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Notwehr bezeichnet im deutschen Straf und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung die erforderlich ist um einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden Geregelt ist die Notwehr in 32 des Strafgesetzbuchs StGB in 15 des Gesetzes uber Ordnungswidrigkeiten OWiG und im privatrechtlichen Bereich in 227 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB Beschrankt wird das Notwehrrecht durch die Kriterien der Erforderlichkeit und der Gebotenheit der Notwehrhandlung Zudem ist durch Notwehr lediglich der Eingriff in Rechtsguter des Angreifers gedeckt Notwehr kann zum Schutz eigener und fremder Individualrechtsguter ausgeubt werden etwa Leib Leben und Eigentum Dem Notwehrrecht liegt das Rechtsbewahrungsprinzip zugrunde Es gestattet die Verletzung von Rechtsgutern des Angreifers und verpflichtet diesen zur Duldung der Abwehrmassnahme Aus diesem Grund ist eine durch Notwehr gerechtfertigte Handlung kein Unrecht Im Vergleich zu anderen Rechtfertigungsgrunden zeichnet sich das Notwehrrecht dadurch aus dass es dem Handelnden sehr weitreichende Eingriffsbefugnisse einraumt Inhaltsverzeichnis 1 Entstehungsgeschichte 2 Funktion des Notwehrrechts 3 Voraussetzungen der Notwehr nach 32 StGB 3 1 Notwehrlage 3 1 1 Angriff auf ein Rechtsgut 3 1 2 Gegenwartigkeit des Angriffs 3 1 3 Rechtswidrigkeit des Angriffs 3 2 Notwehrhandlung 3 2 1 Erforderlichkeit der Notwehrhandlung 3 2 2 Gebotenheit der Notwehrhandlung 3 2 2 1 Extremes Missverhaltnis 3 2 2 2 Angriffe von erkennbar schuldlos Handelnden 3 2 2 3 Angriff innerhalb einer engen personlichen Beziehung 3 2 2 4 Handeln von Hoheitstragern insbesondere Folter 3 2 2 5 Schwangerschaftsabbruch 3 2 2 6 Notwehrprovokation 3 2 2 6 1 Grundsatze bei vorwerfbarer Provokation 3 2 2 6 2 Absichtsprovokation 3 2 2 6 3 Abwehrprovokation 3 3 Subjektives Rechtfertigungselement 3 3 1 Herleitung des subjektiven Rechtfertigungselements 3 3 2 Anforderungen an das subjektive Rechtfertigungselement 3 3 3 Rechtsfolgen bei Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements 3 3 4 Putativnotwehr 4 Notwehrexzess nach 33 StGB 4 1 Intensiver Notwehrexzess 4 2 Extensiver Notwehrexzess 4 3 Putativnotwehrexzess 5 Voraussetzungen der Notwehr nach 227 BGB 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseEntstehungsgeschichte BearbeitenDas Notwehrrecht leitet sich aus dem antiken romischen Rechtsgrundsatz Vim vi repellere licet ab 1 lat dt Gewalt darf mit Gewalt erwidert werden Im modernen Sprachgebrauch wird oft die Grundsatzformel Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen auch Rechtsbewahrungsprinzip genannt gebraucht Damit wird das Notwehrrecht uberhaupt begrundet Es halt einen wichtigen Grundsatz fest Einem Angegriffenen ist es grundsatzlich gestattet sich mit Gewalt zu wehren auch wenn ihm Flucht als mildestes Mittel der Notwehr moglich ware er kann sich also wehren und braucht nicht zu weichen Ein Blick in die Historie zeigt dass das Recht auf Notwehr nicht zu jeder Zeit selbstverstandlich war Intensiv untersucht und dokumentiert ist ein Notwehrfall mit todlichem Ausgang fur den Angreifer aus dem Jahr 1805 in Schlesien Ein Muller erstach einen einschlagig bekannten kurz zuvor aus dem Strafvollzug entwichenen Rauber namens Exner mit einem Messerstich nachdem dieser einen Einbruch in die einsam gelegene Muhle versucht hatte Das naturrechtlich und absolutistisch obrigkeitsstaatlich gepragte allgemeine preussische Landrecht enthielt keine klaren Festlegungen uber das Notwehrrecht vielmehr war anerkannt dass es im Ermessen der Richter stand oder der Gnade des Landesherrn unterlag In einem langwierigen Prozess musste geklart werden ob in diesem Einzelfall Notwehr vorlag Unter dem Druck der Offentlichkeit und den Wirren der franzosischen Revolution entbrannte eine kontrovers gefuhrte intensive Diskussion unter den fuhrenden Rechtsgelehrten der Zeit Im Ergebnis resultierte die noch heute gultige Formulierung der Notwehr im deutschen Recht Dieser Fall war so bedeutend und hatte schon seinerzeit so weitreichende Konsequenzen dass er im Neuen Pitaval Aufnahme fand Die Befurworter eines verbrieften Rechtes auf Notwehr verwiesen auf die Abwesenheit der Obrigkeit in Notwehrfallen und postulierten die noch heute gultigen burgerlichen Rechte und Regularien Die Gegner betonten die Moglichkeit des Missbrauchs und die Verletzung des staatlichen Gewaltmonopols Die Diskussion daruber dauerte bis in die jungste Zeit an Die Definition des Notwehrexzesses und dessen zeitweilige Strafbewehrung sind Beleg dafur 2 Das bayerische Strafgesetzbuch von 1813 forderte erstmals nicht mehr die Einhaltung der Grenzen verhaltnismassiger Abwehr 3 Das Notwehrrecht des 32 StGB beruht auf 41 des preussischen Strafgesetzbuchs von 1851 Diese Norm wurde ohne inhaltliche Anderungen in 53 des Reichsstrafgesetzbuchs von 1872 uberfuhrt Sie enthielt neben dem Rechtfertigungsgrund der Notwehr eine strafbefreiende Regelung zum Notwehrexzess 2 Im Rahmen der Grossen Strafrechtsreform wurde durch das zweite Strafrechtsreformgesetz 4 mit Wirkung zum 1 Januar 1975 die bis dahin in 53 StGB enthaltene Notwehrregelung durch 32 StGB abgelost Der Notwehrexzess ist seitdem in 33 StGB geregelt Funktion des Notwehrrechts BearbeitenDas Notwehrrecht schutzt nach in der Rechtswissenschaft vorherrschender Auffassung sowohl Individual als auch Allgemeininteressen deren Kombination die Eingriffsreichweite des Rechts begrundet Zum einen dient das Notwehrrecht dem Schutz des angegriffenen Rechtsguts Zum anderen dient sie der Durchsetzung der Rechtsordnung 5 6 Vom ersten Prinzip aus sei eine Durchbrechung des staatlichen Gewaltmonopols geboten wenn der Staat im Einzelfall nicht in der Lage sei die Individualinteressen vor einer akuten Bedrohung zu schutzen vom zweiten Prinzip aus diene die Durchbrechung des staatlichen Gewaltmonopols dem Rechtsbewahrungsprinzip und damit einer generalpraventiven Zwecksetzung 7 Nach einer abweichenden Auffassung dient das Notwehrrecht hingegen allein dem Schutz von Individualinteressen 8 Voraussetzungen der Notwehr nach 32 StGB Bearbeiten 1 Wer eine Tat begeht die durch Notwehr geboten ist handelt nicht rechtswidrig 2 Notwehr ist die Verteidigung die erforderlich ist um einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden Notwehrlage Bearbeiten Das Notwehrrecht setzt gemass 32 Absatz 2 StGB voraus dass eine Notwehrlage vorliegt Hierbei handelt es sich um einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff auf ein notwehrfahiges Gut 9 Angriff auf ein Rechtsgut Bearbeiten Bei einem Angriff handelt es sich um die Bedrohung eines rechtlich geschutzten Guts oder Interesses durch willensgetragenes menschliches Verhalten 10 Der Angriff kann sowohl vorsatzlich als auch fahrlassig erfolgen Eine vorsatzliche Bedrohung von Leib und Leben liegt etwa vor wenn der Angreifer dazu ansetzt sein Opfer mit einer Waffe zu erschiessen Das unberechtigte Anfertigen einer Fotoaufnahme stellt einen Angriff auf das Recht am eigenen Bild dar 11 Das Anrauchen einer Person kann einen Angriff auf deren Ehre und Gesundheit darstellen 12 Fallt ein Tier einen Menschen an stellt dies einen Angriff dar wenn das Tier durch einen Menschen zur Attacke aufgehetzt wird Auch in einem Unterlassen kann ein Angriff liegen Unter welchen Voraussetzungen dies moglich ist ist in der Rechtswissenschaft allerdings im Einzelnen umstritten Nach den unterschiedlichen Ansichten stellt es jedenfalls dann einen Angriff dar wenn der Tater als Garant verpflichtet ist einen Erfolgseintritt abzuwenden 13 14 32 StGB erfasst lediglich solche Bedrohungen die sich gegen Individualrechtsguter richten Als solche kommen insbesondere Leben korperliche Unversehrtheit Freiheit und Eigentum in Frage Sofern ein Individualrechtsgut dem Staat zugeordnet ist beurteilt sich seine Notwehrfahigkeit nach der Art der Zuordnung Besitzt der Staat ein Rechtsgut als Fiskus ist es nach den allgemeinen Regeln des 32 StGB notwehrfahig Dies trifft etwa auf Eigentum der offentlichen Hand zu Ist ein Gut dem Staat allerdings in seiner hoheitlichen Funktion zugeordnet ist es nur dann nach 32 StGB notwehrfahig wenn es fur diesen von grundlegender Bedeutung ist und dieser es nicht selbst schutzen kann 15 Von vornherein nicht notwehrfahig sind schliesslich Rechtsguter der Allgemeinheit etwa die Sicherheit im Strassenverkehr und die offentliche Ordnung 16 Kein Angriff liegt vor wenn das bedrohte Gut lediglich in einem rechtsformigen Verfahren geschutzt ist Daher liegt beispielsweise kein Angriff auf die Rechtsstellung eines Vermieters vor wenn sich der Mieter nach Beendigung des Mietvertrags weigert eine Wohnung zu raumen 17 In einem solchen Fall muss der Vermieter einen Raumungstitel in einem Gerichtsverfahren erwirken Als Rechtfertigungsgrund kommt allerdings anstelle des Notwehrrechts eine zivilrechtliche Selbsthilfe in Frage Bei der Abwendung von Angriffen auf Rechtsguter eines Anderen spricht man von Nothilfe auch Notwehrhilfe 18 Deren Zulassigkeitsvoraussetzungen entsprechen grundsatzlich denen der Notwehr 19 Steht das angegriffene Rechtsgut allerdings zur Disposition seines Inhabers scheidet eine Rechtfertigung durch Nothilfe wegen ihrer zumindest teilweise individualschutzenden Zweckrichtung aus wenn der Betroffene den Angriff dulden will 20 An der Disponibilitat fehlt es beim Rechtsgut Leben Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob und in welchem Umfang eine staatliche Nothilfe zu Gunsten eines Beteiligten moglich ist Als problematisch erweist sich dass durch die Anwendung des 32 StGB eine Umgehung der gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffsermachtigungen mit ihren spezifischen Voraussetzungen droht Nach uberwiegender Auffassung raumt 32 StGB allerdings auch Hoheitstragern ein Recht zur Nothilfe ein da dies den Schutz des angegriffenen Rechtsguts verbessert Die Vereinbarkeit mit gefahrenabwehrrechtlichen Vorschriften stehe losgelost daneben Gegenwartigkeit des Angriffs Bearbeiten Ein Angriff ist gegenwartig sobald die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht gerade stattfindet oder noch andauert 21 Ein Angriff steht unmittelbar bevor wenn der Angreifer durch sein Verhalten ein Rechtsgut ohne wesentliche Zwischenschritte in Gefahr bringen kann Ein Indiz zur Beurteilung des unmittelbaren Bevorstehens enthalt 22 StGB 22 Hiernach gelangt ein Delikt ins Versuchsstadium wenn der Tater zur Tat unmittelbar ansetzt also aus seiner Sicht alle Schritte unternommen hat um ein Rechtsgut ohne weitere wesentliche Zwischenschritte zu gefahrden Uberschreitet der Tater die Versuchsschwelle ist ein Angriff gegenwartig Allerdings ist das Uberschreiten dieser Schwelle zwecks moglichst effektiven Schutzes des bedrohten Rechtsguts nicht erforderlich 23 Gegenwartigkeit liegt beispielsweise vor wenn der Angreifer eine Schusswaffe an sich nimmt um sein Opfer zu erschiessen Sie fehlt hingegen wenn der Tater die Rechtsgutsverletzung lediglich ankundigt sich jedoch noch zu weit vom Opfer entfernt befindet um dieses gefahrden zu konnen 24 Das Vorliegen einer dauerhaft gefahrlichen Situation etwa im Fall eines Familientyrannen 25 begrundet allein noch keinen gegenwartigen Angriff Der Angriff dauert solange an bis er beendet ist da bis zu diesem Zeitpunkt eine Vertiefung der Rechtsgutsverletzung moglich ist Ein Diebstahl 242 StGB ist daher beispielsweise solange gegenwartig bis der Tater einen gefestigten Gewahrsam am Tatobjekt erlangt hat 26 Das Andauern eines Angriffs endet auch wenn ein Versuch fehlschlagt 27 Das Erfordernis der Gegenwartigkeit steht nach uberwiegender Auffassung der Anerkennung von Praventivnotwehr entgegen Eine Situation der Praventivnotwehr liegt etwa vor wenn eine Person erkennt dass sie in absehbarer Zeit Opfer einer Straftat werden soll Gegen die Zulassigkeit von Praventivnotwehr wird insbesondere angefuhrt dass der Umfang der Befugnisse die das Notwehrrecht dem Handelnden verleiht eine restriktive Handhabung dieses Rechts notwendig mache 28 Auch eine andauernde Gefahr die ein Notstandsrecht nach 34 StGB begrunden kann ist grundsatzlich nicht gegenwartig im Sinne des insofern enger gefassten 32StGB 29 Rechtswidrigkeit des Angriffs Bearbeiten Gemass 32 Absatz 2 StGB setzt eine Notwehrlage voraus dass der Angriff rechtswidrig ist Umstritten ist in der Rechtswissenschaft unter welchen Voraussetzungen Rechtswidrigkeit vorliegt Nach vorherrschender Auffassung ist ein Angriff rechtswidrig wenn er nicht von einer Erlaubnisnorm getragen ist sodass der Angegriffene ihn nicht