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Der Begriff Beihilfe bezeichnet im deutschen Strafrecht eine Form der Beteiligung an einer Straftat Sie ist im Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs StGB in 27 StGB geregelt Eine Beihilfe liegt vor wenn jemand vorsatzlich einen Tater bei der Begehung einer Straftat unterstutzt Inhaltsverzeichnis 1 Legaldefinition 2 Anforderungen an die Haupttat 3 Beihilfehandlung Hilfe geleistet hat 4 Subjektiver Tatbestand 5 Zwingende Strafmilderung 6 Sonderfalle und Einzelfalle 6 1 Versuchte Beihilfe 6 2 Beihilfe zum Versuch 6 2 1 Beispiel Beihilfe zum Betrugsversuch 6 3 Beihilfe durch neutrale Handlungen 6 4 Beihilfe nach der Tat 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseLegaldefinition BearbeitenWegen Beihilfe gemass 27 Abs 1 StGB wird bestraft wer vorsatzlich einem anderen zu dessen vorsatzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat Legaldefinition Anforderungen an die Haupttat BearbeitenNach dem Wortlaut des 27 StGB ist der Gehilfe nur dann strafbar wenn er einem anderen zu dessen vorsatzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat Diese Tat eines anderen die der Gehilfe unterstutzt wird als Haupttat bezeichnet Es sind sinngemass die gleichen Anforderungen an die Haupttat zu stellen wie bei der Anstiftung 1 Es muss sich also auch fur die Beihilfe bei der Haupttat um eine rechtswidrige und bei Schuldhaftigkeit strafbare Tat handeln Schuldhaft muss der Haupttater allerdings nicht handeln damit sich der Gehilfe strafbar machen kann Grundsatz der limitierten Akzessorietat 1 2 Dies ergibt sich auch hier aus dem Wortlaut des 27 StGB 2 zu dessen vorsatzlich begangener rechtswidriger Tat und aus 29 StGB 3 2 wonach jeder Beteiligte nach seiner eigenen Schuld bestraft werde Beihilfehandlung Hilfe geleistet hat BearbeitenFur die Beihilfehandlung soll dabei nach uberwiegender Ansicht jede Handlung des Gehilfen ausreichen die geeignet ist die Haupttat zu fordern Die Beihilfehandlung kann in unterschiedlicher Form geschehen z B durch aktive Hilfeleistung physische Beihilfe oder durch motivierendes Bestarken psychische Beihilfe Umstritten ist ob psychische Beihilfe auch durch Bestarkung des Tatentschlusses geleistet werden kann Die herrschende Meinung bejaht die Moglichkeit einer psychischen Beihilfe durch Bestarkung des Tatentschlusses wenn dadurch bei einem ansonsten fest zur Tat Entschlossenen bestimmte Hemmungen beseitigt oder Bedenken hinsichtlich der Tatausfuhrung zerstreut werden 4 Im Schrifttum wird eine solche Form der Unterstutzung teils abgelehnt da sich die Beihilfe im Unterschied zur Anstiftung nicht auf die Beeinflussung des Taters sondern auf die Gestaltung der Tat beziehen musse Es muss in jedem Fall eine fremde rechtswidrige Haupttat vorliegen welche von dem Gehilfen unterstutzt wird Welches Verhalten fur dieses Unterstutzen als ausreichend angesehen wird ist umstritten Die herrschende Lehre fordert dass die Unterstutzung des Gehilfen kausal fur das Gelingen der unterstutzten Haupttat sein muss 5 Die Rechtsprechung lasst es dagegen bereits ausreichen wenn die Haupttat in irgendeiner Weise durch die Hilfeleistung gefordert wurde 6 Der Bundesgerichtshof BGH definiert dabei das Hilfeleisten wie folgt Diese Hilfeleistung muss sich auf die Begehung der Haupttat zwar nicht kausal auswirken erforderlich ist aber dass sie die Haupttat zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen Versuchsbeginn und Beendigung in irgendeiner Weise erleichtert oder fordert 7 8 Zwar reicht die blosse Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat selbst bei deren Billigung nicht aus die Annahme von Beihilfe im Sinne aktiven Tuns zu begrunden Die Hilfeleistung im Sinne des 27 Abs 1 StGB kann jedoch auch in der Billigung der Tat bestehen wenn sie gegenuber dem Tater zum Ausdruck gebracht und dieser dadurch in seinem Tatentschluss oder in seiner Bereitschaft ihn weiter zu verfolgen bestarkt wird und der Gehilfe sich dessen bewusst ist sog psychische Beihilfe 9 Die blosse Anwesenheit am Tatort in Kenntnis einer Straftat reicht selbst bei deren Billigung dazu nicht aus 10 In den jungsten NS Prozessen gegen Wachpersonal der ehemaligen NS Vernichtungslager wie John Demjanjuk oder Oskar Groning halt die Rechtsprechung es deshalb fur ausreichend einen schnellen und reibungslosen Ablauf der Selektionen gewahrleistet und damit auch die anschliessenden Totungsvorgange in den Gaskammern erleichtert und beschleunigt zu haben ohne dass diese Handlungen im Sinne eines konkreten Einzeltatnachweises fur den Eintritt des spateren Totungserfolgs in seinem konkreten Geprage in irgendeiner Weise kausal geworden sein mussen 11 12 Erforderlich ist nur dass der Angeklagte nicht nur irgendwie anlasslich des Vernichtungsprogramms tatig geworden ist wie beispielsweise ein Arzt der zur Betreuung der Wachmannschaft bestellt war und sich streng auf diese Aufgabe beschrankt hat 13 14 sondern ihm konkrete Handlungsweisen mit unmittelbarem Bezug zu dem organisierten Totungsgeschehen schon im Vorfeld nachzuweisen sind 15 Auch Beihilfe durch Unterlassen ist moglich wenn jemand eine Garantenstellung innehat und sie nicht erfullt 16 17 18 Subjektiver Tatbestand BearbeitenFur die Annahme einer Beihilfehandlung ist es nicht notwendig dass der Haupttater davon Kenntnis hat Der Gehilfe selbst muss aber einen doppelten Teilnehmervorsatz 1 haben Der Vorsatz des Gehilfen muss sich sowohl auf die Haupttat des anderen als auch die eigene Beihilfehandlung beziehen 19 Zwingende Strafmilderung BearbeitenDie mogliche Strafe fur den Gehilfen geht von dem Strafrahmen fur die Haupttat aus 27 Abs 2 Satz 1 StGB Es gibt also keine eigene Strafandrohung oder einen eigenen Strafrahmen fur die Beihilfe Die fur Beihilfe angedrohte Strafe ist aber milder als fur die jeweilige Haupttat 27 Abs 2 Satz 2 StGB Der Strafrahmen der Haupttat ist zwar der Ausgangspunkt er wird aber automatisch nach dem Schema aus 49 Abs 1 StGB abgesenkt Genannt wird dies Strafrahmenverschiebung aufgrund zwingender vertypter Strafmilderungsgrunde 20 oder kurz obligatorische Strafmilderung 21 Sonderfalle und Einzelfalle BearbeitenVersuchte Beihilfe Bearbeiten Der Versuch einer Beihilfe versuchte Beihilfe ist nicht strafbar 22 Wer also nur versucht eine vollendete oder versuchte Haupttat zu fordern macht sich normalerweise nicht strafbar Nur bei einzelnen Straftatbestanden in denen die Beihilfe einen eigenen Tatbestand bildet z B 96 Abs 1 Nr 1 Abs 3 AufenthG ist die versuchte Beihilfe ausnahmsweise mit Strafe bedroht 22 Beihilfe zum Versuch Bearbeiten Dagegen ist die insofern erfolgreiche und nicht nur versuchte Beihilfe des Gehilfen zum rechtswidrigen Versuch eines anderen erfolgreich eine Straftat zu begehen strafbar Beihilfe zum Versuch 