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Das Rechtswesen im antiken Rom ursprunglich gepragt durch rein gewohnheits und sakralrechtliche Zuge erfuhr bereits in der fruhen Republik mit dem Zwolftafelgesetz lex duodecim tabularum eine systematische Kodifikation des ius civile Damit war der Zivilbevolkerung eine verbindliche weil nachlesbare Rechtsordnung gegeben Intendiert war sie durch die gesellschaftliche Bereitschaft willkurlichen Massnahmen entgegenzuwirken und ein Prinzip der Rechtssicherheit zu etablieren Insbesondere waren es die Standekampfe die sich zwischen den Patriziern und Plebejern ereigneten die zu diesem Ergebnis beitrugen und letztlich gesellschaftlich stabilisierten Das Gesetzeswerk der XII Tafeln wurde um 450 v Chr verfasst Im Rahmen eines nicht kodifizierten Staatsrechts ius publicum regelten straf und privatrechtliche Normen das ius privatum Das Zivilrecht war tief gegliedert und behandelte Rechtsmaterien um das Sachen Obligationen Erb und Familienrecht Ausserdem regelten die XII Tafeln die Prozessmaterien gleich mit Das Forum RomanumIn Abweichung zum burgerlichen Rechtswesen basierte militarische Rechtsprechung nicht auf formlichem Gesetz Vergleichbar der Gewaltstellung des Familienoberhaupts gegenuber seinem Hausstand beruhte die Legitimation des Feldherrn gegenuber seinen Soldaten weiterhin auf ungeschriebenem Gewohnheitsrecht 1 Das Rechtsverhaltnis zwischen Rom und anderen Volksgruppen wurde durch das ius gentium gleichsam volkerrechtlich bestimmt Neben den zwischenstaatlichen Rechtsbeziehungen wurde der bilaterale Handelsverkehr geregelt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Gewohnheits und Sakralrecht 2 Zwolftafelgesetz 3 Zivilrecht und privates Strafrecht 4 Offentliches Strafrecht 5 Prozessordnung 5 1 Strafprozessordnung 5 2 Zivilprozessordnung 6 Offentlichkeitsgrundsatz 7 Strafformen 8 Militarrecht 9 Volkerrecht 10 Literatur 11 EinzelnachweiseGewohnheits und Sakralrecht Bearbeiten Hauptartikel Gewohnheits und Sakralrechtswesen im antiken Rom Hauptartikel Romisches Verfassungsrecht Die altromische Rechtsprechung grundete sich auf unstrukturiertem Gewohnheits und Sakralrecht Dieses regelte zum einen religiose Angelegenheiten die die Burgergemeinde tangierten und zum anderen profane private Rechtsstreitigkeiten die im Streitfall in gerichtlichen Einzelfallentscheidungen mundeten Die Rechtsfindung oblag dem Konig und einem Priesterkollegium das dem koniglichen Oberpriester in seinen Entscheidungen beratend zur Seite stand Die auf religiosen und sittlichen Grundsatzen beruhende alte Rechtsprechung der romischen Konigszeit entwickelte sich wahrend der Romischen Republik kontinuierlich zu einer sachlich juristisch interpretierten Jurisdiktion die wahrend der Kaiserzeit ihren Hohepunkt erreichte Das archaische Sakralrechtswesen mit seinen Satzungen Vorschriften und religiosen Verbrechenstatbestanden wie dem Crimen incesti verblieb in der Gerichtsbarkeit des Priesterkollegiums unter dem Vorsitz des Pontifex maximus Zwolftafelgesetz Bearbeiten Hauptartikel Zwolftafelgesetz nbsp Mittig zwischen dem Septimius Severus Bogen und dem Tempel des Saturn ist die Rostra auf dem Forum Romanum platziertDas Zwolftafelgesetz auch das Grundgesetz Roms genannt 3 bildete den ersten Gesetzeskodex der alten Romer Es trat etwa 450 v Chr in Kraft Eine schriftliche Fixierung des Rechts war notig geworden weil bislang nur die adeligen Patrizier und die Priester mit den Rechtstraditionen vertraut waren Die Priester galten als Huter des Gesetzes aber durch dessen willkurliche Auslegung konnte Gerechtigkeit iustitia nicht gewahrleistet werden insbesondere gegenuber den Plebejern die bis zu den Standeskampfen vor dem Senat kein Gehor fanden Eine vom Senat beauftragte Zehnerkommission die Decemviri Consulari Imperio