dulden muss Den Massstab bildet also der Erfolgsunwert der Tat 30 31 Nach einer in der Rechtslehre vertretenen Auffassung erfordert Rechtswidrigkeit zusatzlich dass das Verhalten des Taters uber Handlungsunwert verfugt also einem Gebot der Rechtsordnung zuwiderlauft Sie argumentiert dass nur bei einem solchen Unrecht die Rechtsfolgen des Notwehrrechts angemessen seien 32 Nicht rechtswidrig handelt wer einen gesetzlichen Tatbestand in gerechtfertigter Weise erfullt So verubt etwa derjenige keinen Angriff der ein fremdes Rechtsgut im Rahmen der Ausubung seines Notwehrrechts gefahrdet 33 Nach vorherrschender Auffassung muss der Angriff nicht schuldhaft oder in sonstiger Weise individuell vorwerfbar erfolgen da 32 Absatz 2 StGB dies nicht ausdrucklich fordert 34 35 Hiernach ist auch Notwehr etwa auch gegen Kinder und Volltrunkene moglich Nach einer Gegenauffassung bedarf es allerdings gegenuber einem schuldlos Handelnden keiner Verteidigung der Rechtsordnung sodass ein Notwehrrecht ausscheidet 36 37 38 Im Ergebnis gelangen beide Auffassungen oft zu ahnlichen Ergebnissen da nach herrschender Auffassung die Schuldlosigkeit des Angreifers den Umfang des Notwehrrechts stark einschrankt Bei der Beurteilung einer hoheitlichen Diensthandlung als Angriff verwenden die Rechtsprechung 39 40 41 und Teile der Literatur 42 43 44 45 den strafrechtlichen Rechtswidrigkeitsbegriff Hiernach gilt eine Amtshandlung strafrechtlich bereits dann als rechtmassig wenn der handelnde Beamte die sachliche und ortliche Zustandigkeit sowie wesentliche Formlichkeiten einhalt und entweder auf bindende Weisung seines Vorgesetzten oder aufgrund eigener pflichtgemasser Ermessensausubung tatig wird 46 Auf weitere materiellrechtliche Voraussetzungen der jeweiligen Massnahme die sich aus dem einschlagigen Fachrecht ergeben kommt es somit nicht an So verneinte die Rechtsprechung beispielsweise das Vorliegen einer Notwehrlage als sich eine Person gegen die Durchsetzung einer materiell rechtswidrigen Abschiebung durch Einsatz eines Messers wehrte 47 Diese als Irrtumsprivileg des Amtstragers bezeichnete Einschrankung des Notwehrrechts wird zunachst damit begrundet dass gegen hoheitliches Handeln der Rechtsweg eroffnet ist Zudem bestehe bei einem strengeren Massstab die Gefahr dass der Amtswalter aus Furcht vor Notwehr in seiner Entscheidungsfindung beeintrachtigt werde Schliesslich bestehe auch im Verwaltungsrecht die Pflicht zur Duldung des Vollzugs materiell rechtswidriger Verfugungen Notwehrhandlung Bearbeiten Als Notwehrhandlung wird die Handlung bezeichnet die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt Diese darf nur gegen den Angreifer selbst oder dessen Rechtsguter gerichtet sein 48 Ein Eingriff in die Rechtsguter Dritter kann damit nicht durch Notwehr gerechtfertigt werden Nach der Rechtsprechung kann jedoch auch ein Eingriff in Guter der Allgemeinheit gerechtfertigt sein wenn dieser erforderlich ist um den Angriff abzuwehren So bejahte die Rechtsprechung beispielsweise die Moglichkeit einer Rechtfertigung eines gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr 315b StGB als der Angegriffene auf mehrere Personen zufuhr um sich vor einem Angriff zu schutzen 49 Notwehr kann grundsatzlich sowohl in Form von Schutzwehr ausgeubt werden als auch in Form von Trutzwehr Bei ersterem beschrankt sich der Angegriffene auf die Abwehr des Angriffs Bei letzterem geht er daruber hinaus aktiv gegen den Angreifer vor 50 Erforderlichkeit der Notwehrhandlung Bearbeiten Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung Eine Verteidigung ist erforderlich wenn sie das mildeste aus allen moglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt die sich dazu eignen den Angriff sicher und endgultig zu beenden 34 Den Ausgangspunkt der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Notwehrhandlung bildet deren Eignung zur Abwehr des Angriffs Geeignet ist eine Handlung welche die Abwehr des Angriffs voraussichtlich erreicht oder zumindest fordern kann Diese Prognose erfolgt von einem objektiven Standpunkt ex ante aus wobei die Rechtsprechung dem Angegriffenen zugutehalt dass ihm im Regelfall zu wenig Zeit zur Verfugung steht um den Sachverhalt vollstandig zu erfassen 51 52 An der Geeignetheit fehlt es bei Mitteln welche die angestrebte Verteidigung in keiner Weise fordern konnen 53 54 Kommen mehrere Handlungen in Frage die in gleicher Weise geeignet sind ist von diesen lediglich die mildeste erforderlich Kann sich der Angegriffene somit beispielsweise sowohl durch das Verletzen als auch durch blosses Bedrohen des Angreifers gleichermassen verteidigen ist nur das Bedrohen erforderlich Sofern jedoch die Erfolgsaussichten des Bedrohens ungewiss sind ist dies nicht gleichermassen zur Abwehr geeignet wie das Verletzen In diesem Fall ist daher das Verletzen erforderlich Der Notwehrubende ist also nicht gehalten zu seinen Lasten Risiken bei der Verteidigung einzugehen 55 56 Ebenso wenig ist er zur Flucht verpflichtet Zwar handelt es sich hierbei um das fur den Angreifer mildeste aller in Frage kommenden Mittel allerdings stellt dies bereits begrifflich keine Verteidigung dar 32 StGB setzt anders als der rechtfertigende Notstand nach 34 StGB keine Guterabwagung voraus Aus diesem Grund entfallt die Erforderlichkeit der Notwehr nicht wenn das durch die Ausubung des Notwehrrechts beeintrachtigte Gut des Angreifers einen hoheren Stellenwert besitzt als das angegriffene Gut 57 So muss beispielsweise niemand eine Korper oder Eigentumsverletzung hinnehmen falls diese nur durch eine todliche Abwehrhandlung verhindert werden kann 58 Beim Einsatz besonders gefahrlicher Verteidigungsmittel ist im Regelfall ein gestuftes Vorgehen erforderlich Von Bedeutung ist dies etwa fur den Schusswaffengebrauch Zunachst muss der Angegriffene deren Gebrauch androhen wenn ihm dies sinnvoll moglich ist Der Einsatz automatischer Schutzvorrichtungen etwa Wachhunde und Selbstschussanlagen kommt grundsatzlich als zulassige Ausubung des Notwehrrechts in Frage Allerdings kann sich der Tater strafbar machen wenn die Schutzvorrichtung einen Dritten schadigt gegen den kein Notwehrrecht besteht Wegen ihrer besonderen Gefahrlichkeit ist eine Schutzvorrichtung im Regelfall nur erforderlich wenn sie erkennbar ist oder auf sie hingewiesen