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Der Begriff des Irrtums bezeichnet im deutschen Strafrecht die Unkenntnis oder die Fehlvorstellung des Straftaters bezuglich eines rechtlich relevanten Umstands Hierzu zahlen zum einen Tatumstande zum anderen die an eine Tat geknupften Rechtsfolgen Ein solcher Irrtum kann sich auf die Strafbarkeit des Taters auswirken da der Kenntnisstand des Taters auf der Ebene des Vorsatzes der Rechtswidrigkeit und der Schuld von Bedeutung ist Irrtumer konnen sich sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Taters auswirken Das Strafgesetzbuch StGB regelt Irrtumer lediglich punktuell als Tatbestandsirrtumer 16 StGB Verbotsirrtumer 17 StGB und als Irrtumer uber das Vorliegen der Umstande eines entschuldigenden Notstands 35 Absatz 2 StGB Auf dieser gesetzlichen Grundlage entwickelte die Rechtswissenschaft eine komplexe Dogmatik die unterschiedliche Irrtumsformen systematisiert und passenden Rechtsfolgen zuordnet Wahrend manche Irrtumer den Tater entlasten konnen andere den Tater belasten Weiterhin existieren Irrtumsformen die sich nicht auf die Strafbarkeit des Taters auswirken sondern allenfalls auf die Strafzumessung und solche die ganzlich rechtlich irrelevant sind Inhaltsverzeichnis 1 Tatbestandsirrtum 16 StGB 1 1 Error in persona vel in obiecto 1 2 Irrtum uber den Kausalverlauf 1 3 Aberratio ictus 1 4 Subsumtionsirrtum 2 Irrtum uber die Rechtswidrigkeit 2 1 Verbotsirrtum 17 StGB 2 2 Annehmen eines verbotenen Verhaltens 2 3 Verkennen einer Rechtfertigungslage 2 4 Annehmen einer Rechtfertigungslage 3 Irrtum uber Schuldelemente 3 1 Entschuldigungstatbestandsirrtum 3 2 Entschuldigungsirrtum 3 3 Irrtum uber Voraussetzungen der Schuld 4 Irrtum uber Strafaufhebungs oder ausschliessungsgrund 5 Literatur 6 Weblinks 7 Siehe auch 8 EinzelnachweiseTatbestandsirrtum 16 StGB Bearbeiten Hauptartikel Tatbestandsirrtum 16 StGB lautet Irrtum uber Tatumstande 1 Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt der zum gesetzlichen Tatbestand gehort handelt nicht vorsatzlich Die Strafbarkeit wegen fahrlassiger Begehung bleibt unberuhrt 2 Wer bei Begehung der Tat irrig Umstande annimmt welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen wurden kann wegen vorsatzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden Ein Tatbestandsirrtum auch Tatumstandsirrtum genannt liegt vor wenn der Tater aufgrund einer falschen Bewertung der Sachlage verkennt dass er ein Merkmal eines Straftatbestands verwirklicht 1 Eine solche Fehlvorstellung fuhrt gemass 16 Absatz 1 Satz 1 StGB dazu dass der Tater ohne Vorsatz hinsichtlich des vom Irrtum betroffenen Tatbestandsmerkmals handelt Infolgedessen kann er gemass 15 StGB nicht aus einem Vorsatzdelikt bestraft werden Der Tater unterliegt beispielsweise einem Tatbestandsirrtum wenn er einen Menschen in der Annahme erschiesst es handele sich um eine Vogelscheuche Da der Tater nicht erkennt dass er einen Menschen totet fehlt es ihm am Vorsatz bezuglich der Totung eines Menschen Deshalb macht er sich nicht wegen Totschlags 212 StGB oder Mords 211 StGB strafbar Gemass 16 Absatz 1 Satz 2 StGB lasst ein Tatbestandsirrtum allerdings die Strafbarkeit wegen fahrlassiger Tatbegehung unberuhrt Daher kommt im Beispielfall eine Strafbarkeit wegen fahrlassiger Totung 222 StGB in Betracht 2 Im oben angefuhrten Beispiel bezieht sich der Irrtum des Taters auf ein deskriptives Tatbestandsmerkmal das Vorliegen eines Menschen Der Tater handelt bezuglich eines solchen Merkmals