Legibus Scribundis reiste eigens nach Griechenland um sich mit dem dortigen Rechtswesen zu befassen Mitgebracht wurden Anregungen die vermischt mit der eigenen Rechtstradition zu Gesetzen formuliert wurden 4 Verfolgt wurde das Ziel dass jeder Burger seine Rechte und Pflichten kennt Das Regelwerk Zwolftafelgesetz 5 wurde vermutlich auf zwolf Tafeln aus Holz oder Bronze niedergeschrieben Diese wurden auf dem Forum Romanum an der Rostra aufgestellt so dass sie jedem zuganglich waren Die Tafeln mit den Gesetzen selbst sind vermutlich wahrend der Gallierkatastrophe nach der Schlacht an der Allia 387 v Chr zerstort worden Durch uberlieferte Zitate Kommentare historischer Gelehrter Politiker und Juristen wie Cicero Festus Gellius Plinius dem Alteren und der klassischen Juristen Gaius und Ulpian lasst sich der Inhalt des Zwolftafelgesetzes jedoch rekonstruieren 6 Dabei konnen Regelwerke aus dem Zivil und Strafrecht sowie dem allgemeinen Verwaltungsrecht das Regeln uber die offentliche Sicherheit und Ordnung fixierte zusammengetragen werden 7 Im Laufe der Zeit wurden die Gesetze durch die regelmassigen Edikte der Pratoren Verantwortliche fur das Gerichtswesen bei ihrem Amtsantritt erganzt z B das edictum perpetuum des praetor urbanus Die jahrlich nachfolgenden Magistrate konnten diese Verfugungen ihrer Amtsvorganger ubernehmen abandern oder erweitern Hieraus entwickelte sich neben dem Gewohnheits und Gesetzesrecht ius civile das pratorische Recht ius praetorium Nach dem Ende der Republik kamen zu den erwahnten Rechtsquellen noch die juristischen Senatsgutachten senatus consulta und insbesondere die Kaiserkonstitutionen Reden und Edikte des Kaisers Reskripte Dekrete und juristische Briefe des Kaisers hinzu Zivilrecht und privates Strafrecht Bearbeiten Siehe auch Romisches Straf und Strafverfahrensrecht nbsp Gerichtsakte vom 4 August 186 n Chr zu einem in Arae Flaviae Rottweil verhandelten Prozess bei dem ein Geschaftsmann finanzielle Rechtsanspruche gegenuber Dritten geltend machte Als Richter trat der spatere Suffektkonsul und Senator Marcus Iuventius Caesianus damals Legionslegat der Legio VIII Augusta auf Kopie Das romische Privatrecht wurde in Obligationenrecht Sachenrecht Familien und Erbrecht unterteilt Das Obligationenrecht regelte das Recht der Schuldverhaltnisse Die Obligation regelte wie im heutigen Schuldrecht das synallagmatische Verhaltnis zwischen Glaubiger creditor und Schuldner debitor Nach der damals herrschenden Rechtsmeinung romischer Juristen entstanden solche obligatorischen Rechte entweder durch ein Versprechen promissio oder einen Vertrag contractu deren Einhaltung auf gerichtlichem Weg erzwungen werden konnte Eine solche Verpflichtung Deliktsobligation konnte auch durch ein Vergehen delicto entstehen indem Rechtsguter wie Eigentum Ehre Willensentschliessungsfreiheit oder korperliche Unversehrtheit durch eine rechtswidrige Handlung verletzt wurden Im Zivilrecht wurden die Obligationen in grundverschiedene Tatbestandskategorien unterteilt Diebstahl furtum 8 Raub rapina Sachbeschadigung damnum iniuria datum Ehren und Korperverletzung iniuria 9 Bedrohung vis metusve Arglistige Tauschung dolus malus 10 Eine naturliche Person konnte sich im Rahmen eines Schuldverhaltnisses verpflichten indem sie ein Darlehen aufnahm Dieses wurde in der Regel mittels Bestellung einer Sicherheit auf bestehenden Grundbesitz Hypothek gesichert oder durch Ubergabe wertvoller beweglicher Sachen als Sicherheit Daneben haftete der Schuldner zeitweise auch mit seiner personlichen Freiheit So konnte er neben einer Inhaftierung auch fur Zwangsarbeit zur Ableistung seiner Schuld herangezogen werden 11 Diese aus dem Privatrecht herfuhrende Rechtsfolge traf zumindest den saumigen Schuldner welcher durch seine personliche Verpfandung nexum aller