www.wikidata.de-de.nina.az
Im Rahmen der dreigliedrig aufgebauten Dogmatik des deutschen Strafrechts ist Schuld neben den subjektiven und objektiven Merkmalen des Straftatbestandes und der Rechtswidrigkeit die dritte Voraussetzung fur die Strafbarkeit eines Taters Die individuelle Schuld muss nachgewiesen werden was Ausfluss des Gesetzlichkeitsprinzips nulla poena sine lege ist denn straffrei bleibt wer schuldlos handelt Innerhalb des Rahmens eines normativen Schuldbegriffs wird die Schuldfahigkeit des Taters gepruft und darauf aufbauend die an ihn gerichtete personliche Vorwerfbarkeit der Tat Liegen Schuldfahigkeit und personliche Vorwerfbarkeit vor kann der Tater bestraft werden Insoweit grenzt sich der strafrechtliche Schuldbegriff zum zivilrechtlichen Verschulden ab insbesondere dem des Rechts der unerlaubten Handlungen denn dort ist keine Bestrafung vorgesehen Inhaltsverzeichnis 1 Begriff der Schuld 2 Voraussetzungen der Schuld 2 1 Schuldfahigkeit 2 2 Personliche Vorwerfbarkeit 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseBegriff der Schuld BearbeitenDas deutsche Strafgesetzbuch enthalt keine Legaldefinition des Schuldbegriffs Heute herrschend ist der von Reinhard Frank begrundete 1 normative Schuldbegriff wonach Schuld die personliche Vorwerfbarkeit vorsatzlichen oder fahrlassigen Verhaltens bedeutet 2 3 Der Verhaltensvorwurf beruht auf dem Gedanken der Willensfreiheit Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt voraus dass der Tater sich anders hatte entscheiden konnen Nach der Theorie des Determinismus welche bei ruckschauender Betrachtung das Handeln des Menschen in anlage und umweltbedingten Bestimmungskraften begrundet sieht ist in Ermangelung der Fahigkeit des Menschen sich frei zwischen Recht und Unrecht zu entscheiden dem Schuldprinzip der Boden entzogen Die Verantwortlichkeit des einsichtsfahigen und gesunden Menschen wird dadurch aber nicht beruhrt Deshalb hat der Umstand dass die Wissenschaft den Indeterminismus nicht beweisen kann weder Auswirkungen auf das Zivilrecht noch auf die Frage strafbaren Unrechts Ob sich vor diesem Hintergrund aber der Schuldvorwurf auf Willensfreiheit als staatsnotwendige Fiktion Eduard Kohlrausch stutzen lasst erscheint sehr fraglich und wird in den letzten Jahren zunehmend kritisch diskutiert Von der Klarung ob uberhaupt ein Schuldvorwurf gegen den Tater erhoben werden darf konnte vor allem der Umgang mit Gefangenen abhangen Der psychologische Schuldbegriff betrachtet Schuld als die Beziehung des Taters zu seiner Handlung anhand der Gesichtspunkte Kenntnis Unkenntnis kognitive Elemente und Wollen Nichtwollen voluntative Elemente Als besonderer Ausdruck relativer Strafzwecktheorien sind die Lehre der Rechtsschuld und der diskursive Schuldbegriff zu begreifen Die Lehre der Restschuld wirft dem Tater mangelnde Rechtstreue vor sieht aber keine moralische oder sozialethische Wertung in der Strafe Der diskursive Schuldbegriff versucht hingegen eine Verbindung von Schuld und Legitimitat der Norm gegen die der Tater verstosst herzustellen In einer insbesondere demokratisch verfassten Gesellschaft sei jedem freigestellt im Rahmen einer Verstandigung mit der Gemeinschaft diskursiv auf eine Anderung von Normen hinzuwirken Handelt eine Person tatbestandsmassig zeigt dies ihren Abweichungswillen von konsentierten Normen Der Tater handelt nicht wegen seines Abweichungswillen schuldhaft sondern weil der Tater als Autor seiner Norm mit der Verstandigung bricht und gegen den ebenfalls vereinbarten Weg einer moglichen neuen Verstandigung z B durch einen demokratisch fundierten Mechanismus welche seinen Abweichungswillen berucksichtigt zuwiderhandelt 4 Davon zu unterscheiden sind die Lebensfuhrungsschuld und die Charakterschuld Von Laien wird Schuld regelmassig mit Kausalitat oder Vorsatz vermengt oder verwechselt Voraussetzungen der Schuld BearbeitenDurch die Rechtswidrigkeit des tatbestandlich relevanten Verhaltens wird die Schuld indiziert Die Schuld des Taters muss grundsatzlich also nicht positiv festgestellt werden Der Jurist pruft vielmehr die sogenannten allgemeinen Schuldmerkmale des einschlagigen Straftatbestands Dies sind die Schuldfahigkeit die personliche Vorwerfbarkeit und gegebenenfalls besondere Merkmale der Tat Die Schuld muss im Rahmen des Simultaneitatsprinzips bei Begehung der Tat vorliegen also bei Vornahme der Tathandlung 8 StGB Schuldfahigkeit Bearbeiten Die Schuldfahigkeit ist nicht legaldefiniert sie ergibt sich aus der Abgrenzung zu den gesetzlichen Bestimmungen der Schuldunfahigkeit gemass 19 20 21 StGB beziehungsweise 3 JGG im Jugendstrafrecht In den genannten Normen ist definiert wer schuldunfahig ist Schuldfahig ist demnach jeder der die Fahigkeit