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Bei der Begunstigung handelt es sich um eine Straftat mehrerer Rechtsordnungen Sie bedroht mit Strafe einen Straftater im Anschluss an seine Tat in der Absicht zu unterstutzen ihm die Vorteile seiner Tat zu sichern Im deutschen Strafgesetzbuch StGB ist das Delikt im 21 Abschnitt des Besonderen Teils in 257 StGB geregelt Dort zahlt die Begunstigung ebenso wie die Strafvereitelung 258 StGB die Hehlerei 259 StGB und die Geldwasche 261 StGB zu den Anschlussdelikten Sie stellt Hilfeleistungen unter Strafe die in der Absicht vorgenommen werden dem Tater der Vortat die Vorteile seiner Tat zu sichern Die Strafbarkeit der Begunstigung soll verhindern dass Dritte zulasten des Opfers und der Rechtspflege einen Straftater im Anschluss an dessen Tat unterstutzen Damit steht der Tatbestand in engem sachlichen Zusammenhang zur Beihilfe zu einer Straftat 27 StGB bei welcher die fremde Tatausfuhrung gefordert wird 257 StGB ist im Strafgesetzbuch bereits seit dessen Inkrafttreten enthalten Eine grossere strukturelle Anderung erfolgte mit Wirkung zum 1 Januar 1975 wodurch der eigenstandige Tatbestand der Strafvereitelung geschaffen wurde Fur die Begunstigung konnen eine Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder eine Geldstrafe verhangt werden Die Aufklarungsquote der Begunstigung fur die gemeldeten Delikte liegt mit uber 90 auf einem uberdurchschnittlichen Niveau Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Objektiver Tatbestand 3 1 Vortat 3 2 Hilfeleisten 4 Subjektiver Tatbestand 5 Prozessuales und Strafzumessung 6 Gesetzeskonkurrenzen 7 Kriminologie 8 Rechtslage in anderen Staaten 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenDer Tatbestand der Begunstigung ist in 257 StGB normiert und lautet seit seiner letzten Veranderung am 1 Januar 1975 1 wie folgt 1 Wer einem anderen der eine rechtswidrige Tat begangen hat in der Absicht Hilfe leistet ihm die Vorteile der Tat zu sichern wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Die Strafe darf nicht schwerer sein als die fur die Vortat angedrohte Strafe 3 Wegen Begunstigung wird nicht bestraft wer wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist Dies gilt nicht fur denjenigen der einen an der Vortat Unbeteiligten zur Begunstigung anstiftet 4 Die Begunstigung wird nur auf Antrag mit Ermachtigung oder auf Strafverlangen verfolgt wenn der Begunstige als Tater oder Teilnehmer der Vortat nur auf Antrag mit Ermachtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden konnte 248a gilt sinngemass Wegen des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe handelt es sich bei der Begunstigung gemass 12 Absatz 2 StGB um ein Vergehen In systematischer Hinsicht stellt der Tatbestand der Begunstigung ein abstraktes Gefahrdungsdelikt dar Die Strafandrohung soll verhindern dass Dritte einen Straftater dabei unterstutzen aus der Tat erlangte Vorteile fur sich zu erhalten Hierdurch soll zum einen verhindert werden dass die Wiederherstellung des rechtmassigen Zustands zulasten des Opfers erschwert wird Zum anderen soll dem Tater der Anreiz genommen werden weitere Straftaten zu begehen Somit schutzt 257 StGB sowohl das Interesse des Opfers der Vortat an der moglichst einfachen Wiederherstellung des rechtmassigen Zustands als auch das allgemeine Interesse an der moglichst einfachen Aufklarung und Pravention von Straftaten 2 3 Entstehungsgeschichte BearbeitenDie Begunstigung wurde wie die ubrigen Anschlussdelikte in der Strafrechtswissenschaft ursprunglich als eine besondere Form der Beihilfe betrachtet weswegen sie nicht in Form eines eigenstandigen Straftatbestands sondern als Form der Beteiligung geregelt war Im 19 Jahrhundert wurden diese Beteiligungsformen zunehmend als selbststandige Delikte aufgefasst sodass sie zu Tatbestanden aufgewertet wurden Diese Entwicklung begann mit der Hehlerei die im preussischen Strafgesetzbuch