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Dieser Artikel befasst sich mit lex als Rechtsbegriff Fur weitere Bedeutungen siehe Lex Begriffsklarung Lex f Plural leges lateinisch fur Gesetz ist ein Begriff aus dem Romischen Reich der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet im engeren Sinne jedoch nur jene Rechtsvorschriften die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten Ursprung des Wortes sind die Verben legere lesen bzw auswahlen oder ligare binden Im Mittelalter wird der Begriff lex im Zusammenhang mit Rechtssammlungen benutzt in der Neuzeit in der Rechtsphilosophie und im Staatsrecht Inhaltsverzeichnis 1 Romisches Reich 1 1 Begriffsentwicklung 1 2 Definition 1 3 Verfahren 1 4 Form 1 5 Anwendung 1 6 Das Ende der klassischen leges 2 Mittelalter 3 Neuzeit 4 Bedeutende romische leges 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRomisches Reich BearbeitenBegriffsentwicklung Bearbeiten Der Ursprung des Begriffs lex ist umstritten der alteste romische Prozess die legis actio setzte wohl in seiner fruhesten Phase kein formliches Gesetz voraus sondern stellte einen Ritus dar der zur Durchsetzung eigener rechtlicher Interessen ein formalisiertes durch gottlich vorgegebene Ordnung festgelegtes Vorgehen vorsah 1 In der fruh republikanischen Zeit in der altziviles und sogenanntes vorklassisches Recht galten wurden die Absprachen und Abstimmungen uber Rechte demokratisch in den Burgerversammlungen der Komitien erzielt Die gewohnheitsrechtliche Anwendung festigte die Autoritat der in den Komitien ergangenen Beschlusse die als Gesetze leges galten 2 Der Begriff der lex wandelte sich im klassischen Recht der Kaiserzeit denn der Suoveran nahm Einfluss auf Rechtsordnung und damit Rechtsentwicklung 3 Die spatromischen Autoren hingegen verstehen unter einer lex eine Regel oder ein Gebot der souveranen Macht eines Staates die sich schriftlich publiziert mit Rechten oder Pflichten an die Angehorigen dieses Staates richtet In der Spatantike liess Justinian alles bis dahin bewahrte Recht thematisch gliedern um es um uberholtes Recht zu bereinigen und nach Bedarf zu modernisieren Es entstand das zweite fundamentale Gesetz seit den XII Tafeln die Kompilation des Corpus iuris civilis Als funftes Buch schloss Justinian dem zivilrechtlichen Gesamtwerk die Novellae an die personliche Gesetzgebung enthielt leges novellae 4 Definition Bearbeiten Lex est commune praeceptum virorum prudentium consultum delictorum quae sponte vel ignorantia contrahuntur coercitio communis rei publicae sponsio Eine lex ist eine allgemeine Vorschrift die von umsichtigen Mannern beschlossen wurde deren Verletzungen die willentlich oder unwissentlich begangen wurden im allgemeinen offentlichen Interesse mit Strafe bedroht sind Papinian Digesten 1 tit 3 s1 Quae scripto sancit quod vult aut iubendo aut vetando Das schriftlich bestimmt was gutgeheissen oder abgelehnt wird Marcus Tullius Cicero De legibus i 6 siehe auch De legibus ii 16 In den Institutionen Justinians 1 tit 2 s4 gibt es eine Definition die sich direkter auf die Staatsmacht als Quelle des Gesetzes bezieht Lex est quod Populus Romanus senatorio magistratu interrogante veluti consule constituebat Lex ist was das romische Volk auf Antrag eines senatorischen Magistrats zum Beispiel eines Konsuls festsetzte Diese Definition ist jedoch wie Aulus Gellius bemerkt nicht anwendbar auf die