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Die Gefahrdung des Strassenverkehrs kurz auch Strassenverkehrsgefahrdung stellt einen Tatbestand des deutschen Strafrechts dar Er zahlt zu den gemeingefahrlichen Straftaten und ist im 28 Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs StGB in 315c normiert Die Rechtsnorm stellt ein konkretes Gefahrdungsdelikt dar Sie stellt es unter Strafe durch riskantes Verhalten im Strassenverkehr Gefahren fur Leib und Leben Dritter oder fur fremde Sachen von bedeutendem Wert zu verursachen Sie steht damit in einem engen Sachzusammenhang zum Tatbestand des gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr der in 315b StGB geregelt ist Dieser erfasst in der Regel gefahrliche Verhaltensweisen durch die Aussenstehende in den Strassenverkehr eingreifen 315c StGB erfasst demgegenuber ausschliesslich das Verhalten von Verkehrsteilnehmern Fur die Gefahrdung des Strassenverkehrs kann eine Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder eine Geldstrafe verhangt werden Inhaltsverzeichnis 1 Normierung 2 Entstehungsgeschichte 3 Objektiver Tatbestand 3 1 Tathandlungen 3 1 1 Fuhren im Zustand der Fahrunsicherheit 3 1 2 Grob verkehrswidrige Fahrweisen 3 2 Gefahrdung 3 2 1 Konkrete Gefahr 3 2 2 Gefahrdungsobjekte 3 2 3 Zurechnungszusammenhang 4 Subjektiver Tatbestand 5 Rechtswidrigkeit 6 Versuch 7 Prozessuales und Strafzumessung 8 Gesetzeskonkurrenzen 9 Statistik 10 Literatur 11 Weblinks 12 EinzelnachweiseNormierung BearbeitenDer Tatbestand der Gefahrdung des Strassenverkehrs gemass 315c StGB lautet seit seiner letzten Veranderung am 1 April 1998 wie folgt 1 1 Wer im Strassenverkehr 1 ein Fahrzeug fuhrt obwohl era infolge des Genusses alkoholischer Getranke oder anderer berauschender Mittel oder b infolge geistiger oder korperlicher Mangel nicht in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu fuhren oder dd 2 grob verkehrswidrig und rucksichtslosa die Vorfahrt nicht beachtet b falsch uberholt oder sonst bei Uberholvorgangen falsch fahrt c an Fussgangeruberwegen falsch fahrt d an unubersichtlichen Stellen an Strassenkreuzungen Strasseneinmundungen oder Bahnubergangen zu schnell fahrt e an unubersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalt f auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen wendet ruckwarts oder entgegen der Fahrtrichtung fahrt oder dies versucht oder g haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist dd und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefahrdet wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 In den Fallen des Absatzes 1 Nr 1 ist der Versuch strafbar 3 Wer in den Fallen des Absatzes 1 1 die Gefahr fahrlassig verursacht oder 2 fahrlassig handelt und die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Aufgrund des Regelstrafrahmens von Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe handelt es sich bei 315c StGB um ein Vergehen Strittig ist welche Rechtsguter durch die Norm geschutzt werden Einige Rechtswissenschaftler gehen davon aus dass 315c StGB ausschliesslich den Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit bezweckt 2 Andere stellen demgegenuber den Schutz von Leib Leben und Eigentum des konkret Gefahrdeten in den Mittelpunkt der Norm Nach einer weiteren Auffassung schutzt 315c StGB sowohl die Allgemeinheit als auch den konkret Gefahrdeten Wahrend einige Stimmen davon ausgehen dass beide Guter gleichrangig nebeneinander stehen 3 betrachtet die Rechtsprechung den Schutz des Strassenverkehrs als gegenuber dem Schutz Einzelner vorrangiges Regelungsziel 4 Von Bedeutung ist die Bestimmung des Schutzzwecks insbesondere fur die Frage ob das durch die Tat gefahrdete Opfer in die Tat mit rechtfertigender Wirkung einwilligen kann Entstehungsgeschichte BearbeitenVorlaufer