vorsatzlich wenn er sein tatsachliches Vorliegen korrekt erfasst Bezieht sich der Irrtum hingegen auf ein normatives Tatbestandsmerkmal genugt es fur die Annahme des Vorsatzes wenn der Tater zutreffend eine Parallelwertung in der Laiensphare vornimmt Hierzu muss er Sinn und Zweck des Tatbestandsmerkmals erfassen Als normativ bezeichnet die Rechtswissenschaft Tatbestandsmerkmale deren Inhalt sich aus einer rechtlichen Wertung ergibt Dies trifft etwa auf das insbesondere bei Eigentumsdelikten relevante Merkmal der Fremdheit des Tatobjekts zu Ob eine Sache fremd ist beurteilt sich anhand der rechtlichen Eigentumszuordnung 3 4 Die Bedeutung des Tatbestandsmerkmals der Fremdheit erfasst der Tater hinreichend sofern er erkennt dass er uber die Sache nicht allein bestimmen darf 16 Absatz 2 StGB erfasst den Fall dass sich der Tater Tatumstande vorstellt welche eine Strafbarkeit nach einem milderen Gesetz begrundeten Zu einem solchen Irrtum kann es etwa im Rahmen von Totungsdelikten kommen Totet jemand zum Beispiel eine andere Person in der irrigen Annahme diese habe hierum gebeten verwirklicht er den objektiven Tatbestand des Totschlags Ware die irrige Annahme allerdings zutreffend hatte sich der Tater wegen einer Totung auf Verlangen 216 StGB strafbar gemacht die uber eine geringere Mindeststrafandrohung als der Totschlag verfugt Gemass 16 Absatz 2 StGB kann bei Vorliegen eines derartigen Irrtums lediglich aus dem milderen Gesetz bestraft werden im Beispiel also aus 216 StGB 5 6 Error in persona vel in obiecto Bearbeiten Hauptartikel Error in persona Beim error in persona vel in obiecto unterliegt der Tater einem Irrtum uber die Identitat des Tatobjekts Hierzu kommt es etwa wenn der Tater der sich entschlossen hat eine bestimmte Person zu toten bei Tatbegehung einen Dritten fur sein geplantes Opfer halt und dieses totet Eine solche Identitatsverwechslung unterfallt nicht 16 StGB da der Tater den gesetzlichen Tatbestand im Beispiel ein Totungsdelikt vorsatzlich rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht indem er denjenigen totet den er im Moment der Tat toten wollte Die Identitat des Opfers ist fur den verwirklichten Tatbestand nicht von Bedeutung da dieser das Tatopfer lediglich nach bestimmten Gattungsmerkmalen beschreibt So setzt eine Strafbarkeit wegen Totschlags voraus dass der Tater einen anderen totet Irrt der Tater uber die Identitat des Opfers stellt dies lediglich einen Motivirrtum dar der strafrechtlich ohne Bedeutung ist 7 8 Strittig ist in der Rechtswissenschaft die strafrechtliche Einordnung einer Verwechslung des Opfers wenn der Tater dieses lediglich mittelbar individualisiert Hierzu kommt es etwa wenn der Tater eine Bombe am Fahrzeug seines Opfer anbringt um dieses zu toten Totet die Bombe eine andere Person als diejenige die der Tater toten wollte liegt nach uberwiegender Auffassung ein error in persona vor 9 10 Irrtum uber den Kausalverlauf Bearbeiten Ein Irrtum uber den Kausalverlauf liegt vor wenn sich die Tat in einer anderen Weise ereignet als es der Tater geplant hat Dies ist etwa der Fall wenn der Tater einen anderen toten will indem er ihn erschlagt das Opfer allerdings dem Angriff ausweicht und dadurch zu Tode kommt Der Kausalverlauf stellt ein Merkmal des objektiven Tatbestands dar weswegen der Tater diesen in seinen Vorsatz aufgenommen haben muss Alle Details eines Kausalverlaufs kann der Tater allerdings nicht vorhersehen weswegen es fur die Annahme seines Vorsatzes genugt wenn sich der Tater