Gesetze zum imperium des Pompeius oder die Ruckkehr des Cicero die lediglich Individuen betreffen also eigentlich privilegia genannt werden Verfahren Bearbeiten 1 In der Gesetzgebung der romischen Republik und beginnenden Kaiserzeit war die lex das nach dem Antragsteller meist ein beziehungsweise beide Konsuln oder einer der Volkstribunen benannte von der Volksversammlung beschlossene Gesetz das die funf Stufen des Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hatte 1 Ein Magistrat und nicht die Volksversammlung bringt einen Gesetzentwurf in den Senat ein 2 Der Entwurf wird im Senat beraten 3 Der Gesetzentwurf wird veroffentlicht promulgatio 4 Uber den veroffentlichten Entwurf wird in den Comitien beraten rogatio und abgestimmt tribunizisches Rogationsrecht wobei die Vorlage nur angenommen uti rogas wie beantragt oder verworfen antiquo es bleibt beim Alten nicht aber abgeandert werden konnte 5 Das angenommene Gesetz wird veroffentlicht publicatio Seit 287 v Chr mit der lex Hortensia waren die Plebiszite plebiscitae den leges in ihrer Wirkung gleichgestellt Sie wurden allerdings als leges bezeichnet In der Kaiserzeit wurden die leges ohne dass die Arbeiten des Senats ansonsten aufgewertet worden waren durch die Senatsbeschlusse senatus consulta verdrangt auch kam die kaiserliche Gesetzgebung constitutiones auf Beispielhaft sei die die Constitutio Antoniniana genannt Nach dem Modus der Inkraftsetzung betrachtet gibt es zwei Arten romischer leges die leges curiatae und die leges centuriatae Die ursprunglichen Reprasentanten der leges waren die leges curiatae die vom Volk in den Kurienversammlungen beschlossen wurden Nach der Einrichtung von Zenturiatskomitien gerieten die Kurienversammlungen allmahlich ausser Gebrauch bewahrten aber in der formellen Ubertragung des imperium die ausschliesslich durch eine Lex curiata de imperio moglich war und in der Zeremonie der adrogatio siehe Adoption im Romischen Reich die lediglich in diesen Comitia getatigt wurde uber die Republik hinaus bis unter Augustus einen Schatten der alten Verfassung Diese leges wurden in den Zenturiatskomitien beschlossen eingebracht rogabantur durch Magistrate von senatorischem Rang die der lex dann auch ihren Namen gaben Eine solche lex wurde auch als populi scitum Festus s v Scitum Pop bezeichnet Als die Kurienversammlungen auf die gleiche Stufe gestellt wurden wie die Zenturiatskomitien wurde das Wort lex auch auf Plebiszite angewandt so dass lex ein allgemeiner Begriff wurde der manchmal mit besonderen Bezeichnungen wie lex plebivescitum lex sive plebiscitum est versehen wurde In seiner Aufzahlung der romischen Rechtsquellen Top 5 erwahnt Cicero keine Plebiszite die er damit unzweifelhaft unter die leges subsumiert Viele Plebiszite werden als leges zitiert so wie die lex Falcidia Gaius ii 227 und die lex Aquilia Cicero pro Tullio 8 11 Auf den Tafeln von Heraclea erscheinen die Worte lege plebivescito um die gleiche Verordnung zu bezeichnen und in der lex Rubria steht die Phrase ex lege Rubria sive id plebiscitum est Savigny Zeitschrift etc Band ix Seite 355 Form Bearbeiten Der Form nach kann man die romische Gesetzgebung nach den noch vorhandenen Fragmenten beurteilen Die Romer scheinen immer an den alten Begriffen gehangen zu haben und wenig uberflussige Worte zu benutzen Grosse Sorgfalt wurde auf jene Klauseln verwandt die vorgeschlagen wurden um eine bestehende