hat das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln Gemass dem Simultanitatsprinzip muss die Schuld zum Zeitpunkt der Begehung der Tat vorliegen Eine prominente Ausnahme gilt fur den Problemkreis der actio libera in causa Bei der actio libera in causa hat der Tater zum Zeitpunkt der Ausubung der Tat beispielsweise Volltrunkenheit nicht die Fahigkeit das Unrecht seiner Tat einzusehen hatte diese Fahigkeit aber noch zum Zeitpunkt seines Tatentschlusses Gleichwohl wird er als Schuldfahiger behandelt denn die Rechtsprechung verlagert das strafbewehrte Handeln des Taters auf den Zeitpunkt der Entschlussfassung vor Dogmatisch wird dieses Ergebnis durch teleologische Reduktion des Handlungsbegriffs des 8 StGB erreicht Abgestellt wird nicht auf den Zeitpunkt der Tatbegehung sondern auf den Zeitpunkt des Tatentschlusses mit allen seinen Beweisproblemen Der extensiv genutzte Handlungsbegriff lasst das Ingangsetzen des Geschehensablaufs genugen sodass die Tatverubung im schuldunfahigen Zustand Bestandteil eines einheitlichen Handlungsablaufs ist Beispiel Der Tater betrinkt sich weil er seinen Nachbarn toten will aber straffrei ausgehen mochte er totet ihn erst im Zustand des Vollrausches Die Rechtsfolge ist eine Bestrafung aus Vorsatzdelikt Personliche Vorwerfbarkeit Bearbeiten Personliche Vorwerfbarkeit bedeutet dass der Tater rechtswidrig handelt obwohl er nach seinen Fahigkeiten und unter Wurdigung der konkreten Tatumstande in der Lage ist den Apell der im Tatbestand normierten Pflicht namlich rechtmassig zu handeln zu verstehen Er blendet diese individuelle Einsicht aus und handelt stattdessen in Abweichung zur Normpflicht Die personliche Vorwerfbarkeit indiziert den Schuldvorwurf minima non curat praetor Die Vorsatzschuld als Schuldform besteht in der vorsatzlich fehlerhaften subjektiven Einstellung zur Rechtsordnung und steht im Bezug zum Tatbestandsvorsatz selbst soweit dieser nicht ausnahmsweise durch einen Erlaubnistatbestandsirrtum ausgeschlossen ist Gemass 15 StGB kann auch Fahrlassigkeit die Schuldform bestimmen Notwendig ist in allen Fallen aktuelles mindestens aber potentielles Unrechtsbewusstsein mithin die Einsicht in die materielle Rechtswidrigkeit des Handelns Verbots oder Erlaubnisirrtumer 17 StGB konnen entgegenstehen Sofern nicht ein Entschuldigungsgrund vorliegt so intensiver Notwehrexzess 33 StGB oder entschuldigender Notstand 35 StGB und gegebenenfalls ubergesetzlicher entschuldigender Notstand so ist die Tat personlich vorwerfbar Daneben konnen bei bestimmten Delikten besondere Schuldmerkmale auftreten Diese wirken strafmildernd oder strafscharfend und beziehen sich allein auf die Schuld wirken sich also anders aus als die personlichen Strafausschliessungs oder aufhebungsgrunde Sie erfassen besonders belastende Tatersituationen die beispielsweise beim Aussagenotstand 157 StGB Strafmilderung nach sich ziehen konnen besonders tadelnswerte Gesinnungen so zum Beispiel die Rucksichtslosigkeit im Falle der Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c Abs 1 Nr 2 StGB konnen zur Strafscharfung fuhren Literatur BearbeitenKlaus Gunther Schuld und kommunikative Freiheit Studien zur personalen Zurechnung strafbaren Unrechts im demokratischen Rechtsstaat Frankfurt am Main 2004 ISBN 978 3 465 03378 3 Grischa Detlefsen Grenzen der Freiheit Bedingungen des Handelns Perspektive des Schuldprinzips Konsequenzen neurowissenschaftlicher Forschung fur das Strafrecht Berlin 2006 ISBN 978 3 428 12212 7 Bert Gotting Gesetzliche Strafrahmen und Strafzumessungspraxis ISBN 3 631 31743 3Weblinks BearbeitenDetlef Krauss Humboldt Universitat zu Berlin Schuld im Strafrecht pdf Rainer Marcus Christmann Strafrechtliche Schuld und gesellschaftliche Wirklichkeit Das Schuldprinzip im Licht sozialwissenschaftlicher Deutungen jugendlicher Gewaltdelinquenz Dissertation an der Humboldt Universitat zu Berlin pdf 2 0 MB Stephan Schleim Sind unsere Rechtsnormen tatsachlich mit den neuen wissenschaftlichen Funden unvereinbar Kritische Betrachtung zum Schuldbegriff Telepolis Kleiner Online Crashkurs zur Schuld im Strafrecht deutsches Recht Boris Duru http www zjs online com dat artikel 2012 5 638 pdf Giessener Erneuerung des Strafrechts Reinhard Frank und der Schuldbegriff ZJS 2012 S 734 ff Einzelnachweise Bearbeiten Reinhard Frank Uber den Aufbau des Schuldbegriffs 1907 standige Rechtsprechung z B BGHSt 2 194 200 Duru Giessener Erneuerung des Strafrechts Reinhard Frank und der Schuldbegriff In ZJS 2012 S 734 ff Urs Kindhauser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos 2013 21 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4053460 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schuld Strafrecht amp oldid 236825671