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Das vorklassische Recht bezeichnet in der Geschichte des romischen Rechts eine antike Zeitspanne die zwischen dem altromischen Recht und dem klassischen Recht liegt Daneben druckt der Begriff eine fruhe Entwicklung zu einer Rechtswissenschaft aus Sein Anfang reicht bis ins fruhe 2 Jahrhundert v Chr zuruck und es endet am Ubergang von der romischen Republik zum augustaischen Prinzipat im 1 Jahrhundert Inhaltsverzeichnis 1 Historischer Kontext 2 Rechtsgestaltende Einflusse 3 Rechtswissenschaft 4 Uberlieferung 5 Literatur 6 AnmerkungenHistorischer Kontext BearbeitenDas romische Reich profitierte in der Zeit zwischen den Punischen Kriegen und der Ara des ersten Kaisers Augustus von einem machtigen Aufschwung Dieser beeinflusste das politische wirtschaftliche und kulturelle Leben erheblich denn Rom wuchs weit uber seine bisherigen Grenzen hinaus Diesen Begebenheiten konnte sich das romische Recht insbesondere das Privatrecht nicht entziehen Selbiges war noch von einer schwerfalligen altromischen Burgerordnung gekennzeichnet deren Grundzuge mit den Veranderungen im gesellschaftlichen Leben und im Wirtschaftsverkehr nicht mehr Schritt halten konnten und aus der Zeit fielen So wuchs das Bedurfnis sich den vornehmlich sakraljuristischen Einengungen des Rechtslebens zu entledigen Der Druck stieg im Rahmen der enormen ausseren Machtausbreitung des Reichs Rom stand vor grossen organisatorischen Herausforderungen Besonders akut war der staatsrechtliche Reformbedarf und auch verwaltungspolitische Schwierigkeiten mussten angegangen werden Das Fremdenrecht das ius gentium musste modernisiert werden denn auch die vielen Angehorigen der unterworfenen Volker die peregrini verdienten wirksamen Rechtsschutz Da sie uber ein Burgerrecht nicht verfugten unterlagen sie bislang erheblichen Rechtsbeschrankungen Zudem war der Geltungsbereich des Fremdenrechts selbst nach dem Bundesgenossenkrieg allein auf Italien beschrankt Das Fremdenrecht war recht konturenarm gestaltet dafur konnte man aber den Vorteil ziehen grossere Handlungsspielraume zu nutzen Problematisch war dabei sicherlich dass verschiedene Rechtsschichten ius civile ius honorarium ius gentium zu beachten waren die einige Unscharfen in den Uberschneidungszonen aufwarfen Auch erweisen sich fur die Forschung Untersuchungen als schwierig die das Verhaltnis der verschiedenen Rechtsschichten zum Naturrecht ius naturale betreffen Die historischen Quellen geben hierzu namlich nur unzureichenden Aufschluss So lasst sich beispielsweise die Frage aufwerfen inwieweit die naturrechtlichen Betrachtungswinkel etwa zum Sach Begriff der Vorklassiker Effektivitat fur den Rechtsschutz aufwiesen Ausgangspunkt in der Vorklassik war dass allein greifbare korperliche und damit sinnlich wahrnehmbare Vermogensstucke als Sachen galten 1 Da die Fruhzeit Roms aber von der Ontologie eines spirituellen Materialismus gepragt war konnten die den Sinnen entzogenen und damit unkorperlichen Gegenstande begrifflich gleichwohl einbezogen werden 2 Zwischen corporales res und incorporales res wurde dann in der Kaiserzeit unterschieden incorporales res waren beispielsweise Forderungen oder Rechte die an fremden Sachen bestanden Mit der Expansion und der Machtentfaltung des Reichs nahm die Wirtschaft Fahrt auf Es erschlossen sich viele neue Versorgungsquellen Die altbauerliche Ordnung des romischen Guteraustauschs war damit uberfordert dringende Reformen standen an Der Handel der uber die Reichsgrenzen hinausging florierte so sehr dass dem Leistungssystem Ware ein neues Gegenleistungssystem gegenubergestellt werden musste Es entstand der Geldverkehr Gestalterische Elastizitat verlangte insbesondere gerade der grenzubergreifende Wirtschaftsverkehr Das Kaufmannsrecht trat als Sonderrecht hervor und das Kreditverkehrsrecht wurde erheblich ausgebaut 3 Rechtsgestaltende Einflusse