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Der Repetundenprozess actio de repetundis war ein im antiken Rom praktiziertes Gerichtsverfahren welches zugunsten der Einwohner der romischen Provinzen um ca 200 v Chr eingefuhrt wurde Auf diesem Wege konnten die Provinzialen gegen ausbeuterische Statthalter vorgehen und widerrechtlich konfiszierten Besitz zuruckfordern Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Entwicklung zur Zeit der Republik 3 Kaiserzeit 4 Verfahren 5 Literatur 6 Anmerkungen 7 Siehe auchWortherkunft BearbeitenDer Begriff Repetundenverfahren actio de repetundis geht zuruck auf das Gerundiv des Verbs repetere lat zuruckfordern und beschreibt den Zweck des Verfahrens Zuruckforderung der zu Unrecht entwendeten Dinge Wortlich ubersetzt Prozess uber die zuruckzufordernden Dinge Entwicklung zur Zeit der Republik BearbeitenDie in den romischen Provinzen grundsatzlich fur ein Jahr eingesetzten Statthalter beuteten diese zum eigenen Nutzen oft rucksichtslos aus Dies trug entscheidend zum Verfall der politischen und geschaftlichen Moral in Rom bei Seit dem fruhen zweiten Jahrhundert v Chr wurde das Repetundenverfahren als Ruckforderungsverfahren gegen ausbeuterische Magistrate zugelassen Es ist zum ersten Mal fur das Jahr 171 v Chr belegt als hispanische Bundesgenossen mit Genehmigung des Senats ehemalige Statthalter in einem Zivilprozess anklagten 1 Ein standiger Gerichtshof fur Erpressungssachen quaestio de repetundis wurde 149 v Chr durch eine lex Calpurnia repetundarum eingerichtet und durch die lex Acilia repetundarum 123 122 v Chr weiter ausgestaltet 2 Die durch die lex Acilia auf das Doppelte der erpressten Summe festgelegte Strafe wurde vermutlich unter Sulla weiter erhoht Weitere Anderungen am Repetundenprozess nahm Gaius Iulius Caesar in seinem ersten Konsulat 59 v Chr vor Das Repetundenverfahren nahm allmahlich den Charakter eines politischen Kriminalprozesses an wie der Repetundenprozess gegen Gaius Verres den Proprator der Provinz Sizilien von 73 bis 71 v Chr zeigt Dieser Prozess im Jahr 70 v Chr ist uns durch die beiden Anklagereden Marcus Tullius Ciceros bekannt Verres hatte wahrend seiner Amtszeit in Sizilien Statuen Teppiche Schmuck Gemalde und viele andere Kostbarkeiten sowohl aus privatem als auch aus offentlichem Besitz geraubt 3 Cicero stand als Prator im Jahre 66 v Chr dem Gerichtshof fur Repetundenverfahren vor 4 Die Repetundenverfahren vermochten der Plunderung der Provinzen nicht wirksam abzuhelfen Sie wurden vielmehr als politisches Instrument missbraucht namlich bei den innerromischen Machtkampfen zwischen Optimaten und Popularen und innerhalb des senatorischen Adels Kaiserzeit BearbeitenAuch aus der romischen Kaiserzeit gibt es zahlreiche Berichte uber Repetundenprozesse gegen bestechliche und erpresserische Statthalter Diese Prozesse pflegten jetzt vor dem Senat oder wenn es sich um kaiserliche Beamte handelte vor dem Kaiser stattzufinden Verfahren BearbeitenDa beim Repetundenprozess hochangesehene Personlichkeiten um ihre Existenz kampften und der Prozessstoff sehr umfangreich war musste der gesamte Prozessstoff zweimal verhandelt werden Der Repetundenprozess war das erste und lange Zeit einzige Verfahren fur das seit der lex Calpurnia 149 v Chr Richterlisten eingefuhrt wurden Die Richterliste wurde fur ein Amtsjahr aufgestellt Aus ihr wurden unter Mitwirkung des Klagers und des Beklagten das Gericht consilium gebildet Den Vorsitz im Repetundenprozess fuhrte der praetor peregrinus Fur alle anderen Gerichtsverfahren wurde in der republikanischen Zeit das Gericht von Fall zu Fall gebildet Die Auswahl des Gerichts oblag dabei wohl entweder dem vorsitzenden Magistrat oder dem Senat Literatur BearbeitenJochen Bleicken Lex publica Gesetz und Recht in der romischen Republik De Gruyter Berlin u a 1975 ISBN 3 11 004584 2 Walter Eder Das vorsullanische Repetundenverfahren Munchen 1969 Munchen Universitat Dissertation 1969 Gerhard Kruger Nachwort In M Tullius Cicero Reden gegen Verres Band 2 Zweite Rede gegen C Verres Erstes Buch Lateinisch Deutsch Reclams Universal Bibliothek 4014 Ubersetzt und herausgegeben von Gerhard Kruger Reclam Stuttgart 1986 ISBN 3 15 004014 0 S 163 168 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte UTB 2225 14 durchgesehene Auflage Bohlau Koln u a 2005 ISBN 3 8252 2225 X Dietrich V Simon Repetundarum crimen In Der Kleine Pauly KlP Band 4 Stuttgart 1972 Sp 1379 f Anmerkungen Bearbeiten Titus Livius 43 2 Dietrich V Simon Repetundarum crimen In Der Kleine Pauly KlP Band 4 Stuttgart 1972 Sp 1379 f Gotz Waurick Kunstraub der Romer Untersuchungen zu seinen Anfangen anhand der Inschriften In Jahrbuch des Romisch Germanischen Zentralmuseums Mainz Band 22 1975 S 1 46 hier S 45 Digitalisat Zur Besetzung der Richterkollegien im alten Rom vgl Bleicken Lex publica Gesetz und Recht in der romischen Republik 1975 S 401 402 hier speziell Anm 164 Siehe auch BearbeitenRechtswesen im antiken Rom Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Repetundenverfahren amp oldid 233649561