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Die Manusehe abgeleitet von lat manus Hand war eine von zahlreichen Formen der Ehe im Romischen Reich Sie war verbreitet zur legendaren Zeit der Konige und nachweislich in der fruhen romischen Republik Romische Eheschliessung auf einer Urne Museo delle Terme di Diocleziano Rom Das Besondere dieser Form der Ehe war dass die Ehefrau im Rahmen eines Formalaktes confarreatio coemptio aus der Hand ihres Vaters in die Gewalt ihres Ehemannes beziehungsweise ihres Schwiegervaters wenn der Ehemann selbst noch unter der vaterlichen patria potestas stand uberging Manus war insoweit ein Verfugungsrecht denn die Frau gehorte damit nicht mehr zu ihrer Herkunftsfamilie sondern zur Familie ihres Ehemannes Ihre rechtliche Stellung dort war die einer vermogenslosen Tochter filiae loco 1 Starb die Frau vor ihrem Ehemann fand aufgrund ihrer Vermogensunfahigkeit kein Erbgang statt denn ein Nachlass war nicht vorhanden War hingegen der Ehemann vorversterbend erbte sie zusammen mit den Kindern sui heredes aufgrund eines vom ius civile eingeraumten gesetzlichen Erbrechts in der ersten der abwarts gestaffelten Klassen Sui heredes bedeutet in diesem Zusammenhang dass sie ebenso wie die Hauskinder gewaltfrei werden und folglich die Vermogensfahigkeit zuruckerlangen die zur zukunftigen Verwaltung ihres Nachlasses unverzichtbar ist Im Gegensatz zur manus freien Ehe war eine Scheidung praktisch unmoglich und die Mitgift dos gehorte dauerhaft ihrem Ehemann In der spaten Republik und in der Kaiserzeit wurde die Manusehe kaum noch geschlossen und wich Hochzeiten nuptiae 2 beziehungsweise formlosen Ehebunden Allerdings war es dem Mann selbst dann moglich manus an seiner Frau ersitzungsweise zu erwerben usus 1 Siehe auch BearbeitenMuntehe Wechsel der Vormundschaft vom Vater der Braut zum Ehemann Geschlechtsvormundschaft uber Frauen SC TertullianumQuellen BearbeitenGaius Institutiones 1 109 113 Literatur BearbeitenHerbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 5 verbesserte Auflage Bohlau Wien u a 1989 ISBN 3 205 05236 6 S 146 161 Eherecht S 162 165 Patria potestas Max Kaser Romisches Privatrecht Ein Studienbuch 16 durchgesehene Auflage Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 36065 3 58 und 59 Ingemar Konig Vita romana Vom taglichen Leben im alten Rom Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2004 ISBN 3 534 17950 1 S 32 40 Einzelnachweise Bearbeiten a b Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 S 207 Uwe Wesel Geschichte des Rechts Von den Fruhformen bis zur Gegenwart 3 uberarbeitete und erweiterte Auflage Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 47543 4 Rn 345 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Manusehe amp oldid 230021501