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Der gefahrliche Eingriff in den Strassenverkehr ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts Er zahlt zu den gemeingefahrlichen Straftaten und ist im 28 Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs StGB in 315b normiert 315b StGB stellt es unter Strafe in den Strassenverkehr einzugreifen und hierdurch Leib Leben oder Eigentum Dritter zu gefahrden Fur die Strafbarkeit genugt der Eintritt einer Gefahrdungslage ob es zu einer Schadigung eines der genannten Guter kommt ist unerheblich Damit handelt es sich um ein konkretes Gefahrdungsdelikt 1 Fur den gefahrlichen Eingriff in den Strassenverkehr kann eine Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder eine Geldstrafe verhangt werden Daher handelt es sich bei 315b StGB um ein Vergehen Die Zahl der Ver und Aburteilungen ist im Vergleich zu anderen Delikten ausserst gering In engem Zusammenhang mit 315b StGB steht der Tatbestand der Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB Dieser stellt ebenfalls gefahrliches Verhalten im Strassenverkehr unter Strafe Die Delikte unterscheiden sich voneinander durch ihren Anwendungsbereich Wahrend 315c StGB gefahrliches Verhalten von Verkehrsteilnehmern erfasst ist 315b StGB im Grundsatz auf Gefahrdungen durch andere Personen zugeschnitten Inhaltsverzeichnis 1 Normierung und Schutzzweck 2 Entstehungsgeschichte 3 Objektiver Tatbestand 3 1 Tatsituation 3 2 Tathandlungen 3 2 1 Zerstoren Beschadigen und Beseitigen von Anlagen oder Fahrzeugen 315b Absatz 1 Nummer 1 StGB 3 2 2 Bereiten von Hindernissen 315b Absatz 1 Nummer 2 StGB 3 2 3 Vornehmen eines ahnlichen gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr 315b Absatz 1 Nummer 3 StGB 3 3 Gefahrdung der Sicherheit des Strassenverkehrs 3 4 Konkrete Gefahrdung von Leib Leben oder Eigentum 4 Subjektiver Tatbestand 4 1 Vorsatz Vorsatz Kombination 315b Absatz 1 StGB 4 2 Vorsatz Fahrlassigkeits Kombination 315b Absatz 4 StGB 4 3 Fahrlassigkeits Fahrlassigkeits Kombination 315b Absatz 5 StGB 4 4 Zusatzliche Vorsatzanforderungen fur verkehrsfeindlichen Inneneingriff 5 Rechtswidrigkeit 6 Versuch 7 Qualifikation 8 Prozessuales und Strafzumessung 9 Gesetzeskonkurrenzen 10 Kriminologie 11 Verwandte Tatbestande 11 1 Gefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr 315 StGB 11 2 Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB 12 Siehe auch 13 Literatur 14 EinzelnachweiseNormierung und Schutzzweck BearbeitenDer Tatbestand des gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr gemass 315b StGB lautet seit seiner letzten Veranderung am 1 April 1998 2 wie folgt 1 Wer die Sicherheit des Strassenverkehrs dadurch beeintrachtigt dass er 1 Anlagen oder Fahrzeuge zerstort beschadigt oder beseitigt 2 Hindernisse bereitet oder 3 einen ahnlichen ebenso gefahrlichen Eingriff vornimmt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefahrdet wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 2 Der Versuch ist strafbar 3 Handelt der Tater unter den Voraussetzungen des 315 Abs 3 so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren in minder schweren Fallen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu funf Jahren 4 Wer in den Fallen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft 5 Wer in den Fallen des Absatzes 1 fahrlassig handelt und die Gefahr fahrlassig verursacht wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Strittig ist welche Rechtsguter durch die Norm geschutzt werden Einige Rechtswissenschaftler gehen davon aus dass 315b StGB ausschliesslich den Schutz der allgemeinen Verkehrssicherheit bezweckt 3 Andere stellen demgegenuber den Schutz von Leib Leben und Eigentum des konkret Gefahrdeten in den Mittelpunkt der Norm 4 Nach einer weiteren Auffassung der auch der Bundesgerichtshof folgt schutzt 315b StGB sowohl die Allgemeinheit als auch den konkret Gefahrdeten 5 Von Bedeutung