des 315c StGB war der im Jahr 1953 eingefuhrte 315a StGB der unterschiedliche verkehrswidrige Verhaltensweisen unter Strafe stellte Durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Strassenverkehrs vom 26 November 1964 wurde dieser Tatbestand in mehrere Rechtsnormen aufgespalten wodurch 315c StGB geschaffen wurde Der Gesetzgeber erweiterte die Vorschrift 1974 und 1986 um weitere Tathandlungen Die bislang letzte Anderung der Norm die lediglich sprachlicher Art war erfolgte durch das Sechste Strafrechtsreformgesetz von 1998 1 Objektiver Tatbestand BearbeitenTathandlungen Bearbeiten 315c StGB nennt zahlreiche Handlungen die eine Strafbarkeit wegen Gefahrdung des Strassenverkehrs begrunden konnen Aufgeteilt sind diese auf zwei Nummern Unter Nummer 1 fallt das Fuhren eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit Nummer 2 erfasst grob verkehrswidrige Fahrweisen 315c StGB stellt ein eigenhandiges Delikt dar Tater kann nur sein wer ein Fortbewegungsmittel im offentlichen Strassenverkehr fuhrt Aus diesem Grund kann das Delikt weder in Mittaterschaft noch in mittelbarer Taterschaft begangen werden 5 Als Fahrzeuge kommen insbesondere Kraftfahrzeuge in Frage daneben auch andere motorisierte Fahrzeuge und Fahrrader 6 Das Fuhren setzt voraus dass der Tater das Fahrzeug in Bewegung setzt oder wahrend der Fortbewegung lenkt 7 8 Fuhren im Zustand der Fahrunsicherheit Bearbeiten Fahrunsicher ist wer nicht in der Lage ist sein Fahrzeug so zu fuhren wie es von einem Fahrzeugfuhrer erwartet wird Die Fahrunsicherheit kann durch den Konsum berauschender Mittel ausgelost werden Hierzu zahlen Drogen und Betaubungsmittel etwa Heroin und Kokain Ebenfalls als Rauschmittel kommen alkoholische Getranke in Frage Unter welchen Voraussetzungen Alkoholkonsum zur Fahruntuchtigkeit fuhrt beurteilt die Rechtspraxis massgeblich anhand der Blutalkoholkonzentration BAK des Fahrers Ab einer BAK von 1 1 geht die Rechtsprechung davon aus dass der Fahrzeugfuhrer unwiderleglich fahrunsicher ist 9 Fur Fahrradfahrer liegt dieser Grenzwert bei 1 6 Dies wird in der Rechtswissenschaft als absolute Fahruntuchtigkeit bezeichnet 10 Bei Werten zwischen 0 3 bis 1 09 ist der Fahrzeugfuhrer fahruntuchtig falls er alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien oder verminderte Reaktionsfahigkeit Hier spricht man von einer relativen Fahruntuchtigkeit 11 Absolute Grenzwerte im Bereich der sonstigen berauschenden Mittel hat die Rechtsprechung bislang noch nicht festgelegt Auch ist strittig ob zur Berauschung eingenommene Arzneimittel auch berauschende Mittel im Sinne des 315c StGB darstellen 12 Fahruntuchtigkeit kann ferner durch einen geistigen oder korperlichen Mangel ausgelost werden Hierzu zahlen etwa dauernde Mangel beispielsweise Kurzsichtigkeit die nicht durch eine Sehhilfe ausgeglichen wird Ebenfalls erfasst werden vorubergehende Mangel beispielsweise erhebliche Mudigkeit Diese Variante besitzt im Vergleich zur rauschbedingten Fahruntuchtigkeit geringe praktische Relevanz Grob verkehrswidrige Fahrweisen Bearbeiten 315c Absatz 1 Nummer 2 StGB nennt abschliessend sieben Fahrweisen die eine Strafbarkeit wegen Gefahrdung des Strassenverkehrs begrunden konnen Hierbei handelt es sich um besonders gravierende Verkehrsverstosse die in der Rechtswissenschaft als die sieben Todsunden des Kraftfahrers bezeichnet werden 13 Hierzu zahlen etwa das Missachten der Vorfahrt das falsche Fahren bei Uberholvorgangen oder an Fussgangeruberwegen und das zu schnelle Fahren an gefahrlichen Stellen Die genannten Verstosse konnen lediglich dann eine Strafbarkeit begrunden wenn sie grob verkehrswidrig begangen werden Grob verkehrswidrig handelt wer in besonders schwerer Weise gegen eine Verkehrsvorschrift verstosst 14 So verhalt es sich etwa typischerweise