wird 59 60 Nicht erforderlich ist Notwehr wenn der Angegriffene rechtzeitig staatliche Hilfe in Anspruch nehmen kann die das bedrohte Gut ebenfalls effektiv schutzen kann Das Ausnahmerecht Notwehr ist daher gegenuber staatlicher Gewalt grundsatzlich subsidiar 61 Gebotenheit der Notwehrhandlung Bearbeiten Damit die Notwehrhandlung gerechtfertigt ist muss sie des Weiteren gemass 32 Absatz 1 StGB geboten sein 62 63 Das Merkmal der Gebotenheit dient der Berucksichtigung sozialethischer Wertungen bei der Frage nach der Rechtfertigung eines Verhaltens durch Notwehr Es erganzt damit das rein auf die tatsachlichen Umstande des Einzelfalls bezogene Merkmal der Erforderlichkeit Die Frage welche Aspekte die Gebotenheit beeinflussen und wie sie sich auswirken zahlt zu einem der grossten Streitpunkte des Notwehrrechts Die Herleitung des Merkmals der Gebotenheit ist in der Rechtswissenschaft umstritten Teilweise wird das Verhaltnismassigkeitsprinzip herangezogen das fur die Beurteilung hoheitlichen Handelns von grosser Bedeutung ist da der in Notwehr Handelnde eine Aufgabe wahrnimmt die im Regelfall dem Staat zufallt 64 Andere argumentieren mit dem Verbot des Rechtsmissbrauchs 65 66 Wiederum andere erblicken den Grund der Beschrankung des Notwehrrechts im fehlenden Interesse an der Rechtsdurchsetzung 67 68 Sofern eine Verteidigung nicht uneingeschrankt geboten ist fuhrt dies regelmassig zur Beschrankung des Notwehrrechts dahingehend dass der Kreis der potentiellen Notwehrhandlungen eingeschrankt wird Hieraus folgt ein gestuftes Notwehrrecht Zunachst muss der Angegriffene dem Angriff ausweichen Ist dies nicht moglich darf er Schutzwehr uben Erst wenn auch dies nicht hinreichend schutzen kann darf er zu Trutzwehr ubergehen 69 70 Je nach Einzelfall kann auch eine gewisse Hinnahme von Rechtsguteingriffen beim Verteidiger gefordert werden sodass die Ausubung von Notwehr insgesamt ausscheidet Im Regelfall gilt eine Notwehrhandlung als geboten da das Vorliegen der ubrigen Voraussetzungen des 32 StGB indiziert dass ein schutzwurdiges Interesse an der Durchsetzung der Rechtsordnung besteht Ausnahmsweise kann die Ausubung des Notwehrrechts allerdings sozialethisch missbilligt sein In der Rechtswissenschaft sind mehrere Fallgruppen anerkannt in denen eine sozialethische Missbilligung der Notwehr vorliegt 70 Extremes Missverhaltnis Bearbeiten Die Gebotenheit der Notwehr kann entfallen wenn zwischen dem angegriffenen und dem verletzten Gut ein deutliches Missverhaltnis besteht Dies folgt daraus dass eine deutlich unverhaltnismassige Reaktion den grundlegenden Geboten der Rechtsordnung widerspricht insbesondere dem Prinzip der Verhaltnismassigkeit und dem Verbot des Rechtsmissbrauchs Ein extremes Missverhaltnis kann beispielsweise bei der Drohung mit dem Tod zum Schutz eines Wegerechts vorliegen 71 Es liegt ebenfalls vor wenn der Tater eine geringwertige Sache stiehlt 242 StGB und dies mit todlichem Schusswaffengebrauch vereitelt wird 72 Die Schwelle zur Geringwertigkeit ist in der Rechtswissenschaft umstritten einige Stimmen gehen in Anlehnung an 243 Absatz 2 248a StGB von 50 aus 73 andere von 100 bis 200 74 Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstande darf nach herrschender Meinung jedoch auch mit einer todlichen Abwehrhandlung vereitelt werden sollten mildere Mittel wie Warnschusse oder Schusse auf die Beine nicht zum Erfolg gefuhrt haben bzw nicht zur Verfugung stehen 75 57 58 Der Bundesgerichtshof verneinte auch beispielsweise ein extremes Missverhaltnis bei einer Totung zur Abwehr einer Erpressung von 5000 DM 76 Das generelle Verbot zur Totung von Menschen zum Schutz von Sachwerten das in Art 2 Absatz 2 der Europaischen Menschenrechtskonvention normiert ist setzt der Gebotenheit der Notwehr nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft keine Grenzen da sich die Vorschrift lediglich an Hoheitstrager richtet 77 78 Angriffe von erkennbar schuldlos Handelnden Bearbeiten Der Gebrauch des Notwehrrechts kann weiterhin nicht geboten sein wenn der Angriff von einer Person ausgeht die erkennbar schuldlos handelt So verhalt es sich etwa wenn der Angriff von einem Kind 79 oder einem Volltrunkenen ausgeht oder sich der Angreifer in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum 17 StGB befindet 80 In einem solchen Fall bedarf es des vollen Umfangs des weitreichenden Notwehrrechts nicht um die Rechtsordnung zu schutzen Angriff innerhalb einer engen personlichen Beziehung Bearbeiten Weiterhin kann die Gebotenheit der Notwehr entfallen wenn der Angriff innerhalb einer engen personlichen Garantenbeziehung erfolgt Solche bestehen etwa zwischen Ehegatten 81 und Familiengehorigen Die Einschrankung des Notwehrrechts wird fur diese Fallgruppe aus der Pflicht zu besonderer Fursorge hergeleitet 82 83 Der Umfang der Einschrankung des Notwehrrechts bemisst sich massgeblich nach der Starke der Verbundenheit der Beteiligten zueinander Je zerrutteter eine Nahebeziehung ist desto weniger besteht ein ethisches Bedurfnis nach der Einschrankung des Notwehrrechts 84 Handeln von Hoheitstragern insbesondere Folter Bearbeiten Nach vorherrschender Auffassung konnen sich auch Hoheitstrager auf den Rechtfertigungsgrund der Notwehr berufen 85 86 Bei der Ausubung des Notwehrrechts unterliegen sie allerdings den spezifischen Schranken hoheitlichen Handelns So mussen sie insbesondere die Wertungen des Grundgesetzes achten welche die Gebotenheit der Notwehr beeinflussen Nicht geboten ist etwa die Durchfuhrung von Folter da sie die Menschenwurde des Angreifers verletzt Art 1 Absatz 1 GG und durch 136a Absatz 1 der Strafprozessordnung ausdrucklich verboten ist 87 88 89 Aus diesem Grund verneinte etwa das Landgericht Frankfurt am Main die Rechtfertigung durch Notwehr als Polizisten dem Entfuhrer Magnus Gafgen Gewalt androhten um den Aufenthaltsort eines entfuhrten Kinds in Erfahrung zu bringen siehe Daschner Prozess 90 Schwangerschaftsabbruch Bearbeiten Begeht eine Schwangere einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des 218a Absatz 1 StGB handelt sie zwar tatbestandslos der Abbruch bleibt jedoch rechtswidrig Daher stellt er einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff auf die Leibesfrucht dar Durfte ein Dritter jedoch den Abbruch in Ausubung seines Notwehrrechts