ist die Bestimmung des Schutzzwecks insbesondere fur die Frage ob das durch die Tat gefahrdete Opfer in die Tat mit rechtfertigender Wirkung einwilligen kann Entstehungsgeschichte BearbeitenVorlaufer des 315b StGB war der im Jahr 1953 eingefuhrte 315a StGB der unterschiedliche verkehrsregelwidrige Verhaltensweisen unter Strafe stellte Durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Strassenverkehrs vom 26 November 1964 wurde dieser Tatbestand in mehrere Rechtsnormen aufgespalten wodurch 315b StGB geschaffen wurde 6 Diese Norm erfasst im System der Verkehrsdelikte Verhaltensweisen durch die der Tater von aussen in den Strassenverkehr hineinwirkt Der ebenfalls neugeschaffene Tatbestand der Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB erfasst demgegenuber verkehrswidriges Verhalten von Verkehrsteilnehmern 7 Im Rahmen des Sechsten Strafrechtsreformgesetzes von 1998 erweiterte der Gesetzgeber 315b StGB um eine Erfolgsqualifikation also eine Strafverscharfung fur den Fall dass der Tater durch die Tat zumindest fahrlassig eine besonders schwere Folge herbeifuhrt 6 Objektiver Tatbestand BearbeitenDer objektive Tatbestand des 315b StGB setzt sich aus mehreren Akten zusammen einer Tathandlung und einem zweigeteilten Gefahrdungserfolg Der Tatbestand erfordert nicht dass der Tater einen anderen schadigt es genugt wenn er die konkrete Gefahr eines Schadens verursacht Somit normiert 315b StGB ein konkretes Gefahrdungsdelikt 8 Dieses stellt anders als einige andere Verkehrsdelikte kein eigenhandiges Delikt dar sodass es im Gegensatz zu 315c StGB in Mittaterschaft oder mittelbarer Taterschaft begangen werden kann 9 Tatsituation Bearbeiten 315b StGB knupft an ein Verhalten im offentlichen Strassenverkehr an 10 Hierzu zahlt der gesamte Verkehrsraum der einer nach allgemeinen Kriterien bestimmten grosseren Personengruppe offensteht 11 Neben dem Verkehr von Kraftfahrzeugen zahlt hierzu auch der Verkehr von Fussgangern und Radfahrern 12 Zum Strassenverkehr zahlen insbesondere Strassen offentlich zugangliche Parkplatze befahrbare Betriebsgelande und Fussgangerzonen 13 315e StGB erstreckt den Anwendungsbereich der Norm zusatzlich auf Schienenfahrzeuge die am Strassenverkehr teilnehmen 14 Tathandlungen Bearbeiten 315b Absatz 1 StGB benennt drei mogliche Tathandlungen das Zerstoren Beschadigen und Beseitigen von Anlagen oder Fahrzeugen das Bereiten von Hindernissen sowie das Vornehmen eines ahnlichen ebenso gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr Gemeinsam ist diesen Handlungen dass der Tater von aussen auf den Verkehrsraum einwirkt Konkrete Gefahrdungen die von Fahrzeugfuhrern ausgehen sind demgegenuber grundsatzlich nur unter den zusatzlichen Voraussetzungen des 315c StGB strafbar 15 In besonderen Fallen durchbricht die Rechtsprechung allerdings die im Gesetz angelegte Beschrankung des 315b auf verkehrsfremde Eingriffe indem sie auch Verhalten von Verkehrsteilnehmern unter 315b StGB fasst Dies halt sie fur moglich wenn der Tater einen Verkehrsvorgang zur Gefahrdung Dritter in besonders grober Weise zweckentfremdet Dies wird als verkehrsfeindlicher Inneneingriff bezeichnet 16 Die Rechtsprechung argumentiert dass sich der Tater durch den groben Missbrauch eines Verkehrsvorgangs nicht mehr wie ein Verkehrsteilnehmer verhalte sondern wie ein Aussenstehender der in den Verkehr eingreife Daher sei es nicht geboten den Tater lediglich nach Massgabe des milderen 315c StGB zu bestrafen 17 Zerstoren Beschadigen und Beseitigen von Anlagen oder Fahrzeugen 315b Absatz 1 Nummer 1 StGB Bearbeiten Die erste Begehungsform des 315b Absatz 1 StGB ist erfullt wenn der Tater Anlagen oder Fahrzeuge zerstort beschadigt oder beseitigt Als Anlagen gelten alle Einrichtungen die dem Verkehr dienen etwa Ampeln Absperrungen oder andere Verkehrszeichen Auch Strassen einschliesslich ihres Zubehors etwa Gullydeckel zahlen hierzu 18 Die Tathandlung