die wesentlichen Ablaufe vorstellt 11 Weicht der tatsachliche Kausalverlauf daher vom geplanten in einem wesentlichen Punkt ab liegt ein Tatbestandsirrtum vor sodass der Tater gemass 16 Absatz 1 StGB ohne Vorsatz handelt 12 Fur den Tatvorsatz unbeachtlich sind hingegen Abweichungen die sich innerhalb des nach allgemeiner Lebenserwartung Vorhersehbaren befinden 13 Ein unbeachtlicher Irrtum uber den Kausalverlauf liegt etwa vor wenn der Tater das Opfer mit Totungsvorsatz wurgt dieses jedoch nicht hierdurch sondern erst durch eine spatere Beseitigung der vermeintlichen Leiche verstirbt 14 15 Als die Rechtsprechung uber einen derartigen Sachverhalt entschied mass sie dem Irrtum ebenfalls keine rechtliche Relevanz bei begrundete dies allerdings nicht mit der Unbeachtlichkeit der Abweichung des tatsachlichen vom erwarteten Kausalverlaufs sondern mit dem Vorliegen eines Generalvorsatzes beim Taters Hiernach bestand der Totungsvorsatz den der Tater beim Wurgen hatte bei der Beseitigung der Leiche fort 16 Die Figur des Generalvorsatzes wird in der Rechtswissenschaft mittlerweile nicht mehr vertreten da sie gegen das Simultanitatsprinzip 8 StGB verstosst Hiernach mussen alle Tatbestandsmerkmale bei Begehung der Tat vorliegen Im Zeitpunkt des Wurfs halt der Tater das Opfer jedoch fur tot weshalb er hierbei nicht mit Totungsvorsatz handeln kann 17 Aberratio ictus Bearbeiten Hauptartikel Aberratio ictus Eine aberratio ictus liegt vor wenn der Tater zum Angriff auf sein Opfer ansetzt dieser Angriff allerdings fehlgeht und einen Dritten trifft 18 Dies ist etwa der Fall wenn der Tater mit einer Waffe auf sein Opfer schiesst allerdings die Waffe verreisst und infolgedessen einen Dritten trifft Ein solcher Geschehensablauf fuhrt wie ein Irrtum uber den Kausalverlauf gemass 16 Absatz 1 Satz 1 StGB zum Ausschluss des Vorsatzes wenn das tatsachlich verletzte und das vom Tater ausgewahlte Opfer verschiedenen Gattungen angehoren Zielt der Tater etwa auf eine Vogelscheue und trifft mit seinem fehlgehenden Schuss einen Menschen fehlt es ihm hinsichtlich der Totung am Vorsatz sodass er sich lediglich wegen fahrlassiger Totung strafbar macht Hinsichtlich der Beschadigung der Vogelscheue ist er wegen versuchter Sachbeschadigung 303 StGB strafbar 19 20 21 In der Rechtswissenschaft ist die Einordnung der aberratio ictus fur den Fall umstritten dass verletztes und geplantes Tatopfer tatbestandlich gleichen Gattungen angehoren Dies trifft etwa zu wenn der Tater auf einen bestimmten Menschen schiesst und einen anderen trifft Einige Rechtswissenschaftler betrachten diesen Irrtum als unbeachtlich wenn sich der tatsachliche Geschehensablauf vom gewollten lediglich in unwesentlichen Punkten unterscheidet Ein solcher Irrtum sei mit einem error in persona vergleichbar da der Tater auch hier den Erfolg an einem Tatobjekt der gleichen tatbestandlichen Gattung herbeifuhrt 22 23 24 Die vorherrschende Gegenauffassung ordnet die aberratio ictus als beachtlichen Irrtum ein der den Vorsatz entfallen lasst Denn der Vorsatz des Taters konkretisiere sich auf ein bestimmtes Opfer bei dem der tatbestandsmassige Erfolg nicht eintritt 25 26 Der Vorsatz bleibt allerdings unberuhrt wenn der Tater bei Tatbegehung billigend in Kauf nimmt das Opfer zu verfehlen und einen Dritten zu treffen In diesem Fall handelt der Tater mit Totungsvorsatz sowohl hinsichtlich des gewollten Opfers als auch des Dritten Ein solcher Wille wird in der Rechtswissenschaft als Alternativvorsatz bezeichnet 27 