lex zu andern und grosse Sorgfalt wurde auch aufgewandt um jede Uberschneidung mit einer fruheren lex zu vermeiden wenn deren Anderung nicht beabsichtigt war Die leges wurden oft in Kapitel capita eingeteilt Cicero ad Atticus iii 23 Sie wurden in Bronze aes geschnitten und auf dem Aerarium Sueton De vita Caesarum 28 Plutarch Cat Min 17 ausgestellt Vermutlich fand letzteres nur fur eine bestimmte Zeit statt Cicero ad Atticus xiv 12 Der Name der lex war ublicherweise vom Gentilnamen des Magistrats abgeleitet der es einbrachte wie die lex Hortensia vom Diktator Quintus Hortensius Manchmal erhielt die lex ihren Namen von den beiden Konsuln oder anderen Magistraten wie die lex Acilia Calpurnia Manius Acilius Glabrio die lex Aelia Sentia die lex Papia oder lex Papia Poppaea wobei es ublich war das Wort et und zwischen den beiden Namen wegzulassen wenn es auch Ausnahmen davon gibt Eine lex bezeichnete auch oft seinen Inhalt wie die leges Cincia de donis et muneribus Furia testamentaria Iulia municipalis und viele andere Leges die sich auf allgemeinere Themen beziehen wurden oft mit Kollektivnamen versehen wie leges agrariae leges judiciariae und andere vgl insoweit die leges Iuliae Manchmal wurde im Untertitel auf ein Kapitel einer lex verwiesen zuzuglich zum Hinweis auf den Inhalt des Kapitels zum Beispiel die lex Iulia de fundo dotali die ein Abschnitt der lex Iulia de adulteriis coercendis war Manchmal bezog eine lex ihren Namen auch aus dem hauptsachlichen Inhalt des ersten Kapitels wie zum Beispiel bei der lex Iulia de maritandis ordinibus Manchmal fasste eine lex auch verschiedene Vorschriften zusammen die auch zu ausserst unterschiedlichen Themen gehorten in diesen Fallen wurde die lex satura genannt lex Caecilia Didia lex Iulia municipalis Der Wortlaut einer lex wurde von der Person festgelegt die sie einbrachte wobei sie sich in vielen Fallen der Hilfe einer Person bediente die die Fachsprache beherrschte Eine lex wurde den comitia in ihrer Gesamtheit zur Zustimmung oder Ablehnung vorgeschlagen eine Diskussion uber einzelne Bestimmungen gab es nicht Anderungen waren nicht moglich nicht einmal die Diskussion daruber Die sanctio Strafbestimmung einer lex Rhet ad Herenn ii 10 Papinian Digesten 48 tit 19 s41 machte eine lex zu dem was die Romer eine perfecta nannten In einer lex perfecta werden Handlungen die im Gegensatz zu den Bestimmungen der lex stehen fur nichtig erklart Wenn eine lex diese sanctio nicht enthielt wurde sie imperfecta genannt vergleiche Lex imperfecta Eine lex wurde minus quam perfecta genannt wenn die Handlungen die im Gegensatz zu den Bestimmungen der lex stehen nicht fur nichtig erklart wurden aber mit einer Strafe belegt waren Savigny System etc Band iv Seite 549ff Die Einteilung der leges in perfectae etc ist offensichtlich nur auf solche leges anwendbar die die Romer dem Bereich des privatum ius zuwiesen Anwendung Bearbeiten 1 In den meisten Fallen dienten die leges der Losung politischer Fragen wahrend privatrechtliche Probleme im Allgemeinen von den rechtsprechenden Behorden und Fachjuristen auf der Grundlage der bestehenden Rechtssatze und normen entschieden wurden Durch Gesetze wurden zum Beispiel verfassungsrechtliche Beamtenlaufbahn cursus honorum Amtsvergabe Burgerrechtsverleihung Ubertragung von Sondervollmachten und kommandos okonomische sogenannte Ackergesetze Handelsbeschrankungen fur Senatoren usw und