beim Uberholen in einer uneinsehbaren Kurve Gefahrdung Bearbeiten Eine Strafbarkeit nach 315c StGB setzt weiterhin voraus dass der Tater eine konkrete Gefahrdung fur eines der in der Rechtsnorm genannten Gefahrdungsobjekte verursacht Konkrete Gefahr Bearbeiten Eine konkrete Gefahrdung liegt nach der in der Rechtswissenschaft uberwiegenden Auffassung vor wenn sich der Sachverhalt als ein Beinahe Unfall darstellt Dies trifft zu wenn das Tatgeschehen aus Sicht eines Dritten den Eindruck erweckt dass es lediglich vom Zufall abhangt ob es zu einem Unfall kommt der Tater also das Geschehen nicht beherrscht 15 Dies bejahte die Rechtsprechung beispielsweise in einem Fall in dem der Tater mit seinem Fahrzeug vor der Polizei floh und hierbei nur knapp Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern entging 16 Kommt es tatsachlich zu einem Schaden bestand im Regelfall unmittelbar vor dem Schadenseintritt eine konkrete Gefahr Gefahrdungsobjekte Bearbeiten Als Gefahrdungsobjekte kommen zum einen Leib und Leben eines anderen Menschen in Frage Umstritten ist in der Rechtswissenschaft ob es sich auch bei Tatbeteiligten etwa Anstifter und Gehilfen um andere Menschen im Sinne der Norm handelt Nach Auffassung der Rechtsprechung trifft dies nicht zu da sie durch ihre Beteiligung an der Tat nicht durch den Tatbestand geschutzt werden konnen 17 18 Zum anderen kommen Sachen von bedeutendem Wert als Gefahrdungsobjekte in Frage Kein Gefahrdungsobjekt stellt das Fahrzeug des Taters dar da das Objekt mit dessen Hilfe der Tatbestand verwirklicht wird nicht zugleich durch den Tatbestand geschutzt werden kann 19 20 Ab wann von einem bedeutenden Wert ausgegangen werden kann ist in der Rechtswissenschaft strittig Nach Auffassung der Rechtsprechung betrug die Wertgrenze fruher 1 500 Deutsche Mark heute liegt sie bei 750 Euro 21 22 Abweichende Stimmen in der Rechtswissenschaft veranschlagen hohere Werte etwa 1 000 Euro 23 oder 1 300 Euro 24 Zurechnungszusammenhang Bearbeiten Die Gefahrdung muss aufgrund des Begriffs dadurch im Tatbestand kausal auf dem Verhalten des Taters beruhen und ihm objektiv zurechenbar sein 25 Subjektiver Tatbestand BearbeitenEine Strafbarkeit nach 315c Absatz 1 StGB erfordert gemass 15 StGB zunachst dass der Tater hinsichtlich des objektiven Tatbestands zumindest mit bedingtem Vorsatz handelt Hierfur muss er die Tatumstande erkennen und die Verwirklichung des Tatbestands billigend in Kauf nehmen 26 Gemass 315c Absatz 3 StGB kommt eine Strafbarkeit wegen Gefahrdung des Strassenverkehrs ebenfalls in Frage falls der Tater vorsatzlich einen Verkehrsverstoss begeht und die Gefahr lediglich fahrlassig verursacht Fur eine Strafbarkeit genugt es auch falls der Tater hinsichtlich beider Tatelemente fahrlassig handelt In beiden Fahrlassigkeitskombinationen ist der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe reduziert Sofern sich die Strafbarkeit auf die Begehung einer grob verkehrswidrigen Handlung stutzt muss der Tater zusatzlich rucksichtslos handeln Rucksichtslos handelt derjenige der sich aus eigensuchtigen Grunden uber seine Pflichten gegenuber anderen Verkehrsteilnehmern hinwegsetzt oder aus Gleichgultigkeit von vornherein Bedenken gegen sein Verhalten nicht aufkommen lasst 14 Das Erfordernis eines rucksichtslosen Handelns gilt auch bei fahrlassiger Begehungsweise Aus der schwereren Nachweisbarkeit eines einerseits rucksichtslosen andererseits aber fahrlassigen Handelns ergibt sich ein praktisch enger Anwendungsbereich der Norm in der Fahrlassigkeitsvariante Rechtswidrigkeit BearbeitenGrundsatzlich ist die Verwirklichung eines Straftatbestands rechtswidrig Die Rechtswidrigkeit kann jedoch durch das Eingreifen von Rechtfertigungsgrunden entfallen Im Zusammenhang mit 315c StGB diskutiert die Rechtswissenschaft