verwirklicht beispielsweise wer eine Ampel funktionsunfahig macht 19 oder einen Gullydeckel entfernt 18 Als Fahrzeuge kommen alle Fortbewegungsmittel zwecks Beforderung von Personen oder Gutern in Betracht 20 etwa Pkw Lkw Fuhrwerke 20 Fahrrader und motorisierte Krankenfahrstuhle 21 Ein Beschadigen ist gegeben wenn der Tater eine Sache vorubergehend unbrauchbar macht Dies trifft beispielsweise zu wenn er einen Bremsschlauch eines parkenden Fahrzeugs durchtrennt 22 oder Radmuttern lost 23 Bereiten von Hindernissen 315b Absatz 1 Nummer 2 StGB Bearbeiten Die zweite Begehungsform des 315b Absatz 1 StGB erfasst das Bereiten von Hindernissen im Strassenverkehr Hierunter fallen Einwirkungen auf den Verkehr die den ungehinderten Verkehrsfluss storen konnen Dies trifft beispielsweise auf das Errichten von Absperrungen zu 24 auf das Werfen von Steinen auf eine Autobahn 25 und auf das Stossen eines anderen Menschen auf eine Strasse 26 Auch das Unterlassen des Beseitigens eines Hindernisses fallt unter den Tatbestand wenn der Tater rechtlich verpflichtet ist das Hindernis zu beseitigen Eine solche Pflicht kann beispielsweise fur einen Lkw Fahrer entstehen der Fracht auf einem Verkehrsweg verliert 27 Verkehrsteilnehmer konnen in tatbestandsmassiger Weise ein Hindernis bereiten indem sie ein anderes Fahrzeug ausbremsen etwa um dieses zu einem bestimmten Verhalten zu notigen 28 oder um einen Auffahrunfall zu provozieren 29 Ebenfalls tatbestandsmassig kann es sein einem anderen mithilfe des eigenen Verkehrsmittels den Weg zu versperren 30 Vornehmen eines ahnlichen gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr 315b Absatz 1 Nummer 3 StGB Bearbeiten Bei der dritten Begehungsform des 315b Absatz 1 StGB handelt es sich um einen Auffangtatbestand der alle Arten von Eingriffen erfasst die mit ahnlichen Gefahren verbunden sind wie das Einwirken auf Fahrzeuge und Anlagen oder das Bereiten von Hindernissen Die Rechtsprechung nahm einen solchen Eingriff beispielsweise in einem Fall an in dem der Tater einen Radfahrer von seinem Fahrrad riss 31 Ebenfalls als tatbestandsmassig bewertete sie das Abgeben von Pistolenschussen auf ein fahrendes Fahrzeug 32 Als tatbestandsmassige Eingriffe von Verkehrsteilnehmern fasste die Rechtsprechung unter 315b StGB beispielsweise das Rammen anderer Fahrzeuge und das absichtliche Herbeifuhren von Auffahrunfallen 33 sowie das gezielte Zufahren auf Personen etwa an einer Polizeisperre 34 Vereinzelt erhoben Rechtswissenschaftler Zweifel an der Verfassungsmassigkeit dieser Tatbestandsvariante insbesondere an ihrer Vereinbarkeit mit dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgebot aus Art 103 Absatz 2 des Grundgesetzes 35 Die Rechtsprechung und die vorherrschende Auffassung in der Lehre halten die Norm jedoch fur verfassungsmassig da durch den Verweis auf die anderen Tatmodalitaten hinreichend erkennbar sei welche Verhaltensweisen der Gesetzgeber missbilligt 36 Gefahrdung der Sicherheit des Strassenverkehrs Bearbeiten Infolge der Tathandlung muss der Tater die Sicherheit des offentlichen Strassenverkehrs gefahrden Dies trifft zu wenn sich die Handlung des Taters bei abstrakter Betrachtungsweise dazu eignet Dritte zu schadigen 37 Dieses Tatbestandsmerkmal sichert die in 315b StGB angelegte Mehraktigkeit des Tatbestands Hierzu schliesst es aus dem Anwendungsbereich der Norm Taten aus bei denen Tathandlung und konkrete Gefahrdung in einem Akt zusammenfallen Dies ist insbesondere bei 315b Absatz 1 Nummer 1 StGB von Bedeutung Das Beschadigen eines Fahrzeugs ist hiernach nur strafbar wenn dies zu einer abstrakten Verkehrsgefahr fuhrt Sofern sich die Beschadigung hingegen etwa als Folge eines Hindernisbereitens darstellt und somit nicht Ursache sondern Folge einer Gefahrdung ist ist 315b Absatz 1 Nummer 1 StGB nicht erfullt 38 An einer tatbestandsmassigen Gefahrdung kann es fehlen wenn sich zwei Personen einvernehmlich