Burgerrechte verlustig gehen und als Sklave ins Ausland verkauft Trans tiberim werden konnte 12 Im Zusammenhang mit dem Zivilprozessrecht ist ein Gerichtsfall aus dem 2 Jahrhundert n Chr belegt der dessen Anwendung und Praxis verdeutlicht In sachlicher Hinsicht erhob ein Glaubiger Klage weil er ein Darlehen ausgezahlt hatte das ihm bei Falligkeit vom Schuldner nicht zuruckerstattet worden war Der Glaubiger hatte jedoch das Problem die Zahlung des Kredites nicht beweisen zu konnen weil weder ein schriftlicher Vertrag vorlag noch seine Rechnungsbucher tabulis entsprechenden Eintrag vorwiesen noch letztlich Zeugen testibus zum Beweis zur Verfugung standen Das Leistungsversprechen lag insoweit in einer blossen mundlichen Vereinbarung Zwar besass der Glaubiger einen hervorragenden Leumund ferme bonus wohingegen der des Schuldner als schandlich und von lasterhaftem Lebenswandel gepragt galt Vorangegangene ahnlich gelagerte Delikte liessen die Verpflichtungsfrage als blosse Makulatur erscheinen Als er aber vom Prator verlangte dass Beweismittel wie der zugrundeliegende Darlehenseintrag expensi latione ein besiegelter Schuldschein tabularum obsignatione vorgelegt wurden aber nicht beigebracht werden konnten entschied das Gericht trotz grosser Bedenken im Zweifel fur den Beklagten in dubio pro reo was zum Freispruch fuhrte 13 Das Sachenrecht beruhte auf dem noch heute gultigen Prinzip des Erwerbs vom Nicht Berechtigten Unterschieden wurde bereits zwischen Ubereignungen kraft blossen Besitzes possessio und Ubereignungen kraft Eigentums dominium Eigentumsrechte an Sachen Sklaven instrumenti genus vocale wurden darunter subsumiert 14 erlangte man durch Erwerb oder kraft Erbschaft Das Familienrecht regelte gesetzlich neben dem Eherecht 15 die vaterliche Gewalt 16 sowie die durch Blutsverwandtschaft und Heirat entstandenen Verwandtschaftsverhaltnisse Hierauf basierend wurde die Einrichtung der Vormundschaft tutela begrundet wodurch eine handlungsfahige Person tutor die Rechts und Vermogensangelegenheiten einer handlungsunfahigen Person wahrnehmen konnte Das Erbrecht 17 legte fest dass neben den gesetzlichen Erben auch solche Personen bedacht werden mussten die der Erblasser nach billigem Ermessen hatte entlohnen mussen Mit dem Erbantritt wurden neben Besitz und Eigentum auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers ubernommen Ein schriftliches Testament wurde nach herrschendem Recht als authentisch anerkannt wenn es mit dem Siegel von mindestens sieben Zeugen versehen war Offentliches Strafrecht Bearbeiten nbsp Portrat des Cicero gefunden in der Villa der Quintilier ausgestellt in den Vatikanischen MuseenDas romische Strafrecht befasste sich mit Hochverrat perduellio Uberschreitung der Amtsgewalt maiestas laesa Unterschlagung offentlicher Gelder peculatus Amtserschleichung ambitus Gewalttatigkeit vis Unzucht incestum Mord parricidium Munzen und Urkundenfalschung sowie Meineid falsum und Tempelraub sacrilegium Ein besonderer Tatbestand des Amtsmissbrauchs war die Ausbeutung und Erpressung von Provinzen pecuniae repetundae Das Strafverfahren wurde in der Regel durch Anzeige nominis delatio des Geschadigten eingeleitet Anzeige konnte jedoch jeder Burger erstatten ohne selbst betroffen oder geschadigt zu sein 18 Da der romischen Rechtsordnung die Institution einer Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehorde unbekannt war wurden die Anklage actio und deren Vertretung vor Gericht durch den anzeigenden Burger selbst bzw durch den von ihm beauftragten Rechtsanwalt wahrgenommen 19 Bei einer Sammelklage durch mehrere Anklager wurde mittels einer Voruntersuchung seitens des zustandigen Gerichtshofs der Hauptanklager accusator bestimmt 20 Die Rechtsprechung erfolgte von 509 bis 366 v Chr durch die Konsuln Spater ubernahmen die