Subsumtionsirrtum Bearbeiten Hauptartikel Subsumtionsirrtum Ein Subsumtionsirrtum liegt vor wenn der Tater den Inhalt eines Tatbestandsmerkmals falsch auslegt und infolgedessen unzutreffenderweise annimmt er handele erlaubt Der Tater handelt damit in Unkenntnis der rechtlichen Tatbestandsmassigkeit der Handlung bei Kenntnis der Tatsachen sowie des sozialen Bedeutungsgehaltes Dies trifft etwa zu wenn er einen anderen Straftater in seinem Tatentschluss bestarkt und hierbei davon ausgeht dass lediglich ein physisches Unterstutzen eine strafbare Beihilfe 27 StGB darstelle 28 Auf Tatbestandsebene ist dieser Irrtum unbeachtlich Nimmt der Tater umgekehrt irrig eine Tatbestandsmassigkeit an unterliegt er einem straflosen Wahndelikt In diesem Zusammenhang wird auch vom umgekehrten Subsumtionsirrtum gesprochen 29 Irrtum uber die Rechtswidrigkeit BearbeitenVerbotsirrtum 17 StGB Bearbeiten Hauptartikel Verbotsirrtum 17 StGB lautet VerbotsirrtumFehlt dem Tater bei Begehung der Tat die Einsicht Unrecht zu tun so handelt er ohne Schuld wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte Konnte der Tater den Irrtum vermeiden so kann die Strafe nach 49 Abs 1 gemildert werden Bei einem Verbotsirrtum verkennt der Tater dass er durch seine Tat Unrecht verubt Anders als bei einem Tatbestandsirrtum irrt er sich nicht uber einen Sachverhalt sondern uber dessen rechtliche Bewertung 30 31 Ein solcher Irrtum kann gemass 17 StGB dazu fuhren dass der Tater nicht schuldhaft handelt was eine Strafbarkeit ausschliesst 32 Die Bestimmung des 17 StGB ist seit dem 1 Januar 1975 im StGB enthalten Mit dieser Norm regelte der Gesetzgeber die in der Rechtswissenschaft bislang strittige Frage welche rechtlichen Konsequenzen fehlendes Unrechtsbewusstsein besitzt indem er es als Schuldmerkmal verortete 33 Ein Verbotsirrtum ist in mehreren Konstellationen denkbar Zum einen kann der Tater ein verbotenes Verhalten fur erlaubt halten Dies wird in der Rechtswissenschaft als direkter Verbotsirrtum bezeichnet 34 Ein solcher liegt beispielsweise vor wenn jemand ein fremdes Fahrzeug in Gebrauch nimmt weil er falschlich annimmt die blosse Gebrauchsanmassung bezuglich eines Fahrzeugs 248b StGB sei straflos Zum anderen kann der Tater zwar um die rechtliche Missbilligung seines Handelns wissen dieses Verhalten jedoch ausnahmsweise fur erlaubt halten etwa weil er einen nicht existenten Rechtfertigungsgrund annimmt oder die Grenzen eines bestehenden Rechtfertigungsgrunds wegen eines Irrtums uberschreitet 35 36 Ein solcher Fall wird in der Rechtswissenschaft als Erlaubnisirrtum oder indirekter Verbotsirrtum bezeichnet 37 Ferner kann der Tater verkennen dass eine Handlung rechtlich geboten ist Ein solcher Gebotsirrtum ist im Zusammenhang mit Unterlassungsdelikten etwa der Nichtanzeige geplanter Straftaten 138 StGB von besonderer praktischer Bedeutung 38 39 Ein Verbotsirrtum fuhrt gemass 17 Satz 2 StGB zum Ausschluss der Schuld wenn der Irrtum fur den Tater unvermeidbar ist Dies ist der Fall wenn der Tater auch bei gebotener Anspannung seines Gewissens nicht erkennen kann dass er Unrecht verwirklicht 40 41 Dies beurteilt sich anhand seiner individuellen Fahigkeiten 42 Ist der Irrtum vermeidbar ist er unbeachtlich sodass der Tater schuldhaft handelt und somit aus dem ihm vorgeworfenen Delikt bestraft werden kann Das Gericht kann allerdings die Strafe nach 49 Absatz 1 StGB mildern Ein Irrtum uber die Voraussetzungen einer Rechtfertigung ist in mehreren Konstellationen denkbar die gesetzlich