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Gaius Manilius war ein romischer Politiker der im Jahre 66 v Chr das Amt des Volkstribuns bekleidete Bekannt ist er vor allem wegen der auf seine Initiative verabschiedeten und nach ihm benannten Lex Manilia Es handelt sich hierbei um das Gesetz das Pompeius den unumschrankten Oberbefehl im dritten Mithridatischen Krieg verlieh Inhaltsverzeichnis 1 Karriere 1 1 De libertinorum suffragiis 1 2 Der dritte Mithridatische Krieg und die lex Manilia 1 3 Prozess und Verbannung 2 Literatur 3 EinzelnachweiseKarriere BearbeitenDe libertinorum suffragiis Bearbeiten Zu Beginn seines Amtsjahres als Tribun 10 Dezember 67 1 gelang es ihm ein Gesetz de libertinorum suffragiis zu verabschieden das den Freigelassenen das Privileg gab gemeinsam mit denjenigen zu wahlen die sie freigelassen hatten d h im selben Tribus wie ihr Schutzherr ihr patronus Das Gesetz wurde bereits zwanzig Jahre zuvor vom Volkstribun Publius Sulpicius Rufus durchgesetzt aber durch die sullanische Restauration wieder aufgehoben 1 Am 29 Dezember liess Manilius die lex in der gering frequentierten Volksversammlung zum Gesetz erheben welche wiederum am 1 Januar 66 v Chr vom Senat wegen verfassungswidrigen Verfahrens fur ungultig erklart wurde 2 Der dritte Mithridatische Krieg und die lex Manilia Bearbeiten Im dritten Mithridatischen Seerauberkrieg der 74 v Chr einsetzte hatte Lucius Licinius Lucullus 73 bis 68 v Chr im Osten beachtliche Erfolge erzielt und sowohl Mithridates VI von Pontus als auch dessen Verbundeten Tigranes den Grossen besiegt Doch 67 v Chr meuterten Lucullus Truppen unter der Fuhrung von Publius Clodius Pulcher und ermoglichten es Mithridates und Tigranes erneut in Pontus und Kappadokien einzumarschieren 3 In Rom wurde Lucullus durch Vertreter der Steuerpachter wegen vermeintlicher Konsolidierung der Finanzen der Provinz Asia verleumdet Seine Abberufung und die Unwirksamkeit seines unmittelbaren Nachfolgers Manius Acilius Glabrio hatten zur Folge dass Mithridates ein Sieg uber das romische Kontingent bei Zela gelang und er damit seine Stellung erneut festigen konnte 4 Bis Ende 67 v Chr hatte Mithridates sein gesamtes fruheres Reich zuruckerobert 5 Im Jahre 66 v Chr reichte Manilius den nach ihm benannten Gesetzesentwurf der lex Manilia ein durch die alle drei Generale zuruckberufen werden sollten die sich noch im Osten befanden Lucullus in Pontus Glabrio in Bithynien und Quintus Marcius Rex in Kilikien Ihre Befehle und die gesamte Fuhrung des Krieges im Osten ubertrug er auf Pompeius der sich bereits im Osten aufhielt um seinen Feldzug gegen die Seerauber zu beenden wie in der lex Gabinia von 67 v Chr vorgesehen 4 Es ist der Gesetzesantrag fur den u a der damalige Praetor Cicero in seiner ersten politischen Rede der erhaltenen pro lege Manilia de Cn Pompei eintrat 1 6 7 Der Gesetzesentwurf des Manilius stiess innerhalb der Nobilitat auf unterschiedliche Resonanz Zwar wurde er von Quintus Hortensius und Quintus Lutatius Catulus abgelehnt 8 aber von mehreren bedeutenden Konsularen unterstutzt sodass er im Gegensatz zur lex Gabinia die Pompeius im Jahre 67 v Chr ein Sonderkommando mit tiefgreifenden Vollmachten ubertragen hatte und beim Senat auf Widerstand gestossen war 4 in den comitia tributa einstimmig angenommen wurde Zu diesen Ex Konsuln gehorten Servilius Vatia Isauricus Gaius Scribonius Curio Gaius Cassius Longinus und Gnaeus Cornelius Lentulus Clodianus 9 10 Pompeius ging bald gegen Mithridates und Tigranes vor und besiegte beide bis Ende 65 v Chr Prozess und Verbannung Bearbeiten Manilius wurde nach seinem Ausscheiden aus dem Amt im Dezember 66 v Chr zweimal angeklagt Die Einzelheiten zu beiden Prozessen sind aufgrund mangelnder Quellenbelege nur noch geringfugig nachvollziehbar Noch im Dezember wurde er vor der von Cicero geleiteten quaestio repetundarum wegen Unterschlagung angeklagt 11 Die Verhandlung wurde aber auf den Januar 65 v Chr verschoben und dann bei der allgemeinen Unruhe die durch die Catilinarische Verschworung hervorgerufen wurde eingestellt sodass auch die Verteidigung Ciceros die er Manilius zugesagt hatte ausblieb 1 In den Quellen erfahrt man noch von einer zweiten Anklage wegen Majestatsverbrechens doch verschwimmen die Angaben uber den Prozess sodass der genaue Ausgang nicht rekonstruiert werden kann Man spekuliert jedoch dass es zu einer Verurteilung des Manilius gekommen ist Literatur BearbeitenFriedrich Munzer Manilius 10 In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band XIV 1 Stuttgart 1928 Sp 1133 f Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Friedrich Munzer Manilius 10 In Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft RE Band XIV 1 Stuttgart 1928 Sp 1133 f Timothy P Wiseman The Senate and the Populares 69 60 B C In Alan K Bowman John B Bury Averil Cameron John A Crook The last age of the Roman Republic 146 43 B C The Cambridge Ancient History Band 9 2 Auflage 1 Publikation Cambridge University Press Cambridge 1994 ISBN 0 521 25603 8 S 338 A N Sherwin White Lucullus Pompey and the East In The Cambridge Ancient History Band 9 Cambridge 1994 S 239 243 a b c Uwe Walter Romische Geschichte bis 30 v Chr In Carl Ploetz Hrsg Der grosse Ploetz Die Enzyklopadie der Weltgeschichte 35 vollig neu bearbeitete Auflage Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2008 ISBN 978 3 525 32008 2 S 209 256 Richard S Williams The Appointment of Glabrio cos 67 to the Eastern Command In Phoenix Nr 38 1984 S 221 234 Velleius Paterculus Historia Romana 2 33 1 Cicero De imperio Cn Pompei 69 Cicero De imperio Cn Pompei 51 64 Cicero De imperio Cn Pompei 68 Timothy P Wiseman The Senate and the Populares In The Cambridge Ancient History Band 9 Cambridge 1994 S 335 Plutarch Cicero 9 4 Normdaten Person GND 112285806X lobid OGND AKS VIAF 63148389120410710044 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Manilius GaiusKURZBESCHREIBUNG romischer TribunGEBURTSDATUM 2 Jahrhundert v Chr oder 1 Jahrhundert v Chr STERBEDATUM 1 Jahrhundert v Chr Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gaius Manilius amp oldid 227641266