sozialpolitische Verhaltnis Patrizier zu Plebejern Stellung der Sklaven und Freigelassenen Ehegesetze Probleme geregelt 2 Zu den leges gehoren aber auch Festlegungen zwischen Behorden und Privatpersonen beziehungsweise zwischen Privatpersonen untereinander mit Vertragscharakter zum Beispiel die Guts und Bergwerksstatuten lex Hadriana lex Manciana und lex metalli Vipascensis Der Begriff wird dann genutzt um Vertragsbedingungen auszudrucken offensichtlich mit Hinweis auf die bindende Kraft aller Vertrage Das Werk des Marcus Manilius Konsul 149 v Chr uber den Handel wird von Cicero zitiert De oratore i 58 als Manilianas venalium vendendorum leges siehe Digesten 18 tit 1 s40 wo lex Verkaufsbedingungen meint Entsprechend findet man den Ausdruck leges censoriae um die Bedingungen auszudrucken unter denen die Zensoren offentliches Eigentum bebauen liessen und vielleicht bezeichnete der Begriff bestimmte standige Regularien fur derartige Fragen zu denen die Zensoren bevollmachtigt waren Frag de jure Fisci s18 Digesten 50 tit 16 s203 In beiden Fallen wird die Phrase lex censoria im Singular benutzt und diese lex ob sie ein Gesetz ist oder nicht scheint auch in Kapitel eingeteilt zu sein 3 Auch die von einem Oberbeamten spater vom Kaiser aufgestellten Ordnungen fur Provinzen und Stadte sogenanntes lex data gegebenes Gesetz wie die lex Rupilia fur Sizilien lex Pompeia fur Bithynien die Stadtrechte von Malaca lex Malacitana Salpensa lex Salpensana Urso lex Ursonensis und Tarent lex Tarentina werden zu den leges gezahlt Das Ende der klassischen leges Bearbeiten In der Spatzeit der Republik wuchs die Zahl der leges stark an Tacitus Annales iii 25 28 und Caesar wird nachgesagt dass er eine Uberarbeitung des gesamten Werks uberlegt habe Unter ihm und Augustus wurden viele Bestimmungen verabschiedet die unter dem allgemeinen Namen leges Iuliae bekannt sind Es wurde oft falschlicherweise behauptet dass keine leges oder Plebiszite nach der Zeit des Augustus in Kraft gesetzt wurden Obwohl die Abstimmung nur Formsache war wurde doch diese Form gewahrt und wenn dem nicht ware dann ware die Passage bei Gaius i 2ff in der er von leges und Plebisziten als gultiger Form der Gesetzgebung spricht nicht korrekt Ausserdem werden viele Gesetze erwahnt die in der romischen Kaiserzeit verabschiedet wurden wie die lex Visellia eine lex agraria unter Caligula und eine lex Claudia zur Vormundschaft bei Frauen Gaius i 157 171 Dies tritt jedoch nicht mehr auf als die alten Formen der Gesetzgebung beiseitegeschoben wurden aber sie uberlebten doch lange die Wahlen auf die allein die Passage bei Tacitus Annales i 15 verweist Manchmal wird in Ubersichten auch ein senatus consultum Senatsbeschluss als lex bezeichnet 14 tit 6 s9 4 s14 was keine grosse Ungehorigkeit darstellt wenn wir die Zeit betrachten als senatus consulta Gesetze waren Nur darf ein echtes senatus consultum nicht mit einer echten lex verwechselt werden es gibt keinen Grund anzunehmen dass die lex Claudia des Gaius ein senatus consultum gewesen sei und wenn er von einem senatus consultum aus der Zeit des Claudius spricht nennt er sie so i 84 91 Schliesslich Es wird keine lex erwahnt die nach der Zeit des Nerva verordnet wurde Digesten 47 tit 21 s3 1 Zwar sprach man auch in Hoher Kaiserzeit und Spatantike noch von leges doch kamen diese nunmehr auf andere Weise zustande Im 3 Jahrhundert konstatiert so Herennius