jahrlich zu wahlenden Pratoren die Judikation und auch den Vorsitz der jeweiligen Geschworenengerichte quaestiones perpetuae die seit 149 v Chr als Organ der Rechtspflege etabliert worden waren Die Pratoren ubten ihr Amt unabhangig voneinander aus und stellten so im Gegensatz zum Konsulat keine kollegiale Behorde dar Ranghochster Prator war derjenige welcher fur die Rechtsfalle romischer Burger zustandig war praetor urbanus Streitigkeiten zwischen Romern und Fremden sowie von Fremden untereinander regelte der praetor peregrinus 21 Alljahrlich wurde eine Liste von Geschworenen erstellt album iudicum aus welcher der Prator fur jeden Prozess die benotigte Kopfzahl auswahlte und beeidete Der Zustandigkeitsbereich der Geschworenengerichte wurde nach Deliktstypen und tatbestanden abgegrenzt beispielsweise Mord oder Amtsmissbrauch Erpressung Einen popularen Fall des Amtsmissbrauchs stellt der Prozess des Cicero gegen Gaius Verres dar 22 Gaius Verres war in den Jahren 73 71 v Chr Gouverneur in Sizilien Er beutete diese Provinz dermassen zu seiner personlichen Bereicherung aus dass sich Gesandte nach Beendigung seiner Amtszeit in Rom einfanden um dort Strafklage wegen Erpressung gegen ihn einzureichen Nach dem geltenden Recht mussten sich die auslandischen Anklager eines romischen Anwalts bedienen um ihre Sache vor dem Geschworenengericht einbringen zu konnen Die Gesandtschaft betraute Cicero mit ihrem Ansinnen Dieser nahm die Sache an und musste sich zuerst einer von der Gegenpartei initiierten Voruntersuchung stellen um die Anklage vor dem Geschworenengericht als Hauptanklager uberhaupt vertreten zu konnen Die Anklage verzogerte sich deshalb um mehrere Monate die der Prozessgegner durch die anstehenden Neuwahlen ihm geneigter Pratoren zu seinem Vorteil auszunutzen gedachte Cicero sammelte indes eine solche Fulle von unwiderlegbaren Zeugen und Sachbeweisen dass es der Gegenseite trotz der verschiedensten politischen Winkelzuge und ausgeklugelten Prozessverschleppungstaktiken letztendlich nicht gelang einer Uberfuhrung vor dem Gericht in einem Repetundenverfahren Ruckforderungsprozess zu entgehen Verres selbst war was ihm nach geltendem Recht bis zu seiner Verurteilung freistand ins Exil nach Massilia Marseille entflohen Prozessordnung Bearbeiten Hauptartikel Romisches Straf und Strafverfahrensrecht Die Prozessordnungsunterteilung formula war abhangig von der Art des Delikts Handelte es sich um ein Vergehen im strafrechtlichen Sinne also um ein auch die Allgemeinheit delicta publica schadigendes Delikt so wurde die strafprozessuale Verfahrensweise angewandt Wurde hingegen das Rechtsgut welches im Privatrecht aufgefuhrt war eines einzelnen Privatmannes verletzt delicta privata fand die Zivilprozessordnung Anwendung 23 Strafprozessordnung Bearbeiten source source source source source source track track track Animierte Kurzdarstellung des Verfahrensablaufs im Strafprozess vor einem ordentlichen Schwurgerichtshof im antiken Rom zur Zeit der spaten ausgehenden RepublikDer Klager actor hatte den von ihm zu begrundenden Sachverhalt dem Prator darzulegen Nach entsprechender Uberprufung der dargelegten Fakten liess dieser die Klage im Anschluss und Beisein des vorgefuhrten Beklagten wiederholen nominis delatio Die Anklage wurde hierauf in eine Prozessliste nominis receptio aufgenommen Das ordentliche Verfahren wurde mit dem Verhor des Beklagten interrogatio durch den Prator eroffnet Erbrachte das Verhor keinen Unschuldsbeweis oder keinen Rechtfertigungsgrund fur den Beklagten wurde ein Gerichtstermin diem dicere angesetzt an dem die Untersuchung cognitio vor dem Richter stattfand Blieb der Angeklagte dem Termin unentschuldigt fern wurde er in Abwesenheit verurteilt Das ungerechtfertigte Fernbleiben wurde als Schuldeingestandnis contumaciam bewertet