von 1851 eine eigene Strafnorm erhielt 4 5 Das Strafgesetzbuch des Deutschen Kaiserreichs RStGB das am 1 Januar 1872 in Kraft trat knupfte an die Verselbststandigung der Anschlussdelikte an und schuf zusatzlich mit 257 StGB einen Tatbestand der Begunstigung der wie folgt lautete 1 6 1 Wer nach Begehung eines Verbrechens oder Vergehens dem Thater oder Theilnehmer wissentlich Beistand leistet um denselben der Bestrafung zu entziehen oder um ihm die Vortheile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern ist wegen Begunstigung mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefangniss bis zu einem Jahre und wenn er diesen Beistand seines Vortheils wegen leistet mit Gefangniss zu bestrafen Die Strafe darf jedoch der Art oder dem Masse nach keine schwerere sein als die auf die Handlung selbst angedrohte 2 Die Begunstigung ist straflos wenn dieselbe dem Thater oder Theilnehmer von einem Angehorigen gewahrt worden ist um ihn der Bestrafung zu entziehen 3 Die Begunstigung ist als Beihulfe zu bestrafen wenn sie vor Begehung der That zugesagt worden ist Diese Bestimmung leidet auch auf Angehorige Anwendung Der fruhere 257 StGB war weiter gefasst als der gegenwartige indem er sowohl das Sichern von Tatvorteilen als auch den Schutz des Vortaters vor Strafverfolgung erfasste Tatbestandsmassige Unterstutzungshandlungen bezogen sich somit sowohl auf die Fruchte der Tat sachliche Begunstigung als auch auf die Person des Taters personliche Begunstigung 1 6 Die Norm des RStGB wurde in das StGB der Bundesrepublik Deutschland ohne Anderung ubernommen Eine Neufassung erfolgte mit Wirkung zum 1 Januar 1975 Hierdurch wurde die personliche Begunstigung aus 257 StGB ausgegliedert und in den neu geschaffenen Tatbestand der Strafvereitelung 258 StGB uberfuhrt Die Begunstigung erfasst seitdem lediglich den Erhalt von Tatvorteilen 1 6 Objektiver Tatbestand BearbeitenVortat Bearbeiten Die Begunstigung knupft an die rechtswidrige Tat eines anderen an Als Vortat kommt gemass 11 Absatz 1 Nummer 5 StGB jede Straftat in Betracht Nicht ausreichend ist demnach eine blosse Ordnungswidrigkeit 7 Anders als beim Tatbestand der Hehlerei beschrankt sich der Kreis der geeigneten Vortaten bei 257 StGB nicht auf Straftaten die sich gegen fremdes Vermogen richten 8 Die Vortat muss nach deutschem Recht strafbar sein Ob sie auch durch Strafverfolgungsbehorden verfolgt werden kann ist nach vorherrschender Auffassung unerheblich Somit liegt eine Vortat auch dann vor wenn es beispielsweise an einem notwendigen Strafantrag fehlt oder die Moglichkeit der Strafverfolgung verjahrt ist 9 Damit ein Delikt Vortat einer Begunstigung sein kann muss es den Tatbestand eines Strafgesetzes erfullen sowie in rechtswidriger Weise begangen werden Im Unterschied zu 258 StGB fordert 257 StGB nicht dass die Tat schuldhaft begangen wird Dies beruht darauf dass der Tatbestand der Strafvereitelung die Durchsetzung des Strafanspruchs fordern soll wahrend 257 StGB andere Schutzzwecke verfolgt fur die es auf die Schuldhaftigkeit der Tat nicht ankommt 3 Ebenfalls muss die Vortat nicht vollendet sein sodass die Begunstigung auch an den Versuch einer Straftat anknupfen kann 10 Sofern die Vortat eine objektive Bedingung der Strafbarkeit aufweist muss diese allerdings eingetreten sein 11 Bei der Vortat muss es sich um die Tat eines anderen handeln Nicht unter 257 StGB fallt es demnach wenn sich der Alleintater der Vortat selbst begunstigt Hierbei handelt es sich nicht um selbststandiges Unrecht sondern um eine logische Folge der Vortat weswegen sie bereits in deren Tatbestand berucksichtigt wird 12 13 Sofern der Vortater sowohl sich selbst als auch einen Dritten begunstigt handelt er zugunsten eines anderen weswegen er den Tatbestand des 257 StGB erfullt Er ist jedoch nach 257 Absatz 3 Satz 1 StGB straflos da er kein Unrecht verubt das eine selbststandige Strafandrohung erfordert 14 Gleiches gilt fur eine