23 Denn der rechtswidrige Versuch eines Haupttaters ist eine rechtswidrige und im Regelfall namlich bei Schuldhaftigkeit strafbare Tat Damit ist dieser Versuch eine mogliche Haupttat fur die eine Beihilfe die diesen Versuch fordert ebenfalls rechtswidrig und bei Schuldhaftigkeit strafbar ist Beispiel Beihilfe zum Betrugsversuch Bearbeiten Ein Beispiel stellt die erfolgreiche Beihilfe zum versuchten Betrug dar Die auf einen Betrug gerichtete Tauschungshandlung des Haupttaters kann schon vor der Vollendung in einem misslungenen Versuch enden Dieser Versuch kann durch einen Gehilfen 27 Abs 1 StGB unterstutzt worden sein Eine Tat versucht derjenige der nach den Vorstellungen von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt 22 StGB Durch die nach dem Strafmass untergliederte Schwere der Tat ist Betrug kein Verbrechen 12 Abs 1 StGB Allerdings handelt es sich um ein Vergehen das den Versuch nach 263 Abs 2 StGB unter Strafe stellt Nach 27 Abs 1 StGB wird als Gehilfe bestraft wer vorsatzlich einem anderen zu dessen vorsatzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe leistet Das gilt auch fur die Beihilfe beim Betrugsversuch Die Strafbarkeit der Nebentat folgt in diesem Fall akzessorisch der Haupttat des versuchten Betruges Beihilfe durch neutrale Handlungen Bearbeiten Umstritten ist inwieweit strafbare Beihilfe durch ausserlich neutrale insbesondere alltagliche oder berufstypische Handlungen geleistet werden kann 24 25 Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 14 Juli 2000 die Verurteilung zweier Notare und Rechtsanwalte durch das Landgericht Oldenburg zu Freiheitsstrafe und befristeter Untersagung der Berufsausubung wegen Beihilfe zum Betrug bzw zum versuchten Betrug bestatigt weil ihre Tatbeitrage nicht als berufstypische neutrale Handlung anzusehen sei sondern sie zu Tauschungshandlungen in vermogensrechtlichen Angelegenheiten beigetragen hatten 26 27 28 Beihilfe nach der Tat Bearbeiten Beihilfe nach der Tat sukzessive Beihilfe bezeichnet eine Handlung die nach vollendeter aber noch vor beendeter Haupttat verubt wird um z B dem Tater dabei zu helfen die ungesicherte Beute nach einem Diebstahl zu sichern oder sich der Strafverfolgung zu entziehen Die Strafbarkeit einer solchen Beihilfe nach der Tat ist in verschiedenen Rechtsordnungen unterschiedlich geregelt Das amerikanische Strafrecht bedroht die Beihilfe nach der Tat als solche mit Strafe In Deutschland ist die Behandlung strittig Wahrend die Rechtsprechung 29 und Teile der Literatur 30 auch in diesem Fall von einer moglichen Beihilfe ausgehen lehnt eine andere Auffassung 31 diese ausser bei Dauerdelikten wie Freiheitsberaubung ab Dennoch mussen in jedem Fall immer noch in Abgrenzung zu den allgemeinen Tatbestanden der Beihilfe nach der Tat die eigenstandigen Delikte der Begunstigung 257 StGB und der Strafvereitelung 258 StGB gepruft werden Literatur BearbeitenHans Kudlich Die Unterstutzung fremder Straftaten durch berufsbedingtes Verhalten Duncker amp Humblot Berlin 2004 ISBN 3 428 11444 2 Munchen Univ Habil Schr 2003 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil Band 2 Beck Verlag Munchen 2003 ISBN 3 406 43868 7 S 192 231 Weblinks Bearbeiten 27 StGB auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen 49 StGB auf lexetius com Gesetzestext und Anderungen des 49 R StGB mit Geltung seit 1872 Wolfgang Schild 25 27 StGB Abgerufen