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Tateinheit ist ein Begriff aus dem deutschen Konkurrenzrecht Sie liegt nach 52 StGB immer dann vor wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt Als Rechtsfolge wird nach dem Absorptionsprinzip nur auf eine Strafe erkannt Sind mehrere Strafgesetze verletzt so wird die Strafe nach dem Gesetz bestimmt das die schwerste Strafe androht Inhaltsverzeichnis 1 Abgrenzung zur Tatmehrheit 2 Siehe auch 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAbgrenzung zur Tatmehrheit BearbeitenDie Abgrenzung zur Tatmehrheit ist differenziert in der Lehre entwickelt worden Dauerdelikte und mehraktige wie zusammengesetzte Delikte stellen in der Regel nur einen Straftatbestand dar Wird der Unrechtserfolg in derselben Tatsituation unselbststandig intensiviert liegt ebenfalls nur ein Straftatbestand vor Tateinheit ist in diesen Fallen daher nicht anzunehmen Fortsetzungstaten fallen ebenfalls nicht mehr darunter nachdem der Bundesgerichtshof die Figur des Fortsetzungszusammenhangs 1994 praktisch abgeschafft hat 1 2 Auf der zweiten Stufe ist daher zu fragen ob uberhaupt eine Handlungseinheit vorliegt Dabei ist der Begriff der Handlungseinheit weit zu verstehen Die Handlung im naturlichen Sinn ergibt sich daraus dass aufgrund eines Willensentschlusses eine korperliche Bewegung anschliesst Die naturliche Handlungseinheit zeigt einen engen raumlichen und zeitlichen Zusammenhang bei mehreren gleichartigen Begehungsweisen die gegen hochstpersonliche Rechtsguter gerichtet sind Die rechtliche Handlungseinheit ergibt sich bei der Verbindung von mehraktigen Delikten bei gleichzeitiger Begehung von Dauerdelikten sowie durch die Klammerwirkung verschiedener Deliktstypen Ist danach eine Handlungseinheit zu bejahen ist zu prufen ob Gesetzeskonkurrenz vorliegt Liegen lediglich Qualifikationen Privilegierungen subsidiare Delikte oder mitbestrafte Begleittaten vor scheidet eine Tateinheit aus Im ubrigen kommt Tateinheit nach 52 StGB sogenannte Idealkonkurrenz in Betracht Siehe auch BearbeitenStrafzumessung Deutschland Literatur BearbeitenFrank Albrecht Die Abgrenzung von Tateinheit und Tatmehrheit bei Strassenverkehrsordnungswidrigkeiten eine Empfehlung fur Bussgeldbehorden und Gerichte Verkehrsverlag Fischer Dusseldorf 2004 ISBN 3 87841 194 4 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Tateinheit Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 3 Mai 1994 Aktenzeichen GSSt 2 93 GSSt 3 93 BGHSt 40 138 Kassenarzt Carsten Krumm Der kleine Bruder des Fortsetzungszusammenhangs Straffe Zusammenziehung beck blog 2 Mai 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tateinheit amp oldid 234495576