Person die lediglich Teilnehmer der Vortat gewesen ist 15 Wegen der Parallelen von Begunstigung und Beihilfe ist in der Rechtswissenschaft umstritten in welchem Verhaltnis die Begunstigung zur Beihilfe an der Vortat steht Diese Abgrenzungsschwierigkeit beruht darauf dass die Rechtsprechung davon ausgeht eine Beihilfe konne auch nach Vollendung einer Tat geleistet werden Diese sukzessive Beihilfe grenzt die Rechtsprechung von der Begunstigung anhand der Willensrichtung des Taters ab Sofern der Unterstutzer die Tat fordern will liegt eine Beihilfe vor Sofern er dem Vortater lediglich die Vorteile seiner Tat erhalten will liegt hingegen eine Begunstigung vor 16 Nach anderer Auffassung verdrangt die Beihilfe an der Vortat die Begunstigung 17 18 19 Beiden Auffassungen steht eine Ansicht gegenuber die die Figur der sukzessiven Beihilfe ablehnt Nach dieser Auffassung kommen Begunstigung und Beihilfe nicht nebeneinander zum Zug weswegen sich die Abgrenzungsschwierigkeit nicht ergibt Sie wendet bis zur Vollendung der Vortat ausschliesslich die Beihilfe an nach deren Vollendung ausschliesslich 257 StGB 20 21 22 Der Vortater muss aus seiner Tat einen Vorteil fur sich gezogen haben der ihm rechtlich nicht zusteht Einen solchen Vorteil stellt beispielsweise die aus einem Diebstahl 242 StGB erlangte Beute dar Der Vorteil muss keinen Vermogenswert besitzen sodass auch beispielsweise eine illegal erlangte Approbation tatbestandsmassig ist 11 Der zu sichernde Vorteil muss unmittelbar aus der Tat resultieren 23 24 Hieran fehlt es beispielsweise wenn der Tater dem Vortater den Erlos aushandigt der aus dem Verkauf von Diebesbeute erzielt worden ist denn dieser stammt nicht aus dem Diebstahl als Ankupfungstat sondern aus einer hiervon losgelosten eigenstandigen Handlung 25 Hilfeleisten Bearbeiten 257 StGB stellt es unter Strafe dem Vortater Hilfe zu leisten Wie bei der Beihilfe handelt es sich hierbei um eine ausserst weit gefasste Tathandlung Als Hilfeleistung kommt jede Unterstutzung des Vortaters im Anschluss an dessen Straftat in Betracht etwa das Verstecken von Beute oder das Irrefuhren von Ermittlungsbehorden Auch ein Unterlassen kann eine Hilfeleistung darstellen etwa das pflichtwidrige Nichteinschreiten gegen das Verwahren einer Sache durch den Tater 26 Umstritten ist in der Rechtswissenschaft welche Qualitat die Handlung haben muss Nach dem Wortlaut des 257 Absatz 1 StGB genugt jede Handlung Bei diesem Befund belasst es eine Auffassung sodass sie an die Handlung keine weiteren Anforderungen an die Tathandlung stellt 27 Die vorherrschende Gegenauffassung verlangt demgegenuber dass sich die Handlung zumindest dazu eignet dem Vortater einen Vorteil zu sichern Nicht erforderlich ist demgegenuber dass die Tat tatsachlich zu einer Vorteilssicherung fuhrt 28 Diese Beschrankung beruht auf der Erwagung dass die Voraussetzungen der Begunstigung nicht geringer sein sollen als die der Beihilfe Diese setzt voraus dass sich die Hilfeleistung auf die Tat auswirkt 29 Nicht tatbestandsmassig sind Handlungen die im Interesse desjenigen liegen dem der zu sichernde Vorteil von Rechts wegen zusteht So stellt es beispielsweise kein verbotenes Hilfeleisten dar wenn jemand wissentlich einen gestohlenen Fernseher repariert oder ein gestohlenes Tier versorgt Subjektiver Tatbestand BearbeitenDer Tater muss mit Vorsatz hinsichtlich aller objektiver Tatbestandsmerkmale handeln Hierbei genugt jede Vorsatzform somit auch Eventualvorsatz Der Tater muss daher zumindest Kenntnis von den objektiven Tatbestandsmerkmalen haben und den Eintritt des Taterfolgs in Kauf nehmen 30 Das setzt insbesondere voraus dass er erkennt dass Vorteil des Vortaters unmittelbare Folge einer rechtswidrigen Straftat ist 31 Nicht erforderlich ist hierbei dass der Tater erkennt welches Delikt diese Straftat darstellt sodass ein diesbezuglicher Irrtum des Taters unbeachtlich ist 32 Daruber hinaus muss der Tater