in Gefahr bringen So lehnte die Rechtsprechung beispielsweise eine Strafbarkeit nach 315b StGB in einem Fall ab in dem zwei Personen absichtlich miteinander verunfallten um ihre Versicherungen zu betrugen Hierdurch gefahrdeten die Beteiligten ausschliesslich ihre Fahrzeuge und ihre korperliche Unversehrtheit Hiermit waren sie allerdings einverstanden Deswegen bestand keine Gefahr fur die Strassenverkehrssicherheit 39 Konkrete Gefahrdung von Leib Leben oder Eigentum Bearbeiten Die Gefahrdung der Strassenverkehrssicherheit muss schliesslich zu einer konkreten Gefahrdung von Leib Leben oder Eigentum eines anderen fuhren Eine solche Gefahrdung liegt vor wenn es aus Sicht eines Dritten lediglich vom Zufall abhangt ob die Situation zu einem Schadenseintritt fuhrt 40 Von der Rechtsprechung wird das auch als Beinahe Unfall bezeichnet 41 Dies ist beispielsweise der Fall wenn der Tater auf eine andere Person zufahrt die den Zusammenstoss lediglich durch einen Sprung vermeiden kann 42 Sofern eine Eigentumsgefahrdung vorliegt muss diese eine fremde Sache von bedeutendem Wert betreffen Als Untergrenzen werden in Rechtsprechung und Wissenschaft hierfur zwischen 750 43 und 1 300 44 veranschlagt Das Tatfahrzeug kommt wegen seiner Eigenschaft als Tatmittel nicht als gefahrdetes Objekt in Frage 45 Ebenfalls nicht berucksichtigt wird die Gefahrdung von Tatbeteiligten wobei die dogmatische Herleitung diesbezuglich in der Rechtswissenschaft umstritten ist 46 Subjektiver Tatbestand BearbeitenVorsatz Vorsatz Kombination 315b Absatz 1 StGB Bearbeiten Der Tater muss gemass 15 StGB vorsatzlich hinsichtlich der Tathandlung und der konkreten Gefahrdung handeln 47 Hierbei genugt Eventualvorsatz 48 Der Tater muss somit alle Merkmale des objektiven Tatbestands erfassen und den Eintritt der konkreten Gefahrdungslage zumindest billigend in Kauf nehmen 49 Vorsatz Fahrlassigkeits Kombination 315b Absatz 4 StGB Bearbeiten Sofern der Tater zwar vorsatzlich den verkehrsfremden Eingriff vornimmt die Gefahr allerdings lediglich fahrlassig verursacht macht er sich nach 315b Absatz 4 StGB strafbar Fahrlassig handelt wer den Erfolgseintritt zwar nicht billigend in Kauf nimmt damit allerdings hatte rechnen mussen Diese Vorsatz Fahrlassigkeits Kombination ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht Nach 11 Absatz 2 StGB handelt es sich hierbei insgesamt um ein Vorsatzdelikt an dem sich Dritte beteiligen konnen Fahrlassigkeits Fahrlassigkeits Kombination 315b Absatz 5 StGB Bearbeiten Handelt der Tater weder hinsichtlich des Eingriffs noch der Gefahrdung vorsatzlich sondern lediglich fahrlassig macht er sich nach 315b Absatz 5 StGB strafbar Dies trifft beispielsweise zu wenn jemand eine Ampel fahrlassig unbrauchbar macht oder durch Unaufmerksamkeit ein sicherheitsrelevantes Bauteil eines Fahrzeugs fehlerhaft repariert 50 Die Fahrlassigkeitstat nach Absatz 5 wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Zusatzliche Vorsatzanforderungen fur verkehrsfeindlichen Inneneingriff Bearbeiten Nach der Rechtsprechung ist fur den verkehrsfeindlichen Inneneingriff der bewusst zweckwidrige Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung und der Missbrauch des Fahrzeugs mit mindestens bedingtem Schadigungsvorsatz etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug notig Durch die Forderung nach einem Schadigungsvorsatz soll gewahrleistet werden dass die Erstreckung des 315b auf das Verhalten von Verkehrsteilnehmern auf Ausnahmefalle beschrankt bleibt Die Rechtsprechung begrundet diese Voraussetzung damit dass sich der Tater erst bei einem Schadigungsvorsatz in derart verkehrsfremder Weise verhalte dass er nicht nach dem Massstab des 315c StGB sondern nach 315b StGB zu beurteilen sei 51 In der Rechtswissenschaft wird dieses Zusatzkriterium Schadigungsvorsatz uberwiegend kritisch gesehen da es sich nicht in die Systematik des 315b StGB einfuge und in