verhindern gefahrdete dies allerdings die Beratungslosung des Gesetzgebers Deshalb ist eine solche Notwehrhandlung nicht geboten 91 Notwehrprovokation Bearbeiten Ein Sonderfall liegt vor wenn der Angegriffene die Notwehrlage in vorwerfbarer Weise mit herbeifuhrt etwa durch Provokation des Angreifers In diesem Fall spricht man von einer Notwehrprovokation actio illicita in causa In der Rechtswissenschaft besteht weitgehend Einigkeit daruber dass dies zur Beschrankung des Notwehrrechts fuhrt wobei deren Art und Umfang ausserst strittig sind Grundsatze bei vorwerfbarer Provokation Bearbeiten Vorwerfbar handelt nicht bereits wer leichtfertig an der Entstehung einer Gefahrenlage mitwirkt 92 93 Erforderlich ist zumindest ein rechtswidriges Vorverhalten 94 etwa in Form eines Hausfriedensbruchs 123 StGB 95 Nach einer von der Rechtsprechung geteilten Ansicht liegt eine vorwerfbare Provokation daruber hinaus vor wenn sich der Angegriffene in einer sozialethisch missbilligter Weise verhalt 95 96 Dies nahm sie beispielsweise in einem Fall an in dem der Angegriffene versuchte den spateren Angreifer durch mehrfaches Offnen eines Fensters aus einem Zugabteil zu vertreiben 97 Nach vorherrschender Auffassung schliesst die Notwehrprovokation das Notwehrrecht nicht aus da allein das Vorliegen einer Provokation nicht dazu fuhren soll dass man sich nicht mehr gegen gegenwartige rechtswidrige Angriffe zur Wehr setzen darf Dies wird damit begrundet dass der provozierte Angreifer durch seinen Angriff eine eigenverantwortliche Selbstgefahrdung begehe Diese schliesst eine objektive Zurechnung der Gefahrschaffung durch die Provokation des provozierenden Verteidigers aus Nach vorherrschender Auffassung wird der Umfang des Notwehrrechts allerdings infolge der Provokation beschrankt Vorrangig muss der Angegriffene im Fall einer vorwerfbaren Provokation ausweichen und darf erst jeweils subsidiar Schutzwehr und Trutzwehr uben 98 99 Eine Gegenauffassung zieht die Abwagungsmassstabe von 228 BGB und 34 StGB analog heran 100 101 Dogmatisch wird die Beschrankung entweder uber die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Gebotenheit oder im Rahmen des subjektiven Verteidigungswillens gepruft welcher durch einen Angriffswillen so in den Hintergrund gedrangt wird dass dieser nicht mehr berucksichtigungsfahig ist Daneben wird im Schrifttum eine Strafbarkeit aus einer actio illicita in causa erortert 102 Diese Rechtsfigur begrundet ahnlich wie die actio libera in causa einen Strafvorwurf indem sie nicht an die gerechtfertigte Verteidigungshandlung anknupft sondern an das Vorverhalten des Verteidigers Hiernach kann das Mitverursachen der Situation in der es zum Angriff kommt einen Fahrlassigkeitsvorwurf auslosen Totet der Angegriffene etwa den Angreifer im Rahmen einer fahrlassig herbeigefuhrten Notlage macht er sich der fahrlassigen Totung 222 StGB schuldig Rechtsprechung und herrschende Lehre stehen der actio illicita weitgehend ablehnend gegenuber da sie eine nicht im Gesetz angelegte Ausweitung des Strafbarkeitsrisikos darstelle und daher gegen das Bestimmtheitsgebot verstosse Art 103 Absatz 2 GG 103 104 Absichtsprovokation Bearbeiten Provoziert der spater Angegriffene absichtlich oder zumindest wissentlich eine Notwehrlage um den Angreifer in Ausubung des Notwehrrechts zu verletzen entfallt die Gebotenheit der Notwehr wegen rechtsmissbrauchlichen Verhaltens Dies hat zur Folge dass der Angegriffene den Angriff dulden muss 105 106 Sofern der Provozierte allerdings in gefahrlicherer als vom Angegriffenen erwarteter Weise angreift kann ein abgestuftes Notwehrrecht bestehen falls dem Provokateur nicht abverlangt werden kann den Angriff auszuhalten Abwehrprovokation Bearbeiten Um Abwehrprovokation handelt es sich wenn sich der spater Angegriffene im Vorfeld mit gefahrlichen Verteidigungsmitteln ausstattet um einen Angriff abzuwehren 107 Nach vorherrschender Auffassung steht sie der Gebotenheit der Notwehr grundsatzlich nicht entgegen 108 Subjektives Rechtfertigungselement Bearbeiten Eine Rechtfertigung durch Notwehr setzt nach vorherrschender Auffassung schliesslich voraus dass der Angegriffene Kenntnis von den objektiven Voraussetzungen der Notwehr hat 109 Herleitung des subjektiven Rechtfertigungselements Bearbeiten Die Erforderlichkeit des subjektiven Rechtfertigungselements ergibt sich aus den Worten um zu in 32 Absatz 2 StGB Zudem entspricht es der Stellung der Rechtfertigungsgrunde im Verbrechensaufbau das im Tatbestand enthaltene Unrecht vollstandig auszuschliessen Der Tatbestand weist als Unrechtselemente zumindest im Bereich der Erfolgsdelikte Handlungs und Erfolgsunrecht aus Das bedeutet dass sowohl in der eigentlichen Abwehrhandlung als auch im Erfolg der Handlung ein grundsatzlich strafbares Unrecht liegt Daraus folgt dass bei der Beurteilung der Notwehr sowohl Handlungs als auch Erfolgsunrecht aufgehoben werden mussen um die Strafbarkeit auszuschliessen Wurde davon ausgegangen dass es keines subjektiven Rechtfertigungselements bedarf bliebe es haufig bei einer Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs Der tatbestandliche Erfolg ware zwar gerechtfertigt nicht aber die ursachliche Handlung Aus der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs ergebe sich die Notwendigkeit des subjektiven Rechtfertigungselements Nach dieser Auffassung handelt beispielsweise nicht gerechtfertigt wer einen fluchtenden Dieb niederschlagt ohne zu wissen dass die Person ein fluchtender Dieb war kann sich mangels Verteidigungswillen nicht strafbefreiend auf Notwehr berufen wenngleich objektiv eine Notwehrsituation vorliegt Teilweise wird der Verteidigungswille fur entbehrlich gehalten da objektiv gesehen die Rechtsordnung verteidigt werde Diese Ansicht wird jedoch uberwiegend abgelehnt Sie fuhrt zu dem uberraschenden Ergebnis dass der mit feindlicher Gesinnung handelnde Tater gerechtfertigt ware Anforderungen an das subjektive Rechtfertigungselement Bearbeiten Uneinheitlich wird in der Rechtswissenschaft beurteilt welche Anforderungen an das subjektive Rechtfertigungselement zu stellen sind und welche Rechtsfolgen das Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements nach sich zieht Die Rechtsprechung 110 sowie Teile der Literatur 111 112 verlangen einen zielgerichteten