in der Absicht handeln dem Vortater Tatvorteile zu sichern Dies trifft zu wenn es dem Tater entscheidend darauf ankommt dem Vortater durch seine Handlung die Vorteile die aus der Vortat herruhren zu sichern 33 Prozessuales und Strafzumessung BearbeitenDie Tat wird grundsatzlich als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt sodass es eines Strafantrags nicht bedarf 257 Absatz 4 StGB nennt abweichend hiervon zwei Falle in denen ein Strafantrag erforderlich ist Zum einen ist dies der Fall wenn ein Strafantrag zur Verfolgung der Tat erforderlich ist auf die sich die Begunstigungshandlung bezieht Zum anderen bedarf es aufgrund des Verweises auf 248a StGB eines Antrags wenn die Begunstigung lediglich einen geringen Schaden verursacht und kein besonderes offentliches Interesse an der Tat besteht Massstab hierbei ist allein die Schadigung die durch die Begunstigung eintritt sodass 257 Absatz 4 Satz 2 StGB auch den Fall erfasst indem sich die Vorteilssicherung auf einen geringwertigen Teil einer hochwertigen Tatbeute bezieht 34 Diese Regelungen sollen sicherstellen dass der Tater der Begunstigung nicht scharfer haftet als der Tater der Vortat 35 Diesen Zweck verfolgt auch 257 Absatz 2 StGB nach dem die Strafe fur die Begunstigung nicht hoher ausfallen darf als die Strafe mit der das Grunddelikt bedroht ist 36 Nach 257 Absatz 3 Satz 1 StGB wird wegen Begunstigung nicht bestraft wer bereits wegen Beteiligung an der Vortat strafbar ist Hiervon macht 257 Absatz 3 Satz 2 StGB eine Ausnahme Er bestimmt dass sich ein Vortater wegen Anstiftung zur Begunstigung strafbar macht indem er einen an der Vortat Unbeteiligten dazu bewegt Tatvorteile zu sichern Diese Ausnahme beruht auf dem Vorwurf an den Vortater einen Unbeteiligten zu strafrechtlichem Unrecht zu veranlassen 37 Da die Begunstigung aufgrund ihres Strafrahmens ein Vergehen darstellt folgt die Strafbarkeit des Versuchs nicht bereits aus 23 Absatz 1 StGB sondern bedarf der expliziten Anordnung An einer solchen fehlt es Der Versuch der Begunstigung ist damit straflos 38 Die Begunstigung ist sowohl vollendet als auch beendet sobald der Tater seine Handlung vorgenommen hat Ab diesem Zeitpunkt beginnt gemass 78a StGB die Verfolgungsverjahrung Diese betragt gemass 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB funf Jahre 39 Die Verjahrung der Begunstigung beginnt unabhangig von der Verjahrung der Vortat 40 41 Eine Moglichkeit der Strafmilderung oder aufhebung durch tatige Reue sieht 257 StGB nicht vor Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob die Reuebestimmungen anderer Delikte auf 257 StGB analoge Anwendung finden Befurworter fuhren an dass eine solche Regelung geboten ware da das ahnlich strukturierte Delikt der Geldwasche eine entsprechende Bestimmung vorsieht 42 Andere Stimmen wenden hiergegen ein dass sich der Gesetzgeber bei der Begunstigung bewusst gegen eine solche Bestimmung entschieden habe 43 Gesetzeskonkurrenzen BearbeitenWerden bei der Begehung einer Begunstigung weitere Delikte verwirklicht stehen diese Delikte zueinander in Gesetzeskonkurrenz Werden durch eine Begunstigungshandlung andere Tatbestande mitverwirklicht stehen diese zur Begunstigung in Tateinheit 52 StGB Haufig trifft dies auf Aussagedelikte und andere Anschlussdelikte zu Sofern es unklar ist ob die Handlung des Taters eine Begunstigung oder ein anderes Delikt darstellt kommt eine Wahlfeststellung in Betracht sofern das andere Delikt mit der Begunstigung vergleichbar ist Dies trifft beispielsweise auf den Diebstahl Strafvereitelung und Hehlerei zu 44 45 Kriminologie BearbeitenDie Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Erfasste Falle von Begunstigung Strafvereitelung Hehlerei und Geldwasche in den Jahren 1987 2016 46 Das Bundeskriminalamt gibt jahrlich eine Statistik uber alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus die Polizeiliche Kriminalstatistik 47 Seit 1993 wird das