www.wikidata.de-de.nina.az
Der Erlaubnistatbestandsirrtum auch Erlaubnistatumstandsirrtum oft als ETI oder ETBI beziehungsweise ETUI abgekurzt ist ein terminus technicus des deutschen Strafrechts Er beschreibt eine besondere Form des Irrtums Ein Erlaubnistatbestandsirrtum besteht in der irrigen Annahme des Vorliegens der tatsachlichen Voraussetzungen eines rechtlich anerkannten Rechtfertigungsgrundes z B Notwehr 32 StGB Der Tater will an sich rechtstreu handeln denn er handelt in Kenntnis um die tatbestandsrelevanten Tatsachen und kennt grundsatzlich auch die Rechtswidrigkeit der Tat Subjektiv hat er allerdings keine rechtswidrige Motivation denn sollten die Umstande tatsachlich vorliegen die einen anerkannten Rechtfertigungsgrund erfullen ware sein Handeln tatsachlich gerechtfertigt Beispiel Der Hausherr halt den nachts in seinem Haus herumschleichenden Liebhaber der Tochter fur einen Einbrecher und will sein Eigentum schutzen indem er diesen niederschlagt Da der Tater sich in Wahrheit uber einen tatsachlichen Tatumstand und nicht uber den Tatbestand als solchen irrt findet sich in der Literatur entsprechend der Formulierung in 16 StGB zunehmend auch die zutreffendere Bezeichnung Erlaubnistatumstandsirrtum Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung 2 Voraussetzungen 3 Rechtsfolgen 3 1 Vorsatztheorie 3 2 Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen 3 3 Strenge Schuldtheorie 3 4 Eingeschrankte Schuldtheorie 3 5 Streitstand und Auswirkungen 3 6 Die Rechtsprechung 4 Andere strafrechtlich relevante Irrtumer 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbgrenzung BearbeitenDer Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein Unterfall des Tatsachenirrtums 1 Der Erlaubnistatumstandsirrtum ist zu unterscheiden vom sogenannten Erlaubnisirrtum als Unterfall des Verbotsirrtums Dessen Rechtsfolge regelt 17 StGB Dies kann entweder eine Strafmilderung sein oder aber bei Unvermeidbarkeit des Irrtums der Strafausschluss Entscheidender Unterschied ist dass der Tater sich beim Erlaubnistatumstandsirrtum uber tatsachliche Umstande irrt wahrend dem Erlaubnisirrtum eine Fehlvorstellung uber rechtliche Wertungen zugrunde liegt Der Erlaubnisirrtum kann dabei als sogenannter Erlaubnisexistenzirrtum oder als sogenannter Erlaubnisgrenzirrtum erscheinen Beim erstgenannten nimmt der Tater irrtumlich die Existenz eines tatsachlich nicht bestehenden Rechtfertigungsgrundes oder Erlaubnissatzes an Beispiel Der Hausherr glaubt dem ohne seine Erlaubnis von der minderjahrigen Tochter eingelassenen Liebhaber durfe man eine Abreibung verpassen Beim Erlaubnisgrenzirrtum dehnt der Tater irrtumlich die Grenzen eines tatsachlich existierenden Rechtfertigungsgrundes beziehungsweise Erlaubnissatzes aus Beispiel Der Hausherr totet den eingedrungenen Dieb in der irrtumlichen Vorstellung es sei ohne weiteres legal Einbrecher zu toten Eine weitere mogliche Konstellation ist der Doppelirrtum Bei diesem nimmt der Tater ahnlich dem Erlaubnistatbestandsirrtum irrtumlich einen Rechtfertigungsgrund an Der Unterschied zum Erlaubnistatbestandsirrtum ist hierbei dass der irrtumlich vorgestellte Rechtfertigungsgrund den Tater auch bei tatsachlichem Vorliegen nicht rechtfertigen wurde Beispiel Der Hausherr sitzt mit seinem Schwiegersohn im Garten als die Tochter des Hausherrn auftaucht Daraufhin hebt der Schwiegersohn die Hand um sie zu begrussen Der Hausherr nimmt falschlicherweise an der Schwiegersohn wolle ihn