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Crimen incesti definierte im romischen Sakralrecht die rituelle Unreinheit und beinhaltete ein religioses Kapitalverbrechen das insbesondere eine Vestalin mit ihrem Verstoss gegen das Keuschheitsgelubde beging Im romischen Zivilrecht subsumierte die Rechtsnorm des crimen incesti den Geschlechtsakt zwischen Blutsverwandten der in einem privaten Kriminalverfahren verfolgt und vor einem Komitialgericht spater vor einem kaiserlichen Schwurgerichtshof verhandelt wurde Das sakrale Verbrechen hingegen fiel in die Strafverfolgungskompetenz des pontifex maximus der als ranghochster Priester die Aufsicht und die Jurisdiktion uber die Vestalinnen fuhrte Die Gerichtsverhandlung wurde vor einem Priesterkollegium unter dem Vorsitz des Oberpriesters gefuhrt Diese Funktion ubernahm ab Augustus wahrend der gesamten romischen Kaiserzeit der jeweilige princeps Inhaltsverzeichnis 1 Sakralverfahren 1 1 Tatbestand 1 2 Rechtsfolge 2 Sakralrechtliche Sanktionsabsicht 3 LiteraturSakralverfahren BearbeitenDie Verhandlung wurde in der Regia dem Amtslokal des Priesterkollegiums in einer Versammlung der Pontifices unter dem Vorsitz des pontifex maximus gefuhrt Nach der Beweisaufnahme und der Anhorung von Zeugen wurde der Vestalin die Moglichkeit gegeben Einwande vorzubringen die sie zu ihrer Entlastung anfuhren konnte Das Urteil fallte der Vorsitzende unter Berucksichtigung der Einzelfallauslegung und der Rechtswurdigung des beratenden Pontifikalkollegiums Tatbestand Bearbeiten Beim sakralen crimen incesti einem Verstoss gegen die beschworene sexuelle Abstinenz handelte es sich um ein echtes Sonderdelikt Der Tatbestand konnte nur von einer Person erfullt werden die dem weiblichen Priesterstand der Vestalinnen angehorte Bei einer Mittaterschaft wurden hingegen keine besonderen Eigenschaften an den Sexualpartner vorausgesetzt Rechtsfolge Bearbeiten Die schuldig befundene Vestalin wurde in einer Prozession unter Anteilnahme der Offentlichkeit zu ihrer Richtstatte gefuhrt um lebendig begraben zu werden Dort musste sie wahrend der Oberpriester wahrscheinlich ein Gebet vielleicht auch einen Bannspruch aussprach in einen vorbereiteten unterirdischen Gang hinabsteigen der mit einem gewissen Lebensmittelvorrat und einer Ollampe ausgestattet war Anschliessend wurde der Einstieg zum Grab verschuttet und verschlossen Die in den Quellen benannten angeklagten Mittater die sich selbst durch ihren Tatbeitrag namlich die Unzucht mit einer Priesterin ausserhalb des offentlichen Rechts gesetzt hatten und somit auch jeglichen Rechtsschutzes verlustig gingen wurden hinterher auf dem Comitium mit einem Flagrum durch den pontifex maximus zu Tode gegeisselt Sakralrechtliche Sanktionsabsicht BearbeitenKontrar einer repressiven Sanktion im romischen Zivilprozess hatte die Einmauerung einer Vestalin nicht das Ziel die Person mit ihrer Hinrichtung zu bestrafen Die vielmehr praventiv ausgerichtete Intention der Massnahme bestand darin den sakralen Frevel der als prodigium also als schlechtes Vorzeichen aufgefasst wurde zu beseitigen um damit den religiosen Rechtsfrieden wiederherzustellen und weitere Schaden am Gemeinwesen der res publica abzuwehren Im Gegensatz zum offentlichen Recht war fur die Delinquenten im Sakralrecht das finale Rechtsmittel der Provokation daher konsequent ausgeschlossen weil mit einer lebenden befleckten Vestalin der sakrale Schaden am romischen Gemeinwesen weiterhin bestanden hatte Literatur BearbeitenJan Wilhelm Beck Der Licinianus Skandal und das crimen incesti Plinius epist 4 11 In Gottinger Forum fur Altertumswissenschaft Band 15 2012 S 129 152 PDF Joachim Ermann Forschungen zum romischen Recht Strafprozess offentliches Interesse und private Strafverfolgung Untersuchungen zum Strafrecht der romischen Republik Bohlau Verlag Koln Weimar Berlin 1999 ISBN 3 412 08299 6 Der Bona Dea Skandal S 85 96 Gerhard Schrot Incestus 1 In Der Kleine Pauly KlP Band 2 Stuttgart 1967 Sp 1386 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Crimen incesti Sakralrecht amp oldid 208780324