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Unter Fortsetzungszusammenhang auch fortgesetztes Delikt ist die Zusammenfassung mehrerer strafrechtlich relevanter Verstosse zu einem einzelnen Verstoss zu verstehen Voraussetzung fur ein fortgesetztes Delikt ist dass sich die strafrechtlich relevante Handlung gegen dasselbe Rechtsgut richtet die Begehungsweise gleichartig ist und ein naher zeitlicher Konnex besteht und ein einheitlicher Vorsatz Gesamtvorsatz 1 vorliegt 2 Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 2 1 Grenzen 2 2 Kritik 3 Liechtenstein 4 Literatur 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDer fortgesetzte Handlungszusammenhang Fortsetzungszusammenhang wurde vom Bundesgerichtshof BGH mit Beschluss vom 3 Mai 1994 Grosser Senat fur Strafsachen abgeschafft 3 Probleme mit dieser dogmatisch unzureichend fassbaren Rechtsfigur stellten dabei insbesondere folgende Konstellationen dar Serientater Banden der Grundsatz ne bis in idem Mengen im Sinne des BtMG Verjahrungsbeginn Wechselverhaltnis von Inlandstatteilen zu Auslandstatteilen Zudem wurde immer wieder die Moglichkeit des judikativen Missbrauchs geltend gemacht 4 Der Grosse Senat fur Strafsachen des BGH stellte folgenden Leitsatz auf Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen die jede fur sich einen Straftatbestand erfullen zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus dass dies was am Straftatbestand zu messen ist zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumganglich ist 5 Osterreich BearbeitenDie Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhangs ist in Osterreich nicht gesetzlich geregelt sondern wurde von der Lehre und Rechtsprechung entwickelt Es wird in Osterreich der Fortsetzungszusammenhang in der Lehre traditionell als Erscheinungsform der Scheinkonkurrenz angesehen 6 Grenzen Bearbeiten Der Fortsetzungszusammenhang ist bei Beeintrachtigung hochstpersonlicher Rechtsguter z B sexuelle Integritat nicht anzuwenden wenn sich die Einzeltaten gegen verschiedene Personen richten Bei Vermogensdelikten hingegen wird die Identitat der geschadigten Personen nicht vorausgesetzt So kann es einen Fortsetzungszusammenhang geben auch wenn ein Tater bei verschiedenen Personen Diebstahle begeht 7 Kritik Bearbeiten Der Fortsetzungszusammenhang kann grundsatzlich auch zum Vorteil des Angeklagten sein 8 Doch die Rechtsprechung in Osterreich tut bisher im Zusammenhang mit Suchtmitteldelikten das Gegenteil Sie hat sowohl verschiedenartige Suchtgifte aus einer Tathandlung zu einer grossen Menge zusammengerechnet als auch bei mehreren Tathandlungen unter Feststellung eines Fortsetzungszusammenhanges eine Zusammenrechnung zur grossen Menge vorgenommen Die Folge davon sind hohe Haftstrafen fur Suchtige und wie schon erwahnt die Einschrankung bzw Unmoglichkeit der im SMG vorgesehenen Therapie und Diversionsmassnahmen 9 Liechtenstein BearbeitenDas Strafgesetzbuch Liechtensteins und auch die Rechtsprechung folgt in vielen Fallen dem Muster und der Rechtsprechung zum osterreichischen Strafgesetzbuch Dieses bildete die Rezeptionsvorlage Wie das osterreichische Strafgesetzbuch gliedert es sich in zwei Teile den Allgemeinen Teil 1 74 und den Besonderen Teil 75 321 Auch inhaltlich folgt es in weiten Teilen wortlich dem osterreichischen Vorbild Literatur BearbeitenAndreas Venier Der Fortsetzungszusammenhang im osterreichischen Strafrecht Wien 1989 Manz Verlag ISBN 978 3 214 07900 0Siehe auch BearbeitenTateinheit Konkurrenz Strafrecht Deutschlands Strafzumessung Deutschland Einzelnachweise Bearbeiten Der Gesamtvorsatz ist ein Vorsatz der sich von vornhinein auf eine etappenweise Verwirklichung eines bestimmten Endziels den Gesamterfolg richtet Diethelm Kienapfel Strafrecht Allgemeiner Teil Wien 1991 Manz Verlag S E 8 Rz 58 60 ISBN 3 214 06612 9 BGHSt 40 138 Ende der Rechtsfigur des Fortsetzungszusammenhang Carsten Krumm Der kleine Bruder des Fortsetzungszusammenhangs Straffe Zusammenziehung beck blog 2 Mai 2013 BGH Beschluss v 3 Mai 1994 Az BGH GSSt 2 93 GSSt 3 93 NJW 1994 1663 ff BGHSt 40 138 Diethelm Kienapfel Strafrecht Allgemeiner Teil S E 8 Rz 56 Diethelm Kienapfel Strafrecht Allgemeiner Teil S E 8 Rz 61 Diethelm Kienapfel Strafrecht Allgemeiner Teil S E 8 Rz 57a 63 einschrankend siehe in Rz 57b 62 Margarethe Flora Die Grenzmengenberechnung im Lichte des neuen SMG Osterreichisches Anwaltsblatt S 12 ff Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fortsetzungszusammenhang amp oldid 238442934