Bearbeiten nbsp Prasentation der XII Tafeln in RomDen Beginn des vorklassischen Zeitalters bildet nach allgemeiner Auffassung ein dreiteilig aufgebautes zwolfbandiges Grundlagenwerk die sogenannte Tripertita Dieses Werk wird dem Juristen Sextus Aelius Paetus Catus zugeschrieben der im Jahr 198 v Chr Konsul war Darin bemuhte sich der Autor um ein Dreifaches Im ersten Teil fasste er die XII Tafeln die einzige Kodifikation die Rom je haben sollte entgegen aller bisherigen Gewohnheit erstmals literarisch Damit die Gesetzessammlung systemgerecht ausgelegt wird schuf er im Mittelteil und nach altbewahrter Tradition Kommentare und Interpretationshilfen 4 Im dritten Teil ging er aus Erwagungen der Praktikabilitat der Frage nach wie die Anspruche durchgesetzt werden konnen Er erganzte einen Katalog von Klagewegen die auf die eigene Initiative ausgelegten Klagen actiones und Einwendungen die der Verteidigung im Prozess dienten exceptiones Alle im Legisaktionenverfahren legis actiones entwickelten Prozessformeln wurden zusammengefasst 5 Auch wurden Rechtsinstitute hinzugefugt sodass insgesamt eine Prozessordnung entstand Die seit der Konigszeit mundlich uberlieferten Sitten und Gebrauche fanden sich somit in einem komplexen Nachschlagewerk zur Zwolftafelgesetzgebung wieder Sein revolutionarer Charakter wurde als Wiege des Rechts der Stadt Rom als Quelle des gesamten offentlichen und Privatrechts fons omnis publici privatique est iuris beschrieben und gepriesen 6 Neugestaltet wurden in der spaten Republik viele Teile des Privatrechts und des Zivilprozessrechts Inhalte vieler Justizedikte Die seit altrepublikanischer Zeit bekannte Zustandigkeit der Magistraten fur die Volksgesetzgebungsverfahren leges wurde abgelost Ab der Mitte des 3 Jahrhunderts v Chr kummerte sich vornehmlich der Plebs um die Volksbeschlusse Es entstanden die plebiscita Die Volkstribunen pragten die Gesetzgebung noch in der spaten Republik Als Quellen fur die Entwicklung des Rechts konnen einerseits Gesetze genannt werden dem gegenuber stand andererseits die uberaus schopferische Kreativitat der Gerichtsmagistraten in erster Linie waren das die Pratoren Die mit oft ungleicher Geltungskraft aufgestellten Rechtsgrundsatze unterlagen allerdings kaum einem System Sie standen oft nebeneinander ersetzten sich auch Gleichwohl gelten sie in der Gesamtschau als qualitativ hochwertig Das Fehlen einer Systematik war bereits immanentes Merkmal der XII Tafeln zumal diese Kodifikation in einem Wurf aus einem Sammelsurium von gewohnheitsrechtlichen Partikeln entstand Die ersten systematischen Gehversuche grunden daher bei Gaius Schuljurisprudenz im 2 Jahrhundert der in seinen Institutionen das Lehrbucheinteilungsprinzip nach personae res actiones einfuhrte 7 8 Unter das Personenrecht fielen auch das Familien und Erbrecht 9 Nach den gegenstandlichen Bereichen wurden ius publicum und ius privatum unterschieden Begriffe die sich nach heutigem Verstandnis deckungsgleich mit der Interessentheorie an den Angelegenheiten des Staates und des einzelnen orientieren Dieser Gegensatz findet sich bei Cicero 10 wurde spater aber erst von den Spatklassikern wieder aufgegriffen 11 Die Zuruckhaltung bei der Verwendung der beiden Begriffe offenbart dass den Terminologien eine systematische Bedeutung noch fehlte 12 Nachdem eine zusammenfassende Prozessordnung bereits geschaffen war wurde das Klagwesen selbst radikal umgebaut Die archaischen Legisaktionen fielen einem weniger formlichen Prozesstyp zum Opfer dem Formularprozess Dabei wurde insbesondere das Eigentums und Deliktsrecht aufgegriffen und fortentwickelt Rechtswissenschaft Bearbeiten nbsp Lehrbetrieb in der platonischen Akademie Paul Buffet geschaffen 1904 nbsp Buste des Zenon von Kition dem Begrunder der Stoa Archaologisches Nationalmuseum Neapel Inventarnummer 6128 Die Gestaltung von Recht war stets Ausdruck originarer Schopfungskraft der Romer