schlagen zieht daher reflexartig sein Taschenmesser und ersticht den Schwiegersohn Der Hausherr nimmt zum einen falschlicherweise an er befande sich in einer Notwehrlage und ersticht daher den Schwiegersohn Dieses Handeln ware jedoch selbst bei vorliegender Notwehrlage nicht geboten wodurch eine Rechtfertigung entfiele Hier ist dementsprechend nach den Regeln des Verbotsirrtums zu verfahren Voraussetzungen BearbeitenDas Hauptaugenmerk der strafrechtlichen Literatur gilt seit jeher den umstrittenen Rechtsfolgen des Erlaubnistatbestandsirrtums Dies sollte jedoch nicht daruber hinwegtauschen dass zunachst seine Voraussetzungen vorliegen mussen Der Tater muss sich solche Umstande vorstellen die lagen sie tatsachlich vor einen anerkannten Rechtfertigungsgrund vollstandig ausfullen wurden Es reicht daher nicht aus wenn der Tater sich lediglich ein rechtfertigendes Merkmal vorstellt Vielmehr mussen zumindest in seiner Vorstellung die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes vollstandig gegeben sein Rechtsfolgen BearbeitenEs ist in der Rechtswissenschaft seit jeher umstritten wie ein Erlaubnistatbestandsirrtum rechtlich zu bewerten ist mithin ob er wie ein Verbotsirrtum zu behandeln ist der bei seiner Unvermeidbarkeit die Schuld ausschliesst oder ob der Erlaubnistatbestandsirrtum nicht unter Umstanden vielmehr dazu fuhrt dass das Verhalten gerechtfertigt ist oder bereits den entsprechenden Tatbestand nicht erfullt In der Praxis ist das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums nicht sehr relevant denn ausser den Vertretern der strengen Schuldtheorie kommt niemand dazu bei Vorliegen der Voraussetzungen des Erlaubnistatbestandsirrtumes Strafbarkeit wegen einer vorsatzlichen Deliktsbegehung anzunehmen Im Gegensatz zur eher geringen praktischen Bedeutung des Erlaubnistatbestandsirrtumes steht aber die Bedeutsamkeit des Streits um die dogmatische Einordnung des Erlaubnistatbestandsirrtums fur die theoretische Vorstellung die man davon hat wie strafrechtlich relevantes Unrecht beschaffen ist Daraus erklart sich die literarische Aufmerksamkeit die dem Erlaubnistatbestandsirrtum zuteilgeworden ist und immer noch wird Es haben sich dazu im Wesentlichen funf Theorien herausgebildet die sich dieses Problems annehmen Vorsatztheorie Bearbeiten Nach der Vorsatztheorie ist das Unrechtsbewusstsein als sogenannter dolus malus Bestandteil des Vorsatzes Fehlt es wie beim Erlaubnistatbestandsirrtum daran handelt der Tater nicht vorsatzlich Wegen eines vorsatzlich begangenen Delikts kann der Tater nicht bestraft werden 16 Abs 1 Satz 1 StGB In diesem Fall bleibt zu prufen ob er wegen fahrlassiger Begehung bestraft werden kann 16 Abs 1 Satz 2 StGB Im Beispielsfall setzte sich der Hausherr der Uberprufung einer fahrlassigen Korperverletzung am Liebhaber aus Dieser Losungsansatz wird im Strafrecht nur noch vereinzelt vertreten da er mit dem StGB seit der Einfuhrung des 17 StGB nicht mehr vereinbar ist Der Gesetzgeber hat zwar zum Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums nicht Stellung genommen und die Diskussion Rechtsprechung und Wissenschaft uberlassen Allerdings wollte er die Vorsatztheorie durch die Regelung des 17 StGB gerade ausschliessen denn er stellte klar dass das Merkmal des Unrechtsbewusstseins zur Schuld und nicht zum Vorsatz zahlt Insbesondere bei einem aus Rechtsblindheit vermeidbaren Verbotsirrtum sollte eine Bestrafung aus einer vorsatzlichen Tat moglich bleiben Das