 392 a b Max Kaser Romische Rechtsquellen und angewandte Juristenmethode In Forschungen zum Romischen Recht Bd 36 Bohlau Wien Koln Graz 1986 ISBN 3 205 05001 0 S 119 121 a b David Kastle Lamparter Welt der Kommentare Struktur Funktion und Stellenwert juristischer Kommentare in Geschichte und Gegenwart Mohr Siebeck 2016 ISBN 978 3 16 154142 1 S 292 a b c Peter Oestmann Wege zur Rechtsgeschichte Gerichtsbarkeit und Verfahren UTB 2021 ISBN 978 3 8252 5709 5 S 133 a b c Josef Bongartz Gericht und Verfahren in der Stadt und im Hochstift Wurzburg Die furstliche Kanzlei als Zentrum der Appellations Gerichtsbarkeit bis 1618 Vandenhoeck amp Ruprecht 2020 ISBN 978 3 412 51822 6 S 74 a b Ungestorter Gebrauch der Freiheit und Erfullung der Pflichten des Wohlwollens im Privatrecht des Preussischen Allgemeinen Landrechts von 1794 Klaus Luig In Friedrich Ebel Hrsg Gemeinwohl Freiheit Vernunft Rechtsstaat 200 Jahre Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Symposium der Juristischen Gesellschaft zu Berlin 27 29 Mai 1994 Walter de Gruyter 2011 ISBN 978 3 11 090285 3 a b Udo Fink Rechtsreformuberlegungen in Kurmainz unter besonderer Berucksichtigung des Wirkens von Hermann Andreas Lasser und Hermann Conring In Irene Dingel Michael Kempe Wenchao Li Hrsg Leibniz in Mainz Europaische Dimensionen der Mainzer Wirkungsperiode Vandenhoeck amp Ruprecht 2019 ISBN 978 3 647 57127 0 S 115 Rudolf Hoke Osterreichische und deutsche Rechtsgeschichte Bohlau Verlag Wien 1996 ISBN 978 3 205 98179 4 S 139 Friedrich Endemann Romisches Privatrecht In Grundrisse der Rechtswissenschaft Original von 1925 Band 12 De Gruyter 2017 S 25 doi 10 1515 9783111656687 Grundlegend zur Interpolationenforschung Leopold Wenger Die Quellen des romischen Rechts 1953 S 855 ff Normdaten Werk GND 4113244 0 lobid OGND AKS LCCN n80104777 VIAF 185086370 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Corpus iuris civilis amp oldid 234761597