Gerichtsverfahren schwer nachzuweisen sei 52 Rechtswidrigkeit BearbeitenSofern alle Beteiligten in die Gefahrdung einwilligen kann die Rechtswidrigkeit der Tat entfallen Strittig ist in der Rechtswissenschaft ob eine Einwilligung in 315b StGB moglich ist Die Einwilligung setzt voraus dass das durch den Tatbestand geschutzte Rechtsgut zur Disposition des Einzelnen steht Daher ist eine Einwilligung ausgeschlossen wenn man davon ausgeht dass 315b StGB allein die Sicherheit des Strassenverkehrs schutzt Sofern man demgegenuber auch Individualinteressen als geschutzt ansieht ist eine rechtfertigende Einwilligung moglich da die Gefahrdung eines Individualrechtsguts bei dieser Beurteilung einen zentralen Bestandteil des tatbestandsmassigen Unrechts ausmacht 53 Die Moglichkeit der Einwilligung wird jedoch durch den Schutz des Lebens eingeschrankt der gemass 216 StGB nicht zur Disposition des Rechtsgutstragers steht Eine Einwilligung in eine Lebensgefahrdung ist daher zumindest dann ausgeschlossen wenn sie nach 228 StGB sittenwidrig ist Dies trifft zu wenn der Tater in eine konkrete Todesgefahr einwilligt 54 Versuch BearbeitenDer Versuch der Vorsatz Vorsatz Kombination des gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr ist gemass 315b Absatz 2 StGB strafbar 55 Eine Tat nach 315b StGB erreicht das Versuchsstadium wenn sich der Tater zur Tatbegehung entschliesst und unmittelbar zur Herbeifuhrung des Gefahrdungserfolgs ansetzt Dies ist beispielsweise der Fall wenn der Tater einen Gullydeckel von einer Strasse entfernt Nicht uber das Versuchsstadium hinaus gelangt diese Tat wenn Dritte den Eintritt der konkreten Gefahr verhindern 56 Qualifikation Bearbeiten 315b Absatz 3 StGB enthalt eine strafscharfende Qualifikation des gefahrlichen Eingriffs in den Strassenverkehr Hiernach wird mit Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bestraft wer die Tat unter den Voraussetzungen des 315 Absatz 3 StGB begeht Hiermit erreicht das Delikt die Schwere eines Verbrechens 315 Absatz 3 StGB 3 Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen wenn der Tater 1 in der Absicht handelt a einen Unglucksfall herbeizufuhren oder b eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken oder dd 2 durch die Tat eine schwere Gesundheitsschadigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschadigung einer grossen Zahl von Menschen verursacht 315 Absatz 3 StGB nennt mehrere erschwerende Tatumstande die teilweise an die Motivation des Taters teilweise an eine besonders schwere Tatfolge anknupfen 315 Absatz 3 Nummer 1 StGB ist erfullt wenn der Tater in der Absicht handelt einen Unglucksfall herbeizufuhren oder eine andere Straftat zu ermoglichen oder zu verdecken Ersteres kommt beispielsweise in Betracht wenn der Tater gezielt einen Unfall herbeifuhren will Letzteres liegt etwa vor wenn der Tater den Verkehrseingriff zur Begehung eines Versicherungsbetrugs ausnutzen will 57 315b Absatz 3 Nummer 2 StGB ist erfullt wenn der Tater durch die Tat eine schwere Gesundheitsschadigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschadigung einer grossen Zahl von Menschen verursacht Hierbei handelt es sich um eine Erfolgsqualifikation Fur die Strafbarkeit genugt es somit wenn dem Tater Fahrlassigkeit hinsichtlich des Eintritts der schweren Folge vorzuwerfen ist 58 Prozessuales und Strafzumessung BearbeitenDie Tat wird als Offizialdelikt von Amts wegen verfolgt sodass der Strafantrag eines Gefahrdeten zur Strafverfolgung nicht erforderlich ist 320 Absatz 2 StGB eroffnet dem Tater die Moglichkeit Strafmilderung oder Strafbefreiung zu erlangen indem er sich reuig zeigt Das setzt voraus dass er freiwillig die Gefahr abwendet bevor ein erheblicher Schaden entsteht Freiwillig handelt wer sich frei von Zwang dazu entschliesst den Eintritt des Gefahrdungserfolgs zu verhindern 59 Handelt der Tater lediglich fahrlassig hinsichtlich Tathandlung und Gefahrdung