Modestinus ausdrucklich dass eine lex zu seiner Zeit nicht mehr vom Volk sondern von den Kaisern gemacht werde Digesten 48 tit 14 s1 Mittelalter BearbeitenZu Beginn des 6 Jahrhunderts wurden unter der Bezeichnung lex im Westgoten lex Romana Visigotorum und Burgundenreich lex Romana Burgundionum Gesetzbucher veroffentlicht die fur die romische Bevolkerung galten und Auszuge aus den alteren Gesetzessammlungen darstellten Auch bei der spateren Aufzeichnung der germanischen Volksrechte findet der Name lex Verwendung Lex Alamannorum Lex Baiuvariorum Lex Frisionum Lex Ripuaria Lex Salica Lex Saxonum usw Neuzeit BearbeitenUnter anderem in der Rechtsphilosophie wird lex noch in lateinischen Ausdrucken und Begriffen gebraucht zum Beispiel Lex causae im internationalen Privatrecht das anzuwendende Landesrecht Lex commissoria die Verfallklausel Lex fori das am Gerichtsort geltende Recht Lex imperfecta ein Gesetz das unvollkommen nicht perfekt ist weil es fur den Fall der Zuwiderhandlung weder Strafe noch Unwirksamkeit der Handlung androht Lex loci delicti das Recht des Ortes an dem die deliktische Handlung vorgenommen oder der Deliktserfolg eingetreten ist Lex mercatoria internationale Handelsgewohnheiten Lex posterior derogat legi priori das spater erlassene Gesetz geht dem fruher erlassenen vor Lex rei sitae das an dem Ort einer Sache geltende Recht Lex specialis derogat legi generali die speziellere Regel geht der allgemeinen vor Lex superior derogat legi inferiori das hohere Gesetz zum Beispiel Verfassungsrecht geht dem niederrangigeren Gesetz vorIm Staatsrecht ist die lex ein aus bestimmtem Anlass ergangenes Massnahmengesetz oft aber nicht offiziell nach dem benannt dem es zugutekommt oder den es treffen soll Auch allgemeine Gesetze tragen zum Beispiel den Namen dessen der den Entwurf eingebracht hat Auch Gesetze die auf die Bedurfnisse einzelner Personen oder Unternehmen zugeschnitten sind werden oft inoffiziell nach diesen benannt so zum Beispiel die lex Naumann 1998 in Deutschland 5 oder die lex Nokia 2009 in Finnland 6 Solcherlei Gesetze geniessen in der Regel gleichwohl kein hohes gesellschaftliches Ansehen weshalb die Verwendung von lex Name oft negativ konnotiert ist Es kommt allerdings auch vor dass die Gesetze nach ihrem Verfasser oder dem Abgeordneten der sie eingebracht hat benannt werden und dann typischerweise nicht negativ konnotiert sind bspw Lex Koller in der Schweiz Bedeutende romische leges Bearbeiten nach Alter absteigend Lex XII tabulorum Zwolftafelgesetz lateinisch Leges duodecim tabularum aus den Jahren 450 449 v Chr die Kodifikation des bis dahin mundlich uberlieferten Rechts durch die Decemviri legibus scribundis Lex Valeria Horatia nach den Konsuln Lucius Valerius Poplicola Potitus und Marcus Horatius Barbatus mehrere Gesetze von 449 v Chr regeln staatsrechtliche Fragen Politische Immunitat der Volkstribunen Aufbewahrung der Senatsbeschlusse senatus consulta im Ceres Tempel Verbindlichkeit der Plebiszite Lex curiata de imperio Kuriatsgesetz uber das Imperium aus der fruhen Republik stammendes Gesetz das die Ubertragung der Amtsgewalt der Oberbeamten durch die comitia curiata regelte Lex Canuleia de conubio patrum et plebis uber die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern 445 v Chr durch das Gesetz wurden diese Ehen als legitim anerkannt Leges Liciniae Sextiae mehrere von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v