insbesondere die Rechtfertigung durch Einwilligung des Gefahrdeten Umstritten ist ob eine Einwilligung in 315c StGB moglich ist Eine Einwilligung setzt voraus dass das durch den Tatbestand geschutzte Rechtsgut zur Disposition des Einzelnen steht Daher ist eine Einwilligung ausgeschlossen wenn man davon ausgeht dass 315c StGB allein oder zumindest uberwiegend die Sicherheit des Strassenverkehrs schutzt Daher lehnen zahlreiche Stimmen darunter auch die Rechtsprechung die Moglichkeit der Einwilligung ab 4 27 Sofern man demgegenuber Individualinteressen als geschutzt ansieht ist eine rechtfertigende Einwilligung moglich 28 29 30 Die Moglichkeit der Einwilligung wird jedoch begrenzt durch den Schutz des Lebens der gemass 216 StGB nicht zur Disposition des Rechtsgutstragers steht Eine Einwilligung in eine Lebensgefahrdung ist daher zumindest dann ausgeschlossen wenn sie nach 228 StGB sittenwidrig ist Dies trifft zu wenn der Tater in eine konkrete Todesgefahr einwilligt 31 Versuch BearbeitenAuf Grund des Vergehenscharakters der Gefahrdung des Strassenverkehrs bedarf die Strafbarkeit des Versuchs gemass 23 Absatz 1 Variante 2 StGB der ausdrucklichen Bestimmung im Gesetz Eine solche enthalt 315c Absatz 2 StGB fur das Fahren im Zustand der Fahrunsicherheit Prozessuales und Strafzumessung BearbeitenAls Offizialdelikt wird die Tat von Amts wegen verfolgt sodass der Strafantrag eines Gefahrdeten zur Strafverfolgung nicht erforderlich ist Die Gefahrdung des Strassenverkehrs gilt als beendet wenn der Gefahrdungserfolg eingetreten ist Ab diesem Zeitpunkt beginnt gemass 78a StGB die Verfolgungsverjahrung Die Frist betragt aufgrund des Strafrahmens von bis zu funf Jahren Freiheitsstrafe gemass 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB funf Jahre Gesetzeskonkurrenzen BearbeitenWerden im Zusammenhang mit einer Tat nach 315c StGB weitere Delikte verwirklicht stehen diese zur Gefahrdung des Strassenverkehrs in Gesetzeskonkurrenz Das Fuhren eines Fahrzeugs im Strassenverkehr im Zustand der rauschbedingten Fahruntuchtigkeit stellt gemass 316 StGB eine eigenstandige Straftat dar Aufgrund des Verzichts auf eine konkrete Gefahrdung handelt es sich hierbei um ein abstraktes Gefahrdungsdelikt Dieses wird durch 315c StGB als subsidiar verdrangt Gefahrdet der Tater durch eine Verhaltensweise mehrere Personen und Sachen stellt dies insgesamt eine Tat dar Statistik BearbeitenAufgrund einer Straftat im Strassenverkehr wurde in den Jahren 1995 bis 2019 in jedem Jahr 88 000 bis 176 000 Mal ein Fuhrerscheinentzug angeordnet und 25 000 bis 33 000 Mal ein Fahrverbot fur ein bis drei Monate verhangt 32 Von der Staats und Amtsanwaltschaft erledigte Ermittlungsverfahren sind etwa 20 Prozent wegen Verkehrsstraftaten genauer 40 000 pro Jahr wegen Verkehrsstraftaten mit fahrlassiger Totung sowie gemeingefahrliche Straftaten nach den 315 bis 315d StGB ausgenommen Vergehen nach 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB und 900 000 pro Jahr wegen sonstiger Verkehrsstraftaten von insgesamt 5 Millionen pro Jahr 33 Vor dem Amtsgericht erledigte Strafverfahren sind Verkehrsstraftaten 6 000 pro Jahr wegen Verkehrsstraftaten mit fahrlassiger Totung sowie gemeingefahrliche Straftaten nach den 315 bis 315d StGB ausgenommen Vergehen nach 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB und 110 000 pro Jahr wegen sonstiger Verkehrsstraftaten von insgesamt 640 000 pro Jahr 34 2019 wurden wegen 315c StGB 14 867 Personen abgeurteilt davon 12 094 nach Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a Alkohol Drogen und 1 145 nach Buchstabe b andere Mangel nach Nummer 2 waren es 1 628 Personen nach 316 Trunkenheit im Verkehr ohne Personenschaden insgesamt 55 815 Personen davon 49 021 ohne Unfall 6 794 mit Unfall Die 2019 wegen 315c