Seine Schopfungshohe hatte Rom allerdings den einfliessenden Kraften des Hellenismus mit zu verdanken Ab dem 3 Jahrhundert v Chr werden deutlich die Einflusse der zenonischen Stoa bemerkbar 13 Ab der Jugendzeit Ciceros scharfte die Rhetorik der skeptischen Erkenntnislehre der platonischen Akademie die Redekunst der Juristen und Gerichtsredner die dem Oratoren die Rolle des Grunders und Erhalters von Recht zuwies Die Skeptiker postulierten zusammengefasst nicht an der Orientierung zugunsten der unerreichbaren Wahrheit Platon festzuhalten denn zur Sicherung einer rationalen Lebensfuhrung genuge der ausreichende Wahrheitswert der Wahrscheinlichkeit methodischer Zweifel als Zielvorstellung Okko Behrends fasst so zusammen dass das was der Mensch wissen kann bestenfalls in hochwahrscheinlichen immer wieder uberpruften Meinungen bestunde 14 Bereits die fruher verfassten XII Tafeln profitierten von der griechisch gepragten Philosophie der Antike 15 dies zu einer Zeit als der herbeibeschworene Gotterfrieden pax deum der Auguralreligion der pontifices den Rechtsfrieden bestimmte Diese Einflusse wirkten auf den Tatendrang und die Kreativitat der romisch republikanischen Juristen ein und bewirkten Synergien fur das Rechtsdenken Methodisch erhielt das System Ordnung beispielsweise bei der Formulierung von Begriffen Dabei habe eine bedeutende Rolle der in Rom wirkende griechische Exilant Philon von Larisa gespielt der seinen Lehrauftrag in die Tradition der Sophisten um Protagoras stellte Rom erhielt somit Zugang zu einer theoretischen Betrachtung von Recht Solidarische gemeinwohlorientierte Werte wurden dabei nicht formuliert denn sie wurden als in der Natur der menschlichen Gesellschaft verankert betrachtet Exemplarische Grundsatze dieser Art waren der Vertrauensschutz bona fides oder die allgemeine verkehrsrechtliche Sorgfalt diligentia 16 Fur die praktische Durchsetzung der so verankerten sozialethischen Grundwerte wurde eine weitere Ordnungsquelle betont die des Prators Der erhielt umfassende Handlungsfahigkeit fur die Wahl seiner Rechtsmittel Delegitimiert erst in der klassischen Kaiserzeit erhielten die naturrechtlich begrundeten Solidar und Sozialwerte verankert ja in der Natur der menschlichen Gesellschaft zur Uberwindung des bisherigen Arguments es konnte skeptischen Betrachtung als wahrscheinlich nicht standhalten ein neues Fundament das des Rechtsfriedens der den Gewaltzustand uberwindet eigenes Sozialprinzip 16 Weiteres Attribut hellenistischer Vorbilder ist der Gebrauch der Schrift Das erleichterte den Rechtsverkehr erheblich weil Zeugenurkunden testationes hergestellt oder Quittungen chirographa ausgestellt werden konnten Der Litteralvertrag dessen Ursprung im griechischen Bankwesen vermutet wird entstand als einheitliches Vertragssystem In das literarische Zentrum der Rechtswissenschaft ruckte zunehmend die Werksgattung des klassischen Edikts Gleichwohl darf nicht verkannt werden dass alles Recht intuitiv an Einzelfallen ausgerichtet wurde Von einer Theorie der Allgemeinbegriffe oder dem Betrieb eines Begriffssystems kann kaum gesprochen werden 17 Als Autoren erster rechtswissenschaftlicher Arbeiten traten Manius Manilius 18 Marcus Iunius Brutus 19 und Publius Mucius Scaevola 20 hervor weshalb sie als Wegbereiter von Rechtswissenschaft und Rechtslehre gelten Mit ihnen erhielt das von den Juristen der Priesterkollegien entstandene und ansatzweise entwickelte ius civile ein akademisches Fundament denn gleichzeitig begrundeten sie als fundatores Rechtsschulen Das ius civile war vornehmlich das althergebrachte ungeschriebene Gewohnheitsrecht und vereinzelt das durch Gesetzgebung der Decemvirn im Fall der XII Tafeln und die Tribunen in den Komitien geschaffene Recht Zeichen der Vielschichtigkeit der romischen Rechtsordnung zeigte das gegen das ius civile abzugrenzende ius honorarium auf das Amtsrecht der Jurisdiktionsmagistraten