Chr beantragte Gesetze von denen neben einem Ackergesetz das wichtigste entscheidende Bestimmungen fur die Entwicklung der romischen Staatsverfassung enthielt an der Spitze des Staates zwei Konsuln von denen einer Plebejer war unter ihnen fur die Rechtsprechung zustandig ein Praetor dazu zwei aediles curules Lex Poetelia Papiria de nexis uber Schuldknechtschaften nach dem Konsul Gaius Poetelius Libo Visolus und Lucius Papirius Cursor beseitigte 326 v Chr die freiwillige Schuldsklaverei indem sie die Haftung fur Schulden zum Beispiel durch Abarbeiten nicht mehr durch Verlust der Freiheit regelte Lex Aquilia de damno uber Schaden Busse 3 Jahrhundert v Chr regelte die Bussanspruche bei Diebstahl und Beschadigung von Sachen Sklaven eingeschlossen Lex Ogulnia 300 v Chr erhohte die Zahl der Pontifices und Auguren auf acht beziehungsweise neun die Plebejer erhielten Zutritt zu diesen Priesterkollegien Lex Hortensia de plebiscitis uber die Plebiszite des Diktators Quintus Hortensius 287 v Chr durch dieses Gesetz erhielten die Beschlusse der Plebs Plebiszite Gesetzeskraft Lex Flaminia de agro Gallico et Piceno viritim dividundo uber Pro Kopf Verteilung des gallischen und picenischen Ackers 232 v Chr Landverteilung in Norditalien an romische Burger Lex Claudia de modo navium uber die Grosse der Schiffe 218 v Chr das Gesetz verbot Angehorigen des Senatorenstandes den Besitz von Schiffen mit einem Fassungsvermogen von mehr als 330 Amphoren Grossere Handelsunternehmen waren damit den Senatoren untersagt deren okonomische Basis der Grundbesitz blieb wahrend der Handel sich beim Ritterstand konzentrierte Lex Cincia de donationibus uber Schenkungen das Plebiszit von 204 v Chr legte einen Hochstwert bei Schenkungen ausser an Verwandte fest Lex Furia testamentaria Testamentsgesetz zwischen 204 und 169 v Chr verbietet die Annahme von testamentarischen Legaten uber 1000 As Lex Villia annalis Jahresgesetz 180 v Chr regelte den senatorischen cursus honorum Lex Voconia 169 v Chr erlassen erganzte die erbrechtlichen Bestimmungen der Lex Furia Lex Calpurnia de repetundis vergleiche Lex Acilia von 123 2 v Chr 149 v Chr Lex Rupilia Statut der Provinz Sizilien 131 v Chr Lex Acilia de repetundis pecuniis uber zuruckzufordernde Gelder auf Antrag des Volkstribunen Manius Acilius Glabrio 123 122 v Chr erlassenes Gesetz gegen Erpressungen durch romische Beamte Leges Semproniae von Gaius Sempronius Gracchus 123 v Chr als Volkstribun beantragt Lex agraria Ackergesetz Fortfuhrung des Ackergesetzes des Tiberius Sempronius Gracchus vom Jahr 133 v Chr Lex frumentaria Getreidegesetz billiger Verkauf von Getreide an die stadtische Plebs Lex iudiciaria Geschworenengesetz drangte den Einfluss der Senatoren zugunsten der Ritter in den Gerichtshofen zuruck Lex militaris Wehrgesetz Aushebung nicht unter dem 17 Lebensjahr der Staat ubernimmt Kosten fur die Ausrustung Lex de provincia Asia uber die Provinz Asia Einfuhrung des romischen Steuerpachtsystems in dieser Provinz Lex de provinciis consularibus uber die Konsularprovinzen bestimmt vor der Wahl welche Provinz den kunftigen Konsuln zur Verwaltung gegeben wird Lex de provocatione uber die Berufung regelte Fragen der Berufung gegen gerichtliche Urteile Lex de viis muniendis uber den Ausbau der Strassen Forderung des offentlichen Strassenbaus Lex agraria Ackergesetz 111 v Chr Lex Appuleia agraria Ackergesetz