erlangt er mit der tatigen Reue nach 320 Absatz 3 StGB zwingend Straffreiheit Der gefahrliche Eingriff in den Strassenverkehr gilt als beendet wenn der Gefahrdungserfolg eingetreten ist Ab diesem Zeitpunkt beginnt gemass 78a StGB die Verfolgungsverjahrung Die Verjahrungsfrist des Grunddelikts betragt aufgrund seines Strafrahmens nach 78 Absatz 3 Nummer 4 StGB funf Jahre Die Erfolgsqualifikation verjahrt aufgrund ihrer hoheren Strafandrohung gemass 78 Absatz 3 Nummer 3 StGB nach zehn Jahren 60 Sofern der Tater als Tatmittel ein Kraftfahrzeug einsetzt kann dieses gemass 74 Absatz 1 StGB eingezogen werden Nutzt der Tater ein Kraftfahrzeug als Waffe kann daruber hinaus die Fahrerlaubnis des Taters nach 69 StGB entzogen werden 61 Gesetzeskonkurrenzen BearbeitenWerden im Zusammenhang mit einer Tat nach 315b StGB weitere Delikte verwirklicht stehen diese zu dem gefahrlichen Eingriff in den Strassenverkehr in Gesetzeskonkurrenz Eine Tateinheit gemass 52 StGB kommt in Betracht wenn der Tater durch den Eingriff eine Korperverletzung 223 StGB Totung 212 StGB oder Sachbeschadigung 303 StGB verursacht Bei verkehrsfremden Eingriffen konnen in Tateinheit zu 315b StGB ferner Notigungsdelikte stehen etwa der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 113 StGB Gleiches gilt fur andere Verkehrsdelikte beispielsweise die Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB oder die Trunkenheit im Verkehr 316 StGB 62 Sofern der Tater durch seine Tat einen Unfall verursacht steht eine Unfallflucht 142 StGB regelmassig in Tatmehrheit 53 StGB zur Tat nach 315b StGB 63 Kriminologie BearbeitenDas Bundeskriminalamt gibt jahrlich eine Statistik uber alle in Deutschland gemeldeten Straftaten heraus die Polizeiliche Kriminalstatistik 64 Statistisch zahlen gefahrliche Eingriffe in den Strassenverkehr nicht zu den Verkehrsdelikten sondern zu den sonstigen Straftaten nach StGB Sie werden unter Schlussel 670025 erfasst Aufgefuhrt wird 315b StGB in der Strafverfolgungsstatistik die Ab und Verurteilungen wegen Straftaten erfasst Hiernach kam es im Jahr 2015 zu 985 Aburteilungen und 498 Verurteilungen 65 Zahlenmassig tritt der Tatbestand damit deutlich hinter die Gefahrdung des Strassenverkehrs und die Trunkenheit im Verkehr 316 StGB zuruck 66 Seine Haufigkeit nimmt seit einigen Jahren ab Als Ursache vermuten Rechtswissenschaftler hierfur dass die Rechtsprechung den Tatbestand zunehmend restriktiver auslegt etwa mithilfe der Figur des Schadigungsvorsatzes Daruber hinaus werden zahlreiche Ermittlungsverfahren von den Strafverfolgungsbehorden eingestellt 67 Die Hohe der angeordneten Strafen fur eine Tat nach 315b StGB ubertrifft die ubrigen Verkehrsdelikte merklich Als Ursachen hierfur betrachten Rechtswissenschaftler den Verbrechenscharakter des 315b Absatz 3 StGB sowie die im Allgemeinen hohere Neigung der Tat zu einem gewalttatigen Verlauf 68 Auch gehen Taten nach 315b StGB haufig mit schweren Delikten einher 69 So dienen sie beispielsweise oft dazu die Flucht des Taters vor der Polizei im Anschluss an ein solches Delikt zu ermoglichen 67 Verwandte Tatbestande BearbeitenGefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr 315 StGB Bearbeiten Hauptartikel Gefahrliche Eingriffe in den Bahn Schiffs und Luftverkehr 315 StGB erfasst Eingriffe in andere Verkehrsraume als den Strassenverkehr Strukturell und inhaltlich entspricht er im Wesentlichen dem Tatbestand des 315b StGB Er stellt die gleichen Handlungen unter Strafe und sieht die gleichen Qualifikationen vor 70 Daher stellt 315 StGB abgesehen von seiner Erfolgsqualifikation dem Verursachen einer Gesundheitsschadigung die entweder fur eine Person besonders schwer wiegt oder eine Vielzahl von Personen beeintrachtigt ein konkretes Gefahrdungsdelikt dar 71 Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB Bearbeiten Hauptartikel Gefahrdung des Strassenverkehrs 315c StGB erfasst gefahrliches Verhalten