Erschienen beide Parteien wurde das Gerichtsverfahren durch die Erstrede des Klagers oder seines Vertreters eroffnet Hierauf wurde das Wort dem Angeklagten bzw seinem Anwalt patroni zuteil Im Anschluss hatten die Prozessgegner die Moglichkeit sich gegenseitig zur Sache auszufragen altercatio Danach wurde das Beweisverfahren probatio aufgenommen Als Beweise anerkannt waren Personenbeweise in Form eidlicher Zeugenaussagen und Tatereinlassungen durch Gestandnisse wie Sachbeweise in Form von Urkunden und Gegenstanden Zeugen konnten in der Strafprozessordnung zur Aussage gezwungen werden testimonii denuntiatio Korperliche Gewalt zu einer Aussageerzwingung erfuhren im Rahmen der gerichtlichen Ermittlung Sklaven servi und Freigelassene liberti mittels der als Zwangsmittel zugelassenen Folter eculeus 24 Nach Abschluss des Beweisverfahrens entschieden die Geschworenen ohne vorherige Beratung uber Schuld oder Unschuld des Angeklagten in consilium Hierzu wurden Stimmtafeln verwendet auf denen die Buchstaben C condemno fur Verurteilung und A absolvo fur Freispruch aufgetragen waren Der Geschworene entfernte vor der Abgabe der Tafel fur seinen Urteilsspruch den jeweiligen Buchstaben Wurden beide Buchstaben entfernt bedeutete dies eine Stimmenthaltung non liquet und bei Mehrheit der Stimmenthaltungen in letzter Konsequenz im Zweifel fur den Angeklagten Nach Auszahlung der Stimmen erfolgte durch den Vorsitzenden der Urteilsspruch pronuntiare Die Vollstreckung des Urteils konnte sofort erfolgen Die Anrufung einer hoheren Gerichtsbarkeit in Form einer Berufungsinstanz war den Romern unbekannt Einem zum Tode verurteilten Burger stand das Rechtsmittel der Herbeifuhrung eines Volksentscheids provocare nicht zur Verfugung Dieses kam nur dann zur Anwendung wenn der Betroffene ohne ein vorausgegangenes Gerichtsverfahren von einem Magistraten kraft seiner exekutiven Amtsgewalt mit dem Tod oder einer empfindlichen Korperstrafe bedroht wurde 25 In Krisenzeiten war dieser Rechtsschutz jedoch grundsatzlich ausgeschlossen Zivilprozessordnung Bearbeiten nbsp Kurulischer Stuhl schematische DarstellungAnders als im Strafverfahren musste der Klager im Zivilprozess zunachst selbst dafur Sorge tragen dass der Beklagte mit ihm vor dem Prator erschien indem er diesen hierzu aufforderte in ius vocare Weigerte sich der Beklagte Folge zu leisten konnte der Klager andere Anwesende ersuchen mit ihm vor den Prator zu treten um die korrekte aber erfolglose Vorladung zu bezeugen War dies geschehen wurde dem Klager das Recht zugesprochen den Beklagten notfalls mit Gewalt vor den Prator zu fuhren in ius rapere Konnte der Klager des Beklagten nicht habhaft werden da dieser sich nachweislich in seinem Haus verbarg oder verschanzte wurde der Beklagte nun formell durch den Prator vorgeladen Genau wie im Strafprozess wurde der Beklagte dann bei Nichterscheinen in contumaciam verurteilt Erschienen beide Parteien vor dem Prator prufte dieser die Argumente und legte den Kontrahenten das Verzeichnis der zustandigen Richter vor Man einigte sich uber den Richter iudex und der weitere Prozessverlauf war dem des Strafverfahrens ahnlich Auch hier war das gefallte Urteil unabanderlich 26 Offentlichkeitsgrundsatz BearbeitenDie zum Urteil fuhrende Verhandlung des Geschworenengerichts wurde mundlich und offentlich auf dem Forum abgehalten Dort standen halbkreisformige Tribunen tribunalia auf denen sich die Prozessbeteiligten versammelten Der dem Gericht vorsitzende Prator sass auf dem kurulischen Stuhl sella curulis die Geschworenen nahmen auf Banken subsellia Platz Strafformen BearbeitenDie zu verhangenden Strafen im repressiven Verfahren waren gesetzlich explizit festgelegt 27 Das Strafmass bestand in Geldbussen multae sowie der Achtung welche mit dem Einziehen des privaten Vermogens und dem