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Die actio ist ein Begriff des altromischen Privatrechts und bezeichnet sowohl materiell einen Anspruch im Sinne eines subjektiven Rechts als auch prozessual die Klageformel deren sich der Inhaber des Rechts zu seiner Durchsetzung bedienen musste Die actio setzte sich aus einer materiellen und einer prozessualen Komponente zusammen Die actiones waren im edictum perpetuum zur Organisation des Rechtsschutzes gelistet und wurden vom zustandigen Magistraten der Rechtspflege vom Prator in Musterformeln fur einzelne Klagen gefasst Mittels der exceptio konnte der Beklagte prozessuale Gegenrechte Einwendungen geltend machen 1 Der Prator leitete den ersten Verfahrensabschnitt des Prozesses in iure denn er entschied uber die Prozessvoraussetzungen In einem zweiten Verfahrensabschnitt hatte der vom Prator ermachtigte Richter iudex den Klagsachverhalt zu wurdigen und mit dem niedergelegten Prozessprogramm abzugleichen apud iudicem um zu einem Urteil zu kommen Er entschied lediglich auf Verurteilung oder Klageabweisung Die subjektiven Rechte unterteilen sich hierbei in absolute Rechte die gegenuber jedermann geltend gemacht werden konnen und relative Rechte die nur gegenuber bestimmten Personen bestehen Absolute Rechte liessen sich mit der actio in rem relative Rechte mit der gegen den Verpflichteten gegebene actio in personam geltend machen Die Komplexitat des Begriffs der actio ergibt sich aus der im Vergleich zum heutigen Recht starkeren Einheit des materiellen Rechts und des Prozessrechts Leitgedanke war die Klage und nicht etwa der gesetzliche Tatbestand Das Klagerecht leitete sich aus einer aktionenrechtlichen Denkweise ab Der materielle Anspruch des Berechtigten die Sachbefugnis erscheint als blosser Reflex der prozessualen Moglichkeit durch eine actio einen bestimmten Rechtszustand herbeizufuhren Prozessfuhrungsbefugnis 2 In diesem Sinne stellen die actiones auch eine Konkretisierung der moglichen Verpflichtungen dar denen ein Schuldner unterworfen sein konnte Die Ausgestaltung des Zivilprozesses als Formularprozess fuhrte zu Aufstellungen von Formularen formulae fur jede actio aus denen wiederum auf die Natur der Verpflichtung obligatio geschlossen werden kann 3 Siehe auch BearbeitenListe der actiones des Romischen PrivatrechtsLiteratur BearbeitenMoriz Wlassak Rudolf Leonhard Actio In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band I 1 Stuttgart 1893 Sp 303 325 Einzelnachweise Bearbeiten Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 83 ff Max Kaser Rolf Knutel Romisches Privatrecht 17 Aufl Munchen 2003 S 48 Max Kaser Rolf Knutel Romisches Privatrecht 17 Aufl Munchen 2003 S 203 Normdaten Sachbegriff GND 4239645 1 lobid OGND AKS LCCN sh85000730 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio Recht amp oldid 227205829