des Lucius Appuleius Saturninus 100 v Chr regelte die Ackerversorgung der Veteranen Lex Appuleia de piratis persequendis uber die Verfolgung der Piraten ebenfalls von Saturninus 100 v Chr Lex Tarentina Stadtrecht von Tarent 1 Jahrhundert v Chr Lex Iulia de civitate uber das Burgerrecht des Konsuls Lucius Iulius Caesar 90 v Chr Gesetz das allen Latinern und Bundesgenossen der Romer das romische Burgerrecht verlieh Lex Plautia Papiria der Volkstribunen Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo 89 v Chr gewahrte allen Bundesgenossen sudlich des Po das romische Burgerrecht Lex Pompeia de Transpadanis uber die Transpadaner des Konsuls Gnaeus Pompeius Strabo 89 v Chr den Bewohnern nordlich des Po wurde das latinische Burgerrecht verliehen Leges Corneliae von 82 bis 79 v Chr von Sulla erlassen Lex iudiciaria Gerichtsgesetz Neuregelung des Gerichtswesens Lex de magistratibus uber die Beamten setzte eine bestimmte Folge der senatorischen Amter fest Lex de praetoribus uber die Praetoren Erhohung der Pratorenstellen auf acht Lex de proscriptione Gesetz uber die Verfolgung politischer Gegner und die Einziehung von deren Vermogen Lex de repetundis vergleiche Lex Acilia Lex Cornelia de tribunicia potestate uber die Volkstribunen beschrankte den Einfluss der Volkstribunen Lex de XX quaestoribus uber die 20 Quaestoren erhohte die Quastorenzahl auf 20 Lex Gabinia de piratis persequendis vergleiche Lex Appuleia Gesetz das 67 v Chr Pompeius den Krieg gegen die Piraten auf 3 Jahre ubertrug Lex Roscia theatralis 67 v Chr regelt die Sitzverteilung in den Theatern und den Zensus des Ordo Equesters benannt nach Volkstribunen Lucius Roscius Otho Lex Manilia des Gaius Manilius 66 v Chr Ubertragung der Kriegsfuhrung gegen Mithridates VI von Pontos und Tigranes II von Armenien an Pompeius Lex Papia 65 v Chr des Gaius Papius uber die Ausweisung der peregrini Burgerschaftsfremde Lex Pompeia Statut der Provinz Bithynia 63 v Chr Von Gaius Iulius Caesar erlassene oder veranlasste Leges Iuliae Lex agraria Ackergesetz 59 v Chr wurden zwei Ackergesetze erlassen von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domanen vorsah Lex de repetundis vergleiche Lex Acilia 59 v Chr Gesetz das noch in der romischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete Lex Vatinia de imperio Caesaris uber das Kommando Caesars legte 59 v Chr die Provinzen fest die Caesar nach Ablauf seines Konsulats fur funf Jahre unterstellt werden sollten Lex Licinia Pompeia der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Pompeius Verlangerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um 5 Jahre 55 v Chr Lex municipalis Munizipiengesetz 45 v Chr regelte die Rechtsprechung in den Landstadten des romischen Reichs Lex Antonia de mense Quintili uber den Monat Quintilis des Konsuls Marcus Antonius 44 v Chr Umbenennung des Monats Quintilis in Juli zu Ehren des toten Caesars Lex Ursonensis auch als Lex coloniae Iuliae Genetivae bezeichnetes Stadtrecht von Urso Hispanien von 44 v Chr Lex Rubria de Gallia cisalpina Statut der Provinz Gallia cisalpina vor 42 v Chr Lex Falcidia 40 v Chr das Gesetz sicherte die Anspruche des Erben indem es gestattet hochstens drei Viertel des Erbguts durch Legate zu veraussern Leges Iuliae des Augustus Lex de adulteriis coercendis uber die Verhinderung von Ehebruchen 18 v Chr enthalt Strafvorschriften fur Unzucht und Ehebruch Lex iudiciorum