am 26 Juli 2023 Die geschichtlichen Ausfuhrungen der Kommentierung des Abschnittes Vor 25 ff im Nomos Kommentar 3 Auflage 2010 Einzelnachweise Bearbeiten a b c Hans Kudlich in Beck scher Online Kommentar StGB BeckOK StGB Hrsg von Heintschel Heinegg BeckOK StGB 46 Edition Stand 1 Mai 2020 27 Rn 2 a b c Hans Kudlich in Beck scher Online Kommentar StGB BeckOK StGB Hrsg von Heintschel Heinegg 46 Edition Stand 1 Mai 2020 26 Rn 4 Hans Kudlich in Beck scher Online Kommentar StGB BeckOK StGB Hrsg von Heintschel Heinegg 46 Edition Stand 1 Mai 2020 29 Rn 1 BGH Urteil vom 24 Oktober 2001 Az 3 StR 237 01 Volltext Wolfgang Joecks Jorg Scheinfeld in Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2020 27 Rn 18 BGH Urteil vom 16 November 2006 3 StR 139 06 Rdnr 36 40 BGH Beschlusse 9 Juli 2015 2 StR 58 15 NStZ RR 2015 343 344 vom 4 Februar 2016 1 StR 344 15 NStZ RR 2016 136 137 Urteile vom 13 Juli 2016 1 StR 94 16 juris Rn 24 Vgl Standige Rechtsprechung BGH Urteil vom 16 Januar 2008 2 StR 535 07 NStZ 2008 284 mit weiteren Nachweisen BGH Urteil vom 24 Oktober 2001 3 StR 237 01 NStZ 2002 139 BGH Beschluss vom 4 Februar 2016 1 StR 344 15 NStZ RR 2016 136 137 vgl auch BGH Beschluss vom 22 Dezember 2015 2 StR 419 15 BGHR StGB 27 Abs 1 Hilfeleisten 34 LG Munchen II Urteil vom 12 Mai 2011 Az 1 Ks 115 Js 12496 08 LG Luneburg 4 Grosse Strafkammer Urteil vom 15 Juli 2015 27 Ks 9 14 27 Ks 1191 Js 98402 13 9 14 Rdnr 56 57 vgl BGH Urteil vom 20 Februar 1969 2 StR 280 67 Thilo Kurz Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern ZIS 2013 122 129 BGH Beschluss vom 20 September 2016 3 StR 49 16 Rdnr 27 28 Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen Channelpartner 29 November 2010 BGH Beschluss vom 17 November 2011 Az 2 StR 348 11 NStZ RR 2012 58 beck online Gunter Heine Bettina Weisser in Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 27 Rn 19 Hans Kudlich in Beck scher Online Kommentar StGB BeckOK StGB Hrsg von Heintschel Heinegg Stand 10 November 2014 Edition 25 26 Rn 6 Bernd von Heintschel Heinegg in Beck scher Online Kommentar StGB BeckOK StGB Hrsg von Heintschel Heinegg 46 Edition Stand 1 Mai 2020 46 Rn 22 Bernd Schunemann Anmerkung NStZ 1981 143 144 143 144 Anmerkung zu LG Hamburg Verjahrung bei Beihilfe zum Mord Beschluss vom 16 Januar 1981 90 3 80 Ks 147 Js 8 75 NStZ 1981 141 143 a b Kai Cornelius in Beck scher Online Kommentar StGB Hrsg von Heintschel Heinegg BeckOK StGB 46 Edition Stand 1 Februar 2020 30 Rn 1 Kristian Kuhl in Lackner Kuhl StGB 29 Auflage 2018 StGB 27 Rn 8 Klaus Hoffmann Holland Beihilfe Prufungsschema FU Berlin abgerufen am 22 Dezember 2017 Gunter Heine Bettina Weisser in Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 27 Rn 9 13 BGH Urteil vom 14 Juli 2000 Az 3 StR 454 99 Volltext S 11 BGH Urteil vom 14 Juli 2000 Az 3 StR 53 00 Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt In Pressemitteilung Nr 52 00 Bundesgerichtshof Pressestelle 14 Juli 2000 abgerufen am 12 Juli 2020 BGH Beschluss vom 9 Juli 1996 Aktenzeichen 1 StR 728 95 NStZ RR 1996 374 beck online Gunter Heine Bettina Weisser in Schonke Schroder Strafgesetzbuch 30 Auflage 2019 27 Rn 20 Wolfgang Joecks Jorg Scheinfeld in Munchener Kommentar zum StGB 4 Auflage 2020 27 Rn 18 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4112698 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Beihilfe Strafrecht amp oldid 235839703