StGB verhangten Strafen waren in 431 Fallen Freiheitsstrafe davon 70 nicht zur Bewahrung ausgesetzt ansonsten Geldstrafe diese betrug in 413 von 12 250 Fallen echt mehr als 90 Tagessatze vorbestraft Die 2019 wegen 316 StGB verhangten Strafen waren in 2 124 Fallen Freiheitsstrafe davon 371 nicht zur Bewahrung ausgesetzt ansonsten Geldstrafe Diese betrug in 1 313 von 50 913 Fallen echt mehr als 90 Tagessatze Wegen Vollrausch in Verbindung mit Verkehrsunfall nach 323a StGB wurden 203 Personen abgeurteilt davon 21 zu Freiheitsstrafe davon zwei nicht zur Bewahrung ausgesetzt ansonsten Geldstrafe Die Geldstrafe betrug in 13 von 173 Fallen echt mehr als 90 Tagessatze 35 Literatur BearbeitenThomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 315c Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 315c Peter Konig 315c In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Christian Pegel 315c In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 5 263 358 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68555 2 Frank Zieschang 315c In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Weblinks Bearbeiten 315c StGB auf dejure org Gesetzestext mit Hinweisen zu Rechtsprechung und QuerverweisenEinzelnachweise Bearbeiten a b Frank Zieschang 315c Rn 1 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Peter Konig 315c Rn 3 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Frank Zieschang 315c Rn 6 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b BGHSt 23 261 264 Frank Zieschang 315c Rn 7 8 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Frank Zieschang 315c Rn 13 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Peter Konig 315c Rn 10 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Frank Zimmermann Die Strassenverkehrsgefahrdung 315c StGB JuS 2010 S 22 23 BGHSt 37 89 OLG Karlsruhe Urteil vom 28 Juli 1997 Az 2 Ss 89 97 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 1997 S 356 357 BGHSt 22 352 360 LG Freiburg Urteil vom 2 August 2006 Az 7 Ns 550 Js 179 05 AK 38 06 Frank Zieschang 315c Rn 31 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b BGHSt 5 392 395 BGH Urteil vom 10 Dezember 2009 Az 4 StR 503 09 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2011 S 443 BGH Urteil vom 22 August 1996 Az 4 StR 267 96 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report S 18 BGHSt 6 100 102 BGH Beschluss vom 16 April 2012 Az 4 StR 45 12 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2012 S 701 BGHSt 27 40 43 BGH Beschluss vom 19 Januar 1999 Az 4 StR 663 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1999 S 350 351 BGHSt 48 119 121 BGH Urteil vom 28 September 2010 Az 4 StR 245 10 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2011 S 215 Wolfgang Joecks Christian Jager Strafgesetzbuch Studienkommentar 12 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71254 8 315c Rn 16 Bernd Hecker 315c Rn 31 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 44 Rn 23 Kristian Kuhl Strafrecht Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 Martin Heger 315c Rn 32 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Frank Zieschang 315c Rn 59 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Rudolf Rengier Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit 17 Auflage C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 68815 7 44 Rn 19a Jorg Eisele Der Tatbestand der Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB In Juristische Arbeitsblatter 2007 S 168 172 BGHSt 53 55 62 63 destatis Tabelle 24311 0003 destatis Code 24211 Statistik bei den Staats und Amtsanwaltschaften destatis Code 24221 destatis Fachserie 10 Reihe 3 Rechtspflege Strafverfolgung 2019Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrdung des Strassenverkehrs amp oldid 235178177