das von Verkehrsteilnehmern ausgeht Die Norm stellt wie 315b StGB ein konkretes Gefahrdungsdelikt dar Sie bestraft das Gefahrden von Leib Leben oder Eigentum durch das Fuhren eines Fahrzeugs im Zustand der Fahrunsicherheit oder durch grob verkehrswidriges Verhalten 72 Siehe auch BearbeitenVerkehrsstraftatLiteratur BearbeitenTorsten Obermann Gefahrliche Eingriffe in den Strassenverkehr Tatmodalitaten des 315b Abs 1 StGB Dr Kovac Hamburg 2005 ISBN 3 8300 1799 5 Bernd Uwe Rieger Der sog ahnliche ebenso gefahrliche Eingriff im Sinne von 315b I Nr 3 StGB als Beispiel analoger Tatbestandsanwendung im Strafrecht 1987 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 11 Mai 1978 Az 4 StR 161 78 Sechstes Gesetz zur Reform des Strafrechts 6 StrRG vom 26 Januar 1998 BGBl 1998 I S 164 Peter Konig 315b Rn 7 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Christian Pegel 315b Rn 1 In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 5 263 358 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68555 2 BGH Urteil vom 4 Dezember 2002 4 StR 103 02 BGHSt 48 119 123 f Andreas Ernemann 315b Rn 1 In Helmut Satzger Wilhelm Schluckebier Gunter Widmaier Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 3 Auflage Carl Heymanns Verlag Koln 2016 ISBN 978 3 452 28685 7 Frank Zieschang 315b Rn 7 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 a b Frank Zieschang 315b Rn 1 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Bernd Hecker 315b Rn 7 In Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Klaus Geppert Der gefahrliche Eingriff in den Strassenverkehr 315 b StGB In Jura 1996 S 639 641 Joachim Renzikowski 315b Rn 1 In Holger Matt Joachim Renzikowski Hrsg Strafgesetzbuch Kommentar 2 Auflage Franz Vahlen Munchen 2020 ISBN 978 3 8006 4981 5 Hans Kudlich 315b Rn 38 In Bernd von Heintschel Heinegg Hrsg Beckscher Online Kommentar StGB 30 Edition 2016 Klaus Geppert Der gefahrliche Eingriff in den Strassenverkehr 315 b StGB In Jura 1996 S 639 640 BGH Urteil vom 4 Marz 2004 4 StR 377 03 BGHSt 49 128 Christian Pegel 315b Rn 5 f In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 5 263 358 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68555 2 Peter Konig 315b Rn 5 7 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Martin Heger 315e Rn 1 In Karl Lackner Begr Kristian Kuhl Martin Heger Strafgesetzbuch Kommentar 29 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70029 3 Bernd Hecker 315b Rn 7 In Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Christian Pegel 315b Rn 13 f In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 5 263 358 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68555 2 BGH Beschluss vom 18 Juni 2013 4 StR 145 13 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2013 S 366 Rn 8 Wolfgang Mitsch Gefahrlicher Eingriff in den Strassenverkehr und Notwehr In Juristische Schulung 2014 S 593 594 BGHSt 41 231 234 BGHSt 48 233 236 a b BGH Urteil vom 2 Juli 2002 Az 4 StR 174 02 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2002 S 648 Peter Konig 315b Rn 24 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 a b Peter Konig 315b Rn 22 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 BayObLG Urteil vom 13 Juli 2000 Az 2St RR 118 2000 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2001 S 26 BGH Urteil vom 4 September 1995 Az 4 StR 471 94 Neue Juristische Wochenschrift 1996 S 329 OLG Munchen Urteil vom 8 August 2006 Az 4St RR 135 06 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 2007 S 157 BGH Urteil vom 3 April 2007 Az 4 StR 108 07 VerkehrsRechtsReport 2007 S 113 OLG Frankfurt Urteil vom 19 November 1964 Az 2 Ss 785 64 Verkehrsrechts Sammlung 28 1965 S 423 425 BGHSt 48 119 BGH Urteil vom 13 Juni 2006 Az 4 StR 123 06 Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2006 S 483 Detlev Sternberg Lieben Bernd Hecker 315b Rn 6 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 