uberwiegend nicht explizit geregelt sind Daher ist ihre Behandlung in der Rechtswissenschaft umstritten Annehmen eines verbotenen Verhaltens Bearbeiten Zum einen kann der Tater irrtumlicherweise ein rechtmassiges Verhalten etwa den Ehebruch fur verboten halten Eine solche Fehlvorstellung stellt ein Wahndelikt dar das mangels Verubens von strafrechtlich relevantem Unrecht keine Strafbarkeit zur Folge hat Ebenfalls ein Wahndelikt liegt vor wenn der Tater die Grenzen eines Rechtfertigungsgrunds falschlich fur zu eng halt etwa in dem er annimmt die Rechtfertigung einer Totung sei generell ausgeschlossen 43 44 Verkennen einer Rechtfertigungslage Bearbeiten Verkennt der Tater dass sein Handeln objektiv gerechtfertigt ist liegt nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ein untauglicher Versuch vor Ein solcher Irrtum liegt etwa vor wenn der Tater sein Opfer verletzt wobei er nicht bemerkt dass dieses im Begriff war einen Dritten anzugreifen Der Tater hatte somit gestutzt auf das Nothilferecht 32 StGB sein Opfer in rechtmassiger Weise verletzen konnen Nach vorherrschender Auffassung kommt eine Rechtfertigung allerdings nur in Betracht wenn der Tater um die rechtfertigenden Umstande weiss Daher handelt der Tater nicht gerechtfertigt der nicht um die rechtfertigende Sachlage weiss Allerdings verubt er lediglich eingeschranktes Unrecht da er Notrechte hatte ausuben durfen Dies entspricht der Struktur eines Versuchs weswegen der Tater der eine Rechtfertigungslage verkennt aus dem Strafrahmen des Versuchs bestraft wird 45 Annehmen einer Rechtfertigungslage Bearbeiten Hauptartikel Erlaubnistatbestandsirrtum Beim Erlaubnistatbestandsirrtum ist die Situation dem Verkennen einer Rechtfertigunglage entgegengesetzt Hierbei stellt sich der Tater falschlich einen Sachverhalt vor der ihn rechtfertigen wurde lage er tatsachlich vor Dies ist etwa der Fall wenn jemand irrig annimmt er werde durch einen anderen angegriffen weswegen er gegen diesen Notwehrrechte 32 StGB ausubt Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist gesetzlich nicht ausdrucklich geregelt weswegen seine rechtliche Behandlung in der Rechtswissenschaft umstritten ist 46 47 Im Wesentlichen stehen sich zwei Ansatze gegenuber von denen einer den Irrtum als Tatbestandsirrtum gemass 16 StGB der andere als Verbotsirrtum 17 StGB behandelt Die erste Auffassung wird als eingeschrankte Schuldtheorie bezeichnet Sie argumentiert dass sich der Tater primar uber Tatsachen irre auf deren Grundlage er eine falsche rechtliche Schlussfolge zieht Daher sei der Irrtum wie ein Tatbestandsirrtum zu behandeln sodass er stets zum Ausschluss der Strafbarkeit wegen vorsatzlichen Handelns fuhre 48 49 Innerhalb der eingeschrankten Schuldtheorie existieren unterschiedliche Stromungen die daruber streiten ob 16 StGB im Fall des Erlaubnistatbestandsirrtums direkt oder analog anwendbar ist Diese Uneinigkeit beruht darauf dass 16 StGB seinem Wortlaut nach insofern auf diesen Irrtum nicht passt als dass er einen Irrtum uber ein Tatbestandsmerkmal voraussetzt Einem solchen unterliegt das Opfer jedoch nicht Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen basierend auf einem zweistufigen Verbrechensaufbau sieht die erste Stufe als Konglomerat aus Tatbestandsmassigkeit und Rechtswidrigkeit daher lasst sie im subjektiven Tatbestand im Falle eines Erlaubnistatbestandsirrtums den Vorsatz bezuglich des Nichtvorliegens von Rechtfertigungsgrunden entfallen Dies fuhrt zur direkten Anwendung von 16 StGB