praetor urbanus fur Rechtsstreitigkeiten unter Burgern praetor peregrinus fur Rechtstreitigkeiten mit Beteiligung von Fremden Volker gemein recht und kurulische Adile fur die Marktgerichtsbarkeit Ius honorarium im Hinblick auf die Kompetenzperson fur den Erlass von Rechtsschutzprogrammen auch ius praetorium genannt diente der prozessualen Durchsetzung von ius civile Es erganzte noch und korrigierte bisweilen das uber das ius civile hinausgehende neu geschaffene Klagerecht 21 In diesem Zusammenhang erstellte Scaevolas Sohn Quintus Mucius Scaevola eine achtzehnbandige Zusammenfassung zum ius civile ein Gesamtwerk das erhebliche Auswirkungen auf die rechtswissenschaftliche Entwicklung hatte und uber Jahrhunderte zur Etablierung eines prominenten Familiennamens bei spateren Rechtsgelehrten fuhrte Erhalten geblieben sind lediglich Epitome uber die Zivilgerichtsbarkeit perpetuiert in den justinianischen Digesten 22 Einer der letzten Gelehrten der Vorklassik gilt als einer der bedeutendsten Servius Sulpicius Rufus 23 Schuler des Gaius Aquilius Gallus 24 von dem sein Zeitgenosse Cicero als dem wahren Begrunder der wissenschaftlichen Jurisprudenz ars iuris schwarmte 25 Zugeschrieben wird Rufus die Abfassung vieler Rechtsbucher darunter erste Kommentare zum pratorischen Edikt Die von den vorklassischen Juristen entwickelten Edikte enthielten Kataloge von Rechtsmitteln zur prozessualen Durchsetzung von Anspruchen Verfeinert wurden diese erst wahrend der klassischen Zeit Der Nachwelt sind die pratorischen Edikte bestenfalls fragmentarisch erhalten und uber Zitate und Hinweise in den Werken anderer Autoren nachweisbar 26 Typisches Kennzeichen des vor klassischen Rechts war die hohe Autoritatsgebundenheit Der romische Jurist stutzte sich entweder auf seine eigene Autoritat oder auf die eines bedeutenden Vorgangers veteres Nach heutigem Verstandnis waren sie insoweit keine Rechtstheoretiker die ihre Entscheidungen aus der Sachmaterie heraus dogmatisch argumentiert hatten Max Kaser spricht insoweit von einem in der Praxis der Rechtspflege gewachsene m Recht 27 Die Rechtsfindung folgte in dieser Phase weniger einer rationalen Vorgehensweise eher einem Rechtsgefuhl das Kaser Intuition 28 nannte Wieacker das Judiz 29 der romischen Juristen Auch blieben die Prinzipien der Rechtsformen weitgehend von den objektiven Wortbedeutungen beherrscht Bedeutende Rechtsgeschafte wie etwa die formgebundene Stipulation wurden traditionell nicht zur Verwirklichung individueller Vorstellungen der Parteien ausgelegt und umgesetzt eine Hypothek noch des fruhromischen Sakralrechts der Priesterkollegien deren Gremien aus Auguren Fetialen und Pontifices mit elitarem Rechtswissen Entscheidungsvorbehalt uber Gerichtstage Beherrschung des Kalenders Hoheit uber Klagformeln und Rechtsschopfungsakte bestanden Den Verfahren wohnte ein erzieherischer Charakter inne der der Gesellschaft Rechtssicherheit vermitteln sollte 30 Dort aber wo das traditionelle Recht schwieg wurden die Freiraume zunehmend personlicher und im Sinne des Wirtschaftsverkehrs kreativ genutzt 31 Theoretisch abstrahierende Rechtssatze kannte die Rechtsordnung der Republik nicht Tendenzen dazu kamen in Ansatzen fruhestens in Zeiten der spaten Republik auf Die Falllosungen anfanglich waren sie streng an die gesetzliche Wortbedeutung gebunden wurden technisch zunehmend abgeleiteter vorgenommen und unterlagen dabei einer fallvergleichenden Abfolge So wurde der Ausgangsfall herangezogen um ihn mit einem abgeschlossenen Fall zu vergleichen und gegebenenfalls Erkenntnisse zu ubertragen Entweder lag dem Vergleichsfall eine wirksame Regel zugrunde die sinnvoll herangezogen werden konnte oder es konnte eine Regel herausgebildet werden die uber den Vergleichsfall nachgewiesen wurde 32 Betreffend das alte Verbandsrecht lasst sich der privat gesellschaftliche Wandel anhand der zunehmenden Ruckbildung der Sippenrechte