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Unter Unrechtsbewusstsein wird in der deutschen Strafrechtsdogmatik das Bewusstsein verstanden dass mit einem bestimmten Handeln Unrecht getan wird Abgestellt wird auf die Einsicht Unrecht zu tun das heisst das verstehende Erkennen der Rechtswidrigkeit der Tat 1 Es kommt nicht darauf an dass der Tater mit dem Werturteil der Rechtsordnung in Einklang geht und ihr gefuhlsmassig zustimmt Zur Unrechtseinsicht reicht die Ansicht des Taters andererseits sein Verhalten sei lediglich sittlich verwerflich nicht aus Es genugt stattdessen das Bewusstsein eines Verstosses gegen die Rechtsordnung wobei auf konkrete Kenntnisse einer bestimmten Norm und deren konkrete Strafbarkeit bei ihrer Verletzung nicht abgehoben wird Inhaltsverzeichnis 1 Bezugspunkt 2 Fahrlassigkeit 3 Unrechtsbewusstsein und Einsichtsfahigkeit 4 Vorsatz oder Schuldmerkmal 5 EinzelnachweiseBezugspunkt BearbeitenDas Unrechtsbewusstsein besteht nicht abstrakt sondern bezieht sich jeweils auf die einzelne Sollensanordnung der Verbots oder Gebotsnorm Das Unrechtsbewusstsein kann daher bei Verwirklichung unterschiedlicher Delikte teilbar sein sodass es fur das eine Delikt besteht fur das andere aber nicht 2 Umstritten ist allerdings ob dies auch fur die Verwirklichung von Qualifikationen gilt 3 Fahrlassigkeit BearbeitenEin fahrlassig Handelnder will nicht gegen die Rechtsordnung verstossen Unter Anspannung seiner kognitiven und voluntativen Krafte gehorige Gewissensanspannung hatte er in der Tatsituation aber erkennen konnen dass sein Handeln die Verletzung eines geschutzten Rechtsguts nach sich ziehen wurde konnen Ihm ware die Tat und damit das Unrecht der Tat bewusst geworden Unterschieden wird zwischen unbewussten und bewussten Fahrlassigkeitsdelikten Unbewusste Fahrlassigkeitstaten zeichnet aus dass eine mogliche Tatbestandsverwirklichung verkannt wird weil die gebotene Sorgfalt ausser Acht gelassen wird obwohl der Tater nach den Umstanden und den personlichen Verhaltnissen fahig gewesen ist dies zu erkennen Bei bewussten Fahrlassigkeitsdelikten halt der Tater die Tatbestandsverwirklichung grundsatzlich fur moglich vertraut aber pflichtwidrig darauf dass sie nicht eintritt weil er die Situation fur beherrschbar halt und daher in Durchfuhrung seiner Absichten handelt Die Rechtswidrigkeit seines Handelns ist ihm dabei bewusst Unrechtsbewusstsein und Einsichtsfahigkeit BearbeitenNicht scharf voneinander abzugrenzen sind die Fragen des Unrechtsbewusstsein und der Einsichtsfahigkeit nach 3 JGG Soweit die Unrechtseinsicht fur den jugendlichen Tater zu erreichen gewesen ware handelt es sich um einen Fall der Einsichtsfahigkeit nach 3 JGG 4 Vorsatz oder Schuldmerkmal BearbeitenNach heute fast einhelliger Ansicht in der Lehre 5 und vor allem auch Rechtsprechung 6 ist das Unrechtsbewusstsein als allgemeines Schuldmerkmal einzuordnen Sein Fehlen bedingt demnach einen Verbotsirrtum im Sinne von 17 StGB und kann somit zu Straflosigkeit mangels Schuld fuhren soweit die Unrechtszweifel nicht behebbar waren 7 Nach der Gegenauffassung Vorsatztheorie ist das Unrechtsbewusstsein als Vorsatzbestandteil zu verorten 8 Sein Fehlen stellt demnach bereits einen Tatbestandsirrtum nach 16 Abs 1 Satz 1 StGB dar so dass in Verbindung mit 15 StGB die Strafbarkeit entfallt Diese Lehrmeinung hat heute den Wortlaut von 17 Satz 1 StGB gegen sich Auch das teleologische das systematische und das historische Auslegungsargument sprechen dagegen Einzelnachweise Bearbeiten Standige Rechtsprechung vgl BGHSt 4 4 Standige Rechtsprechung vgl BGHSt 10 35 Rechtsprechung befurwortet dies BGHSt 42 130 Literatur lehnt dies ab z B Claus Roxin Allgemeiner Teil des Strafrechts I Rnr 807 4 Auflage C H Beck Munchen 2006 Michael Walter Michael Kubink 3 JGG 17 StGB gleiche Tatbestandsstruktur In Goltdammer s Archiv 1996 S 51 59 eine andere Auffassung vertritt Herbert Diemer in Herbert Diemer Armin Schoreit Bernd Rudeger Sonnen Jugendgerichtsgesetz 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2002 3 Rdnr 4 und 8 Vgl insoweit Herbert Trondle Thomas Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze 54 Auflage Beck Munchen 2007 17 Rn 2 BGHSt GrS 2 194 Claus Roxin Allgemeiner Teil des Strafrechts I 4 Auflage Beck Munchen 2006 Rnr 807 u a vertreten z B von Eberhard Schmidhauser JZ 1979 365 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unrechtsbewusstsein amp oldid 226860394