Verlust des Burgerrechts einherging aquae et ignis interdictio Ausserdem konnte der Verurteilte verbannt werden exilium Dies bedeutete neben dem Verlust des Burgerrechts gleichzeitig den Verlust des Privatvermogens gestattete jedoch die freie Wahl des Aufenthaltsortes ausserhalb Italiens Das freiwillige Exil konnte von dem Angeklagten auch legal vor seiner Verurteilung angetreten werden Eine mildere Form der Verbannung stellte die Verweisung relegatio dar Hierbei konnte dem Verurteilten zwar der Wohnort auch in Ausnahmefallen diktiert werden ihm verblieben allerdings sein Vermogen und die Burgerrechte Die scharfste Form der Verweisung stellte die deportatio dar Hier wurde der Adressat unter Aufsicht und unter Verlust des Burgerrechts sowie der Konfiskation seines Vermogens zu einer bestimmten Ortlichkeit deportiert Die harteste Form der Ahndung bestand in der Todesstrafe die gewohnlich durch die Enthauptung mit dem Beil securi percuti vollstreckt wurde Altere Formen der Todesstrafe stellten das Herabsturzen vom Tarpeischen Felsen und das Hangen infelici arbori suspendi dar Die Kreuzigung als Todesstrafe wurde bei Sklaven und bei Freien ohne romisches Burgerrecht angewandt Ausserdem war das Erdrosseln der Verurteilten im Gefangnis laqueo gulam frangere Brauch In der Kaiserzeit wurden die Todesstrafen auch bevorzugt in Gestalt von Zirkusspielen wie beispielsweise das Antreten gegen wilde Tiere condemnatio ad bestias 26 oder als Kampf zwischen den Verurteilten bis zum Tod aller Delinquenten ausgesprochen condemnatio ad ferrum 28 Zeitlich begrenzte Haftstrafen in Gefangnissen wie im heutigen Strafvollzug ublich waren nicht gebrauchlich In der spaten Republik kam jedoch die lebenslange oder auf Zeit bestimmte Zwangsarbeit in Kupfer oder Silberbergwerken condemnatio ad metalla 29 Steinbruchen und in Salzwerken als mogliche Strafform hinzu 30 Militarrecht Bearbeiten Hauptartikel Militarrechtswesen im antiken Rom Der romische Burger im Militardienst milites unterlag der schrankenlosen Disziplinar und Strafgewalt imperium militiae seines Feldherrn Lange Zeit existierten weder ein geschriebenes Gesetz noch eine rechtsverbindliche Verfahrensform Das Provokationsrecht war in der Militargerichtsbarkeit grundsatzlich ausgeschaltet Im Militarprozess waren die Anklage und das Richteramt in der Person des Feldherrn vereint Nach dem Ende der Republik ging die oberste Militargerichtshoheit im Prinzipat auf Der Imperator stattete die ihm untergebenen Amtstrager mit entsprechenden Vollmachten aus damit diese die Militargerichtsbarkeit im stehenden Heer sowie in der sich auf einem Feldzug befindenden Armee ausuben konnten Das Militarrechtswesen im antiken Rom wurde in der Severerzeit zwar reformiert wobei auch ein Militargesetz kodifiziert wurde Die grundsatzliche Ermessensfreiheit des Feldherrn in der Straf und Disziplinargewalt hat man damit jedoch nicht bedeutend eingeschrankt 31 Volkerrecht Bearbeiten Hauptartikel Ius gentium Durch die sich im Laufe der Zeit entwickelnden Verbindungen Roms zu anderen Volksgruppen und Staaten ergab sich die Notwendigkeit die Beziehungen durch Vertrage und Abkommen zu regeln Der fur auswartige Rechtsangelegenheiten zustandige Prator erhielt die Vollmacht romisches Recht in Einklang mit dem fremden Rechtswesen zu bringen Hieraus entwickelten sich allmahlich die Grundlagen fur ein Volkerrecht Normiert wurden hier u a bestimmte Ubereinkommen wie der Schutz des Handelsverkehrs und die Immunitat diplomatischer Vertreter legati Einen besonderen Stellenwert erfuhren im Volkerrecht die Bestimmungen uber Krieg und Frieden Die Kriegserklarung an ein Volk wurde unter Einhaltung bestimmter Formeln eroffnet Der Gegner wurde somit zum Feind hostis erklart woraus dem romischen Volk das Recht erwuchs jedes im Krieg besiegte Volk zu