und der Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums als vollwertigen Tatbestandsirrtum Die unrechtsverneinende eingeschrankte Schuldtheorie verneint im Falle eines Erlaubnistatbestandsirrtums ebenfalls das Vorsatzunrecht auf der Ebene des subjektiven Tatbestandes und wendet 16 StGB wird ebenfalls direkt angewandt Die der herrschenden Meinung entsprechende rechtsfolgenverweisende eingeschrankte Schuldtheorie verneint zwar nicht das Vorsatzunrecht sondern nur die Vorsatzschuld Dennoch wendet sie obwohl hiermit eine vorsatzliche und rechtswidrige Tat vorlage 16 StGB analog an Dies ist zulassig da es den Tater nur entlastet Dies ermoglicht es nicht irrende Teilnehmer der Tat zu bestrafen Die Gegenauffassung die als strenge Schuldtheorie bezeichnet wird wendet demgegenuber 17 StGB auf den Erlaubnistatbestandsirrtum an da es dem Tater nicht am Vorsatz sondern lediglich am Unrechtsbewusstsein mangele das ein Schuldelement darstellt Sie argumentiert damit dass 17 StGB keine Anforderungen an die fehlende Unrechtseinsicht stellt sodass auch der Erlaubnistatbestandsirrtum unter diese Norm subsumiert werden konne Nach dieser Ansicht fuhrt der Irrtum lediglich dann zu einem Strafbarkeitsausschluss wenn der Tater den Irrtum nicht vermeiden kann 50 51 Irrtum uber Schuldelemente BearbeitenEntschuldigungstatbestandsirrtum Bearbeiten Die Artikel Irrtumslehren im deutschen Strafrecht Entschuldigungstatbestandsirrtum und Entschuldigungstatbestandsirrtum uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Der Irrtum uber die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Entschuldigungsgrundes wird Entschuldigungstatbestandsirrtum genannt 52 Gesetzlich geregelt ist ein Fall des Entschuldigungstatbestandsirrtums in 35 Absatz 2 StGB 2 Nimmt der Tater bei Begehung der Tat irrig Umstande an welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen wurden so wird er nur dann bestraft wenn er den Irrtum vermeiden konnte Die Strafe ist nach 49 Abs 1 zu mildern Ein Irrtum nach 35 Absatz 2 StGB liegt vor wenn der Tater irrtumlich die Voraussetzungen eines entschuldigenden Notstands nach 35 Absatz 1 StGB annimmt Dies trifft beispielsweise zu wenn der Tater falschlich annimmt es bestunde eine gegenwartige Gefahr fur Leib Leben oder Freiheit des Taters oder einer nahestehenden Person Ebenfalls unter 35 Absatz 2 StGB fallt die irrige Annahme des Taters dass eine Gefahr fur eines der von 35 StGB erfassten Rechtsguter zu dulden ist Ein Irrtum gemass 35 Absatz 2 StGB fuhrt zum Ausschluss der Schuld wenn er fur den Tater unvermeidbar ist Der Massstab der Unvermeidbarkeit entspricht dem des 17 StGB Auch dieser Irrtum ist daher fur die Strafbarkeit des Taters unbeachtlich wenn dieser ihn vermeiden kann Allerdings wird seine Strafe in diesem Fall gemass 49 Absatz 1 StGB gemildert 53 Auf andere Falle des Entschuldigungstatbestandsirrtums insbesondere den Irrtum uber die Umstande des ubergesetzlichen entschuldigenden Notstands wird 35 Absatz 2 StGB entsprechend angewandt 52 54 Entschuldigungsirrtum Bearbeiten Nicht anwendbar ist 35 Absatz 2 StGB auf Falle in denen der Tater einen existierenden Entschuldigungsgrund uberdehnt etwa wenn er annimmt auch zum Schutz von Ehre und Vermogen entschuldigt handeln zu konnen oder wenn er einen gar nicht existierenden Entschuldigungsgrund annimmt Ein solcher sogenannter Entschuldigungsirrtum hat keinen Einfluss auf die Schuld 55 Irrtum uber Voraussetzungen der Schuld Bearbeiten Ohne Einfluss ist ebenfalls ein Irrtum