alles gilt aber nur im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht Soweit im Zivilrecht vorsatzliches Verhalten Tatbestandsmerkmal einer Norm ist gilt hier die Vorsatztheorie D h dass beispielsweise unberechtigte Geschaftsfuhrung ohne Auftrag nur dann vorliegt wenn der Tater sich bewusst war gegen die Rechtsordnung zu verstossen Lediglich im Bereich der vorsatzlichen sittenwidrigen Schadigung nach 826 BGB wird die zivilrechtliche Vorsatztheorie nach h M durchbrochen hier muss sich der Tater der Sittenwidrigkeit seines Handelns nicht bewusst sein Er muss lediglich die tatsachlichen das Sittenwidrigkeitsurteil pragenden Umstande kennen 2 Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen Bearbeiten Hauptartikel Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen betrachtet das Fehlen von Rechtfertigungsgrunden als Teil des Tatbestandes Liegen Rechtfertigungsgrunde vor so ist der Tatbestand nicht erfullt Da sich der Vorsatz auf alle Merkmale des objektiven Tatbestands beziehen muss muss demzufolge der Tater auch Vorsatz bezuglich des Nichtvorliegens eines Rechtfertigungsgrundes haben Dabei spielt es keine Rolle ob die Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes tatsachlich gegeben sind Somit fuhrt der Erlaubnistatbestandsirrtum zur direkten Anwendung des 16 Abs 1 Satz 1 StGB da der Tater ohne Vorsatz handelt Eine Bestrafung wegen fahrlassiger Begehung ist dennoch wegen 16 Abs 1 Satz 2 StGB moglich Gegen diese Theorie spricht dass die Aufspaltung des Unrechts in Tatbestand und Rechtswidrigkeit im StGB auch vom Gesetzgeber so angelegt ist z B 228 StGB wonach der Tatbestand einer Korperverletzung erfullt bleibt selbst wenn die rechtfertigenden Voraussetzungen einer Einwilligung vorliegen vergleiche insoweit auch 32 Abs 1 StGB wonach eine Tat im Sinne einer Tatbestandsverwirklichung durch gebotene Notwehr gerechtfertigt wird Strenge Schuldtheorie Bearbeiten Nach der strengen Schuldtheorie ist das Unrechtsbewusstsein ein selbstandiges Schuldelement Ein Irrtum uber die Rechtswidrigkeit des eigenen Handelns kann sich daher nur auf den Schuldvorwurf auswirken und beruhrt den Vorsatz nicht War der Irrtum unvermeidbar entfallt der Schuldvorwurf gemass 17 Satz 1 StGB War er vermeidbar kommt eine Strafmilderung nach 17 Satz 2 StGB in Betracht Im Beispielsfall kame es nach dieser Auffassung also darauf an ob der Hausherr seine Verwechslung von Liebhaber der Tochter und Dieb hatte vermeiden konnen Die Kritik an der strengen Schuldtheorie geht dahin dass es bei 17 StGB um Irrtumer bezuglich einer rechtlichen Bewertung geht es sich beim Erlaubnistatbestandsirrtum jedoch um einen Irrtum uber die tatsachliche Situation wie bei 16 StGB handelt Eingeschrankte Schuldtheorie Bearbeiten Die eingeschrankte Schuldtheorie unterteilt sich in die beiden folgenden Varianten Vorsatzunrecht verneinende eingeschrankte SchuldtheorieDie Lehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts schliesst bei einem Irrtum uber die tatsachlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes nicht den Tatbestands Vorsatz sondern das Vorsatzunrecht aus Da das Gesetz hierzu keine eindeutige Regelung trifft wird 16 Abs 1 Satz 1 StGB analog angewendet Die analoge Anwendung des 16 StGB ruhrt daher dass die Norm grundsatzlich den sogenannten Tatbestandsirrtum regelt mithin die Unkenntnis des Taters um ein tatsachlich vorhandenes Tatbestandsmerkmal Gleichwohl besteht beim Erlaubnistatbestandsirrtum dazu eine