versklaven das Territorium zu annektieren und das Vermogen der romischen Staatskasse einzuverleiben Auch wurde der Krieg unter Einhaltung bestimmter Formeln beendet und der Friede geschlossen Caesars Feldzug in Gallien wurde von der herrschenden Rechtsauffassung in Rom als Rechtsbruch gegen das Volkerrecht angesehen da dieser willkurlich ohne rechtliche Legitimation gefuhrt worden war 32 Hierzu und zum Vorwurf der Uberschreitung seiner Amtsgewalt sollte sich Casar nach Ablauf seines Imperiums in Rom und der damit einhergehenden Beendigung seiner Immunitat vor Gericht verantworten Der eskalierende Konflikt leitete den Zusammenbruch der Romischen Republik sowie eine Reformation des Rechtswesens ein da die alten Geschworenengerichte durch die neuen Gerichtshofe der Kaiser verdrangt wurden 33 Literatur BearbeitenDetlef Liebs Romisches Recht Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 ISBN 3 525 03118 1 Neuauflage Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch 6 Aufl Vandenhoeck amp Ruprecht u a Gottingen 2004 UTB 465 ISBN 3 525 03141 6 Franz Wieacker Romische Rechtsgeschichte Quellenkunde Rechtsbildung Jurisprudenz und Rechtsliteratur Band 1 Einleitung Quellenkunde Fruhzeit und Republik Beck Munchen 1988 Handbuch der Altertumswissenschaften Abteilung 10 Teil 3 Bd 1 ISBN 3 406 32987 X Liselot Huchthausen Gottfried Hartel Romisches Recht in einem Band 2 Aufl Aufbau Verlag Berlin Weimar 1983 Emil Nack Wilhelm Wagner Rom Land und Volk der alten Romer Ueberreuter Wien 1976 ISBN 3 8000 3131 0 Lancelot P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 ISBN 3 88199 387 8 Robert M Ogilvie Das fruhe Rom und die Etrusker dtv Geschichte der Antike Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1983 ISBN 3 423 04403 9 engl Originalausgabe Robert M Ogilvie Early Rome And The Etruscans Fontana History Of The Ancient World Collins amp Sons 1976 Michael Crawford Die romische Republik dtv Munchen 1984 dtv Geschichte der Antike ISBN 3 423 04404 7 engl Originalausgabe Michael Crawford The Roman Republic Collins amp Sons 1978 Fontana History Of The Ancient World Manfred Fuhrmann Cicero und die Romische Republik Patmos Verlag ISBN 3 491 69132 X Christian Meier Caesar Severin amp Siedler Berlin 1982 ISBN 3 88680 814 9 Rolf Rilinger Leben im Alten Rom Piper ISBN 3 492 11005 3 Edward Gibbon Alexander Kleine Der Untergang Roms Emil Vollmer Verlag Phaidon Verlag GmbH Essen 1966 ISBN 3 88851 169 0 Hildegard Temporini Wolfgang Haase Aufstieg und Niedergang der romischen Welt Bd 14 Recht Materien Fortsetzung de Gruyter 1982 ISBN 3 11 008122 9 Philipp Vandenberg NERO Gondrom Verlag Bindlach 1991 ISBN 3 8112 0904 3 Max Kaser Das Romische Privatrecht 2 Auflage C H Beck Munchen Wurzburg 1971 ISBN 3 406 01406 2 Max Kaser Karl Hackl Das Romische Zivilprozessrecht Verlag C H Beck Munchen 1996 2 Auflage ISBN 3 406 40490 1 Max Kaser Romische Rechtsgeschichte Verlag Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 2 neubearbeitete Auflage ISBN 3 525 18102 7 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 13 Auflage Bohlau Koln u a 2001 ISBN 978 3 8252 2225 3 Erich Sander Das romische Militarstrafrecht In Rheinisches Museum fur Philologie 103 1960 PDF 6 6 MB Einzelnachweise Bearbeiten Erich Sander Das romische Militarstrafrecht Rheinisches Museum fur Philologie 103 1960 S 290 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 5 Der internationale Rechtsverkehr und das ius gentium Munster 2001 S 96 97 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte 2 Die Zwolftafelgesetzgebung Munster 2001 S 35 Ausfuhrliche Darstellung des Entstehens des Gesetzeswerkes der Authentizitat der Uberlieferung der einzelnen Gesetze und des Fortwirkens des Zwolftafelgesetzes bei Franz Wieacker Romische Rechtsgeschichte Quellenkunde Rechtsbildung