publicorum et privatorum uber offentliche und private Gerichte mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens Straf und Privatrechts Lex de maritandis ordinibus uber die Heiratspflicht der Stande wohl 18 v Chr enthalt Eheverbote und gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete Lex Fufia Caninia 2 v Chr beschrankte die Zahl der mit Testament freilassbaren Sklaven auf maximal 20 Lex Aelia Sentia 4 n Chr Altersbegrenzung bei Freilassung von Sklaven Der Herr muss in der Regel mindestens 20 der Sklave mindestens 30 Jahre alt sein Lex Papia Poppaea 9 n Chr fuhrte die Bestimmungen der lex Iulia de maritandis ordinibus des Kaisers Augustus weiter Lex Iunia Norbanna 19 gewahrte freigelassenen Sklaven unter bestimmten Umstanden ein beschranktes latinisches Burgerrecht Lex Iunia Petronia 19 bei Entscheidungen uber die Frage ob eine Person Sklave sei oder nicht genugte Stimmengleichheit fur die Freiheit Lex Petronia 61 verbot Sklaven ohne richterliches Urteil an Tierhetzen zu verkaufen Lex de imperio Vespasiani uber das Imperium des Vespasian inschriftlich erhaltenes Gesetz das die Grundlagen der Kaisergewalt Vespasians enthalt Die Ubertragung der kaiserlichen Gewalt durch eine lex de imperio in der fruhen Kaiserzeit hat die lex curiata de imperio der Republik zum Vorbild Lex Manciana vielleicht von einem Legaten Vespasians erlassenes Gesetz Statut fur die kaiserlichen wie privaten Grundbesitzungen in Africa das die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Kolonen Grundeigentumern Verwaltern und Grosspachtern regelte Lex Malacitana 82 84 Gemeindeordnung von Malaca Hispanien Lex Salpensana Stadtrecht von Salpensa in Hispanien 82 84 Lex Irnitana Stadtrecht von Irni in Hispanien 81 Lex provinciae die Verfassung einer romischen Provinz hier fur Germania inferior und Germania superior Lex Hadriana de rudibus agris uber unbebaute Acker von Hadrian wohl zur Erganzung der lex Manciana erlassenes Gesetz mit besonderen Schutzverordnungen und Rechten fur die Kolonen Erbrecht Inbesitznahme unbebauter Acker Lex metalli Vipascensis Statut des Bergwerks von Vipasca fragmentarisch erhaltene Inschrift enthalt in Form eines Vertrages zwischen einem kaiserlichen Prokurator und den Pachtern eines Erzbergwerks von Vipasca Hispanien das Statut des Betriebs aus dem 2 Jahrhundert dem sicher eine fur alle Bergwerke Hispaniens oder Lusitaniens gultige lex metallorum Bergwerksordnung zugrunde lag Weblinks Bearbeiten Wiktionary lex Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen The Roman Law Library Yves Lassard Alexandr Koptev Informationen zu allen Volksrechten in der Bibliotheca legum regni Francorum manuscripta Handschriftendatenbank zum weltlichen Recht im Frankenreich Karl Ubl Universitat zu Koln Einzelnachweise Bearbeiten Detlef Liebs Romisches Recht 5 Auflage 1999 S 28 Folker Siegert Charakteristika des romischen Rechts in Band I Einleitung Arbeitsmittel und Voraussetzungen hrsg von Folker Siegert Berlin Boston De Gruyter 2023 S 53 76 53 f Ulrich Manthe Geschichte des Romischen Rechts 4 Auflage Munchen 2011 S 88 92 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 13 Auflage Bohlau Koln u a 2001 ISBN 978 3 8252 2225 3 S 211 f Noch nicht am Ziel Welt online vom 12 Dezember 1998 Finnische Firmen durfen Mitarbeiter Mails prufen Welt online vom 4 Marz 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lex amp oldid 233467359