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Als Sonderdelikt bezeichnet man im Unterschied zum Allgemeindelikt einen strafrechtlichen Tatbestand der nur durch einen bestimmten Taterkreis verwirklicht werden kann also beim Tater ein besonderes personliches Merkmal 1 voraussetzt Beispiele fur Sonderdelikte sind im deutschen Recht etwa die Amtsdelikte vgl 331 ff StGB die nur durch einen Amtstrager 11 Abs 1 Nr 2 StGB oder Insolvenzdelikte 283 ff StGB die nur vom Schuldner im Insolvenzverfahren fruher Gemeinschuldner genannt begangen werden konnen Unterschieden wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur zudem zwischen echten Sonderdelikten und unechten Sonderdelikten Echte Sonderdelikte konnen nur von Tatern begangen werden die eine bestimmte Qualifikation aufweisen z B Arzte Amtstrager Unechte Sonderdelikte konnen von jedem begangen werden Bei unechten Sonderdelikten jedoch kann die Eigenschaft des Taters z B als Arzt oder Amtstrager tatig zu werden Einfluss auf das Strafmass haben Beispiele aus dem deutschen Strafrecht Gefangenenbefreiung 120 Abs 2 StGB Verwahrungsbruch 133 Abs 3 StGB Strafvereitelung im Amt 258a StGB und Korperverletzung im Amt 340 StGB Die Einordnung eines Delikts als Sonderdelikt hat Konsequenzen insbesondere fur die Frage der Strafbarkeit des Teilnehmers also des Anstifters 26 StGB oder Gehilfen 27 StGB vgl 28 StGB Keine Sonderdelikte sind die eigenhandigen Delikte die nicht auf einen bestimmten Taterkreis beschrankt sind sondern nur von dem begangen werden konnen der die tatbestandliche Handlung selbst eigenhandig begeht Mitunter werden als Sonderdelikte auch solche Straftatbestande bezeichnet die zwar alle Merkmale eines anderen Tatbestandes enthalten aber keine Qualifikation sind sondern ein eigenes Grund Delikt Das betrifft etwa den Raub im Verhaltnis zum Diebstahl Gebrauchlicher ist die Bezeichnung als delictum sui generis Literatur BearbeitenClaus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band I 3 Auflage Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 42507 0 S 283 Volker Hassemer Delictum sui generis Dissertation ISBN 3 452 17840 4 bzw ISBN 3 452 17841 2 Auflage 1974 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Einzelnachweise Bearbeiten Umansky Mathieu Die Bereicherungsabsicht als besonderes personliches Merkmal 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sonderdelikt amp oldid 211373671