uber Schuldvoraussetzungen wie uber die eigene Schuldfahigkeit 52 56 Irrtum uber Strafaufhebungs oder ausschliessungsgrund BearbeitenDie in der Rechtswissenschaft vorherrschende Meinung halt einen Irrtum uber personliche Strafaufhebungs oder ausschliessungsgrunde fur unerheblich Eine andere Ansicht will jedoch nach dem Sinn und Zweck des Strafausschliessungs aufhebungs grundes differenzieren und den Irrtum nur dann fur unerheblich erachten wenn der Strafausschluss kriminalpolitische Grunde hat Bei einer notstandsahnlichen Lage sprich vor allem beim 258 V VI StGB soll der Irrtum uber die dort verlangte Angehorigeneigenschaft jedoch zum Schuldausschluss fuhren Literatur BearbeitenUrs Kindhauser Till Zimmermann Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 5840 1 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 Reinhard Maurach Heinz Zipf Karl Heinz Gossel Strafrecht Allgemeiner Teil 8 Auflage Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 5032 5 Ingeborg Puppe Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen 16 17 35 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 Weblinks BearbeitenGesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und Querverweisen 16 StGB auf dejure org Irrtum uber Tatumstande 17 StGB auf dejure org Verbotsirrtum 35 StGB auf dejure org Entschuldigender Notstand 97b StGB auf dejure org Verrat in irriger Annahme eines illegalen GeheimnissesSiehe auch BearbeitenMistake im Common LawEinzelnachweise Bearbeiten Detlev Sternberg Lieben Irene Sternberg Lieben Der Tatumstandsirrtum 16 Absatz 1 StGB In Juristische Schulung 2012 S 289 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 2 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 93 Helmut Satzger Der Vorsatz einmal naher betrachtet In Jura 2008 S 112 114 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 16 Kristian Kuhl 16 Rn 6 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 BGHSt 11 268 270 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 20 26 Bundesgerichtshof 1 StR 635 96 In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1998 S 294 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 27 BGHSt 1 278 279 BGHSt 48 34 37 BGHSt 7 325 329 Brian Valerius Irrtum uber den Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen In Juristische Arbeitsblatter 2006 S 261 265 Mustafa Temmuz Oglakcioglu 50 Jahre Jauchegrubenfall Alter Wein in noch alteren Schlauchen In Juristische Rundschau 2011 S 103 BGHSt 14 193 Brian Valerius Irrtum uber den Kausalverlauf bei mehraktigem Tatgeschehen in Juristische Arbeitsblatter 2006 S 261 Detlev Sternberg Lieben Frank Schuster 15 Rn 58 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Friedrich Toepel Aspekte der Rose Rosahl Problematik Voruberlegungen Beachtlichkeit der aberratio ictus beim Einzeltater In Juristische Arbeitsblatter 1996 S 886 BGHSt 37 214 219 Hans Kudlich 16 Rn 8 8 1 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Beckscher Online Kommentar StGB 30 Edition 2016 Michael Hettinger Die Bewertung der aberratio ictus beim Alleintater In Goltdammer s Archiv fur Strafrecht 1990 S 531 542 Ingeborg Puppe Zur Revision der Lehre vom konkreten Vorsatz und der Beachtlichkeit der aberratio ictus In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 1981 S 1 Ingeborg Puppe Die strafrechtliche Verantwortlichkeit fur Irrtumer bei der Ausubung der Notwehr und fur deren Folgen Zugleich Bespr des Urteils des LG Munchen v 10 11 1987 Ks 121 Js 4866 86 In Juristenzeitung 1989 