gentes verdeutlichen einem Prozess bei dem sich die Familie als organisatorische Einheit zunehmend isolierte und auch modifizierte die Manusehe wurde abgedrangt Frauen erhielten mehr Freiheiten den Hauskindern wurden beschrankte Sondervermogen eingeraumt Aufgrund der zuruckgedrangten Sittenaufsicht der Zensoren entwickelte sich dabei eine bisweilen willkurliche Rechtshandhabung die allerdings erst in der fursorglicher und wohlfahrtsstaatlicher orientierten klassischen Zeit des Prinzipats durch Senatsbeschlusse wieder eingefangen wurde 33 Das romische Personlichkeitsbewusstsein manifestiert sich in prominenten Rechtsansichten zur Allmacht durch patria potestas oder zur Freiheit in der Eigentumsgestaltung und der daraus hergeleiteten Testierfreiheit testamentum Unterentwickelt bleibt hingegen korporatives Recht Recht betreffend Korperschaften Gesellschaften eheliche Gutergemeinschaften oder Erbengemeinschaften 34 Uberlieferung BearbeitenViele Zeugnisse sind es nicht die zur Erhellung der vorklassischen Periode zur Verfugung stehen Sie sind aber hinreichend genug um sich eine Gesamtvorstellung machen zu konnen Unter den Erkenntnisquellen befinden sich einige Inschriften einige Gesetze leges und anderweitig gesetztes Recht Fragmentarisch haben einige Texte in den Digesten uberdauert Von den Juristenschriften die ab dem 2 Jahrhundert v Chr einsetzten wurden etliche Zitate von nichtjuristischen Schriftstellern aufgegriffen Sie geben im Rahmen von Komodien Aufschluss so etwa in denen von Plautus und Terenz Dabei sind allerdings Unwagbarkeiten zu beachten da erhebliche Vermischungen mit den Leitbildern der griechischen Antike bestehen 15 Als zuverlassiger gelten Werke des Polyhistors Varro auch die des Cato und insbesondere des grossen Gerichtsredners Cicero Cicero ist schon deshalb die bedeutendste Quelle weil er obgleich ebenfalls kein Jurist mit seinem rhetorischen Talent und seiner philosophischen Gesamtbildung das notwendige Rustzeug fur die Analyse von juristisch relevanten Tatsachen und fur die abschliessende rechtliche Bewertung mitbrachte 35 Uberliefert ist noch dass Augustus bei seinem Machtantritt Konzeptionen Caesars fur eine Kodifikation des Zivilrechts ius civile vorgefunden haben soll Der Plan sah vor dass das vorklassische Juristenrecht einbezogen werden sollte 36 37 Literatur BearbeitenMax Kaser Romisches Privatrecht Ein Studienbuch Fortgefuhrt von Rolf Knutel 19 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57623 2 Juristische Kurz Lehrbucher Kurzlehrbucher fur das juristische Studium Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 14 durchgesehene Auflage Bohlau Koln u a 2005 ISBN 3 412 28305 3 UTB 2225 Rechtsgeschichte ISBN 3 8252 2225 X ISSN 0340 7225 Inhalt Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch 6 vollstandig uberarbeitete Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 ISBN 3 8252 0465 0 UTB 465 Rechtswissenschaft Alte Geschichte ISSN 0340 7225 Ulrich Manthe Geschichte des romischen Rechts C H Beck Munchen 2000 2 Aufl Munchen 2003 C H Beck Wissen ISBN 3 406 44732 5 Jan Dirk Harke Juristenmethode in Rom Aus dem Buch Europaische Methodenlehre hrsg von Karl Riesenhuber Berlin Boston De Gruyter 2021 S 7 26 Anmerkungen Bearbeiten Digesten 1 8 1 1 Okko Behrends Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 45 Im Gegensatz dazu kannte die klassische Ontologie auch korperliche Gegenstande Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 46 S 159 f Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 1 Rnr 9 S 9 Marie Theres Fogen Romische Rechtsgeschichten Uber Ursprung und Evolution eines sozialen Systems Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2002 italienisch Bologna 2006 ISBN 3 525 36269 2 175 ff Titus Livius 3 34 1 2 6 7 Vgl unter vielen Franz Wieacker SZ 70 1953 S 93 ff derselbe Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung 2 Auflage Gottingen 