BGHSt 21 301 302 303 BGH Urteil vom 12 Dezember 1991 Az 4 StR 488 91 Neue Zeitschrift fur Strafrecht 1992 S 182 183 Georg Freund Ausserlich verkehrsgerechtes Verhalten als Straftat BGH NJW 1999 3132 In Juristische Schulung 2000 S 754 Peter Konig 315b Rn 33 34 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 BGHSt 34 324 BGHSt 25 306 BGH Urteil vom 16 Januar 1992 Az 4 StR 591 91 Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 1992 S 325 BGH Urteil vom 22 Februar 2001 Az 4 StR 25 01 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 2001 S 298 Helmut Isenbeck Der ahnliche Eingriff nach 315b Abs 1 Nr 3 StGB In Neue Juristische Wochenschrift 1969 S 174 Friedrich Christian Schroeder Manfred Maiwald Reinhart Maurach Strafrecht Besonderer Teil 10 Auflage Teilband 2 Straftaten gegen Gemeinschaftswerte C F Muller Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 9466 4 53 Rn 16 BGHSt 22 365 Peter Konig 315b Rn 41 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 Christian Pegel 315b Rn 4 In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage Band 5 263 358 StGB C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 68555 2 Frank Zieschang 315b Rn 25 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Peter Konig 315b Rn 26 58 59 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 BGH Urteil vom 15 Dezember 1998 Az 4 StR 576 98 Neue Zeitschrift fur Strafrecht Rechtsprechungs Report 1999 S 120 BGH Urteil vom 12 Dezember 1990 Az 4 StR 531 90 Neue Juristische Wochenschrift 1991 S 1120 BGH Urteil vom 30 Marz 1995 4 StR 725 94 Neue Juristische Wochenschrift 1995 S 3131 3132 BGH Beschluss vom 22 November 2011 4 StR 522 11 Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2012 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Allgemeiner Teil 7 Auflage Vahlen Munchen 2012 ISBN 978 3 8006 4494 0 5 Rn 43 Bernd Hecker 315b Rn 5 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 BGHSt 48 233 237 BGH Urteil vom 16 Oktober 2003 Az 4 StR 275 03 Strafverteidiger 2004 S 136 BGH Urteil vom 22 November 2011 4 StR 522 11 Neue Zeitschrift fur Verkehrsrecht 2012 S 249 BGH Beschluss vom 18 Juni 2013 Az 4 StR 145 13 Rn 8 Bernd Hecker 315b Rn 10 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Sonja Dreher Eingriff in den Strassenverkehr durch bewusste Zweckentfremdung BGH NJW 2003 1613 in Juristische Schulung 2003 S 1159 1161 Frank Zieschang 315b Rn 40 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 BGHSt 53 55 62 63 Christian Pegel 315 Rn 98 In Wolfgang Joecks Klaus Miebach Hrsg Munchener Kommentar zum Strafgesetzbuch 3 Auflage 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Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 315b Rn 23 Frank Zieschang 315b Rn 49 In Urs Kindhauser Ulfrid Neumann Hans Ullrich Paeffgen Hrsg Strafgesetzbuch 5 Auflage Nomos Baden Baden 2017 ISBN 978 3 8487 3106 0 Thomas Fischer Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen 65 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 70874 9 315b Rn 23 Polizeiliche Kriminalstatistik Nicht mehr online verfugbar Bundeskriminalamt archiviert vom Original am 23 April 2018 abgerufen am 23 September 2017 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www bka de Strafverfolgung Fachserie 10 Reihe 3 PDF Statistisches Bundesamt S 47 80 abgerufen am 25 September 2017 Peter Konig 315c Rn 1 In Heinrich Wilhelm Laufhutte Hrsg Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch 13 Auflage Band 17 306 322 De Gruyter Berlin 2021 ISBN 978 3 11 049026 8 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1 in Adolf Schonke Albin Eser Hrsg Strafgesetzbuch 30 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 70383 6 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten nbsp Dieser Artikel wurde am 7 Oktober 2017 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gefahrlicher Eingriff in den Strassenverkehr amp oldid 239185269