gesamte Bundesgebiet erfasst In den Statistiken von 1991 und 1992 wurden die alten Bundeslander und das gesamte Berlin erfasst Fruhere Statistiken erfassen lediglich die alten Bundeslander Die Begunstigung wird in der Statistik gemeinsam mit den ubrigen Anschlussdelikten erfasst Deren Aufklarungsquote ist mit durchgangig uber 90 im Vergleich zu anderen Delikten uberdurchschnittlich hoch Polizeiliche Kriminalstatistik fur Begunstigung Strafvereitelung Hehlerei und Geldwasche in der Bundesrepublik Deutschland 46 Erfasste FalleJahr Insgesamt Pro 100 000 Einwohner Anteil der versuchten Taten absolut relativ Aufklarungsquote1987 30 445 49 8 1 677 5 5 99 5 1988 28 961 47 3 1 672 5 8 99 1 1989 24 516 39 7 1 513 6 2 99 1 1990 23 060 36 8 1 517 6 6 99 2 1991 24 813 38 2 1 380 5 6 98 3 1992 28 275 43 0 1 315 4 7 99 4 1993 26 541 32 8 1 379 5 2 99 1 1994 25 714 31 6 1 508 5 9 98 9 1995 28 525 35 0 1 762 6 2 98 7 1996 30 273 37 0 1 758 5 8 99 2 1997 29 258 35 7 1 733 5 9 98 5 1998 30 569 37 3 2 003 6 6 98 5 1999 29 491 35 9 1 881 6 4 98 0 2000 29 479 35 9 1 879 6 4 97 8 2001 29 033 35 3 1 828 6 3 97 6 2002 28 192 34 2 1 842 6 5 97 4 2003 28 459 34 5 1 815 6 4 97 4 2004 28 191 34 2 1 905 6 8 97 9 2005 28 950 35 1 1 906 6 6 96 6 2006 28 964 35 1 2 012 6 9 97 0 2007 27 109 32 9 2 219 8 2 97 0 2008 25 520 31 0 2 333 9 1 97 0 2009 25 791 31 5 2 546 9 9 96 5 2010 26 862 32 8 2 502 9 3 95 7 2011 28 759 35 2 2 935 10 2 95 0 2012 28 416 34 7 2 698 9 5 95 0 2013 30 879 38 3 2 814 9 1 95 0 2014 30 502 37 8 2 567 8 4 95 1 2015 29 890 36 8 2 375 7 9 94 8 2016 31 120 37 9 2 377 7 6 93 0 Rechtslage in anderen Staaten BearbeitenAnders als in Deutschland ist die Begunstigung in Osterreich und der Schweiz ausgestaltet Dort wird sie den Delikten gegen die Rechtspflege zugeordnet Sie stellt es unter Strafe jemanden der Strafverfolgung dem Strafvollzug oder dem Vollzug einer Massnahme zu entziehen Im deutschen Recht wird dies vom Tatbestand der Strafvereitelung erfasst Literatur BearbeitenKarsten Altenhain 257 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Steffen Cramer 257 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 257 Klaus Pflieger Carsten Momsen 257 In Dieter Dolling Kai Ambos Gunnar Duttge Dieter Rossner Hrsg Gesamtes Strafrecht StGB StPO Nebengesetze 3 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7129 8 Tonio Walter 257 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 Weblinks Bearbeiten 257 StGB auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 1 Teil 2 Teil 3 In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 Einzelnachweise Bearbeiten a b c d Karsten Altenhain 257 Rn 1 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Steffen Cramer 257 Rn 2 3 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 a b Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 1 In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 S 142 143 Matthias Jahn Dana Reichart Die Anschlussdelikte Begunstigung 257 StGB In Juristische Schulung 2009 S 309 309 310 Tonio Walter 257 Rn 1 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 a b c Frank Dietmeier 257 Rn 2 in Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Steffen Cramer 257 Rn 7 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Karsten Altenhain 257 Rn 8 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Steffen Cramer 257 Rn 8 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Frank Dietmeier 257 Rn 7 in Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 a b Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil II Straftaten gegen Vermogensrechte 11 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6177 7 47 Rn 2 Tonio Walter 257 Rn 87 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 Nikolaus Bosch Grundfragen der Begunstigung Pladoyer fur eine vermogensorientierte Restriktion des Tatbestandes In Jura 2012 S 270 277 Kristian Kuhl 257 Rn 8 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 