Vergleichbarkeit sodass sich die Rechtsfolge dass keine Bestrafung wegen vorsatzlichen Handelns resultieren darf in beiden Fallen rechtfertigt Die Vorsatzunrecht verneinende eingeschrankte Schuldtheorie unterscheidet sich im Ergebnis nicht von den beiden eingangs aufgezeigten Ansatzen zur Vorsatztheorie und zur Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen Eine analoge Anwendung ist in diesem Fall ausnahmsweise zulassig weil sie sich zugunsten des Taters auswirkt Rechtsfolgenverweisende Vorsatzschuld verneinende eingeschrankte SchuldtheorieDie rechtsfolgenverweisende eingeschrankte Schuldtheorie lasst nur den Vorsatzschuldvorwurf entfallen Der Tater weiss bei der Begehung der Tat dass er einen Unrechtstatbestand erfullt Er handelt insofern vorsatzlich Er lehnt sich aber nicht gegen die Werte der Rechtsordnung auf und verhalt sich an sich rechtstreu da er an das Bestehen von Umstanden glaubt die sein Tun rechtfertigen wurden Er handelt schuldlos vorsatzlich in analoger Anwendung der Rechtsfolge des 16 Abs 1 Satz 1 StGB womit zwar nicht der Vorsatz zumindest aber eine Vorsatzschuld entfallt Dies kann gleichzeitig zur Bestrafung von Teilnehmern an der Tat fuhren da sie an einer vorsatzlich begangenen Vortat des Irrenden gegeben ist es sei denn sie unterliegen der gleichen strafrechtlichen Entlastung Streitstand und Auswirkungen Bearbeiten Nicht mehr vertreten wird die Vorsatztheorie die das Unrechtsbewusstsein dem Vorsatz zuordnet da 17 StGB explizit das Unrechtsbewusstsein der Schuld zuordnet Kaum vertreten wird die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen die Tatbestand und Rechtswidrigkeit der strafbaren Handlung verbindet obwohl eine Trennung nach dem Wortlaut von 32 StGB vorausgesetzt wird Die strenge Schuldtheorie ordnet die irrtumliche Vorstellung uber eine mutmassliche Rechtfertigungslage einem Irrtum uber die Rechtslage zu Dies entspricht nicht dem Charakter des Irrtums der einen Irrtum uber den Sachverhalt darstellt Hinsichtlich des fehlenden Vorsatzunrechts ist die Lehre vom Ausschluss des Vorsatzunrechts nicht nur inkonsequent indem sie zunachst den Vorsatz bejaht aber nachtraglich verneint sondern reisst auch eine Strafbarkeitslucke bei Teilnehmern der vom Erlaubnistatbestandsirrtum betroffenen Tat auf Diese Lucke ist nur durch die Dogmatik der rechtsfolgenverweisenden eingeschrankten Schuldtheorie zu vermeiden Die Rechtsprechung Bearbeiten Der Bundesgerichtshof BGH wendet fur die vorliegende Fallkonstellation in standiger Rechtsprechung 3 16 Abs 1 Satz 1 StGB analog an War der Irrtum vermeidbar und sieht das Gesetz eine Strafbarkeit bei fahrlassigem Handeln vor fuhrt dies zu einer Strafbarkeit nur wegen fahrlassiger Tatbegehung Da alle Instanzgerichte dem BGH in dieser Frage gefolgt sind haben die oben beschriebenen Lehrmeinungen rein akademischen Charakter aber keine praktische Relevanz Andere strafrechtlich relevante Irrtumer BearbeitenUmgekehrter Tatbestandsirrtum Entschuldigungsirrtum 35 Abs 2 StGB Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Erlaubnistatbestandsirrtum Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Der Erlaubnistatbestandsirrtum einfach erklart beim Videopodcast IUREO Einzelnachweise Bearbeiten Michael Heuchemer Die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums in der Klausur JuS 2012 795 BGHZ 8 83 87 f seit BGHSt 3 105 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Erlaubnistatbestandsirrtum amp oldid 235894772