Verteidigungswillen Begrundet wird das unter anderem mit dem Wortlaut des 32 StGB der mit der Verwendung des Wortes um einen zielgerichteten Verteidigungswillen impliziere Allerdings sei nicht erforderlich dass der Wille zur Verteidigung das ausschlaggebende Motiv der Notwehrhandlung sei es genuge wenn er nicht vollig hinter den sonstigen Motiven zurucktritt Teile der Literatur weisen dieses Verstandnis des subjektiven Notwehrelements zuruck Es ergabe keinen Sinn Verteidigungsabsicht zu fordern fur diese aber ausreichen zu lassen dass sie nur nicht hinter anderen Motiven vollkommen zurucktrete Praktisch sei damit das Erfordernis der Verteidigungsabsicht aufgegeben denn das Fehlen lasse sich nie nachweisen Daher seien alle fraglichen Falle zugunsten desjenigen entschieden worden der sich auf einen Rechtfertigungsgrund berief Ferner wird argumentiert dass beim Vorsatz Kenntnis der strafbarkeitsbegrundenden objektiven Tatbestandsmerkmale ausreicht um vorsatzliches Handeln zu bejahen In Anbetracht der Spiegelbildlichkeit von Tatbestand und Rechtfertigungsgrunden konne daher bei der Rechtfertigung nicht mehr verlangt werden als das Bewusstsein der Rechtfertigungslage 113 114 115 Rechtsfolgen bei Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements Bearbeiten Rechtsprechung 116 117 118 und ein Teil der Rechtslehre 119 120 gehen davon aus dass beim Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements aus vollendetem Delikt zu bestrafen ist Sie argumentieren mit der Gesetzessystematik Handele der Tater zwar objektiv gerechtfertigt aber ohne subjektives Rechtfertigungselement so befinde er sich in einem umgekehrten Erlaubnistatbestandsirrtum Beim Erlaubnistatbestandsirrtum stellt sich der Tater irrtumlich Umstande vor bei deren Vorliegen eine Rechtfertigung gegeben ware Fehlt ihm das subjektive Rechtfertigungselement so geht er irrtumlich davon aus dass rechtfertigende Umstande nicht gegeben sind Nach vorherrschender Auffassung beurteilen sich die Rechtsfolgen des Irrtums nach 16 StGB sodass eine Strafbarkeit wegen eines Vorsatzdeliktes entfallt Wenn nun aber die Unkenntnis einer tatsachlich nicht vorliegenden Rechtfertigungslage den Tater nicht belastet so konne ihn umgekehrt die Unkenntnis einer tatsachlich objektiv gegebenen Rechtfertigungslage nicht entlasten Die uberwiegende Ansicht in der Rechtslehre nimmt bei Fehlen des subjektiven Verteidigungselements lediglich eine Strafe aus Versuch an 121 122 Sie argumentiert damit dass der Tater in solchen Fallen zwar eine rechtlich missbilligte Handlung vornimmt ein rechtlich missbilligter Erfolg wegen der objektiven Rechtfertigungslage hingegen ausbleibt Diese beschrankte Verwirklichung von Unrecht entspreche der Situation des Versuchs Zudem sei es nicht richtig zu behaupten dass der sich im Erlaubnistatbestandsirrtum befindliche Tater vollkommen entlastet werde Es werde zwar seine rechtstreue Motivation insofern pramiert als keine Vorsatzstrafbarkeit in Betracht komme Der tatbestandliche Erfolg begrunde aber unter Fahrlassigkeitsgesichtspunkten einen Ansatzpunkt fur eine Strafbarkeit Diese Differenzierung musse konsequent auch im Umkehrschluss durchgehalten werden Der objektiv gerechtfertigte Erfolg konne nicht strafbegrundend in Ansatz gebracht werden wenn das subjektive Rechtfertigungselement fehlt Zwar bleibe die in die Tat umgesetzte rechtsfeindliche Betatigung hier erscheine es jedoch systematisch vorzugswurdig einen untauglichen Versuch anzunehmen da der tatbestandliche Erfolg aufgrund objektiver Rechtfertigungslage nicht in rechtswidriger Weise herbeigefuhrt werden kann Putativnotwehr Bearbeiten Hauptartikel Putativnotwehr Bei der Putativnotwehr handelt es sich um eine vermeintliche Notwehrlage von latein putare glauben Hierbei wahnt sich der Verteidigende irrtumlich einer Notwehrsituation ausgesetzt Es handelt sich damit um einen Fall des Erlaubnistatbestandsirrtums Nach vorherrschender Auffassung findet hierauf 16 Absatz 1 Satz 1 StGB Anwendung weshalb der Verteidiger ohne Vorsatz handelt und sich daher allenfalls wegen fahrlassigen Handelns strafbar macht 123 Notwehrexzess nach 33 StGB BearbeitenUberschreitet der Tater die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung Furcht oder Schrecken so wird er nicht bestraft Liegen die Voraussetzungen des 32 StGB nicht vor kann sich eine Straflosigkeit des Verteidigers aus 33 StGB ergeben Dies setzt das Vorliegen eines Notwehrexzesses vor Anerkannt ist in der Rechtswissenschaft dass ein solcher in Frage kommt wenn der Tater die Grenze der erforderlichen Verteidigung uberschreitet intensiver Notwehrexzess Strittig ist ob daruber hinaus ein Exzess auch dann in Frage kommt wenn es am Merkmal der Gegenwartigkeit des Angriffs fehlt extensiver Notwehrexzess Intensiver Notwehrexzess Bearbeiten Ein intensiver Notwehrexzess liegt etwa vor wenn der Verteidiger den Angreifer totet obwohl er ihn bereits durch einen nicht lebensbedrohlichen Schlag hatte angriffsunfahig machen konnen Da die Notwehrhandlung nicht erforderlich ist handelt der Tater nicht durch 32 StGB gerechtfertigt Straflosigkeit kann sich jedoch aus 33 StGB ergeben Nach in der Rechtswissenschaft vorherrschender Auffassung handelt es sich hierbei um einen Entschuldigungsgrund 124 125 nach einer Gegenauffassung um einen personlichen Strafausschliessungsgrund Nach beiden Ansichten ist jedoch wegen 29 StGB eine strafbare Teilnahme an der Exzesshandlung moglich 33 StGB knupft an die asthenischen Affekte Verwirrung Furcht Schrecken an wodurch sich Uberschneidungen mit 20 StGB Schuldunfahigkeit und den Rechtfertigungsirrtumern ergeben konnen 126 33 schliesst nach der herrschenden Meinung jeden Schuldvorwurf aus auch einen Fahrlassigkeitsschuldvorwurf sodass 33 StGB in diesen Fallen eine Spezialregelung und damit vorrangig zu prufen ist Die Regelung des 33 StGB soll zum einen der psychischen Ausnahmesituation gerecht werden in der sich der Angegriffene infolge des Angriffs befindet Zum anderen handelt der Verteidiger aus einem rechtlich gebilligten Motiv heraus der Verteidigung seiner Guter Schliesslich stellt das Handeln des Verteidigers eine vergleichsweise geringe Gefahrdung des Rechtsfriedens dar da er lediglich auf das rechtswidrige Handeln des Angreifers reagiert 127 33 StGB setzt