Jurisprudenz und Rechtsliteratur Band 1 Einleitung Quellenkunde Fruhzeit und Republik Beck Munchen 1988 S 287 309 Handbuch der Altertumswissenschaften Abteilung 10 Teil 3 Bd 1 Lateinischer Text siehe Corpis Iuris Civilis Bd 1 Institutionen hrsg von P Krueger und Digesten hrsg von Th Mommsen Berlin 1894 S 2 5 alle uberlieferten Fragmente sind abgedruckt in S Riccobono Hrsg FIRA Fontes Iuris Romanis Anteiustiniani Bd 1 Leges Florenz 1968 S 23 75 Deutsche Ubersetzung vgl Liselot Huchthausen Gottfried Hartel Romisches Recht in einem Band 2 Aufl Aufbau Verlag Berlin und Weimar 1983 S 3 7 Robert M Ogilvie Das fruhe Rom und die Etrusker Deutscher Taschenbuch Verlag Munchen 1983 S 127 132 zur Zwolf Tafel Gesetzgebung vgl auch Ernst Meyer Romischer Staat und Staatsgedanke 4 Aufl Artemis Verlag Zurich und Munchen 1975 S 60 64 Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 279 285 Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 285 298 Max Kaser Romische Rechtsgeschichte Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 S 122 zum romischen Schuldrecht vgl Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 188 223 Max Kaser Karl Hackl Das Romische Zivilprozessrecht Verlag C H Beck Munchen 1996 20 Die legis actio per manus iniectionem S 142 Rolf Rilinger Leben im Alten Rom Piper Richter im Privatprozess S 306 312 Gellius Die Attischen Nachte XIV 2 L P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 S 210 Varro De re rustica 1 171 den mit der Sprache begabte Teil des Hausrats Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 124 130 Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 119 124 Detlef Liebs Romisches Recht Ein Studienbuch Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1975 Uni Taschenbucher 465 S 130 137 Max Kaser Romische Rechtsgeschichte Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 1976 S 125 L P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 S 268 269 Nack Wagner Rom Land und Volk der alten Romer 2 Aufl Gondrom Verlag S 158 Zur Entstehung des Amtes und den rechtlichen Befugnissen vgl Jochen Bleicken Die Verfassung der Romischen Republik Grundlagen und Entwicklung 3 Aufl Ferdinand Schoningh Verlag Paderborn u a 1982 S 173 f Karl Christ Krise und Untergang der Romischen Republik 2 Aufl Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 1984 249 f vgl auch Manfred Fuhrmann Cicero Patmos Verlag Der Prozess gegen Verres S 62 71 Nack Wagner Rom Land und Volk der alten Romer 2 Aufl Gondrom Verlag S 157 Rolf Rilinger Leben im Alten Rom Piper Folterung von Sklaven S 215 Digesten Edikt des Kaiser Augustus 48 18 8 vgl auch L P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 S 210 217 Wolfgang Kunkel Martin Schermaier Romische Rechtsgeschichte Erster Abschnitt Die republikanischen Magistraturen Munster 2001 S 21 a b Nack Wagner Rom Land und Volk der alten Romer 2 Aufl Gondrom Verlag S 160 Nack Wagner Rom Land und Volk der alten Romer 2 Aufl Gondrom Verlag S 159 160 Vgl auch Rolf Rilinger Leben im Alten Rom Piper S 366 Seneca Seneca kritisch uber Zirkusspiele Briefe an Lucilius I 7 2 7 6 Philipp Vandenberg NERO Kaiser und Gott Kunstler und Narr Gondrom Verlag Bindlach 1991 S 183 L P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 S 209 Erich Sander Das romische Militarstrafrecht Rheinisches Museum fur Philologie 103 1960 S 289 319 vgl auch Hildegard Temporini Wolfgang Haase Aufstieg und Niedergang der romischen Welt Bd 14 Recht Materien Fortsetzung Gruyter Berlin 1982 S 965 968 Christian Meier Caesar Severin amp Siedler Berlin 1982 S 288 291 402 L P Wilkinson Rom und die Romer Portrait einer Kultur Gustav Lubbe Verlag Bergisch Gladbach 1979 S 269 vgl auch Eduard Gibbon Der Untergang Roms S 41 f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtswesen im antiken Rom amp oldid 234837031