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Leges Barbarorum Barbarengesetze sinngemass Gesetze der Fremden oder Gesetze der Ungebildeten sind ein nicht mehr beziehungsweise in der Forschung noch als Reminiszenz verwendeter Sammelbegriff fur die germanischen Rechtsaufzeichnungen des fruhen Mittelalters Die Leges Barbarorum werden vor allem der Frankischen Zeit ca 500 888 n Chr zugeschrieben 1 Sie galten zwar auch spater weiter allerdings wurde das geltende Recht im Laufe des Hochmittelalters zunehmend umgestaltet 2 Nach Beginn der Rezeption des gelehrten romischen Rechts in Europa im 13 Jahrhundert pragten die humanistischen Juristen diesen Begriff in Abgrenzung zum nachklassischen Recht einerseits wegen des im Vergleich mit klassisch romischen Gesetzestexten verderbten Lateins der leges barbarorum andererseits um die Primitivitat der germanischen Rechtskultur gegenuber derjenigen des im Hochmittelalter wiederentdeckten und massgeblich gewordenen Corpus iuris civilis Justinians I zu verdeutlichen Die Wahl des Wortes barbarisch war bewusst abfallig denn die germanischen Stamme wurden als Zerstorer des romischen Reichs und der antiken Kultur angesehen Anmerkungen Bearbeiten Rudolf Gmur Andreas Roth Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte 13 Auflage Franz Vahlen 2011 ISBN 978 3 8006 3855 0 S 21 f Rudolf Gmur Andreas Roth Grundriss der deutschen Rechtsgeschichte 13 Auflage Franz Vahlen 2011 S 43 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Leges Barbarorum amp oldid 207218840