voraus dass der Verteidiger aus einem asthenischen Affekt heraus handelt etwa aus Verwirrung Furcht oder Schrecken Zwischen der Exzesshandlung und dem Affekt muss ein innerer Zusammenhang bestehen was aus dem Wortlaut aus entnommen wird Wird der Tater von sthenischen kraftvollen Affekten wie Wut Zorn Kampfeseifer Eifer oder Eigengeltungssucht zu einem intensiven Notwehrexzess hingerissen haftet er grundsatzlich voll Auf der Ebene einer Strafzumessungsregel konnen allerdings Falle sthenischer Affekte berucksichtigt werden Handelt der Tater eines Totschlags etwa aus Zorn kann dies zur Annahme eines minder schweren Falls fuhren 213 StGB Treffen asthenische und sthenische Affekte zusammen steht dies der Anwendung von 33 StGB nicht entgegen wenn es sich um ein Motivbundel handelt in dem die asthenischen Affekte keine vollig untergeordnete Rolle einnehmen 128 Ein entschuldigtes Uberschreiten der Notwehr im Sinne von 33 StGB kommt im Fall der Absichtsprovokation nicht in Frage da das Notwehrrecht in solchen Fallen entfallt Bei lediglich fahrlassiger Notwehrprovokation ist 33 StGB hingegen grundsatzlich anwendbar 129 33 StGB findet ahnlich wie 32 StGB keine Anwendung wenn zwischen dem Gut des Verteidigers und dem des Angreifers ein deutliches Missverhaltnis besteht da dies die Tat vorwerfbar macht Auf 33 StGB kann sich nur berufen wer auch einen Verteidigungswillen besessen hat und zur Angriffsabwehr motiviert war 130 Extensiver Notwehrexzess Bearbeiten Ein extensiver Notwehrexzess liegt vor wenn der Verteidiger die zeitlichen Grenzen der Notwehr uberschreitet also zu einem Zeitpunkt handelt in dem ein Angriff nicht gegenwartig ist So verhalt es sich etwa wenn der Angegriffene mit einer Pistole auf seinen Angreifer schiesst obwohl dieser bereits beim Anblick der Waffe seinen Angriff aufgegeben hat Nach herrschender Meinung findet 33 StGB auf den extensiven Notwehrexzess keine Anwendung Diese Auffassung argumentiert damit dass 33 StGB das Bestehen einer Notwehrlage voraussetze da es andernfalls keine Notwehr gebe sodass deren Grenzen auch nicht uberschritten werden konnen 131 132 Die ratio legis des 33 StGB die Unrechtsminderung aufgrund der Tatsache dass der Verteidiger einem Angreifer gegenubersteht fehle bei einem extensiven Notwehrexzess gerade 133 134 Bei einem extensiven Notwehrexzess besteht demnach Anlass zur Prufung eines Erlaubnistatbestandsirrtums wegen der irrigen Annahme einer noch bestehenden Notwehrlage Meist entfallt dann auch die Bestrafung aus der Vorsatztat Aber der Vorteil besteht darin dass im Unterschied zu 33 StGB noch eine Bestrafung aus Fahrlassigkeitstat moglich ist 135 Eine Gegenauffassung wendet 33 StGB hingegen auch auf den extensiven Notwehrexzess an da die ubersteigerte Verteidigung aus asthenischen Affekten auch dann die Vorwerfbarkeit der Tat entfallen lassen konnen 136 Eine vermittelnde Meinung differenziert schliesslich Erfolgt die Verteidigung bereits bevor ein Angriff vorliegt handelt es sich um einen vorzeitig extensiven Notwehrexzess Hier greife 33 StGB nicht ein weil kein Angriff vorliegt der zu einem asthenischen Affekt fuhren kann Der Zweck der Norm lauft hier also ins Leere Erfolgt die Verteidigung hingegen erst nach Abschluss des Angriffs handelt es sich um einen nachzeitigen extensiven Notwehrexzess Hier entspreche die psychische Situation der des intensiven Notwehrexzesses sodass eine gleiche Beurteilung geboten sei 137 138 Putativnotwehrexzess Bearbeiten Hauptartikel Putativnotwehrexzess Ein Putativnotwehrexzess liegt vor wenn sich jemand irrtumlich einen Angriff vorstellt und mit seiner Verteidigungshandlung dabei die Grenzen der Verteidigung die ihm bei bestehender Notwehrlage erlaubt gewesen ware aus Verwirrung Furcht oder Schrecken uberschreitet 33 StGB findet hierauf keine Anwendung da dieser eine tatsachlich bestehende Notwehrlage voraussetzt Die Rechtsnorm findet nach vorherrschender Auffassung auch keine analoge Anwendung da es an der Vergleichbarkeit der Interessenlagen fehle 139 Voraussetzungen der Notwehr nach 227 BGB Bearbeiten 1 Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich 2 Notwehr ist diejenige Verteidigung welche erforderlich ist um einen gegenwartigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden 227 BGB enthalt ein parallel zu 32 StGB strukturiertes Notwehrrecht weshalb beide Vorschriften im Wesentlichen gleich ausgelegt werden 140 Wie 32 StGB setzt 227 BGB das Vorliegen einer Notwehrlage sowie einer erforderlichen und gebotenen Notwehrhandlung voraus Zudem muss der Verteidiger nach vorherrschender Auffassung mit Verteidigungswillen handeln 141 142 Literatur BearbeitenChristian F Majer Guido Ernst Todliche Gewalt zur Abwehr von Eigentums und Besitzverletzung als Notwehr In Jura Studium amp Examen Ausgabe 2 2016 Tubingen 2016 S 58 62 Online PDF 2 2 MB abgerufen am 26 September 2021 Joachim Renzikowski Notstand und Notwehr Duncker und Humblot Berlin 1994 ISBN 3 428 08056 4 Christian Ruckert Effektive Selbstverteidigung und Notwehrrecht Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 978 3 16 155291 5 Weblinks Bearbeiten 32 StGB Memento vom 8 September 2011 im Internet Archive Juristische Prufung der Notwehr deutsches Recht Darstellung zu 32 StGB Notwehr der Rechtsanwaltskanzlei Wiete zur Darstellung der BGH Rechtsprechung zum Strafrecht wiete strafrecht de Armin Englander Der Verteidigungswille bei Notwehr und Notwehrexzess Volker Erb Zur Notwehr Lebensnahe Betrachtung keine feindstrafrechtlichen Attituden sachgerechte Berucksichtigung von Provokationen und dazu eine aussergewohnliche Variante des Erlaubnistatbestandsirrtums HRRSEinzelnachweise Bearbeiten Digesten 43 15 1 a b Volker Erb 32 Rn 10 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Thomas Ronnau Kristian Hohn 32 Rn 4 In Leipziger Kommentar Band 3 32 37 13 Auflage De Gruyter Berlin Boston 2019 ISBN 978 3 11 030028 4 Zweites Gesetz zur Reform des Strafrechts 2 StrRG vom 4 Juli 1969 BGBl I S 717 PDF nach Massgabe des Gesetzes uber das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 30 Juli 1973 BGBl I S 909 PDF in Kraft getreten mit Ausnahme der Regelungen uber die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt am 1 Januar 1975 Georg Freund Strafrecht Allgemeiner Teil Personale Straftatlehre 2 Auflage