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Ein eigenhandiges Delikt bezeichnet eine Straftat die nur von einem Tater der die Tathandlung selbst eigenhandig ausfuhrt begangen werden kann Klassische Beispiele fur eigenhandige Delikte sind der Meineid 154 StGB da er nur von dem begangen werden kann der unter Eid aussagt Strassenverkehrsdelikte fur die Schweiz nach einer neueren Entscheidung des schweizerischen Bundesgerichts sind Strassenverkehrsdelikte indes keine eigenhandigen Delikte 1 die das eigenhandige Fuhren eines Kraftfahrzeuges voraussetzen Trunkenheit im Verkehr 316 StGB Vollrausch 323a StGB da nur der Berauschte diesen Tatbestand erfullen kann Rechtsbeugung 339 StGB da nur ein Amtstrager diesen Tatbestand erfullen kann sowie bestimmte Sexualdelikte wie Beischlaf zwischen Verwandten 173 StGB Als Tater kommt daher nur ein Einzeltater in Betracht Mittaterschaft und insbesondere mittelbare Taterschaft sind ausgeschlossen Dagegen bleibt eine Teilnahme durch Anstifter bzw Gehilfen moglich Sofern der Gesetzgeber dies als Strafbarkeitslucke ansieht muss er spezielle Delikte schaffen die das sonst durch mittelbare Taterschaft abgedeckte Unrecht auffangen So erfasst etwa Verleitung zur Falschaussage 160 StGB den Fall dass jemand einen Zeugen durch Tauschung dazu bewegt gutglaubig falsch auszusagen Der Weg uber die mittelbare Taterschaft ist hier verbaut weil der Hintermann selbst nicht als Zeuge aussagt und deshalb nicht Tater auch nicht mittelbarer Tater eines Aussagedelikts sein kann Auf eigenhandige Delikte ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Figur der actio libera in causa nicht anwendbar da fur die Deliktsverwirklichung gerade nicht das Setzen einer Ursache ausreicht sondern die jeweilige Handlung eigenhandig begangen werden muss Einzelnachweise Bearbeiten BGE 126 IV 85 anderer Ansicht nahezu die gesamte schweizerische Strafrechtsliteratur Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigenhandiges Delikt amp oldid 232306826