1 In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 S 142 144 BGHSt 4 132 133 Steffen Cramer 257 Rn 24 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Klaus Geppert Zum Verhaltnis von Taterschaft Teilnahme an der Vortat und anschliessender sachlicher Begunstigung 257 StGB In Jura 1994 S 441 443 Reinhard Maurach Heinz Zipf Karl Heinz Gossel Strafrecht Allgemeiner Teil 8 Auflage Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 5032 5 101 Rn 6 Harro Otto Grundkurs Strafrecht Die einzelnen Delikte 7 Auflage De Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 228 5 57 Rn 4 Karsten Altenhain 257 Rn 14 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Urs Kindhauser 242 Rn 131 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Tonio Walter 257 Rn 101 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Joachim Vogel Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 8 242 bis 262 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 785 4 BGHSt 24 166 168 BGHSt 36 277 281 BGH Beschluss vom 29 April 2008 4 StR 148 08 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2008 S 516 Frank Dietmeier 257 Rn 17 in Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 1 in Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 S 142 151 153 Kurt Seelmann Grundfalle zu den Straftaten gegen das Vermogen als Ganzes In Juristische Schulung 1983 S 32 34 BGHSt 24 166 167 Frank Dietmeier 257 Rn 14 in Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil II Straftaten gegen Vermogensrechte 11 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6177 7 46 Rn 7 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 Urs Kindhauser Strafrecht Besonderer Teil II Straftaten gegen Vermogensrechte 11 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 6177 7 46 Rn 11 Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 2 In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 S 248 Bernd Hecker 257 Rn 10 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Tobias Witzigmann Mogliche Funktionen und Bedeutungen des Absichtsbegriffs im Strafrecht in Juristische Arbeitsblatter 2009 S 488 491 Karsten Altenhain 257 Rn 42 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Frank Dietmeier 257 Rn 31 f in Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Kristian Kuhl 257 Rn 10 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Bernd Hecker 257 Rn 27 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Jan Dehne Niemann Probleme der Begunstigung 257 StGB Teil 1 In Zeitschrift fur das Juristische Studium 2009 S 142 145 Steffen Cramer 257 Rn 33 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Klaus Pflieger Carsten Momsen 257 Rn 4 In Dieter Dolling Kai Ambos Gunnar Duttge Dieter Rossner Hrsg Gesamtes Strafrecht StGB StPO Nebengesetze 3 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7129 8 Karsten Altenhain 257 Rn 43 44 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Karsten Altenhain 257 Rn 34 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Steffen Cramer 257 Rn 27 in Gunther M Sander Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 4 185 262 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68554 5 Klaus Pflieger Carsten Momsen 257 Rn 19 In Dieter Dolling Kai Ambos Gunnar Duttge Dieter Rossner Hrsg Gesamtes Strafrecht StGB StPO Nebengesetze 3 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 7129 8 Karsten Altenhain 257 Rn 43 44 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b PKS Zeitreihen 1987 bis 2016 Nicht mehr online verfugbar Bundeskriminalamt 23 Mai 2016 ehemals im Original abgerufen am 21 September 2017 1 2 Vorlage Toter Link www bka de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Polizeiliche Kriminalstatistik Bundeskriminalamt abgerufen am 17 September 2017 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4005254 0 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