Springer Berlin 2009 ISBN 978 3 540 79397 7 3 Rn 85 86 Christian Jager Das dualistische Notwehrverstandnis und seine Folgen fur das Recht auf Verteidigung zugleich eine Untersuchung zum Verhaltnis der Garantenlehre zu den sozialethischen Einschrankungen des Notwehrrechts In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 2016 S 258 Nikolaus Bosch Die Bestimmung der Notwehrvoraussetzungen Alles eine Frage der Perspektive Juristische Ausbildung 2023 S 410 Volker Erb 32 Rn 18 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Volker Erb 32 Rn 34 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Volker Erb 32 Rn 55 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Bernd Hecker Anmerkung zu OLG Hamburg Beschluss vom 5 April 2012 3 14 12 Rev In Juristische Schulung 2012 S 1039 Christian Jager Anmerkung zu AG Erfurt Urteil vom 18 September 2013 910 Js 1195 13 48 Ds In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 472 Kristian Kuhl Angriff und Verteidigung bei der Notwehr In Jura 1993 S 57 59 Joachim Kretschmer Notwehr 32 StGB und Unterlassen 13 StGB eine wechselseitige Beziehung zweier Rechtsfiguren In Juristische Arbeitsblatter 2015 S 589 Walter Perron Jorg Eisele 32 Rn 6 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 32 Rn 11 Walter Perron Jorg Eisele 32 Rn 8 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Kristian Kuhl Angriff und Verteidigung bei der Notwehr In Jura 1993 S 118 125 Peter Kasiske Begrundung und Grenzen der Nothilfe In Jura 2004 S 832 Johannes Kaspar Die Strafbarkeit der aufgedrangten Nothilfe In Juristische Schulung 2014 S 769 Johannes Kaspar Die Strafbarkeit der aufgedrangten Nothilfe In Juristische Schulung 2014 S 769 773 775 Volker Erb 32 Rn 104 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 7 Rn 40 Walter Perron Jorg Eisele 32 Rn 14 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 BGHSt 39 133 BGHSt 48 255 BGHSt 48 207 209 Urs Kindhauser 32 Rn 53 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGHSt 39 133 136 Walter Perron 32 Rn 17 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Urs Kindhauser 32 Rn 54 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 32 Rn 21 Gunter Spendel 32 Rn 57 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 12 Auflage Band 1 32 bis 55 De Gruyter Berlin 2006 ISBN 3 89949 231 5 Walter Perron Jorg Eisele 32 Rn 19 f in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Walter Gropp Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Springer Berlin 2015 ISBN 978 3 642 38125 6 6 Rn 71 Urs Kindhauser Till Zimmermann Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage Nomos Baden Baden 2020 ISBN 978 3 8487 5840 1 16 Rn 21 Urs Kindhauser 32 Rn 61 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b BGHSt 3 217 Claus Roxin Rechtfertigungs und Entschuldigungsgrunde in Abgrenzung von sonstigen Strafausschliessungsgrunden In Juristische Schulung 1988 S 425 428 Harro Otto Grundkurs Strafrecht Allgemeine Strafrechtslehre 7 Auflage De Gruyter Berlin 2012 ISBN 978 3 11 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Untersuchung zum Verhaltnis der Garantenlehre zu den sozialethischen Einschrankungen des Notwehrrechts In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 2016 S 258 263 Michael Lindemann Tilman Reichling Die Behandlung der so genannten Abwehrprovokation nach den Grundsatzen der actio illicita in causa In Juristische Schulung 2009 S 496 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 18 Rn 101 102 Volker Erb 32 Rn 239 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 1 1 37 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68551 4 BGHSt 5 245 Klaus Geppert Die subjektiven Rechtfertigungselemente In Jura 1995 S 103 104 105 Rudolf Rengier Strafrecht Allgemeiner Teil 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71134 3 18 Rn 108 Urs Kindhauser Gefahrdung als Straftat rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefahrdungsdelikte Klostermann Frankfurt am Main 1989 ISBN 3 465 01862 1 S 114 115 Kristian Kuhl Angriff und Verteidigung bei der Notwehr Schluss In Jura 1993 S 233 234 Gunther Stratenwerth Lothar Kuhlen Strafrecht Allgemeiner Teil Die Straftat 6 Auflage Franz Vahlen Munchen 2011 ISBN 978 3 8006 4167 3 9 Rn 150 BGHSt 2 111 BGHSt 3 194 BGH Urteil vom 6 Oktober 2004 1 StR 286 04 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2005 S 332 Michael Kohler Strafrecht Allgemeiner Teil Springer Berlin 1997 ISBN 3 540 61939 9 S 323 Heiner Alwart Der Begriff des Motivbundels im Strafrecht In Goldtdammer s Archiv fur Strafrecht 1983 S 433 454 455 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 32 Rn 27 Claus Roxin Strafrecht Allgemeiner Teil 4 Auflage Band 1 Grundlagen der Aufbau der Verbrechenslehre C H Beck Munchen 2006 ISBN 3 406 53071 0 14 Rn 104 BGH Urteil vom 2 November 2011 2 StR 375 11 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2012 S 272 Urs Kindhauser 33 Rn 4 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGHSt 3 194 197 Vgl BGH StV 1995 443 Urs Kindhauser 33 Rn 5 6 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGH NStZ 2001 591 593 Bernd Hecker Strafrecht AT Notwehrexzess bei schuldhaft provoziertem Angriff In Juristische Schulung 2016 S 177 BGH Urteil vom 27 Oktober 2015 3 StR 199 15 BGHSt 27 336 339 Jurgen Sauren Zur Uberschreitung des Notwehrrechts In Jura 1988 S 567 570 BGH NStZ 2002 141 Fischer Thomas Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 68 Auflage C H Beck 2021 33 Rn 2 Vgl BGH NStZ 2002 141 Bernd Muller Christmann Der Notwehrexzess In Juristische Schulung 1989 S 717 Werner Beulke Die fehlgeschlagene Notwehr zur Sachverteidigung In Jura 1988 S 641 643 Urs Kindhauser 33 Rn 11 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGH Urteil vom 8 Juni 1983 3 StR 178 83 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1983 S 453 Manfred Fuchs 227 Rn 1 In Thomas Heidel Rainer Husstege Heinz Peter Mansel Ulrich Noack Hrsg Nomos Kommentar BGB Allgemeiner Teil EGBGB 3 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1101 7 BGHZ 92 357 359 Klaus Schreiber Die Rechtfertigungsgrunde des BGB In Jura 1997 S 29 30 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4136606 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notwehr Deutschland amp oldid 235732936