S 728 Michael Heuchemer Zur funktionalen Revision der Lehre vom konkreten Vorsatz Methodische und dogmatische Uberlegungen zur aberratio ictus In Juristische Arbeitsblatter 2005 S 275 277 280 BGHSt 34 53 Mohamad El Ghazi Die Abgrenzung von error in persona vel obiecto und aberratio ictus In Juristische Schulung 2016 S 303 Bundesgerichtshof 4 StR 369 08 In Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2009 S 210 Carsten Momsen 17 Rn 39 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Ingeborg Puppe Strafrecht Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung 3 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 2746 9 20 Rn 10 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 3 Michael Heuchemer 17 Rn 1 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Beckscher Online Kommentar StGB 30 Edition 2016 BGHSt 15 377 Wolfgang Joecks 17 Rn 1 In Franz Sacker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 1 1 240 ProstG AGG C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 66541 7 Carsten Momsen 17 Rn 32 33 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 BGHSt 22 223 BGHSt 35 347 Wolfgang Joecks 17 Rn 30 31 In Franz Sacker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 1 1 240 ProstG AGG C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 66541 7 Ulfrid Neumann 17 Rn 61a In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 Wolfgang Joecks 17 Rn 83 In Franz Sacker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 1 1 240 ProstG AGG C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 66541 7 BGHSt 3 357 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 17 Rn 7 8b Urs Kindhauser Till Zimmermann Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 5840 1 28 Rn 15 Wolfgang Joecks 17 Rn 36 In Franz Sacker Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 1 1 240 ProstG AGG C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 66541 7 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 17 Rn 10 Detlev Sternberg Lieben Vor 32 ff Rn 15 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Urs Kindhauser Till Zimmermann Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 5840 1 29 Rn 9 Reinhard Maurach Heinz Zipf Karl Heinz Gossel Strafrecht Allgemeiner Teil 8 Auflage Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 5032 5 25 Rn 34 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 13 Rn 67 73 Hans Ullrich Paeffgen Vor 32ff Rn 103 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 4 Auflage Nomos Baden Baden 2013 ISBN 978 3 8329 6661 4 BGHSt 11 111 114 BGHSt 35 246 250 Reinhard Maurach Heinz Zipf Karl Heinz Gossel Strafrecht Allgemeiner Teil 8 Auflage Teilband 2 Erscheinungsformen des Verbrechens und Rechtsfolgen der Tat C F Muller Heidelberg 2014 ISBN 978 3 8114 5032 5 44 Rn 61 Armin Kaufmann Tatbestandseinschrankung und Rechtfertigung In Juristenzeitung 1955 S 37 a b c Thomas Ronnau Florian Faust Michael Fehling Der Irrtum und seine Rechtsfolgen JuS 2004 S 667 669 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 70 Auflage C H Beck Munchen 2023 ISBN 978 3 406 79239 7 35 Rn 16 18 Frank Zieschang in Leipziger Kommentar Band 3 32 37 Berlin Boston De Gruyter 2019 35 Rn 117 Frank Zieschang in Leipziger Kommentar Band 3 32 37 Berlin Boston De Gruyter 2019 35 Rn 116 Harro Otto Grundkurs Strafrecht Allgemeine Strafrechtslehre Berlin Boston De Gruyter 2000 16 Rn 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Irrtumslehren im deutschen Strafrecht amp oldid 231418325