1967 DNB 458643742 1996 ISBN 3 525 18108 6 S 228 f Siehe auch mit eigenen Herleitungen Okko Behrends Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 32 ff persona und S 44 ff res Jakob Fortunat Stagl Das didaktische System des Gaius in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 131 Heft 1 2014 S 337 Cicero Divinatio in Q Caecilium ad Caec div 5 18 Ulpian Digesten 1 1 1 2 Adolf Berger Iura 1 1953 S 102 ff 112 f Max Kaser Studia et documenta historiae et iuris Rom 17 277 ff Okko Behrends Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 44 ff Okko Behrends Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 61 ff hier S 61 f a b Fritz Schulz History of the Roman Legal Science Oxford 1946 Neudruck 1953 S 62 ff a b Okko Behrends Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 125 Heft 1 2008 S 83 ff 92 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 46 S 160 f anders aber Okko Behrends der von einer Rechtstheorie der Romer sprach siehe oben Die geistige Mitte des romischen Rechts Die Kulturanthropologie der skeptischen Akademie S 25 ff Vgl hierzu Detlef Liebs Manius Manilius In Werner Suerbaum Hrsg Die archaische Literatur Von den Anfangen bis Sullas Tod Handbuch der lateinischen Literatur der Antike Bd 1 C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 48134 5 S 562 f Tomasz Giaro Wolfgang Will Iunius III 1 In Der Neue Pauly DNP Band 6 Metzler Stuttgart 1999 ISBN 3 476 01476 2 Sp 70 Vgl hierzu Detlef Liebs Q Mucius Scaevola Pontifex In Werner Suerbaum Hrsg Die archaische Literatur Von den Anfangen bis Sullas Tod Handbuch der lateinischen Literatur der Antike Band 1 C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 48134 5 S 566 569 Digesten 1 1 7 1 Ius praetorium est quod praetores introduxerunt adiuvandi vel supplendi vel corrigendi iuris civilis gratia propter utilitatem publicam Vgl hierzu Detlef Liebs Q Mucius Scaevola Pontifex In Werner Suerbaum Hrsg Die archaische Literatur Von den Anfangen bis Sullas Tod Handbuch der lateinischen Literatur der Antike Band 1 C H Beck Munchen 2002 ISBN 3 406 48134 5 S 569 571 Jan Dirk Harke Romisches Recht Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57405 4 Grundrisse des Rechts 1 Rnr 10 S 9 f Cicero Brutus 41 154 Cicero Brutus 41 152 Pomponius Digesten 1 2 2 43 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 46 S 162 Max Kaser Zur Methode der romischen Rechtsfindung Nachrichten der Akademie der Wissenschaften in Gottingen Philologisch historische Klasse Gottingen 1962 2 Auflage 1969 S 49 54 Franz Wieacker Romische Rechtsgeschichte Quellenkunde Rechtsbildung Jurisprudenz und Rechtsliteratur Handbuch der Altertumswissenschaft Abt 10 Teil 3 Abschnitt 1 Einleitung Quellenkunde Fruhzeit und Republik Beck Munchen 1988 ISBN 978 3 406 32987 6 S 45 f Scaevola Digesten 42 8 24 Max Kaser in Rabels Zeitschrift fur auslandisches und internationales Privatrecht 12 1938 S 326 ff Jan Dirk Harke Argumenta Iuventiana Argumenta Salviana Entscheidungsbegrundungen bei Celsus und Julian In Schriften zur Rechtsgeschichte RG Band 157 Duncker amp Humblot Berlin 2012 S 14 f 16 f 29 Beschreibungen zu den Freiheitsgedanken in der romischen Rechtsordnung vgl insoweit Leopold Wenger in Studia et documenta historiae et iuris Band 15 1949 S 60 ff Ulrich von Lubtow Blute und Verfall der romischen Freiheit Betrachtungen zur Kultur und Verfassungsgeschichte des Abendlandes Berlin 1953 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 46 S 164 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht C H Beck Munchen 1955 Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 46 S 168 Sueton De vita Caesarum 44 Javier Paricio Labeo Zwei rechtshistorische Episoden aus den Anfangen des Prinzipats In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 117 Heft 1 2000 S 432 444 440 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorklassisches Recht amp oldid 238534005